Aufhebungsschild nur links aufgestellt
Gerade heute auf einer dienstlichen Tour im Bereich der B105 zwischen Rostock und Stralsund ist es mir wieder aufgefallen. Gefragt habe ich es mich schon immer.
Warum stehen oft Aufhebungsschilder, insbesondere von Tempolimits, nur links von der Fahrbahn ?
Es gilt eigentlich der Grundsatz das Verkehrsschilder rechts aufgestellt sein müssen.
Ich habe schon gegoogelt aber so wirklich schlau bin ich nicht geworden, bzw. war keiner und konnte es erklären.
Soll der geneigte Kraftfahrer hier das Schild übersehen und somit weiter das alte Limit fahren ?
Mehr fällt mir dazu persönlich nicht ein.
15 Antworten
Wenn für die Gegenrichtung das Schild nur rechts steht, spart man sich einen kompletten Schildermast indem man die Aufhebung einfach auf der Rückseite anbringt.
Da ein übersehenes Aufhebungsschild ja einen Fehler "zur sicheren Seite" darstellt ist es nicht ganz so tragisch, wenn man es wegen der Linksaufstellung übersieht.
Ich bin mir fast sicher, dass das früher auch mal explizit so in der VwV-StVO erlaubt wurde. In der aktuellen Fassung finde ich nichts dazu.
Zitat:
@hk_do schrieb am 4. Juni 2022 um 19:22:00 Uhr:
Wenn für die Gegenrichtung das Schild nur rechts steht, spart man sich einen kompletten Schildermast indem man die Aufhebung einfach auf der Rückseite anbringt.Da ein übersehenes Aufhebungsschild ja einen Fehler "zur sicheren Seite" darstellt ist es nicht ganz so tragisch, wenn man es wegen der Linksaufstellung übersieht.
Ich bin mir fast sicher, dass das früher auch mal explizit so in der VwV-StVO erlaubt wurde. In der aktuellen Fassung finde ich nichts dazu.
Danke das wäre eine Erklärung. Muss ich mal drauf achten, ob es wirklich so ist, das dann auf der anderen Seite, und nur auf der rechten Seite für den Gegenverkehr, dort ein Schild angebracht ist.
Korrekt wäre es aber nicht. Und ob ein übersehenes Aufhebungsschild unbedingt immer mehr Sicherheit bedeutet darüber könnte man sicherlich auch vortrefflich diskutieren. Der eine sieht es der andere nicht, und schon kommt es zu Konflikten.
Da Schild koennte aber auch fuer die Gegenseite gelten und nur umgedreht sein. Ich hatte hier eine aehnliche Situation. Da wurden Schilder zwischenzeitlich wegen Waldarbeiten aufgestellt. Abends wurden die dann umgedreht. Somit waren fuer mich die Schilder der Gegenspur sichtbar, galten aber nicht
Meines Wissens muß auf Autobahnen das Schild auf beiden Seiten stehen - zumindest ist es in Österreich so.
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Nur rechts wäre blöd, weil da Schilder gerne mal durch die LKW auf der rechten Spur verdeckt werden.
Ich meine auch auf der BAB müssen die auf beiden Seiten sein.
Außerorts mit nur einer Spur….keine Ahnung
Fahr mal von Graal-Müritz die L22 nach Rövershagen. Da haben die *** jetzt ein Stück mit 70 ausgeschildert wegen einem Waldparkplatz. Nur haben sie in beide Richtungen die Aufhebung komplett weggelassen. Das wird die nächste Blitzerfalle…
[Beitrag von MT editiert]
Ortsausgangsschilder sind auch nur links. Genau wie viele Aufhebungsschilder (macht ja nix wenn man die übersieht 🙂).
Gruß Metalhead
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Eventuell hilft das
Zitat:
@matzi99 schrieb am 4. Juni 2022 um 20:22:34 Uhr:
Fahr mal von Graal-Müritz die L22 nach Rövershagen. Da haben die *** jetzt ein Stück mit 70 ausgeschildert wegen einem Waldparkplatz. Nur haben sie in beide Richtungen die Aufhebung komplett weggelassen. Das wird die nächste Blitzerfalle…
Das haben die nicht "vergessen"... 😁
Zitat:
@matzi99 schrieb am 4. Juni 2022 um 20:22:34 Uhr:
Fahr mal von Graal-Müritz die L22 nach Rövershagen. Da haben die *** jetzt ein Stück mit 70 ausgeschildert wegen einem Waldparkplatz. Nur haben sie in beide Richtungen die Aufhebung komplett weggelassen. Das wird die nächste Blitzerfalle…
Ist das Streckenverbot evtl. mit einem Gefahrzeichen verbunden?
Ja das war auch mein Gedanke, ist es natürlich. Gefahr durch querende Fußgänger. Die können aber auf der gesamten Strecke vorkommen. Aber man hat von jeweils einer Fahrtrichtung einen Bereich eingegrenzt. Teilweise ist auch eine Planke installiert wegen der parallel verlaufenden Bahnlinie…ich finde nicht so ganz zu Ende gedacht.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 4. Juni 2022 um 20:03:21 Uhr:
Nur rechts wäre blöd, weil da Schilder gerne mal durch die LKW auf der rechten Spur verdeckt werden.
Ich meine auch auf der BAB müssen die auf beiden Seiten sein.Außerorts mit nur einer Spur….keine Ahnung
Und jetzt drehen wir das um und ich sage, dass ich durch LKWs auf der rechten Spur nur das Schild links sehen konnte.
Woher soll ich wissen, dass da k e i n Schild rechts steht?
Wie soll ich dann wissen, dass das Aufhebungsschild nicht gilt?
Schwierige Frage.
Wenn es Vorschrift ist, dass auf beiden Seiten Schilder stehen müssen, dann ist die Frage warum?
Weil man eventuell gerade wegen der Lkws eins nicht sehen kann?
Dann muss das linke auch gelten.
In der VwV-StVO war dazu bis 2009 folgende Regelung formuliert:
Zitat:
Soll ein Streckenverbot dort enden, wo es für den Gegenverkehr beginnt, so genügt es, das Zeichen am Pfosten des Verbotsschildes für den Gegenverkehr, also allein links anzubringen.
Die kompletten Vorgaben für die Zeichen 280 bis 282 wurden allerdings gestrichen.
Ich wusste doch, dass ich sowas mal gelesen hatte 😉
Aber was bedeutet die Streichung?
Ist die Regelung damit aufgehoben, gibt es Bestandschutz?
Oder kann die Straßenverkehrsbehörde jetzt "je nach Örtlichkeit" entscheiden?