Auffahrunfall. Vorschaden. Bleibe ich nun auf den Kosten sitzen?

Juni 2016. Belebte Straße. Ich besuche Freunde, es ist Sommer, viele Leute sind auf der Straße. Meine Tochter und ich sitzen schon im Auto, wollen aus der Straße biegen. Wegen der vielen Kinder, fahre ich schritt. In diesem Moment fährt eine Frau Rückwärts von ihrer Auffahrt, rückwärts auf die Straße und in mein Auto. Es erwischt uns am hinteren Kotflügel, Fahrerseite. Alle steigen aus, die Dame erkennt ihren Fehler, meine Freunde kommen hinzu, alle schauen, wie gesagt die Straße ist belebt.
Die Dame bittet mich zu einer Werkstatt zu fahren und ihr die Rechnung zukommen zu lassen.
Es ist mein erster Unfall, ich bin naiv und es wird keine Polizei gerufen.

Ich gehe zu einer unabhängigen Werkstatt, diese berechnet den Schaden. 600€ ausbeulen und lackieren.

Ich lasse der Dame die Rechnung zukommen. Nichts passiert. Ca. 3 Wochen später lasse ich ihr eine Erinnerung zukommen. Prompt erhalte ich Post von ihrem Anwalt. Man sehe ab so viel Geld zu zahlen, so viel sei mein Auto ja Nichtmal mehr Wert.

Ich fahre einen Golf 2 von 1991. Er hat noch TÜV, etwas Rost, ist gut in Schuss. Ein Liebhaberstück.

Ich nehme mir einen Anwalt. Man schreibt hin und her. Die Schreiberei läuft schleppend.

Der TÜV vom Golf läuft Ende des Sommers aus, es sind ein paar Reparaturen am Schweller fällig. Ich möchte warten, bis der Fall abgeschlossen ist, lasse ihn auf dem Grundstück stehen.

Im März 2017 ist dann endlich mal was passiert und ein Gutachter kommt. Dieser sieht den Golf, sieht den Rost, schaut unter dem Auto und erkennt, da ist Arbeit zu tun. Der Golf hat Grünspan angesetzt in den 7 Monaten, die er unbenutzt rumstand.

Der Gutachter kam von der Firma Carexpert. Der Anwalt schreibt mit der Versicherung. Diese schreibt "es sei keine Schadenserweiterung eingetreten."

Ich sollte mich nun um eine Zeugenaussage der Werkstatt bemühen, die bestätigen, dass sich kein vorheriger Unfallschaden an dem Fahrzeug befand, welches sie auch taten. Dies schickte ich im Juni bereits an meinen Anwalt, der leitete es an die Versicherung. Nun kam ein Schreiben zurück mit dem gleichen Wortlaut.

Irgendwie ist mir das alles zu lasch. Macht das ein Anwalt, schreibt er nur mit der Versicherung? Es gab zahlreiche Zeugen für den Unfall, da muss es doch eine Möglichkeit geben, wenigstens den Wert des Fahrzeuges ersetzt zu bekommen?

Mein Anwalt bat mich ein zweites Mal mit der Werkstatt zu reden. Laut Werkstatt gibt es keinen Altschaden, das haben sie bereits schriftlich dem Anwalt gegeben. Es gibt nur Rost. Hinter den Rückleuchten hat die Farbe bereits im Sommer 2016 "gepickelt", was im Winter 2016/2017 während Wind und Witterung abplatzte und sich weiter fraß. Laut der Werkstatt handelt es sich hier nicht um einen Unfall, sondern TÜV unrelevante Schäden, die durch ein paar Schweißarbeiten und neuen Lack rückgängig gemacht werden können. Was nun getan wird.
Nächste Woche habe ich aber einen eigenen Termin mit der Werkstattsleitung um das Gutachten zu besprechen, weil sie aktuell viel zu tun haben. Es ist eine Werkstatt auf old- und youngtimer spezialisiert, und sowas haben sie auch noch nicht gesehen sagen sie. Aber dennoch, was soll die Werkstatt noch machen? Dass mein Anwalt schreibt "reden Sie mit der Werkstatt" obwohl diese bereits ein Schreiben anfertigte, entzieht sich meinem Verständnis. Dass der Anwalt meine Fragen nicht beantwortete, ebenso.

Das schreibt der Gutachter:
"Vorschäden: Am Seitenteil hinten links und rechts konnten starke Spachtelanträge festgestellt werden.

Die Seitenwand hinten links weist im vorderen Kanntenbereich des Radlaufes eine Schranunspur in horizontaler Ausrichtung auf. Die Farbe der Oberflächenlackierung ist teilweise in diesem Bereich abgetragen.
Im Schadenbereich sind deutliche Spachtelanträge erkennbar. Augenscheinlich wurden bereits massive Instandsetzungsarbeiten am Seitenteil hinten links durchgeftihrt.Teilweise lösen sich diese Spachtelanträge im hinteren Bereich großflächig.
Weiter sind am Seitenteil hinten links starke Rostansätze und Durchrostungen erkennbar. Diese Roststellen sind bereits tief in der Grundstruktur des Seitenteilmaterials eingedrungen.
Unterhalb der hier zur Rede stehenden Schrammspur befinden sich ebenfalls starke Rostansätze Diese Roststellen weisen eine deutliche Trennungzu den Kratzern auf. Diese Art von Roststellen am Radlauf entstehen altersbedingt von innen nach außen und stehen mit dem hier zur Rede stehenden Schadenereignis nicht in Verbindung.
Aus sachverständigerSicht war das Seitenteil hinten links, auf Grund der massiven Vor- und Altschäden, bereits vor dem hier zur Rede stehenden Schadenereignis instandsetzungswürdig. Daher ist an diesem Bauteil keine Schadenerweiterung eingetreten.

Stellungnahme zur Schadenhöhe

Die im Kostenvoranschlag angeführten Instandsetzungskosten sind für eine Reparatur des Seitentetls mindestens ertörderlich. Auf Grund der oben angeführten Erkenntnis wurde auf eine Reparaturkostenkalkulation unserseits vorerst verzichtet."

Ich weiß noch nicht, wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Das sagte mein Anwalt mir nicht.
Was kann ich noch tun?
Bleibe ich jetzt auf dem Schaden sitzen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@blackbettie schrieb am 3. November 2017 um 09:07:26 Uhr:


600€ wollte ich sowieso nicht von der Gegnerin haben, ich habe lediglich den Kostenvoranschlag reingereicht, man hätte sich ja auch auf eine Teilzahlung einigen können.

Für einen Kratzer an einem Seitenteil welches überwiegend aus Rost und alter Spachtelmasse besteht und sich obendrein an einem nahezu wertlosen Fahrzeug befindet wirst du auch keinen nennenswerten Teilbetrag bekommen.

Fordert man Schadenersatz so hat man den Schaden sowohl im Grunde als auch der Höhe nachzuweisen. Auf den Nachweis der Höhe = dein gewünschter "Teilbetrag" hast du und dein Anwalt verzichtet indem ihr nach dem Unfall kein Gutachten habt erstellen lassen. Der Kostenvoanschlag ist keinerlei Beweis.

Da nunmehr die Versicherung ein Gutachten hat erstellen lassen welches den Schaden bei mutmaßlich korrekten Null EUR sieht läge es an dir das Gegenteil zu beweisen = einen Schaden zu beziffern und diesen einzuklagen.

Ich wünsche dir hierbei viel Spaß.

Zweitens kann man seine Lebenszeit über die Jahre hinweg auch anders verbringen als mit einem vollkommen aussichtslosem Veruch der Abzockerei.

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Der Anwalt will sich nicht seinen Ruf kaputt machen.

Meinst Anwälte geben was auf ihren Ruf? Denk das ist denen egal.
Und ihr Geld bekommen sie ja eh,ob bei Erfolg von der Gegenpartei oder bei Misserfolg von eigenen Mandanten bzw wie bei mir,von meiner Rechtsschutz. Würde mich mal interessieren,was meiner abgerechnet hat.

Gruß m

Käpt'n meinst echt ich stell mich an? Nur weil es seit einem Jahr geht dass mein Anwalt keinen Finger krumm macht, macht es die Sache nicht besser. Beule ist im Auto und ordentlich Lack fehlt auch.
Reparatur kost immerhin ca 600€ nur für diese Arbeiten.
Anstellen seh ich da anders. Und ja, es ist wie bei Martin. Sie hat es nicht interessiert. Sie hätte auch ein Kind überfahren können und würde wahrscheinlich einen Gutachter ins Krankenhaus schicken.

Dein Anwalt verdient praktisch kein Geld an dem Mandat. Dein Auto ist in Grunde nichts wert. Die gegnerische Versicherung will nicht wirklich was zahlen.

Bambelam - Du wirst verrückt wenn Du das weiter betreibst, Hilfe bekommst Du nur, wenn es sich für die Helfenden lohnt, die haben, dass sie wohl nichts mehr zu erwarten haben, schon vor einem Jahr erkannt und machen nichts mehr.

Die Reparaturkosten dürften höher sein als der Gesamtwert des Autos (ähnliches hat die Verursacherin ja auch gesagt). Mach weiter und werde krank vor Frust oder lass es hinter Dir (so würde ich das machen), verloren hast Du sowieso.

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Erteile deinem Anwalt die Weisung, Klage einzureichen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 2. November 2017 um 22:08:45 Uhr:


Erteile deinem Anwalt die Weisung, Klage einzureichen.

und dann, geht es dann vor Gericht? Wer übernimmt die Kosten? Sollte es zu keinem Vergleich kommen, bleibe ich dann auf allem sitzen?

Die Kosten eines Rechtsstreits zahlen die Beteiligten anteilig, entsprechend des Obsiegens.
Du solltest daher Forderungen nur in der Höhe stellen, wie sie auch gerechtfertigt sind.
Hatte dein Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt z. B. nur noch einen Wiederbeschaffungswert von 100,- €, dann solltest du auch nicht wesentlich mehr fordern.
Dazu muß dein Rechtsanwalt dich detailliert beraten.

Klar kannst du auf den Kosten voll sitzen bleiben, die Möglichkeit besteht.

Aber indirekt sagte ich das bereits.

Dier Tipp um Kosten klein zu halten war aber von Oetteken nicht verkehrt.

Aber ob das ganze Sinn macht ist echt fraglich.

Musst du entscheiden.

Aber denk dran, hier gilt der Spruch: "Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand" oder wer Recht hat wird nicht immer Recht bekommen🙂🙂

Die beiden einzig interessanten Fragen in dem Fall sind doch: Wer hat den Anwalt ausgesucht und was macht dieser hauptberuflich?

Vom Versuch, 600 EUR für exakt garnichts einzutreiben hätte ein seriöser Anwalt dringend abraten müssen, jedenfalls niemals ohne eigenes und belastbares Gutachten.

Mein Rat an den TE: Verbringe das Fahrzeug dahin wo es hingehört nämlich in die Presse, vergiss das Ganze und suche dir beim nächsten mal einen Anwalt dem man vertrauen kann.

Zitat:

@Pfusch3r schrieb am 3. November 2017 um 00:31:31 Uhr:


... was macht dieser hauptberuflich?

😁 Fies aber zutreffend. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@Pfusch3r schrieb am 3. November 2017 um 00:31:31 Uhr:


Die beiden einzig interessanten Fragen in dem Fall sind doch: Wer hat den Anwalt ausgesucht und was macht dieser hauptberuflich?

Vom Versuch, 600 EUR für exakt garnichts einzutreiben hätte ein seriöser Anwalt dringend abraten müssen, jedenfalls niemals ohne eigenes und belastbares Gutachten.

1) Das ist eine interessante Frage 😛

2) Siehe 1. Bei 600€ steht bei dem Auto ein rechnerischer Totalschaden im Raum, den als Anwalt nur mit einem KVA abwickeln zu wollen kann nur in die Hose gehen. Ansprüche gehen gegen die gegnerische Versicherung, nicht gegen die Unfallgegnerin. Deren Versicherung hat auch den Gutachter geschickt, nicht die Dame die dir ins Auto gefahren ist.

Das Gutachten von den Kürzungsexperten ist so unbrauchbar und angreifbar. Sauber wäre hier die Wiederbeschaffungs- und Restwertermittlung, Kalkulation der Reparaturkosten und Ermittlung einer
Wertverbesserung wenn durch die Schadenbeseitigung andere Vorschäden mit behoben werden.

In so einem Falle ginge es mir auch ums Prinzip sich "alte karre, wir nix zahlen" nicht gefallen zu lassen. Ob das allerdings mit dem Anwalt was wird ... 😕

Zitat:

@Moers75 schrieb am 3. November 2017 um 09:00:47 Uhr:



Zitat:

@Pfusch3r schrieb am 3. November 2017 um 00:31:31 Uhr:


Die beiden einzig interessanten Fragen in dem Fall sind doch: Wer hat den Anwalt ausgesucht und was macht dieser hauptberuflich?

Vom Versuch, 600 EUR für exakt garnichts einzutreiben hätte ein seriöser Anwalt dringend abraten müssen, jedenfalls niemals ohne eigenes und belastbares Gutachten.

1) Das ist eine interessante Frage 😛

2) Siehe 1. Bei 600€ steht bei dem Auto ein rechnerischer Totalschaden im Raum, den als Anwalt nur mit einem KVA abwickeln zu wollen kann nur in die Hose gehen. Ansprüche gehen gegen die gegnerische Versicherung, nicht gegen die Unfallgegnerin. Deren Versicherung hat auch den Gutachter geschickt, nicht die Dame die dir ins Auto gefahren ist.

Das Gutachten von den Kürzungsexperten ist so unbrauchbar und angreifbar. Sauber wäre hier die Wiederbeschaffungs- und Restwertermittlung, Kalkulation der Reparaturkosten und Ermittlung einer
Wertverbesserung wenn durch die Schadenbeseitigung andere Vorschäden mit behoben werden.

In so einem Falle ginge es mir auch ums Prinzip sich "alte karre, wir nix zahlen" nicht gefallen zu lassen. Ob das allerdings mit dem Anwalt was wird ... 😕

Danke! Danke auch alle Vorrednern. Ich habe ja nun dem Anwalt eine Liste mit Fragen zugesendet, die ich ihm, sollte er sie nicht zeitnah beantworten, gerne auch telefonisch durchgebe oder immer wieder per Mail sende. Wenn der Anwalt nix macht, mache ich es eben für ihn.

Es ist sogar ein Anwalt für Verkehrsrecht. Ich habe in der Gegend mit meiner Unwissenheit rumgefragt und bin an diesen Heini geraten. 600€ wollte ich sowieso nicht von der Gegnerin haben, ich habe lediglich den Kostenvoranschlag reingereicht, man hätte sich ja auch auf eine Teilzahlung einigen können.
Sobald ich weiß, was der Wiederbeschaffungs- und Restwert ist, melde ich mich wieder und dann müssen wir sehen wie es weiter geht. Der bekommt mein Geld, also kann der auch tun, was ich will. Und wenn er es nicht von selbst tut, dann trete ich ihn dahin.

Das wird nur dann so funktionieren, wenn Du mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung triffst und ihm seine Arbeitszeit in dieser Sache mit einem Stundensatz von ca. 250,- € zzgl. MwSt bezahlst. Mach das ruhig. Bedenke aber, dass Du nur seine gesetzlichen Gebühren von der Versicherung erstattet bekommen wirst. Das sind 83,54 €.

berlin-paul says:
Das wird nur dann so funktionieren, wenn Du mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung triffst und ihm seine Arbeitszeit in dieser Sache mit einem Stundensatz von ca. 250,- € zzgl. MwSt bezahlst. Mach das ruhig. Bedenke aber, dass Du nur seine gesetzlichen Gebühren von der Versicherung erstattet bekommen wirst. Das sind 83,54 €.

und genau deswegen wird der Anwalt wohl kaum auf das nette Schreiben reagieren. Zumindest nicht in der gewünschten Form....😁

... lochen, abheften, weglegen. 😉

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