Auffahrunfall. Vorschaden. Bleibe ich nun auf den Kosten sitzen?

Juni 2016. Belebte Straße. Ich besuche Freunde, es ist Sommer, viele Leute sind auf der Straße. Meine Tochter und ich sitzen schon im Auto, wollen aus der Straße biegen. Wegen der vielen Kinder, fahre ich schritt. In diesem Moment fährt eine Frau Rückwärts von ihrer Auffahrt, rückwärts auf die Straße und in mein Auto. Es erwischt uns am hinteren Kotflügel, Fahrerseite. Alle steigen aus, die Dame erkennt ihren Fehler, meine Freunde kommen hinzu, alle schauen, wie gesagt die Straße ist belebt.
Die Dame bittet mich zu einer Werkstatt zu fahren und ihr die Rechnung zukommen zu lassen.
Es ist mein erster Unfall, ich bin naiv und es wird keine Polizei gerufen.

Ich gehe zu einer unabhängigen Werkstatt, diese berechnet den Schaden. 600€ ausbeulen und lackieren.

Ich lasse der Dame die Rechnung zukommen. Nichts passiert. Ca. 3 Wochen später lasse ich ihr eine Erinnerung zukommen. Prompt erhalte ich Post von ihrem Anwalt. Man sehe ab so viel Geld zu zahlen, so viel sei mein Auto ja Nichtmal mehr Wert.

Ich fahre einen Golf 2 von 1991. Er hat noch TÜV, etwas Rost, ist gut in Schuss. Ein Liebhaberstück.

Ich nehme mir einen Anwalt. Man schreibt hin und her. Die Schreiberei läuft schleppend.

Der TÜV vom Golf läuft Ende des Sommers aus, es sind ein paar Reparaturen am Schweller fällig. Ich möchte warten, bis der Fall abgeschlossen ist, lasse ihn auf dem Grundstück stehen.

Im März 2017 ist dann endlich mal was passiert und ein Gutachter kommt. Dieser sieht den Golf, sieht den Rost, schaut unter dem Auto und erkennt, da ist Arbeit zu tun. Der Golf hat Grünspan angesetzt in den 7 Monaten, die er unbenutzt rumstand.

Der Gutachter kam von der Firma Carexpert. Der Anwalt schreibt mit der Versicherung. Diese schreibt "es sei keine Schadenserweiterung eingetreten."

Ich sollte mich nun um eine Zeugenaussage der Werkstatt bemühen, die bestätigen, dass sich kein vorheriger Unfallschaden an dem Fahrzeug befand, welches sie auch taten. Dies schickte ich im Juni bereits an meinen Anwalt, der leitete es an die Versicherung. Nun kam ein Schreiben zurück mit dem gleichen Wortlaut.

Irgendwie ist mir das alles zu lasch. Macht das ein Anwalt, schreibt er nur mit der Versicherung? Es gab zahlreiche Zeugen für den Unfall, da muss es doch eine Möglichkeit geben, wenigstens den Wert des Fahrzeuges ersetzt zu bekommen?

Mein Anwalt bat mich ein zweites Mal mit der Werkstatt zu reden. Laut Werkstatt gibt es keinen Altschaden, das haben sie bereits schriftlich dem Anwalt gegeben. Es gibt nur Rost. Hinter den Rückleuchten hat die Farbe bereits im Sommer 2016 "gepickelt", was im Winter 2016/2017 während Wind und Witterung abplatzte und sich weiter fraß. Laut der Werkstatt handelt es sich hier nicht um einen Unfall, sondern TÜV unrelevante Schäden, die durch ein paar Schweißarbeiten und neuen Lack rückgängig gemacht werden können. Was nun getan wird.
Nächste Woche habe ich aber einen eigenen Termin mit der Werkstattsleitung um das Gutachten zu besprechen, weil sie aktuell viel zu tun haben. Es ist eine Werkstatt auf old- und youngtimer spezialisiert, und sowas haben sie auch noch nicht gesehen sagen sie. Aber dennoch, was soll die Werkstatt noch machen? Dass mein Anwalt schreibt "reden Sie mit der Werkstatt" obwohl diese bereits ein Schreiben anfertigte, entzieht sich meinem Verständnis. Dass der Anwalt meine Fragen nicht beantwortete, ebenso.

Das schreibt der Gutachter:
"Vorschäden: Am Seitenteil hinten links und rechts konnten starke Spachtelanträge festgestellt werden.

Die Seitenwand hinten links weist im vorderen Kanntenbereich des Radlaufes eine Schranunspur in horizontaler Ausrichtung auf. Die Farbe der Oberflächenlackierung ist teilweise in diesem Bereich abgetragen.
Im Schadenbereich sind deutliche Spachtelanträge erkennbar. Augenscheinlich wurden bereits massive Instandsetzungsarbeiten am Seitenteil hinten links durchgeftihrt.Teilweise lösen sich diese Spachtelanträge im hinteren Bereich großflächig.
Weiter sind am Seitenteil hinten links starke Rostansätze und Durchrostungen erkennbar. Diese Roststellen sind bereits tief in der Grundstruktur des Seitenteilmaterials eingedrungen.
Unterhalb der hier zur Rede stehenden Schrammspur befinden sich ebenfalls starke Rostansätze Diese Roststellen weisen eine deutliche Trennungzu den Kratzern auf. Diese Art von Roststellen am Radlauf entstehen altersbedingt von innen nach außen und stehen mit dem hier zur Rede stehenden Schadenereignis nicht in Verbindung.
Aus sachverständigerSicht war das Seitenteil hinten links, auf Grund der massiven Vor- und Altschäden, bereits vor dem hier zur Rede stehenden Schadenereignis instandsetzungswürdig. Daher ist an diesem Bauteil keine Schadenerweiterung eingetreten.

Stellungnahme zur Schadenhöhe

Die im Kostenvoranschlag angeführten Instandsetzungskosten sind für eine Reparatur des Seitentetls mindestens ertörderlich. Auf Grund der oben angeführten Erkenntnis wurde auf eine Reparaturkostenkalkulation unserseits vorerst verzichtet."

Ich weiß noch nicht, wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Das sagte mein Anwalt mir nicht.
Was kann ich noch tun?
Bleibe ich jetzt auf dem Schaden sitzen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@blackbettie schrieb am 3. November 2017 um 09:07:26 Uhr:


600€ wollte ich sowieso nicht von der Gegnerin haben, ich habe lediglich den Kostenvoranschlag reingereicht, man hätte sich ja auch auf eine Teilzahlung einigen können.

Für einen Kratzer an einem Seitenteil welches überwiegend aus Rost und alter Spachtelmasse besteht und sich obendrein an einem nahezu wertlosen Fahrzeug befindet wirst du auch keinen nennenswerten Teilbetrag bekommen.

Fordert man Schadenersatz so hat man den Schaden sowohl im Grunde als auch der Höhe nachzuweisen. Auf den Nachweis der Höhe = dein gewünschter "Teilbetrag" hast du und dein Anwalt verzichtet indem ihr nach dem Unfall kein Gutachten habt erstellen lassen. Der Kostenvoanschlag ist keinerlei Beweis.

Da nunmehr die Versicherung ein Gutachten hat erstellen lassen welches den Schaden bei mutmaßlich korrekten Null EUR sieht läge es an dir das Gegenteil zu beweisen = einen Schaden zu beziffern und diesen einzuklagen.

Ich wünsche dir hierbei viel Spaß.

Zweitens kann man seine Lebenszeit über die Jahre hinweg auch anders verbringen als mit einem vollkommen aussichtslosem Veruch der Abzockerei.

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 3. November 2017 um 10:41:10 Uhr:


und genau deswegen wird der Anwalt wohl kaum auf das nette Schreiben reagieren. Zumindest nicht in der gewünschten Form....😁

Anwalt verklagen 😁

Gleiches Problem. 😉

aber ab 250 Ocken aufwärts, mein lieber Mann......😰

Ein wertabhänigig abgerechnetes Schadengutachten kommt da - auf den Zeitaufwand umgebrochen - locker mit, wenn der Schaden dazu passt. 😉

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 3. November 2017 um 10:41:10 Uhr:


berlin-paul says:
Das wird nur dann so funktionieren, wenn Du mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung triffst und ihm seine Arbeitszeit in dieser Sache mit einem Stundensatz von ca. 250,- € zzgl. MwSt bezahlst. Mach das ruhig. Bedenke aber, dass Du nur seine gesetzlichen Gebühren von der Versicherung erstattet bekommen wirst. Das sind 83,54 €.

und genau deswegen wird der Anwalt wohl kaum auf das nette Schreiben reagieren. Zumindest nicht in der gewünschten Form....😁

stimmt! er antwortete nur das:

"ich selber kann zu dem Schaden keine Angaben machen. Ich habe lediglich die Bilder hier vorliegen.
Wenn aber der Gutachter schreibt, dass das Seitenteil hinten links aufgrund massiver Vor- und Altschäden instandsetzungswidrig war, dann konnte durch einen weiteren Unfall kein Vorschaden entstehen.
Es geht nicht nur um den Radlauf, sondern es geht um das gesamte Seitenteil hinten links.
War dieses vor dem Unfall tatsächlich völlig unbeschädigt und frei von Rost bzw. Durchrostung?"

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 3. November 2017 um 13:00:40 Uhr:


Ein wertabhänigig abgerechnetes Schadengutachten kommt da - auf den Zeitaufwand umgebrochen - locker mit, wenn der Schaden dazu passt. 😉

ich verstehe leider kein Wort.

https://www.motor-talk.de/.../...f-den-kosten-sitzen-t6182131.html?...

Zitat:

@blackbettie schrieb am 3. November 2017 um 09:07:26 Uhr:


600€ wollte ich sowieso nicht von der Gegnerin haben, ich habe lediglich den Kostenvoranschlag reingereicht, man hätte sich ja auch auf eine Teilzahlung einigen können.

Für einen Kratzer an einem Seitenteil welches überwiegend aus Rost und alter Spachtelmasse besteht und sich obendrein an einem nahezu wertlosen Fahrzeug befindet wirst du auch keinen nennenswerten Teilbetrag bekommen.

Fordert man Schadenersatz so hat man den Schaden sowohl im Grunde als auch der Höhe nachzuweisen. Auf den Nachweis der Höhe = dein gewünschter "Teilbetrag" hast du und dein Anwalt verzichtet indem ihr nach dem Unfall kein Gutachten habt erstellen lassen. Der Kostenvoanschlag ist keinerlei Beweis.

Da nunmehr die Versicherung ein Gutachten hat erstellen lassen welches den Schaden bei mutmaßlich korrekten Null EUR sieht läge es an dir das Gegenteil zu beweisen = einen Schaden zu beziffern und diesen einzuklagen.

Ich wünsche dir hierbei viel Spaß.

Zweitens kann man seine Lebenszeit über die Jahre hinweg auch anders verbringen als mit einem vollkommen aussichtslosem Veruch der Abzockerei.

Zitat:

Fordert man Schadenersatz so hat man den Schaden sowohl im Grunde als auch der Höhe nachzuweisen. Auf den Nachweis der Höhe = dein gewünschter "Teilbetrag" hast du und dein Anwalt verzichtet indem ihr nach dem Unfall kein Gutachten habt erstellen lassen. Der Kostenvoanschlag ist keinerlei Beweis.

Da nunmehr die Versicherung ein Gutachten hat erstellen lassen welches den Schaden bei mutmaßlich korrekten Null EUR sieht läge es an dir das Gegenteil zu beweisen = einen Schaden zu beziffern und diesen einzuklagen.

Ich wünsche dir hierbei viel Spaß.

Zweitens kann man seine Lebenszeit über die Jahre hinweg auch anders verbringen als mit einem vollkommen aussichtslosem Veruch der Abzockerei.

100% Zustimmung. 🙂
Mich würde die Rechtsauffassung des TE interessieren, wenn er einen ähnlichen "Schaden" bei einem anderen verursacht hätte und er den bezahlen müsste.

Den Reparaturaufwand, der zum Zustand vor dem "Kratzer" notwendig wäre, könnte man schon verlangen. Es ist jedoch die Frage zu klären, ob dabei der Bereich des wirtschaftlichen Totalschadens gerissen wird. Insofern bräuchte man eben ein Gutachten mit konkreter Berechnung. Gegenteilige Ansichten lasse ich mal als Ausdruck der negativen Meinungsfreiheit unkommentiert. 🙂

Zitat:

@Pfusch3r [url=https://www.motor-talk.de/.../...f-den-kosten-sitzen-t6182131.html?...]schrieb am 4. November 201verbringen als mit einem vollkommen aussichtslosem Veruch der Abzockerei.

Du meinst sicherlich Versuch?

Wo ist das Abzocke,wenn mich jemand schädigt und ich will den Scheiß bezahlt haben. Hab nicht darum gebeten mir in die Karre zu fahren. Oder meinst Du die TE hat sich absichtlich ins Auto fahren um ihren Deiner Meinung nach Schrott-Golf instandsetzen zu lassen.

Den einzigen Fehler,den die TE gemacht hat,sie hätte die Rennleitung holen sollen,dann wäre die Unfallgegnerin zu mindest mit einem Bußgeld wegen verursachen eines Unfalls belegt worden. Die Versicherungsseite wäre vermutlich genau so ins Leere gelaufen. Die versuchen halt sich jeder Leistung zu entziehen. Dafür aber jedes Jahr die Beiträge erhöhen.

Ich bin zwar nicht der TE aber wenn ich jemanden in die Karre wixe und es ist überschaubar,bezahle ich ihm das und gut. Denke ich der will mich mit seinem Wunschpreis abziehen,geht's zu meiner Versicherung und gut.

hatte genau so einen Fall selber. Da ging es nur um einen abgefahrenen Spiegel. Schlussendlich hat meine Versicherung 140 Euro an den Gegner bezahlt. Ich hatte ihm auf dem Weg in den Urlaub noch 180 angeboten,um den Mist für mich zu erledigen. Aber er bestand halt auf 300,welche ihn seine Werkstatt als KV genannt hat. So dumm kann Gier enden. Da ich die Fahrzeugdaten hatte,besorgte ich mir ebenfalls einen KV und das mit dem teuerst möglichen Spiegel. Elektrisch,äsphärisch, beheizt. Und das Angebot einer Vertragswerkstatt belief sich auf 165 bis 175 .

Ich hab den Schaden dann meiner Versicherung gemeldet, die haben ihn dann 140 ausbezahlt und ich zum Jahreswechsel diesen Betrag meiner Versicherung,um die SF zu behalten.

Die TE hat sich halt klassisch von der anderen Torte über den Tisch ziehen lassen.

Ich denke Geld wirst Du keins sehen. Mann wird es über den tatsächlichen Wert des Fzg abwenden und dann kannst halt versuchen zu klagen. Aber Dein Anwalt,ist halt auch nicht gewillt weiter zu machen. Er sieht das halt genau wie einige hier,bei dem Wagen lohnt es eh nicht.

Beim nächsten Schaden bist Du schlauer.

Gruß Martin

600 Ocken für einen Schaden an einem Auto zu verlangen das einen Wert von 0 in hat ist sowas wie B.....

Vor allem wenn an der Stelle schon ein massiver Schaden und Rost besteht.

Wenn da repariert wird ist die Stelle mehr wert als das ganze Auto.

Sieh es als Lernphase und tu es ab. Scheiße gelaufen, hätte mir gleich nen Hunni geben lassen😉

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. November 2017 um 14:06:19 Uhr:


Du meinst sicherlich Versuch?

Sicherlich.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 4. November 2017 um 14:06:19 Uhr:


Wo ist das Abzocke

Wenn jemand versucht den x-fachen des im möglicherweise zustehenden Betrages beim Unfallgegner einzuforden so nenne ich das selbstverständlich versuchte Abzocke.

Zum deinen restlichen Ausführungen: Vllt. solltest du den Thread nochmal lesen.

Der TE kann ja nicht viel Hoffnung gemacht werden, hier kann sie sich jedenfalls noch mal ihr Lied anhören:

https://www.youtube.com/watch?v=I_2D8Eo15wE

Zitat:

@Pfusch3r schrieb am 4. November 2017 um 17:21:47 Uhr
Zum deinen restlichen Ausführungen: Vllt. solltest du den Thread nochmal lesen.

Hab ich vom ersten Beitrag an, wie das immer mache,wenn ich mich hier zu einem Thema äußere.

Zitat:

Sieh es als Lernphase und tu es ab. Scheiße gelaufen, hätte mir gleich nen Hunni geben lassen

Sie hat ja nun schon durchblicken lassen,nicht so bewandert zu sein mit der Fahrzeugtechnik,sonst hätte sie ja gleich nach dem Unfall gewusst,dass sie mit 1-200 Euro Cash auf die Hand,schnell und gut bedient gewesen wäre. Aber nun wird sie mit Null aus der Sache rausgehen,abgesehen von den Anwaltskosten,Die sie wohl auch noch tragen darf.

Beim nächsten mal ist sie hoffentlich schlauer.

Gruß m

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