Aufkleber 100 km Pflicht?
Hallo liebe Motortalk- Freunde,
ich habe mal eine Frage, wir haben uns einen neuen Bürstner Averso plus 510tk gekauft. Nun habe ich das Teil zugelassen und auch gleich die 100km Zulassung eintragen lassen. Die freundliche Dame im LRA hat mir dann nen Aufkleber, welcher für den WW gedacht ist mit Stempel vom LRA für 10€ mitverkauft. Ich war vöölig schockiert, asl sie mir den Aufkleber gegeben hat. Der hat einen Duchmesser, wie ein Suppenteller (genau genommen 20cm.) Nun meine Frage: ist es Pflicht, den Megagroßen, extrem hässlichen Aufkleber aufzukleben, oder reicht die Eintragung im Fahrzeugschein des WW?
Ums gleich voweg zu nehmen, mein Zugfahrzeug darf den Hänger von der Stützlast, dem zul. Gesamtgewicht und vom Gewicht her (1850kg) bewegen.
Danke für Eure konstruktiven Antworten :-)
Beste Antwort im Thema
Spätestens ab Seite 2 wird dieser Thread total albern, überflüssig und dumm, weil immer wieder das Gleiche wiederholt wird.
Boah !
Was eine Aufregung um einen gesetzlich vorgeschriebenen Aufkleber !!
Jeder Lakkel pappt sich Elche, Städtezeichen, Schriftzüge ("Meiner ist....m lang" etc.) auf sein Mobil oder WoWa und findet das schön/ästhetisch und was weiß ich noch alles....
Um einen 100er-Aufkleber dann so ein Geraffel !
Und dann noch diese Ausflüge ins Bereifungswesen.....
Mod....SCHLIEßEN!!!
72 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
Hallo Schuttwegräumer,Zitat:
Original geschrieben von Schuttwegraeumer
Meine Frage ist jetzt wie das mit zum Beispiel leichte Anhänger ist die in AT zugelassen sind und daher natürlich keine fetten Aufkleber mit Siegel haben aber 100 km/h oder mehr in der Zulassung haben.
Wie schnell darf man damit in DE fahren?die 100er Zulassung gilt nur für Deutsche Mitbürger und in Deutschland.
Alle "Ausländer", egal was sie Daheim für eine Sonder-Zulassung haben, dürfen max. 80 km/h auf Autobahnen und Landstraßen fahren. 😰
PS: Holländer meinen da meist es gäbe da keinerlei Begrenzung. 😁
bist du da absolut sicher ??
warum, z.b., sollte sich ein salzburger, der täglich mit seinem hänger auf der bab nach münchen fährt, nicht über den deutschen tüv und eine zulassungsstelle in d sein 100er papperl holen können und damit ganz legal als eu-bürger in d 100 fahren ?
ich meine auch, ich habe schon österreichische hänger mit 100er aufkleber MIT stempel gesehen
bei ausländischen bussen ist es sicher so, dass sie sich die berechtigung für die 100 in d besorgen können
helmut
Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
die 100er Zulassung gilt nur für Deutsche Mitbürger und in Deutschland.
Hier irrt Oskar78 zu 50 %!
Die 100er Zulassung kann jeder bekommen, der die Voraussetzungen erfüllt! 😁
Allerdings gilt sie nur in Deutschland! 😉
Zitat:
Original geschrieben von giovannibastanza
schuttwegräumer: Geschwindigkeitsbeschränkungen sind national angeordnet,demnach darfst du mit einem Anhänger egal wie schwer ,hinter einem Pkw nur 80 km/h fahren . Nur wenn der Anhänger gewisse baumerkmale erfüllt und abgenommen worden ist um 100 km /h fahren zu dürfen , also auch diese 100 er Plakette und Eintrag im Dokument 1 hat , darfst du als Ausländer damit 100 km/h fahren.
Ciao. Giovanni.
Bei leichten Anhänger steht aber fast immer mehr wie 80 in der Zulassungsbestätigung.
Andererseits dürfen deutsche Fahrer von Gespannen mit anhänger über 750 kg nicht grundsätzlich auf Autobahnen 100 fahren bei uns, vor allem nicht wenn das Gespann FS BE benötigt.
Da können aufkleber drauf sein noch und nöcher.
Zitat:
Original geschrieben von Franjo001
Hier irrt Oskar78 zu 50 %!Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
die 100er Zulassung gilt nur für Deutsche Mitbürger und in Deutschland.Die 100er Zulassung kann jeder bekommen, der die Voraussetzungen erfüllt! 😁
Allerdings gilt sie nur in Deutschland! 😉
wie sieht das in DE aus?
Wenn man keine 100er zulassung hat stehen 80 km/h im Fahrzeugschein?
Mit 100er Zulassung stehen dann 100 im Fahrzeugschein?
In AT stehen bei leichten Anhänger fast immer 100km/h im "Zulassungsschein/Zulassungsbestätigung"
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Andere Länder, andere Sitten.
Logisch, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Schuttwegraeumer
wie sieht das in DE aus?Zitat:
Original geschrieben von Franjo001
Hier irrt Oskar78 zu 50 %!
Die 100er Zulassung kann jeder bekommen, der die Voraussetzungen erfüllt! 😁
Allerdings gilt sie nur in Deutschland! 😉
Wenn man keine 100er zulassung hat stehen 80 km/h im Fahrzeugschein?
Mit 100er Zulassung stehen dann 100 im Fahrzeugschein?
In AT stehen bei leichten Anhänger fast immer 100km/h im "Zulassungsschein/Zulassungsbestätigung"
also bei mir steht im kfz-schein vom wowa überhaupt keine geschwindigkeit, ausgestellt 1996
das mit der bauart bedingten höchstgeschwindigkeit steht woanders, weiß aber nicht wo.
Zitat:
Original geschrieben von Schuttwegraeumer
wie sieht das in DE aus?
Wenn man keine 100er zulassung hat stehen 80 km/h im Fahrzeugschein?
Mit 100er Zulassung stehen dann 100 im Fahrzeugschein?
In AT stehen bei leichten Anhänger fast immer 100km/h im "Zulassungsschein/Zulassungsbestätigung"
Hier in D steht bei Anhängern keine Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren, in dem Feld findet sich ein Strich. Es gibt aber eine Abnahme für die Höchtgeschwindigkeit des Fahrgestells (vom Hersteller). Sie ist mit entscheident, ob eine 100-Zulassung gemacht werden kann.
Viele Grüße
Baumi
Zitat:
Original geschrieben von baumi70
Hier in D steht bei Anhängern keine Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren, in dem Feld findet sich ein Strich. Es gibt aber eine Abnahme für die Höchtsgeschwindigkeit des Fahrgestells (vom Hersteller). Sie ist mit entscheidend, ob eine 100-Zulassung gemacht werden kann.Zitat:
Original geschrieben von Schuttwegraeumer
wie sieht das in DE aus?
Wenn man keine 100er zulassung hat stehen 80 km/h im Fahrzeugschein?
Mit 100er Zulassung stehen dann 100 im Fahrzeugschein?
In AT stehen bei leichten Anhänger fast immer 100km/h im "Zulassungsschein/Zulassungsbestätigung"Viele Grüße
Baumi
@ Baumi,
richtig. Es ist
nicht entscheidend, wie schnell man mit dem Anhänger fahren
dürfteund für welche Höchstgeschwindigkeit er eine Basiszulassung hat.
@Schuttwegraeumer,
entscheidend ist in D die Straßenverkehrsordnung. Und die besagt: Höchstgeschwindigkeit in D ist 80 km/h! Basta.
Dies gilt für Alle, egal welchen Herkunftslandes, bis auf die wenigen aus D die die 100er Zulassung mit amtlichem Kennzeichnugsschild besitzen.
Die "Hüter des Gesetzes" interessiert nicht, ob in irgend welchen Papieren steht, das dieser Anhänger bis xx km/h geprüft wurde.
PS: Mein Porsche kann und darf auch 300 km/h fahren (zugelassen), auf der Landstraße in D gilt aber max. 100 km/h!
Ich wiederhole mich ungern, aber die Höchstgeschwindigkeiten
stehen in dieser Tabelle des ADAC und ÖAMTC.
Und danach gilt für meinen Wohnwagen 100 km/h in Österreich, was mir von der örtlichen Österreichischen Polizei bestätigt wurde (auch wenn ich damit in D nur 80 km/h fahren darf)!
Schuttwegräumer, schlimmer als Nichtwissen ist Halbwissen.
Auch dauernde Wiederholungen machen einen Tatbestand der falsch ist nicht richtig.
Giovanni.
Eieiei was steht hier teilweise ... 😰
Da steht doch alles:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvoausnv_9/gesamt.pdf
Anhänger sind (genaues Datum muss ich suchen) seit irgendwann in den 90ern alle auf 100 ausgelegt wenn nichts anderes in den Papieren steht. Alle Anhänger mit EG-Typgenehmigung sind es. Anhänger die trotzdem nur für 80 ausgelegt sind müssen sogar das 80er-Schild hinten tragen:
"Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein ... Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h" (§58 StVZO)
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__58.html
Unabhängig von der dt. Ausnahmeregelung ist die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in Ländern wichtig wo theoretisch mit Anhänger schneller gefahren werden dürfte. Auch wenn für Gespanne 200km/h zugelassen wären dürfte die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers nicht überschritten werden. Für die Erkenntnis haben z.B. in Frankreich schon viele gutes Lehrgeld zahlen dürfen.
Anhänger die bauartbedingt nur für 80 zugelassen sind bekommen keine 100er-Zulassung in D, auch wenn sie die sonstigen Anforderungen erfüllen.
Es steht nirgendwo geschrieben, das eine 100er zulassung nur für deutsche mitbürger zählt. warum auch? Ein Niederländer könnte sich doch hier nen Hänger leihen, und 100 fahren... auch könnte der Niederländer einen Anhänger mit 100er zulassung erwerben, und den in den Niederlanden zulassen. Dadurch bleibt der Aufkleber auf dem Anhänger, und der Eintrag in den Papieren.
Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
Dies gilt für Alle, egal welchen Herkunftslandes, bis auf die wenigen aus D die die 100er Zulassung mit amtlichem Kennzeichnugsschild besitzen.
Korrekt muss es heißen: "bis auf die
vielen, welche die 100er Zulassung mit amtlichem Kennzeichnugsschild besitzen; egal aus welchem Herkunftsland".
Auch Ausländer können diese Zulassung nach der 9. Ausnahmeverordnung für ihr Fahrzeug nach den gleichen Bedingungen erhalten. In Dänemark, Niederlanden (vielleicht auch in anderen Ländern) kann das über dortigen Automobilklubs abgewickelt werden.
Hallo Audi ! Es ist schon ein Unterschied,ob ich ohne die 100er Zulassung 85 oder 105 fahre.Mit einem Wohnwagen geht es schon ab 96 km/h in die Punkte,und der Führerschein ist auch eher weg.
Gruß Jocke
Zitat:
Original geschrieben von DanielvanAalst
auch könnte der Niederländer einen Anhänger mit 100er zulassung erwerben, und den in den Niederlanden zulassen.
Warum so umständlich, er kann sich auch jeden geeigneten in den Niederlanden gekauften und zugelassenen Anhänger dort oder hier für Tempo 100 abnehmen lassen. Steht doch auch wörtlich in der 9. Ausnahmeverordnung die ich oben verklinkt habe, die Abnahme kann er sogar direkt bei einer entsprechenden Stelle in den Niederlanden oder im Urlaub in Spanien oder sonstwo in der EU machen lassen:
"Der Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 1 Nr. 2 dieser
Verordnung ist die Bestätigung einer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Stelle gleichwertig, wenn die der Bestätigung dieser Stellen zugrunde liegenden technischen Anforderungen, Prüfungen und Prüfverfahren denen der deutschen Stellen gleichwertig sind und die Bestätigung in deutscher Sprache erstellt wurde oder eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt und während der Fahrt mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt wird."
Hallo im Forum,
bin selbst seit 35 Jahren mit Wohnwagen unfallfrei unterwegs und lebe im Norden Deutschlands. Fahre gerne mal so 5 TKm im Jahr mit Gespann und lehne die 100Km/h Zulassung ab. Der Grund ist relativ einfach: ich möchte nicht alle sechs Jahre neue Reifen für den WW aufziehen.
Im Winter steht der WW aufgebockt in einer Scheune mit alten "Standreifen" und in der Saison achte ich darauf, dass der Reifendruck stimmt, beim Abstellen die Reifen sonnengeschützt sind, und ich unterwegs den Tempomaten des PKW`s auf 95 Km/h einstelle, um die LKW-Fahrer nicht zu nerven. Bin noch nie angehalten worden und werde hoffentlich noch viele Reisen mit unserem sicheren Gespann unternehmen können, dass alle Voraussetzungen erfüllt, um eigentlich 100Km/h zu fahren. Selbst Prüfer geben mir Recht, dass bei anständiger Pflege die WW-Reifen für 8 oder mehr Jahre gefahren werden könnten. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden!!!
Mit bierigen Pfingstgrüßen Der JeverPilz