Auffahrunfall - Womit muss ich rechnen?

Hallo!

Ich hatte am letzten Wochende einen Unfall auf der Autobahn. Dabei bin ich mit meinem Wagen (Opel Astra H - Kombi) jemandem hinten reingefahren. Mein Vordermann hatte eine Vollbremsung vollzogen, weil sich der Verkehr vor ihm staute und ich konnte nicht mehr rechtzeitig ausweichen. Schuld an dem Unfall habe ich. Eine weitere Person, die ebenfalls nicht mehr ausweichen konnte, ist mir dann hinten reingefahren. Die rechte Seite der Fahrzeugfront ist komplett deformiert bzw. kaputt. Außerdem ist die Heckklappe gedellt und teilweise beschädigt. Nun habe ich den Unfall an meine Versicherung (ADAC-Autoversicherung) gemeldet, die haben auch sofort einen Gutachter beauftragt. Der hat in seinem Gutachten festgestellt, dass die Reparaturkosten meines Wagens ca. 10.100 € betragen. Der Wiederbeschaffungswert des Wagens beläuft sich auf 8.950 €. Es handelt sich also hierbei um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Gutachter hat den Wagen auch gleichzeitig in eine Restwertböse reingestellt, um den Restwert zu ermitteln. Dieser beträgt laut letztem abgegebenem Gebot 3.240 €. Ich bin vollkaskoversichert (SB 300 Euro) und falls es relevant sein sollte: Der Wagen wurde mit einem Kredit finanziert.

Nun meine Fragen:
1. Darf die Versicherung bzw. der Gutachter den Wagen in eine Restwertbörse, zwecks Restwertbestimmung, reinstellen und muss ich den dort erzielten Preis akzeptieren? Ich könnte ihn doch auch selbst verkaufen, oder?
2. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich nun die Differenz zwischen WBW und RW, also 8.950 € MINUS 3.240 € = ca. 5.710 € von der Versicherung ausbezahlt bekomme? Falls nein, welche Berechnungsgrundlage wird hier angewandt bzw. mit welchem Betrag kann ich rechnen?

Die Versicherung war bisher nicht sehr auskunftsfreudig (kann auch daran liegen, dass der Unfall noch sehr jung ist). Ich bin außerdem fast 25 Jahre unfallfrei gefahren und hatte nun diesen ersten Unfall. Deswegen kenne ich mich mit der Materie der KFZ-Versicherungen nicht wirklich aus. Es würde mich daher sehr freuen, wenn ich einige Anregungen bzw. Antworten eurerseits bekommen könnte...

Gruß,
musti

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Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV


Der Schaden liegt noch unter der 130%-Grenze, also kannst Du auch reparieren, es sei denn, bei Demontage werden weitere Schäden festgestellt die den Preis über die 130% schieben.

Nur blöd, dass die Regulierung über die Kasko erfolgt. Also nix mit 130% Grenze.

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Zitat:

Original geschrieben von musti05


Allerdings wird wohl die SF (derzeit 22) einen großen Sprung nach unten machen. 🙁

Schau am besten mal in Deinen Versicherungsvertrag unter Rückstufung im Schadensfall.

Bin im Moment auch auf SF22 und käme hoch auf SF14.
Hört sich erst mal viel an, in Prozenten sind es aber "nur" von 35% auf 40%. Na klar es gehen 8 Jahre verloren.

Aber die Hauptsache an einem Unfall daß Du keine körperlichen Schäden davonträgst.
Blech kann man wieder ersetzten.
Wird schon. 😉

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