Aufhebungsschild nur links aufgestellt

Gerade heute auf einer dienstlichen Tour im Bereich der B105 zwischen Rostock und Stralsund ist es mir wieder aufgefallen. Gefragt habe ich es mich schon immer.

Warum stehen oft Aufhebungsschilder, insbesondere von Tempolimits, nur links von der Fahrbahn ?
Es gilt eigentlich der Grundsatz das Verkehrsschilder rechts aufgestellt sein müssen.

Ich habe schon gegoogelt aber so wirklich schlau bin ich nicht geworden, bzw. war keiner und konnte es erklären.

Soll der geneigte Kraftfahrer hier das Schild übersehen und somit weiter das alte Limit fahren ?

Mehr fällt mir dazu persönlich nicht ein.

15 Antworten

Konnte und musste sie ja schon immer. Es geht dabei letztendlich auch darum, dass das Limit nicht "willkürlich" erst dort aufgehoben wird, wo der jeweilige Mast in Gegenrichtung steht. Gerade an Kreuzungen und Einmündungen kann die Aufhebung in vielen Fällen unmittelbar im Anschluss an die kreuzende bzw. einmündende Straße angeordnet werden - stattdessen folgt sie erst z.B. 200m später, weil dort die Beschränkung in Gegenrichtung beginnt. Idealerweise wird dann dort auch noch geblitzt. Auch das kann wiederum ein Grund sein, die Strecke "künstlich" zu verlängern, z.B. wegen behördeninterner Regelungen bezüglich der Mindeststrecken usw. Wenn man das aber alles mal unter den Anforderungen des §45 Abs. 9 StVO beurteilt, lichtet sich der Schilderwald an solchen und ähnlichen Stellen recht schnell. Insofern gibt es nach meinem Dafürhalten auch keinen Bestandsschutz, da die Behörde ihren Schilderwald ständig bewerten und ggf. anpassen muss. Dafür gibt es u.a. die mindestens alle zwei Jahre vorgeschriebene Verkehrsschau (Hahaha).

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