Auffahrunfall, wie es laufen kann und was man unbedingt wissen muss
Ich bin seit über 20 Jahren unfallfrei und habe daher nur theoretisches Wissen über die vorteilhafte Verfahrensweise nach einem Unfall.
Dabei meine ich weniger die Absicherung der Unfallstelle oder Erste Hilfe, sondern vielmehr was die Schadensregulierung anbetrifft.
Auch wenn man glaubt, alles richtig gemacht zu haben, lauert an jeder Ecke Gefahr und Ungemach.
Für den eiligen Leser fasse ich kurz zusammen:
1) Lasse auch bei vermeintlich eindeutiger Situation und Schuldfrage die Pol kommen. Es gibt so gut wie keine Bagatellschäden mehr !
2) Mache aus jeder erdenklichen Perspektive viele Fotos vom Unfall, den Fahrzeugen einzeln, der Umgebung etc. Mache ggf. unmittelbar nach dem Unfall bei Tageslicht Detailaufnahmen der Schäden. Kleinste Lackkratzer können später eine wichtige Rolle spielen !
3) Melde auch bei vermeintlicher Unschuld den Unfall deiner Versicherung.
4) Wisse: Die Kosten für ein durch dich beauftragtes Gutachten eines Gutachter deiner Wahl zählen zur Schadenssumme dazu und sind durch die gegnerische Versicherung zu zahlen.
5) Wisse: Die Kosten für einen Rechtsanwalt deiner Wahl sind ebenfalls durch die gegnerische Versicherung zu zahlen.
6) Lass dich auf keinen Fall von der gegnerischen Versicherung leiten ! (So nennt man in diesen Kreisen die Einflussnahme auf den Anspruchsteller im Sinne der Kostenreduzierung). Nimm keine Angebote oder Vorgaben bzgl. Werkstatt, Gutachter etc. an.
Das wiederum hat der zweite Gutachter in einem Satz zusammengefasst: "Das einzige, was Sie richtig gemacht haben, war die Polizei zu holen."
Jetzt, 5 Monate später, ist der Schaden immer noch nicht repariert und Kohle habe ich auch noch keine gesehen.
Wie kam es dazu ? Hier die Story:
Februar 2019: Mir fährt frühmorgens an der Ampel ein Kleinwagen auf: Ich stehe als 4ter in der Kolonne der Wartenden. Ampel wird grün und keinen Wimpernschlag später ein ordentlicher Wumms: "Warum sind Sie denn nicht gefahren, hat doch auf grün umgeschaltet…" Ja, is klar.
Beim Fahrzeug der Unfallverursacherin ist Kennzeichen und -halter verbogen, Riss in der Frontschürze. Bei mir (Golf Variant BJ 2014): Bis auf den Abdruck ihres Kennzeichens im winterlichen Schmutz nichts zu sehen. Aber: Ich habe eine versenkbare AHK und die hat die Aufprallenergie aufgenommen.
"Bei Ihnen ist ja nichts, dann brauchen wir ja keine Polizei !" Doch Mädel, die Polizei kommt allein deswegen, weil du mir keine Versicherung nennen kannst. Und die Nummer vom Zentralruf der Autoversicher habe ich auch grad nicht im Kopf.
Pol kommt, Anscheinsbeweis zur Schuld ist eindeutig und wird auch nicht abgestritten. Sollte also ein versicherungstechnisch einfaches Ding sein, oder ? Denkste !
Noch am selben Tag erhalte ich einen Anruf von der gegnerischen Versicherung (die so heißt wie eine Stadt in der Nähe des thüringischen Remstädt): Man empfehle mir diese Werkstatt, Mietwagen kein Problem usw.
Die fragliche Werkstatt ist eine Filiale meines VW-Händlers. Die Mietwagen-Company hat einen Hol&BringService, der mir ein Ersatzfahrzeug an jeden Ort zu jeder Zeit hinstellt. Ich willige ein.
1 Tag später habe ich um 7:00 einen Termin in besagter VW-Werkstatt.
Das mit dem Mietwagen hat nicht geklappt, weil das Büro erst um 9:00 aufmacht. Die schlagen mir eine abenteuerliche Konstruktion vor:
Der Mitarbeiter holt mich um 7:30 mit seinem Privatwagen ab und wir fahren zusammen zur Mietwagenstation, machen da die Unterlagen fertig und so gegen 8:30 habe ich dann einen Ersatzwagen - ich lehne ab und ordere ein Fahrzeug direkt bei VW, worüber ich auch die gegn. Versicherung informiere.
In der Werkstatt weise ich bei der Inaugenscheinnahme darauf hin, dass es an der Heckschürze bereits 3 kleine Stellen (ca. 2mm x 10 mm) gibt, wo der Lack mal verschrammt war und ich mit Lackstift ausgebessert habe. Nicht, dass man mir noch den Vorwurf machte, ich wolle mich durch die Reparatur besser stellen als vorher. Alles klar, AHK ist gestaucht, irgendein Blech ist verbogen, Schürze muss komplett neu gelackt werden. Der Vorschaden liegt größtenteils an einer ganz anderen Stelle als der aktuelle Aufprallschaden. Dauert ca. 3 Tage.
Cool, geht ja fix - so denke ich anfangs noch. Doch dann…
Ich erhalte einen Anruf der Werkstatt: Versicherung hat Kostenübernahme zurückgezogen, daher wurde nichts repariert, ich kann mein Auto wieder abholen.
In der Zwischenzeit war ein durch die Versicherung beauftragter Gutachter da. Ohne jegliche Abstimmung mit mir, ohne eine Info seitens der Werkstatt, dass mein Auto durch einen Dritten begutachtet werden soll. Ich erhalte am Ende wenigstens eine Kopie, die mir die Schuhe auszieht:
Die paar Kratzer vom Unfall sind nicht der Rede wert, die restlichen Schrammen wären vorher schon da gewesen und daher gilt: "Überholende Schadenskausalität". Obwohl die automatische Typen- und Ausstattungsabfrage das Vorhandensein einer AHK ausweist, wird diese im Gutachten in keiner Weise erwähnt. Auf die Bühne wurder der Wagen auch nicht gehoben.
Zusammenfassung: Ein bisschen Spucke und 100€ als Kostenpauschale und für 'ne Buddel Politur.
Mietwagen soll ich auch selber zahlen, da Kosten nur im Falle einer Reparatur übernommen werden. Und da nicht repariert wurde, bin ich quasi zum Spaß mit dem Mietwagen rumgefahren. Aha.
Es folgen zig Telefonate mit der Versicherung in denen ich versuche klar zu machen, dass das Gutachten Mist ist, weil die AHK komplett unbetrachtet ist. Ich fürchte um die Integrität dieser Baugruppe. Am Ende bin ich noch wegen Fahrlässigkeit dran, wenn mir mein Fahrradträger auf der BAB wegen Versagens der Kupplung abraucht.
Auch an den Vorschäden entzündet sich Streit. Meiner Ansicht nach liegt eine Schadensausweitung vor, die Versicherung sieht das natürlich ganz anders.
Zeit für einen Anwalt. Von meiner Rechtsschutzversicherung wird mir zunächst ohne Selbstkostenbeteiligung ein Mediationsanwalt gestellt. Der erreicht wenigstens, dass das Angebot auf 800€ aufgestockt wird (nur für den Lack und den Mietwagen. Nix AHK. Nix Ersatzfahrzeug während der tatsächlichen Reparatur). Dafür soll ich dann aber erklären, dass ich keine weiteren Forderungen erhebe.
Ich lehne ab und kurze Zeit später erklärt mir der Anwalt, die Mediation wäre gescheitert.
Also lasse ich nun Anwalt2 auf den Plan treten. Einen, der ggf. auch klagen wird. Die Anwaltsvermittlung schlägt mir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Kanzlei an einer Nobeladresse in der Berliner Innenstadt vor: Nehm ich.
Später stellt sich raus, dass das wohl nur so eine Art Briefkasten ist und die eigentlichen Leute in Halle sitzen. Dazu kommt, dass der Verkehrs-Spezi grade krank ist und mich ein anderer Kollege vertreten wird.
Ich lasse zunächst auf eigene Kosten ein 2tes Gutachten erstellen (natürlich von jemand anders) und siehe da:
Jetzt steht ein Schaden in Höhe von 3000€ im Raum.
Unter Berücksichtigung der Vorschäden, die im Falle einer Reparatur "mitgemacht" würden und daher zu einem Abschlag führen, Wertminderung, Gutachterkosten, Mietwagen usw. belaufen sich meine Forderungen mittlerweile auf 4500€.
Die gegn. Versicherung rührt sich nicht, lässt Fristen verstreichen. Auch mein Anwalt könnte noch mehr "performen". Den habe ich z.B. bereits mehrfach nach dem Aspekt Nutzungsausfallentschädigung bzw. Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit gefragt aber bislang keine Antwort erhalten.
Ich hätte natürlich auch öfter nachhaken können und mir von Anfang an verbindliche Termine nennen lassen können, im Sinne von "wer macht was bis wann und was passiert, wenn das nicht geschieht", aber hey: Ich schaffe 40h die Woche, habe Frau und Kind und auch noch andere Verpflichtungen, die meine spärliche Freizeit in Anspruch nehmen.
Mittlerweile ist es Juni und die Versicherung wünscht ein 3tes Gutachten. Ich sage vorbehaltlich einer Aufwandsentschädigung (muss ich wiederholt Zeit und Sprit dafür aufwenden ?!) zu. Keine Stunde später heißt es: Nee, doch kein weiteres Gutachten.
War das etwa ein Bluff um zu prüfen, ob es sich bei "meinem" Gutachten um eine Gefälligkeit handelt ? Ich habe keine Angst vor weiteren Gutachten, denn jedes weitere sollte objektiv zu keiner anderen Bewertung kommen; die Schäden sind ja nicht ausgedacht.
1 Woche vor meinem Urlaub (beachte: AHK immer noch nicht repariert, also ohne Fahrräder in den Urlaub) erreicht mich eine Durchschrift:
"Die Vorschäden machen es für keine Partei einfach und man strebt die pragmatische Lösung an, auch vor dem Hintergrund der Kosten. Daher wird wie folgt abgerechnet:
"AHK zu 100%, alles andere 50% + Kosten für mein Gutachten und den 1ten Mietwagen = 2800€".
What ?!
Nicht nur, dass man mir dadurch zu 50% die Kosten für Ersatzteile aufbrummen will, die eindeutig durch den Aufprall beschädigt worden sind und daher in keinem Zusammenhang mit den Vorschäden stehen, sondern man ignoriert wesentliche Teile und Feststellungen des zugrunde liegenden Gutachtens.
Ich wundere mich auch über die Formulierung "die" Lösung - also nicht irgendeine, sondern eine ganz spezielle und frage mich, ob da irgendwas zwischen meinem Anwalt und der Versicherung gelaufen ist. Zumal mein Anwalt kurz vorher die Andeutung machte, wenn ich jedes Angebot ablehnen würde, könnte er mir irgendwann auch nicht weiter helfen. Klar soweit, aber Fakt ist, dass ich als Geschädigter ein unabhängiges Gutachten habe, das weit über das hinausgeht, was die Versicherung bereit ist zu zahlen. Im Übrigen auch 'ne tolle Ansage vom Träger meines Mandats.
Auch ich bewerte jede Lösung "vor dem Hintergrund der Kosten" - und da fehlen mir mal eben über 1500€ !
Der Klageweg würde angeblich über 1 Jahr dauern und es scheint mir, als wolle man durch absichtliche Verzögerung oder Verschleppung erreichen, dass der Anspruchsteller mürbe wird und so irgendwann irgendein Angebot annimmt, nur, um die Sache zum Ende zu bringen.
Isn't Baby. Ich habe nichts zu verschenken, schon gar nicht an eine auf Gewinnmaximierung getrimmte VesicherungsAG.
Von einer Reparatur zunächst auf eigene Kosten wurde mir abgeraten, weil das die Position vor Gericht verschlechtern würde.
Ich teile meinem Anwalt in einer weiteren, ausführlichen Mail meine Position mit und biete folgendes an:
1) Versicherung zahlt vollumfänglich gemäß Gutachten + Kosten für Gutachten + Kosten für 1. Mietwagen
2) Im Gegenzug werde ich nicht klagen und keinen Ausgleich für den Nutzungsausfall der AHK fordern
Das ist das Äußerste, worauf ich mich einlassen kann.
Mein Anwalt hat sich dazu noch nicht geäußert - den muss ich also auch nochmal anrufen und fragen, was jetzt ist. Nicht, dass der sich zeitnah mal selber melden würde.
Ich habe schonmal geguckt, wie das mit einem Mandatsentzug läuft, wenn eine Rechtschutzversicherung involviert ist. Nach der Lektüre dessen, was man im Netz so darüber findet, habe ich beschlossen, es erstmal mit dem aktuellen Anwalt weiterlaufen zu lassen. Nicht noch mehr Stress bitte.
Ende der Geschichte: Nicht in Sicht.
Ich wollte aber die bereits gewonnenen Erkenntnisse schonmal dem Kollektivwissen hinzufügen.
Vielleicht hat ja der ein oder andere ein paar Tipps.
Irgendwie ist man doch immer der Gef;<#+e.
Gute Fahrt euch allen !
Beste Antwort im Thema
@berlin-paul : Vollzitate braucht man nicht.
32 Antworten
Ich hatte bei meinem Auffahrungfall auch die Polizei gerufen (war auch Geschädigter).
Das erste was sie fragten war, warum wir denn die Polizei rufen wenn es keine Personenschäden gäbe. Dann haben sie sich verabschiedet (ohne irgendwas aufzunehmen) und meinten noch, dass man beim nächsten Mal erst gar keine Polzei rufen solle.
Die eigene Versicherung (welche ich vorsichtshalber angerufen habe) hat ebenfalls nichts aufgenommen (haben nichtmal nach Namen und Versicherungsnummer gefragt), die meinten das bräuchte man nicht.
So unterschiedlich können die Erfahrungen sein.
Was Anwalt und Gutachter angeht stimme ich dir aber zu. Die gegnerischen Versicherungen lassen einen als Geschädigter vollkommen ohne Information stehen. Man muss denen am Telefon regelrecht alles aus der Nase ziehen.
Also nochmal etwas ausführlicher, da die 1te Beschreibung wohl noch Fragen offen ließ.
Schäden:
1) Ein Abdruck des Kennzeichen /-halters des gegenerischen Fahrzeugs in Form von kleinen Kratzern und tiefen, bis auf den Kunststoff gehenden Schrammen
2) Abplattung / Eindrückung an der Lippe unten
und, ganz wichtig weil sicherheitsrelevant:
3) potentiell gestauchte AHK
(ein Festigkeitsgutachten bzw. Prüfung der Integrität übersteigt die Kosten für eine neue AHK um ein Vielfaches, daher wird standardmäßig komplett getauscht - sagen TÜV und Gutachter)
Mitterweile hat mein Anwalt der Versicherung mein Angebot unterbreitet:
1) Zahle Schadensbehebung gemäß Gutachten
2) Erstatte Mietwagenkosten und Kosten für 2tes Gutachten
3) Auszahlung Wertminderung (in dem Betrag ist ein Abzug für die Vorschäden bereits drin)
4) Ich verzichte auf eine Klage (auch wg. Säumnis)
5) Ich erhebe keine Forderung wg. Nutzungsausfall
Mal sehen, wie lange die diesmal für eine Antwort brauchen...
Ich hätte da noch eine Frage an den TE: war die AHK denn angebracht?
zu 1) ich sehe keinen Sinn darin bei Blechschäden und klarer Lage die Polizei zu rufen. Jedenfalls dann nicht wenn mir der Unfallgegner Führerschein, Fahrzeugpapiere zeigen kann, wir ein Unfallprotokoll ausfüllen und er seine Versicherung nennt. Die Polizei hilft nicht dabei meine Ansprüche durchzusetzen, die ist nur für die strafrechtliche Seite zuständig.
zu 2) da stimme ich 100% zu. Fotos aus allen Perspektiven, von den Schäden, auch von den Personal- und Fahrzeugpapieren sind immer gut.
zu 3) das ist Unfug. Wenn mir z.B. ein Bus oder LKW auffährt und er keinen Schaden hat, was soll dann meine Versicherung mit einer Schadenmeldung.
zu 4) das ist richtig, weiß ich.
zu 5) auch richtig, weiß ich auch
zu 6) da habe ich gerade andere Erfahrungen gemacht.
Am 13.05.2019 ist mir ein 7,5 t-LKW aufgefahren. Ich stand an einer roten Ampel. Also ein klarer Fall, dieser Unfall war für mich unvermeidbar. Warum sollte ich die Polizei holen, hätte die mir irgendwie geholfen bei durchsetzen meiner Ansprüche. Ich habe Bilder gemacht, auch vom Führerschein und Kfz-Schein des Unfallgegners. Dazu hatte er eine grüne Versicherungskarte von seiner Versicherug.
Ich habe die Versicherung angerufen, eine Schadensnummer bekommen, meine Auto den nächsten Tag in meine Skoda-Werkstatt gefahren. Die haben einen Kostenvoranschlag gemacht, hatten schon die Freigabe der Versicherung. Weil ich anschließend im Urlaub war gleich einen Termin für die Reperatur Anfang Juni gemacht. Mietwagen brauchte ich nicht. Auto abgeholt am 07. Juni, Rechnung ging an die Versicherung. Gestern waren 427,- € für Nutzungsausfall, Wertminderung und Kostenpauschale auf meinem Konto. Damit bin ich voll zufrieden, ich kann mir nicht vorstellen das ein RA mehr erreicht hätte.
Und was ein Gutachter geschätzt hätte ist für mich uninteressant, entscheidend ist doch das mein Auto in meiner Stammwerkstatt ordentlich repariert wurde.
Zitat:
@baer-tram schrieb am 5. Juli 2019 um 21:43:04 Uhr:
Am 13.05.2019 ist mir ein 7,5 t-LKW aufgefahren. Ich stand an einer roten Ampel. Also ein klarer Fall, dieser Unfall war für mich unvermeidbar. Warum sollte ich die Polizei holen, hätte die mir irgendwie geholfen bei durchsetzen meiner Ansprüche. Ich habe Bilder gemacht, auch vom Führerschein und Kfz-Schein des Unfallgegners. Dazu hatte er eine grüne Versicherungskarte von seiner Versicherug.
Ich habe die Versicherung angerufen, eine Schadensnummer bekommen, meine Auto den nächsten Tag in meine Skoda-Werkstatt gefahren. Die haben einen Kostenvoranschlag gemacht, hatten schon die Freigabe der Versicherung. Weil ich anschließend im Urlaub war gleich einen Termin für die Reperatur Anfang Juni gemacht. Mietwagen brauchte ich nicht. Auto abgeholt am 07. Juni, Rechnung ging an die Versicherung. Gestern waren 427,- € für Nutzungsausfall, Wertminderung und Kostenpauschale auf meinem Konto. Damit bin ich voll zufrieden, ich kann mir nicht vorstellen das ein RA mehr erreicht hätte.
Und was ein Gutachter geschätzt hätte ist für mich uninteressant, entscheidend ist doch das mein Auto in meiner Stammwerkstatt ordentlich repariert wurde.
Oh, wieder so ein fall der höchstens ein mal in zehntausend vorkommt 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
@schmatzi18 schrieb am 5. Juli 2019 um 21:54:59 Uhr:
Zitat:
@baer-tram schrieb am 5. Juli 2019 um 21:43:04 Uhr:
...Oh, wieder so ein fall der höchstens ein mal in zehntausend vorkommt 😁
Und wieder ein Vollzitat von dreizehn Zeilen für eine Zeile "Meinung"
Wenn ich merke das etwas aus dem Ruder läuft, gehe ich ganz schnell zu einem Rechtsanwalt.
Wenn aber alles problemlos läuft, meine Werkstatt schon eine Reperaturfreigabe der Versicherung hat, was soll dann der RA ?
Zitat:
@Chironer schrieb am 5. Juli 2019 um 21:56:59 Uhr:
Zitat:
@schmatzi18 schrieb am 5. Juli 2019 um 21:54:59 Uhr:
Oh, wieder so ein fall der höchstens ein mal in zehntausend vorkommt 😁
Und wieder ein Vollzitat von dreizehn Zeilen für eine Zeile "Meinung"
Oh mein gott...bei mir passt der gesamte beitrag locker auf das handydisplay ohne rumherzuscrollen, wenn du noch mit einem nokia 3510i im netz versuchst zu surfen, tur es mir leid 😉
Zitat:
@Chironer schrieb am 5. Juli 2019 um 21:56:59 Uhr:
Zitat:
@schmatzi18 schrieb am 5. Juli 2019 um 21:54:59 Uhr:
Oh, wieder so ein fall der höchstens ein mal in zehntausend vorkommt 😁
Und wieder ein Vollzitat von dreizehn Zeilen für eine Zeile "Meinung"
Schau doch mal in deine Signatur ... 😁
Daumen hoch Paul!
Da hast Du gut recherchiert... 🙂
„Wenn drei Leute den gleichen Fehler erleben, ist es kein Fehler mehr, sondern normal. 😰“
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 6. Juli 2019 um 13:45:27 Uhr:
„Wenn drei Leute den gleichen Fehler erleben, ist es kein Fehler mehr, sondern normal. 😰“
Das ist mein Werkzeug zur Erkennung menschlicher Dummheit.
Was hat der Zitier-Legastheniker damit zu tun?
Bevor man sein Werkzeug einsetzt, sollte man den Umgang damit gelernt haben.... 😉
Und nun meine Herren: BTT
Zitat:
@O_A_B schrieb am 5. Juli 2019 um 21:15:10 Uhr:
Mitterweile hat mein Anwalt der Versicherung mein Angebot unterbreitet:
Das ist doch alles Kokolores.
Wie lange soll diese gegenseitige Bespaßung noch gehen ?
Die einzig (!) relevante Frage ist, warum der Anwalt nicht längst Klage eingereicht hat.
Dafür kann es nur 2 Gründe geben: Entweder deine Forderungen stehen auf mehr oder weniger wackligen Füßen oder der Anwalt hat keine Lust. Im letzten Fall gehört ihm das Mandat entzogen.
Diese - und nur diese Frage - würde ich ihm stellen und die hat er zu beantworten.
Grund 3:
Mandant kann die Gerichtskosten nicht einzahlen
Grund 4:
Mandant möchte keinen VKH-Antrag stellen
Grund 5:
Anwalt möchte nicht ohne Gebührenvorschuss weiter tätig werden
....
Ganz schlau ...
Träfe einer dieser Gründe zu hätte der TE die ausbleibende Klage selbst zu verantworten, wüßte dieses natürlich auch ganz genau und würde hier nicht herumheulen.
Nehme ich jedenfalls an.