Auffahrunfall. Vorschaden. Bleibe ich nun auf den Kosten sitzen?

Juni 2016. Belebte Straße. Ich besuche Freunde, es ist Sommer, viele Leute sind auf der Straße. Meine Tochter und ich sitzen schon im Auto, wollen aus der Straße biegen. Wegen der vielen Kinder, fahre ich schritt. In diesem Moment fährt eine Frau Rückwärts von ihrer Auffahrt, rückwärts auf die Straße und in mein Auto. Es erwischt uns am hinteren Kotflügel, Fahrerseite. Alle steigen aus, die Dame erkennt ihren Fehler, meine Freunde kommen hinzu, alle schauen, wie gesagt die Straße ist belebt.
Die Dame bittet mich zu einer Werkstatt zu fahren und ihr die Rechnung zukommen zu lassen.
Es ist mein erster Unfall, ich bin naiv und es wird keine Polizei gerufen.

Ich gehe zu einer unabhängigen Werkstatt, diese berechnet den Schaden. 600€ ausbeulen und lackieren.

Ich lasse der Dame die Rechnung zukommen. Nichts passiert. Ca. 3 Wochen später lasse ich ihr eine Erinnerung zukommen. Prompt erhalte ich Post von ihrem Anwalt. Man sehe ab so viel Geld zu zahlen, so viel sei mein Auto ja Nichtmal mehr Wert.

Ich fahre einen Golf 2 von 1991. Er hat noch TÜV, etwas Rost, ist gut in Schuss. Ein Liebhaberstück.

Ich nehme mir einen Anwalt. Man schreibt hin und her. Die Schreiberei läuft schleppend.

Der TÜV vom Golf läuft Ende des Sommers aus, es sind ein paar Reparaturen am Schweller fällig. Ich möchte warten, bis der Fall abgeschlossen ist, lasse ihn auf dem Grundstück stehen.

Im März 2017 ist dann endlich mal was passiert und ein Gutachter kommt. Dieser sieht den Golf, sieht den Rost, schaut unter dem Auto und erkennt, da ist Arbeit zu tun. Der Golf hat Grünspan angesetzt in den 7 Monaten, die er unbenutzt rumstand.

Der Gutachter kam von der Firma Carexpert. Der Anwalt schreibt mit der Versicherung. Diese schreibt "es sei keine Schadenserweiterung eingetreten."

Ich sollte mich nun um eine Zeugenaussage der Werkstatt bemühen, die bestätigen, dass sich kein vorheriger Unfallschaden an dem Fahrzeug befand, welches sie auch taten. Dies schickte ich im Juni bereits an meinen Anwalt, der leitete es an die Versicherung. Nun kam ein Schreiben zurück mit dem gleichen Wortlaut.

Irgendwie ist mir das alles zu lasch. Macht das ein Anwalt, schreibt er nur mit der Versicherung? Es gab zahlreiche Zeugen für den Unfall, da muss es doch eine Möglichkeit geben, wenigstens den Wert des Fahrzeuges ersetzt zu bekommen?

Mein Anwalt bat mich ein zweites Mal mit der Werkstatt zu reden. Laut Werkstatt gibt es keinen Altschaden, das haben sie bereits schriftlich dem Anwalt gegeben. Es gibt nur Rost. Hinter den Rückleuchten hat die Farbe bereits im Sommer 2016 "gepickelt", was im Winter 2016/2017 während Wind und Witterung abplatzte und sich weiter fraß. Laut der Werkstatt handelt es sich hier nicht um einen Unfall, sondern TÜV unrelevante Schäden, die durch ein paar Schweißarbeiten und neuen Lack rückgängig gemacht werden können. Was nun getan wird.
Nächste Woche habe ich aber einen eigenen Termin mit der Werkstattsleitung um das Gutachten zu besprechen, weil sie aktuell viel zu tun haben. Es ist eine Werkstatt auf old- und youngtimer spezialisiert, und sowas haben sie auch noch nicht gesehen sagen sie. Aber dennoch, was soll die Werkstatt noch machen? Dass mein Anwalt schreibt "reden Sie mit der Werkstatt" obwohl diese bereits ein Schreiben anfertigte, entzieht sich meinem Verständnis. Dass der Anwalt meine Fragen nicht beantwortete, ebenso.

Das schreibt der Gutachter:
"Vorschäden: Am Seitenteil hinten links und rechts konnten starke Spachtelanträge festgestellt werden.

Die Seitenwand hinten links weist im vorderen Kanntenbereich des Radlaufes eine Schranunspur in horizontaler Ausrichtung auf. Die Farbe der Oberflächenlackierung ist teilweise in diesem Bereich abgetragen.
Im Schadenbereich sind deutliche Spachtelanträge erkennbar. Augenscheinlich wurden bereits massive Instandsetzungsarbeiten am Seitenteil hinten links durchgeftihrt.Teilweise lösen sich diese Spachtelanträge im hinteren Bereich großflächig.
Weiter sind am Seitenteil hinten links starke Rostansätze und Durchrostungen erkennbar. Diese Roststellen sind bereits tief in der Grundstruktur des Seitenteilmaterials eingedrungen.
Unterhalb der hier zur Rede stehenden Schrammspur befinden sich ebenfalls starke Rostansätze Diese Roststellen weisen eine deutliche Trennungzu den Kratzern auf. Diese Art von Roststellen am Radlauf entstehen altersbedingt von innen nach außen und stehen mit dem hier zur Rede stehenden Schadenereignis nicht in Verbindung.
Aus sachverständigerSicht war das Seitenteil hinten links, auf Grund der massiven Vor- und Altschäden, bereits vor dem hier zur Rede stehenden Schadenereignis instandsetzungswürdig. Daher ist an diesem Bauteil keine Schadenerweiterung eingetreten.

Stellungnahme zur Schadenhöhe

Die im Kostenvoranschlag angeführten Instandsetzungskosten sind für eine Reparatur des Seitentetls mindestens ertörderlich. Auf Grund der oben angeführten Erkenntnis wurde auf eine Reparaturkostenkalkulation unserseits vorerst verzichtet."

Ich weiß noch nicht, wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat. Das sagte mein Anwalt mir nicht.
Was kann ich noch tun?
Bleibe ich jetzt auf dem Schaden sitzen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@blackbettie schrieb am 3. November 2017 um 09:07:26 Uhr:


600€ wollte ich sowieso nicht von der Gegnerin haben, ich habe lediglich den Kostenvoranschlag reingereicht, man hätte sich ja auch auf eine Teilzahlung einigen können.

Für einen Kratzer an einem Seitenteil welches überwiegend aus Rost und alter Spachtelmasse besteht und sich obendrein an einem nahezu wertlosen Fahrzeug befindet wirst du auch keinen nennenswerten Teilbetrag bekommen.

Fordert man Schadenersatz so hat man den Schaden sowohl im Grunde als auch der Höhe nachzuweisen. Auf den Nachweis der Höhe = dein gewünschter "Teilbetrag" hast du und dein Anwalt verzichtet indem ihr nach dem Unfall kein Gutachten habt erstellen lassen. Der Kostenvoanschlag ist keinerlei Beweis.

Da nunmehr die Versicherung ein Gutachten hat erstellen lassen welches den Schaden bei mutmaßlich korrekten Null EUR sieht läge es an dir das Gegenteil zu beweisen = einen Schaden zu beziffern und diesen einzuklagen.

Ich wünsche dir hierbei viel Spaß.

Zweitens kann man seine Lebenszeit über die Jahre hinweg auch anders verbringen als mit einem vollkommen aussichtslosem Veruch der Abzockerei.

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Man lernt halt das ganze Leben lang.

Soll nicht traurig sein, passiert jedem mal ein Ding das er zunächst falsch beurteilt hat. Keiner ist perfekt.

Man muss es nur irgendwann für sich eingestehen und die entsprechende Lehre raus ziehen und abhaken.

Zitat:

@KapitaenLueck

Sieh es als Lernphase und tu es ab. Scheiße gelaufen, hätte mir gleich nen Hunni geben lassen😉

wollte die ja gar nicht. Ich habe nie gesagt, ich habe 600€ von ihr gefordert.
Mir abzocke zu unterstellen, find ich gerade nicht so nett auch nicht vom Vorredner. Ich bin nicht gierig.
Ich sehe das wie Martin über mir, ich habe sie nicht gebeten, mir in die Karre zu fahren und ich habe auch Bilder von meinem Wagen angehängt, wenn ihr meint der ist wertlos, bitte dort doch noch einmal schauen?
Man hätte sich auch auf irgendeinen Preis einigen können! Hätte hätte Fahrradkette, die alte zahlt lieber 300€ an einen Gutachter oder Anwalt, als an einen Menschen.

Zitat:

@blackbettie schrieb am 6. November 2017 um 08:43:42 Uhr:


... und ich habe auch Bilder von meinem Wagen angehängt, wenn ihr meint der ist wertlos, bitte dort doch noch einmal schauen?.

Hab mir nochmal das Foto angesehen. Ich sehe nur einen alten runtergewirtschafteten Golf II. Vergleichbare Fahrzeuge stehen für rund 300,- € bis 500,- € VB im Netz. Sorry für die harte Wortwahl, aber es ist halt die Realität.

Entschuldigung aber Golf II habe ich letztens im bessern Zustand für 0€ noch mit genommen.

Für mich ist der 0€ wert.

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Zitat:

@J_Novi schrieb am 6. November 2017 um 09:06:01 Uhr:



Zitat:

@blackbettie schrieb am 6. November 2017 um 08:43:42 Uhr:


... und ich habe auch Bilder von meinem Wagen angehängt, wenn ihr meint der ist wertlos, bitte dort doch noch einmal schauen?.

Hab mir nochmal das Foto angesehen. Ich sehe nur einen alten runtergewirtschafteten Golf II. Vergleichbare Fahrzeuge stehen für rund 300,- € bis 500,- € VB im Netz. Sorry für die harte Wortwahl, aber es ist halt die Realität.

300€ ist mein Preis ebenfalls. Der bekommt aber im März nochmal TÜV, sind gerade am Lack. Es ist halt nur eine schäbige Hülle, für einen guten Motor. EGAL. Selbst 300€ wäre in wirtschaftlicher Totalschaden und selbst darauf besteht Schadensersatz.

Ja Käpt´n deine Meinung habe ich verstanden.

Wiederbeschaffungswert 300,- € abzgl. Restwert 300,- € ergibt welchen Schadensersatz?

Nee nee meiner hat einen Restwert von 0. Wiederbeschaffungswert 300€.

Wie kommst Du darauf? Selbst Verschrottung bringt Geld.

@blackettie

Lass dich doch nicht Ärgern, hier geht es ja nicht darum, was irgendwelche User meinen was dein Auto Wert ist. Du musst dich doch nicht rechtfertigen vor solchen Experten....😉

Dann fahr in der heutigen Zeit zum Schrotti hin und du sagst ihm das er so einen Golf II gegen Kohle, sagen wir 100€ Zahlung, abholen kann.

Der hustet dir einen🙂

Den kannst du kostenlos bringen oder gegen Zahlung abholen lassen.

Die Tonnen-Preise sind doch im Keller.

Und trotzdem gibt´s es mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Kohle.

Egal welcher hypothetische Wert da angenommen wird.

Also wenn ich dem Käptn in die Karre fahre(was auch immer er unterm Hintern hat) , für mich ist der Wagen nichts wert und somit brauch ich auch nichts bezahlen?

Ich hoffe,wenn ich mal wieder einen Unfall habe, dass mir das so gelingt.

Dass die TE nichts bekommen wird,hat sie ja vermutlich selbst schon erkannt.

Und manch einer ist halt mit nem angerosteten G II zufrieden,solange er ihn von a nach b bringt und technisch in Ordnung ist,spricht ja wohl nichts dagegen. Dass Dir dann einer in die Kiste fährt und sich mit nichts aus dem Unfall verabschiedet,kann ja nicht wirklich der korrekte Weg sein.

Wenn man auf ein Auto angewiesen ist und nicht unbedingt Rücklagen hat,kommt man schnell in Schieflage.
Ich für meinen Teil,weiß was ich beim nächsten mal mache,sollte mir jemand ins Auto fahren. Nochmal lass ich mich nicht so ausbremsen.

Und die TE sicherlich auch nicht.

Gruß m

Darum geht es doch gar nicht! Dieser Golf II ist nix mehr wert, das der Gutachter da noch 300 für veranschlagt hat ist doch Bombe, weiß aber nicht wie er den Wert rechtfertigt. Egal.

Hier gibt es sowas geschenkt und somit nix wert, ich hoffe du verstehst das jetzt.

Ein Auto was im Netz noch mit 6T gehandelt wird kann man drüber reden ober er in jeweiligen Zustand ohne Unfall 3, 4, 5 oder 6T wert ist aber selbst ein Schrotti würde mir noch Geld geben wenn er ihn denn haben will😉

Was du da redest hält doch keinem Vergleich stand.

Du wirst einfach nur unsachlich.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 6. November 2017 um 12:47:11 Uhr:

Darum geht es doch gar nicht! Dieser Golf II ist nix mehr wert, das der Gutachter da noch 300 für veranschlagt hat ist doch Bombe, weiß aber nicht wie er den Wert rechtfertigt. Egal.

Hier gibt es sowas geschenkt und somit nix wert, ich hoffe du verstehst das jetzt.

Ein Auto was im Netz noch mit 6T gehandelt wird kann man drüber reden ober er in jeweiligen Zustand ohne Unfall 3, 4, 5 oder 6T wert ist aber selbst ein Schrotti würde mir noch Geld geben wenn er ihn denn haben will😉

Was du da redest hält doch keinem Vergleich stand.

Du wirst einfach nur unsachlich.

Verstehe du doch endlich einmal, das deine persönlich Auffassung zum Wert des hier in Rede stehenden Golf rein gar nichts zur Sache tut. Nur weil du meinst, der Golf ist "nichts mehr Wert" ist das doch nicht der Maßstab.

Das was du sagst auch nicht denn das tut hier nicht mal was zur Sache.

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