Auffahrunfall - Teilschuld?
Hallo,
mir ist heute etwas dummes passiert. Wir standen an der Ampel an einer dreispurigen Strasse. Vor mir standen 4 Autos. Die Ampel schaltete von Rot auf Grün. Alle fuhren los, ich auch. Ich hatte ungefähr 40 km/h auf dem Tacho, als plötzlich der Wagen vor mir eine Vollbremsung hinlegte. Im selben Augenblick waren meine Augen kurzzeitig im Rückspiegel, so dass ich dummwerweise ca. 1 Sekunde Bremsweg verlor.
Ich bin auch voll auf das Bremspedal gestiegen, aber es war zu spät. Ich fuhr wahrscheinlich leicht auf. Polizei kam, sprach davon, dass kein Schaden sichtbar ist. Weder an meinem Auto, noch am Auto vom Vordermann. Ich konnte auch weder Lackkratzer, noch sonstige Spuren sehen.
Jetzt hat natürlich der Auffahrende immer Schuld, wegen nicht eingehaltenem Abstand. Aber ich las, dass es schon Urteile gegeben hat, wo der Vordermann 100% oder Teilschuld bekommen hat.
Jedenfalls finde ich es schon merkwürdig, an einer Ampel loszufahren und dann plötzlich eine Vollbremsung ohne ersichtbarem Grund hinzulegen. Die Polizei fragte hier auch nicht weiter nach und fuhr nach Aufnahme der Personalien ohne Unfallprotokoll, Beweisfoto etc. davon. Begründung war, wo kein Schaden, da kein Unfall.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Das stimmt leider!Zitat:
Original geschrieben von McLarding
...und sobald Mr. Gutachter ins Spiel kommt wirds in Deutschland teuer.In Deutschland wird jede Menge Geld mit KFZ-Schäden verdient. Das ist ein Bombengeschäft! Zuerst verdient sich der Gutachter dumm und dämlich, dann die Werkstatt.
Ich kenne einige Beispiele aus dem privaten Umfeld.
Einmal hat ein Gutachter aus einem leicht umgefallenen Motorrad vom Nachbarn, einen Totalschaden in Höhe von 10.000 Euro gemacht. Angeblich Rahmen um 0,00001 mm verzogen 😛
Der hat dann die Kohle von der Versicherung eingesackt und sein Motorrad im Ausland für 6.000 Öcken verkauft 😎 😁
Glaubst Du eigentlich wirklich, was Du hier vom Besten gibst?
Der 1. April ist doch seit 2 Monaten vorbei.
0,00001 mm verzogen? ( ein hunderttausendstel mm) Ein Menschenhaar hat 0,04 und 0,12 mm Durmesser.
Wie viel Toleranz gesteht denn der Hersteller des Motorrades und / oder der Hersteller der Richtbank zu?
Klaus
53 Antworten
-Liest du überhaupt mit? Das Mit der schuld festelen bzw unschuld der Polizei war allgemein gemeint, weil er meinte das die Polizei sagte es sei kein schaden entstanden 😉
-Wenn einer eine Vollbremsung macht und der hintere drazuf fährt, ist er sowohl schuld. Da man genug abstand halten muss 😉 Dennnoch gibs sicherlich fälle, wo der drauf gefahrene keine schuld hat, z.B wernn der vordere ein Navi bei der fahrt bedient. Dennoch muss der hinten drauf fährt sowas beweisen. Und ohne zeugen immer schwer!
-Woher will er wissen das nioch kein schaden gemeldet wurde, außerdem hat das Opfer nun 3 jahre zeit den schaden gelten zu machen. Es wird sicherlich was kommen!, und ja er kann den schaden zurück kaufen, hatte ich auch geschrieben 😉
-Wo kein schaden kein unfall ist auch falsch. Schäden können auch versteckt auftreten, hinter der stoßstange etc. Das bußgeld wird kommen, da er wem drauf gefahren ist. das ist so in deutschland, mit behinderung halt
p.s
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Moin,du musst auf alle Fälle den Schaden deiner Versicherung melden, dabei kannst du aber auch gleich deine Meinung mitteilen. Deiner Meinung als "unbeteiligter" wird hier aber nicht viel Gewicht zugemessen werden 😉
Dein Vertrag wird bei der Schilderung evtl sofort, spätestens nach Eingang einer Forderung belastet und du wirst hochgestuft.
Sollte sich der Gegner nie mehr melden (er hat 3 Jahre Zeit dafür) bekommst du deine Rabattstufe zurück und auch die zuviel gezahlten Beiträge.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von germania47
So so, die Hochstufung erfolgt erst, wenn die Versicherung zahlt?
Korrekt!
Wenn kein Schaden gemeldet und nichts gezahlt wird, erfolgt auch keine Hochstufung.
Oder stuft dich deine Versicherung einfach so hoch? Dann hast du ja echt eine tolle Versicherung. 😁
Zitat:
Original geschrieben von germania47
Die Aussage der Polizei, dass kein Schaden entstanden ist, hat Beweiswert?
Sie hat natürlich Beweiswert! Wenn der Unfallgegner im Nachhinein behauptet, eine große Beule im Stoßfänger zu haben, dann gäbe es mit der Polizei mindestens 2 Zeugen, die das widerlegen.
Anders sieht es bei nicht sichtbaren Schäden aus.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
-Liest du überhaupt mit? Das Mit der schuld festelen bzw unschuld der Polizei war allgemein gemeint, weil er meinte das die Polizei sagte es sei kein schaden entstanden
Nein, das stimmt nicht. Du hattest explizit geschrieben, dass wer auffährt schuld ist.
Und das ist nunmal pauschal FALSCH!
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
-Woher will er wissen das nioch kein schaden gemeldet wurde, außerdem hat das Opfer nun 2 jahre zeit den schaden gelten zu machen. Es wird sicherlich was kommen!, und ja er kann den schaden zurück kaufen, hatte ich auch geschrieben
Na wie gut, dass du schon weißt, ob was kommen wird. Bist wohl der kleine Nostradamus hier im Forum oder? 😁
Du hattest außerdem geschrieben, er würde hochgestuft werden.
Das kannst du überhaupt nicht wissen!
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Wo kein schaden kein unfall ist auch falsch. Schäden können auch versteckt auftreten, hinter der stoßstange etc. Das bußgeld wird kommen, da er wem drauf gefahren ist. das ist so in deutschland, mit behinderung halt
Und schon wieder eine Zukunftsprognose. Legst du Karten? Erzählst du mir jetzt, wie meine Wettchancen bei der Fussball-WM stehen? 😛 😁
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Korrekt!Zitat:
Original geschrieben von germania47
So so, die Hochstufung erfolgt erst, wenn die Versicherung zahlt?Wenn kein Schaden gemeldet und nichts gezahlt wird, erfolgt auch keine Hochstufung.
Oder stuft dich deine Versicherung einfach so hoch? Dann hast du ja echt eine tolle Versicherung. 😁
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Sie hat natürlich Beweiswert! Wenn der Unfallgegner im Nachhinein behauptet, eine große Beule im Stoßfänger zu haben, dann gäbe es mit der Polizei mindestens 2 Zeugen, die das widerlegen.Zitat:
Original geschrieben von germania47
Die Aussage der Polizei, dass kein Schaden entstanden ist, hat Beweiswert?
Bin tief beindruckt wie hier mal wieder ein laienhaftes Rechtsempfinden als fundiertes Wissen verkauft wird.
Kann Dich aber beruhigen, einen Kommentar gebe ich zu Deinen Kommentaren nicht mehr ab.
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Zitat:
Original geschrieben von germania47
Kann Dich aber beruhigen, einen Kommentar gebe ich zu Deinen Kommentaren nicht mehr ab.
Das ist wohl auch besser so. Sonst verzettelst du dich noch mehr. 😉
PS: Rückstellungen für den Schaden bildet die Versicherung nur, wenn ein Unfall gemeldet wird. Das liegt daran, dass das Unfallopfer noch 3 Jahre lang Schäden geltend machen kann.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Können die garnicht beurteilen! Auich wenn die Polizei sagt du hast keine schuld, ist das nicht rechtens. Schuld und nicht schuld stellt nur das Gericht fest.
Wenn ich jedesmal für diesen Blödsinn einen Euro und der Schreiberling einen Stromschlag aus der Tastatur bekommen würde, wäre ich reich und das Forum wertvoller.
Einen alten Ar€&@€ stellt das Gericht fest. Der Richter ist doch kein Hellseher.
Rund 99% aller Schadensfälle werden ohne Prozess abgeschlossen.
Die Verschuldensfrage wird von den Beteiligten, also Versicherer, Anspruchsteller bzw. Anwalt geklärt.
Und worauf stützen die sich? Na, kommt einer drauf?
Auf die Aufnahme der Polizei und deren Schilderung des Sachverhalts, aus dem sich in den meisten Fällen zwanglos ergibt, wen die Polizisten für den Verursacher halten.
Und das stimmt in den allermeisten Fällen auch, weil die Schilderungen der Beteiligten am Unfallort in der Regel unverfälscht und ohne "Beratung" erfolgen.
Hindernisse, die außer dem Bremser keiner gesehen hat, entstehen in der Regel erst bei späteren Befragungen...
Und wenn es doch zum Prozess kommt, na, was schaut sich der Zivilrichter als erstes an? Na, wer weiß es?
Falsch. Die polizei ist
nichtzur Schuldzuwesung vor ort.
www.autogenau.deZitat:
Die Polizei urteilt nicht, wer an dem Autounfall Schuld hat. Sie ist dort, um einen Bericht über die gemachten Angaben zu schreiben, und verteilen Vorladungen, falls notwendig.
Sie schreibt ihren Bericht, und diese wetrten die richtiger nur aus ..
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Sie schreibt ihren Bericht, und diese wetrten die richtiger nur aus ..
Falsch! Beim TE gab es keinen Bericht, weil kein offensichtlicher Schaden erkennbar war!
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Falsch. Die polizei ist nicht zur Schuldzuwesung vor ort.
Lesen UND verstehen ist mal wieder die Herausforderung... 🙄
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Falsch! Beim TE gab es keinen Bericht, weil kein offensichtlicher Schaden erkennbar war!Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Sie schreibt ihren Bericht, und diese wetrten die richtiger nur aus ..
Ohman, ich weiss! Die aussage von mir ist doch wieder nur allgemein, das die Polizei nicht zur schuldzuweisung vor ort ist :-D
Glasbruch ist in der Teilkasko enthalten...
... war nur mal so allgemein.
Und? Hilft es irgendwem? 😁
Nachts ist es dunkel.
Habe auch nichts weiter, wollte nur das inzwischen von einigen Usern eingebrachte Niveau des Threads verbessern. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Ohman, ich weiss! Die aussage von mir ist doch wieder nur allgemein, das die Polizei nicht zur schuldzuweisung vor ort ist :-DZitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Falsch! Beim TE gab es keinen Bericht, weil kein offensichtlicher Schaden erkennbar war!
Schreibst du das nicht zu jeder Gelegenheit?😮