Aufforderung der Rennleitung zur Fahrzeugbesichtigung
Hallo zusammen!
Hab gerade etwas Stress mit der Rennleitung. Eines meiner Autos soll dabei beobachtet worden sein, wie es letzte Woche ein fremdes Fahrzeug beschädigt hat. Habe dazu per Post eine „Zeugenanhörung zur Fahrerfeststellung“ nebst Aufforderung zur Terminvereinbarung einer Fahrzeugbesichtigung bekommen. Fakt ist, weder ich noch mein Fahrzeug war zum besagten Zeitpunkt an der Unfallstelle, ich habe also nichts zu befürchten. Das Fahrzeug wird außer von mir als Halter von niemandem sonst gefahren. Es kann sich also nur um eine Verwechslung handeln.
Jetzt will die Rennleitung von mir, dass ich mein Fahrzeug in Neuss bei der Kreispolizeibehörde vorstelle. Das bedeutet für mich erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand (Fahrtkosten). Können die das von mir erwarten oder kann ich verlangen, dass das Fahrzeug bei mir vor Ort besichtigt wird? Habe keinen Bock, für sowas Zeit und Sprit zu vergeuden, hab ja schließlich nix verbrochen.
Weiß das jemand?
Beste Antwort im Thema
Man kann natürlich diese Stunde auch im Forum verbringen, um zu klären, wer denn nun was darf und muss 😁
151 Antworten
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 23. April 2018 um 12:40:20 Uhr:
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 23. April 2018 um 12:39:11 Uhr:
Und dafür würdest Du dann unter Umständen mal eben mehrere Hundert Kilometer fahren?
Siehe meine Editierung
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 23. April 2018 um 12:35:00 Uhr:
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 23. April 2018 um 12:33:50 Uhr:
Einladungen der Staatsanwaltschaft oder der eines Richters muss man allerdings Folge leisten.
Und der kommt dann zu einem nach Hause und guckt sich den Wagen an?
Ne höchstwahrscheinlich nicht, also hat man früher oder später die Fahrtkosten sowieso an der Backe.
Nein, weder der Richter noch der Staatsanwalt kommen zu Dir nach Hause, aber die schicken die Polizei und lassen Dich holen. Und da sowas meistens noch ein Ordnungsgeld nach sich zieht wirds dann teuer.
Zitat:
Nein, weder der Richter noch der Staatsanwalt kommen zu Dir nach Hause, aber die schicken die Polizei und lassen Dich holen. Und da sowas meistens noch ein Ordnungsgeld nach sich zieht wirds dann teuer.
Und das ist dann besser und billiger als vorher direkt zusammen zu arbeiten oder was?
Bevor ich mich von der Polizei abholen lasse, mir noch ein Ordnungsgeld aufgebrummt wird, fahre ich lieber selbst dahin, zeitlich macht es keinen unterschied und billiger wird die Fahrt mit dem eigenen Auto wohl auch sein.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 23. April 2018 um 12:42:52 Uhr:
Zitat:
@Sentenced7 schrieb am 23. April 2018 um 12:39:59 Uhr:
Kumpel von mir hat früher in der Tankstelle gearbeitet und wurde dort eines Nachts überfallen. .....warum er die nicht antanzen läßt.Wenn dein Freund überfallen wurde, dann wollte er doch etwas von der Polizei und nicht etwa umgekehrt?!
In erster Linie wurde die Tankstelle überfallen. Er war halt ungünstigerweise gerade dort arbeiten.
Die Polizei hat logischerweise ohne sein Zutun die Ermittlungen zu diesem Raubüberfall aufgenommen.
Wäre was anderes, wenn der Räuber ihn daheim in den eigenen vier Wänden besucht hätte.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 23. April 2018 um 12:43:45 Uhr:
...
Nein, weder der Richter noch der Staatsanwalt kommen zu Dir nach Hause, aber die schicken die Polizei und lassen Dich holen. Und da sowas meistens noch ein Ordnungsgeld nach sich zieht wirds dann teuer.
Die Polizei holt in so einem Fall gar keinen. Mit welchem Rechtsgrund denn? Die können mit einem Ermittlungsauftrag der Neusser Kollegen vorbeikommen und die Karre anschauen, wie sie auf der Straße die Reifen plattdrückt. Mehr nicht. Vielleicht noch klingeln und höflich fragen, ob der TE denn freundlicherweise geneigt wäre, ein paar Fragen zu beantworten.*
Berlin-Paul hat doch schon alles gesagt... wieso verunsichert ihr denn den TE noch?
Versetzt euch mal in seine Lage... würdet ihr wegen einer offensichtlich falschen Beschuldigung nach Neuss fahren oder sonstwie Männchen machen?
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* was er, mit Ausnahme der Angabe, weder sein Fahrzeug noch er seien zu besagter Zeit an besagter Stelle gewesen, tunlichst bleiben lässt.
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Es wird ja niemand gezwungen, sich so oder anders zu verhalten ...
Eben.
Ich wuerde auch nur freundlich antworten, dass man weder selbst noch das Fahrzeug zu besagter Zeit an besagtem Ort waren, ich nicht vorhabe den weiten weg auf mich zu nehmen, die Beamten sich das Fahrzeug aber gerne anschauen koennen, ich aber dazu keine weiteren Aussagen taetigen werde.
Mir stößt es zunehmend sauer auf, wie jemandem, der nicht freiwillig zu Behörden und Polizei rennt, ein schlechtes Gewissen gemacht wird, in der Art, er sei ein schlechter Staatsbürger, denn er hat gefälligst mitzuhelfen. Was für ein Unfug. In erster Linie ist er potentiell Beschuldigter. Und so soll und darf er sich dann auch verhalten.
Auch wenn die gemeine Volksseele anderes schreit.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 23. April 2018 um 12:46:39 Uhr:
Zitat:
Nein, weder der Richter noch der Staatsanwalt kommen zu Dir nach Hause, aber die schicken die Polizei und lassen Dich holen. Und da sowas meistens noch ein Ordnungsgeld nach sich zieht wirds dann teuer.
Und das ist dann besser und billiger als vorher direkt zusammen zu arbeiten oder was?Bevor ich mich von der Polizei abholen lasse, mir noch ein Ordnungsgeld aufgebrummt wird, fahre ich lieber selbst dahin, zeitlich macht es keinen unterschied und billiger wird die Fahrt mit dem eigenen Auto wohl auch sein.
Oh man. Es ging doch nur um die Aussage, das man nicht reagieren muss, es sei denn man bekommt von einem Gericht oder einem Staatsanwalt Post.
Da die Post hier aber von einer Polizeistelle kommt, ist das doch eh hinfällig.
Ich habe lediglich auf die Frage
Zitat:
Und der kommt dann zu einem nach Hause und guckt sich den Wagen an?
mit "Nein" geantwortet.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 23. April 2018 um 12:59:13 Uhr:
Mir stößt es zunehmend sauer auf, wie jemandem, der nicht freiwillig zu Behörden und Polizei rennt, ein schlechtes Gewissen gemacht wird, in der Art, er sei ein schlechter Staatsbürger, denn er hat gefälligst mitzuhelfen. Was für ein Unfug. In erster Linie ist er potentiell Beschuldigter. Und so soll und darf er sich dann auch verhalten.
Auch wenn die gemeine Volksseele anderes schreit.
Also ich bin ja eher auch der Typ, wo der Polizei freundlich hilft und sie bei ihrer Arbeit unterstützt. Aber irgendwo hat diese Unterstützung eben Grenzen. Zumeist dann, wenns an meinen Geldbeutel geht. Ich würde nie auf die Idee kommen, mal eben 100km oder mehr zu einer Polizeidienststelle zu fahren. Wenn die was von mir wollen, dann sollen sie jemand von der örtlichen Dienststelle vorbei schicken.
@Blubber-AWD Zitat: In erster Linie ist er potentiell Beschuldigter. (Das ist richtig ) Und deshalb auch mein Vorschlag mit dem Anwalt.
Und als beschuldigter muss er sich nicht selbst belasten.
Die müssen Ihm seine "Schuld" nachweisen.........so war es schon immer in Deutschland.
Es gilt zwar immer noch "Recht bekommen und Recht haben" sind zweierlei dinge.
Man kann solchen Aufforderungen Folge leisten, aber mann muss es nicht.
Eigentlich hat so eine "Vorladung" den Wert einer "Einladung".
Erst wenn ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft einem anschreibt, dann muss man auch antanzen.
Zitat:
@armin-g schrieb am 23. April 2018 um 13:12:58 Uhr:
(Das ist richtig ) Und deshalb auch mein Vorschlag mit dem Anwalt.
Momentan ist in meinen Augen noch kein Anwalt von noeten...
Ich würde jetzt auch noch keinen Anwalt einschalten... wichtig ist nur, keine weiteren Angaben zu machen. Freundlich mitteilen, dass weder Fahrzeug noch Halter zu besagter Zeit an besagtem Ort waren, und das wars dann.
Es besteht im Moment noch kein Grund, Kosten zu verursachen.
So, ich habe den SB auf der Behörde mal angeschrieben:
Weder meine Person noch mein Fahrzeug ... Kennzeichen ... befanden sich am in Neuss. Weder das genannte Fahrzeug noch meine Person waren an einem etwaigen Unfallereignis am ... beteiligt.
Ich biete Ihnen gerne an, das Fahrzeug persönlich in Augenschein zu nehmen und auf Unfallspuren zu untersuchen. Dies kann entweder abends an meiner Privatanschrift, alternativ tagsüber an meiner Arbeitsstelle erfolgen. Für eine meinerseitige Vorführung des Fahrzeugs auf einer Polizeidienststelle sehe ich allerdings mangels Tatbeteiligung und mangels zeitlicher Kapazitäten keine Veranlassung.
Dann warten wir mal ab, was kommt.
Sehr gut.