Auffahrunfall - Teilschuld?
Hallo,
mir ist heute etwas dummes passiert. Wir standen an der Ampel an einer dreispurigen Strasse. Vor mir standen 4 Autos. Die Ampel schaltete von Rot auf Grün. Alle fuhren los, ich auch. Ich hatte ungefähr 40 km/h auf dem Tacho, als plötzlich der Wagen vor mir eine Vollbremsung hinlegte. Im selben Augenblick waren meine Augen kurzzeitig im Rückspiegel, so dass ich dummwerweise ca. 1 Sekunde Bremsweg verlor.
Ich bin auch voll auf das Bremspedal gestiegen, aber es war zu spät. Ich fuhr wahrscheinlich leicht auf. Polizei kam, sprach davon, dass kein Schaden sichtbar ist. Weder an meinem Auto, noch am Auto vom Vordermann. Ich konnte auch weder Lackkratzer, noch sonstige Spuren sehen.
Jetzt hat natürlich der Auffahrende immer Schuld, wegen nicht eingehaltenem Abstand. Aber ich las, dass es schon Urteile gegeben hat, wo der Vordermann 100% oder Teilschuld bekommen hat.
Jedenfalls finde ich es schon merkwürdig, an einer Ampel loszufahren und dann plötzlich eine Vollbremsung ohne ersichtbarem Grund hinzulegen. Die Polizei fragte hier auch nicht weiter nach und fuhr nach Aufnahme der Personalien ohne Unfallprotokoll, Beweisfoto etc. davon. Begründung war, wo kein Schaden, da kein Unfall.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Das stimmt leider!Zitat:
Original geschrieben von McLarding
...und sobald Mr. Gutachter ins Spiel kommt wirds in Deutschland teuer.In Deutschland wird jede Menge Geld mit KFZ-Schäden verdient. Das ist ein Bombengeschäft! Zuerst verdient sich der Gutachter dumm und dämlich, dann die Werkstatt.
Ich kenne einige Beispiele aus dem privaten Umfeld.
Einmal hat ein Gutachter aus einem leicht umgefallenen Motorrad vom Nachbarn, einen Totalschaden in Höhe von 10.000 Euro gemacht. Angeblich Rahmen um 0,00001 mm verzogen 😛
Der hat dann die Kohle von der Versicherung eingesackt und sein Motorrad im Ausland für 6.000 Öcken verkauft 😎 😁
Glaubst Du eigentlich wirklich, was Du hier vom Besten gibst?
Der 1. April ist doch seit 2 Monaten vorbei.
0,00001 mm verzogen? ( ein hunderttausendstel mm) Ein Menschenhaar hat 0,04 und 0,12 mm Durmesser.
Wie viel Toleranz gesteht denn der Hersteller des Motorrades und / oder der Hersteller der Richtbank zu?
Klaus
53 Antworten
Beim Auffahrunfall gibt es eine Beweislastumkehr, nennt sich Anscheinsbeweis.
Der Auffahrende hat dem Vordermann ein Verschulden/Mitverschulden nachzuweisen.
Grüße von Klaus
Es gibt diverse Urteile zu dem Thema.
Zitat:
In einem Urteil des Amtsgerichts München wurde einer auffahrenden Autofahrerin kürzlich Recht gegeben. Sie klagte, weil das Auto vor ihr an einer grünen Linksabbiegerampel losfuhr und dann plötzlich eine Vollbremsung machte. Die Klägerin fuhr auf, bekam aber Recht, da das Fahrzeug vor ihr ohne verkehrsbedingten Grund abbremste.
Unerheblich war für die Richterin der geringe Abstand der Auffahrenden zum Vordermann. Ihre Begründung: Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01).
Abrupte Vollbremsung ist übel. Wenn man zu dem Zeitpunkt kurz abgelenkt ist, hat man verloren. Kein Mensch hält in der Stadt einen so großen Abstand, dass man dann noch rechtzeitig zum Stehen kommen könnte. Und gerade beim Anfahren an der Ampel hat man meist noch nicht viel Abstand zum Vordermann.
Aber du sagst die Polizei hätte keinen Schaden aufgenommen. Vielleicht ist tatsächlich nichts beschädigt und du kommst glimpflich davon.
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Es gibt diverse Urteile zu dem Thema.
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Abrupte Vollbremsung ist übel. Wenn man zu dem Zeitpunkt kurz abgelenkt ist, hat man verloren. Kein Mensch hält in der Stadt einen so großen Abstand, dass man dann noch rechtzeitig zum Stehen kommen könnte. Und gerade beim Anfahren an der Ampel hat man meist noch nicht viel Abstand zum Vordermann.Zitat:
In einem Urteil des Amtsgerichts München wurde einer auffahrenden Autofahrerin kürzlich Recht gegeben. Sie klagte, weil das Auto vor ihr an einer grünen Linksabbiegerampel losfuhr und dann plötzlich eine Vollbremsung machte. Die Klägerin fuhr auf, bekam aber Recht, da das Fahrzeug vor ihr ohne verkehrsbedingten Grund abbremste.
Unerheblich war für die Richterin der geringe Abstand der Auffahrenden zum Vordermann. Ihre Begründung: Im Großstadtverkehr müssen die Grünphasen an der Ampel ausgenutzt werden. Damit der Verkehr nicht behindert wird, sei es zulässig - so das Gericht – an der grünen Ampel mit geringem Abstand loszufahren. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht München am 27. Juli 2001 (AZ: 345 C 10019/01).
Aber du sagst die Polizei hätte keinen Schaden aufgenommen. Vielleicht ist tatsächlich nichts beschädigt und du kommst glimpflich davon.
"Die Klägerin fuhr auf, bekam aber Recht, da das Fahrzeug vor ihr ohne verkehrsbedingten Grund abbremste. "
1.Da fragt man sich zu wieviel % bekam sie "Recht"?
2. Das sind nur seltene fälle die durchgekommen sind man kann nicht mit einem Schild rumlaufen und sagen hey das ist das beste beispiel ich hab keine schuld ich komm aus der sache zu 100% raus weils ein Gerichtsurteil aus 2001 gab.
Egal wie man es dreht und wendet der auffahrende hat immer 100% schuld nur wieviel % kann man es dem Vordermann aufdrücken um entlastet zu werden.
Zu 100% kommt der der drauf gefahren ist nie aus der Sache raus. Im besten Falle 50/50 und selbst dann ist man vor der Hochstufung nicht geschüzt.
Dem voraus fahrendem kann alles über dem Weg gelaufen sein sei es die Ratte oder Radfahrer oder ein Artgeschüztes Tier. Wenn es eine Behinderung gab wo sie bremsen musste und du auffährst muss man es wie oben erwähnt Beweisen von daher: Viele Jahre viel Spaß beim beweisen.
Das soll nichts gegen den TE sein ich habs selbst erlebt am ende bist du jahrelang hinterher für nix. Am ende kannst du dann ich betone es nochmals "deinem Geld" hinterher laufen weil deine Versicherung soooo kulant war alles im voraus zu bezahlen deinem gegenüber. Und du von der gegnerischen Versicherung nichts oder nur die hälfte bekommst 😉
Von daher immer Abstand halten 😁
Hier übrigens noch ein Urteil.
Zitat:
Bei Auffahrunfällen ist fast immer der Auffahrende schuld – fast immer. Das Kammergericht Berlin entschied, dass bei einer unerwarteten Vollbremsung des Vordermanns dieser alleine für den Crash haftbar sein kann.
In dem Anwalt-Suchservice mitgeteilten Fall hatten zwei Fahrzeuge an einer roten Ampel warten müssen. Als es grün wurde, bemerkte der in erster Position stehende Autofahrer dies zunächst nicht. Sein Hintermann betätigte deshalb die Hupe. Daraufhin fuhr der andere zwar an, bremste dann aber im Kreuzungsbereich ohne ersichtlichen Grund abrupt ab. Der Hintermann, der damit nicht gerechnet hatte, fuhr auf ihn auf.
http://www.motor-talk.de/.../...t-der-auffahrende-schuld-t1969616.html
Die Ausrede, eine Ratte wäre ihm über den Weg gelaufen ist auch schon ziemlich abenteuerlich.
Wer bei Grün losfährt und dann einfach mal eben so, mitten auf der Straße eine Vollbremsung hinlegt, der provoziert absichtlich einen Unfall. Das ist meiner Ansicht nach schon arglistiges Fallenstellen.
Genau wie die Penner, die in unübersichtlichen Straßen (rechts vor links) lauern und dann in die Kreuzung reinrasen, um die Versicherungssumme abzukassieren.
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Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht warum hier nun schon wieder alles breitgeredet wird???
Germania47 hat es doch in einem Satz passend beschrieben!
Hier gibt es meiner bescheidenen Meinung nach nicht viel hinzuzufügen. Kann der Themenstarter es eben nicht nachweisen, ist das Thema durch; so ärgerlich es für den betroffenen ist.
Dem entgegen halten kann man natürlich, dass ich immer so viel Abstand halten muss - praxisfremd oder nicht - dass ich im Extremfall bremsen kann.
Zitat:
Original geschrieben von germania47
Beim Auffahrunfall gibt es eine Beweislastumkehr, nennt sich Anscheinsbeweis.
Der Auffahrende hat dem Vordermann ein Verschulden/Mitverschulden nachzuweisen.Grüße von Klaus
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht warum hier nun schon wieder alles breitgeredet wird???Germania47 hat es doch in einem Satz passend beschrieben!
Hier gibt es meiner bescheidenen Meinung nach nicht viel hinzuzufügen. Kann der Themenstarter es eben nicht nachweisen, ist das Thema durch; so ärgerlich es für den betroffenen ist.
Dem entgegen halten kann man natürlich, dass ich immer so viel Abstand halten muss - praxisfremd oder nicht - dass ich im Extremfall bremsen kann.
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Zitat:
Original geschrieben von germania47
Beim Auffahrunfall gibt es eine Beweislastumkehr, nennt sich Anscheinsbeweis.
Der Auffahrende hat dem Vordermann ein Verschulden/Mitverschulden nachzuweisen.Grüße von Klaus
Danke Dir.
Mit der Bemerkung möchte ich keinen User zu Nahe treten, aber vielen fehlt einfach das logische Denken und Grundlagen im Schadenersatzrecht.
Folglich ist es klar, dass ich im Netz immer ein Urteil finde, dass nicht repräsentativ ist, aber immer wieder als große Erleuchtung verkauft wird.
Viele Grüße von Klaus
sorry
Du bist klar in der Unschuld, nur musst du es vor Gericht beweisen leider -.- . Das ist aber der Grund, warum ich mein Abstand aufbaue, wenn der vordermann anfährt fahre ich nicht direkt auch los sondern warte kurz und fahre dann.
Hallo!
Leider ist mir klar, dass ich wahrscheinlich den Kürzeren ziehen werde, weil ich in der Beweispflicht bin. Und der, der auffährt ist nunmal schuld.
In der Regel habe ich einen recht üppigen Sicherheitsabstand zum Vordermann. Aber ich fahre die Strecke täglich und eigentlich gibt es keinen Grund an der Stelle eine Vollbremsung durchzuführen. Es gibt keine Kreuzungen, Schulen oder Bushaltestellen. Nach dem zügigen Anfahren an einer Ampel rechnet man auch nicht damit.
Dummerweise habe ich in demselben Augenblick, als der Vordermann abbremste in den Rückspiegel geschaut. Als ich wieder nach vorne schaute, sah ich nur noch die grellen Bremsleuchten und wie ich auf das Auto vor mir zuraste. Natürlich Kupplung durchgetreten, voll in die Bremse gestiegen.
Ich weiß, dass ich ihn gestupst habe. Es war nicht stark, aber es gab eine Berührung.
Ich glaube, mir hat einfach die eine Sekunde gefehlt, die ich in den Rückspiegel geschaut habe.
Jetzt hoffe ich mal, dass der Unfallgegner keine Schäden geltend macht. Allerdings bin ich mir bei den Gutachtern und KFZ-Werkstätten nicht sicher, ob die nicht doch eine Kleinigkeit finden und dann wieder eine Mücke zum Elefanten aufblasen. In Deutschland winkt ja immer das große Geld bei solchen Vorkomnissen. 🙁
Fast Jeder hier der Jemanden reinfährt, versucht erstmal immer nicht der schuldige zusein, sondern das die anderen schuld sind. Du bist drauf gefahren - du hast schuld. auch bei einer vollbremsung. Du musst rechtzeitig zum stehen kommen, egal wo, egal wann. Anders natürlich wenn er dich schneidet und vor dir eine vollbremsung macht. Dennoch ist sowas ohne zeugen deine schuld.
Ist halt passiert, du musst es ausbügeln.
Das lustigste ist aber, die Polizei hat gesagt das keins chaden dran ist. Können die garnicht beurteilen! Auich wenn die Polizei sagt du hast keine schuld, ist das nicht rechtens. Schuld und nicht schuld stellt nur das Gericht fest.
Außerdem nehmen die ohne Personschaden etc , nur die Daten von den Beteiligten auf, und macht dir schoen nen Bußgeldbescheid von 35euro, wegen Behinderung des Verkehrs.
Wirst halt nächstes jahr wohl mehr zahlen muessen fuer deine Versicherung.
Zitat:
Wirst halt nächstes jahr wohl mehr zahlen muessen fuer deine Versicherung.
Warum soll er denn wohl nächstes Jahr mehr für seine Versicheurng zahlen? Weil er jemande
mreingefahren ist?
Ich kenne das mit dem Hochstufen nur nach Zahlung eines Schadens durch die Versicherung. Von einem Schaden war bisher aber noch nicht die Rede.
Zitat:
Jetzt hoffe ich mal, dass der Unfallgegner keine Schäden geltend macht.
Also, mach mal nicht die Pferde am frühen Morgen schon scheu 😉.
Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Warum soll er denn wohl nächstes Jahr mehr für seine Versicheurng zahlen? Weil er jemandem reingefahren ist?Zitat:
Wirst halt nächstes jahr wohl mehr zahlen muessen fuer deine Versicherung.
Ich kenne das mit dem Hochstufen nur nach Zahlung eines Schadens durch die Versicherung. Von einem Schaden war bisher aber noch nicht die Rede.
Wenns bumst gibs n schaden sicherlich, das opfer wird sicher zur werke fahren und dort nachgucken lassen. und die werden dann ´was finden. Kann natürlich auch anders laufen, mag ich aber bezweifeln.
Zur not kann er den schaden ja auch zurück kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Fast Jeder hier der Jemanden reinfährt, versucht erstmal immer nicht der schuldige zusein, sondern das die anderen schuld sind. Du bist drauf gefahren - du hast schuld. auch bei einer vollbremsung. Du musst rechtzeitig zum stehen kommen, egal wo, egal wann. Anders natürlich wenn er dich schneidet und vor dir eine vollbremsung macht. Dennoch ist sowas ohne zeugen deine schuld.
Liest du hier überhaupt mit?
Nein, er ist nicht zwangsläufig schuld. Bei einer unbegründeten Vollbremsung kann die Schuld sogar zu 100% beim Vordermann liegen!
Ganz abgesehen davon hat er auch gar nicht behauptet absolut schuldlos zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Das lustigste ist aber, die Polizei hat gesagt das keins chaden dran ist. Können die garnicht beurteilen! Auich wenn die Polizei sagt du hast keine schuld, ist das nicht rechtens. Schuld und nicht schuld stellt nur das Gericht fest.
Noch einmal. Liest du hier überhaupt mit?
Der TE hat überhaupt nicht geschrieben das die Polizei gesagt hätte, er hätte keine Schuld.
Die Polizei hat lediglich keinen Unfallbericht geschrieben, weil kein offensichtlicher Schaden zu sehen war.
Die gesetzliche Regelung lautet eindeutig, wo kein Schaden, da kein Unfall!
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Außerdem nehmen die ohne Personschaden etc , nur die Daten von den Beteiligten auf, und macht dir schoen nen Bußgeldbescheid von 35euro, wegen Behinderung des Verkehrs.
Diese 35 Euro werden i.d.R. nur dann fällig, wenn es wegen herumliegenden Teilen etc. zu einer Behinderung der Verkehrs kommt. d.h. ein echter Unfall vorliegt. Da der TE von keinen Schäden gesprochen hat, darf man davon ausgehen das die Beteiligten bei Eintreffen der Polizei weggefahren sind. Dann gäbe es auch keine nachhaltige Behinderung.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Wirst halt nächstes jahr wohl mehr zahlen muessen fuer deine Versicherung.
Auch hier hast du wieder nicht mitgelesen, sondern schreibst fröhlich Unsinn.
Bisher ist laut TE noch überhaupt kein Schaden angemeldet worden! Und hochgestuft wird man nur dann, wenn die Versicherung zahlt. Der TE kann den Schaden bei seiner Versicherung aber zurückkaufen und wird dann nicht hochgestuft!
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Liest du hier überhaupt mit?Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Fast Jeder hier der Jemanden reinfährt, versucht erstmal immer nicht der schuldige zusein, sondern das die anderen schuld sind. Du bist drauf gefahren - du hast schuld. auch bei einer vollbremsung. Du musst rechtzeitig zum stehen kommen, egal wo, egal wann. Anders natürlich wenn er dich schneidet und vor dir eine vollbremsung macht. Dennoch ist sowas ohne zeugen deine schuld.Nein, er ist nicht zwangsläufig schuld. Bei einer unbegründeten Vollbremsung kann die Schuld sogar zu 100% beim Vordermann liegen!
Ganz abgesehen davon hat er auch gar nicht behauptet absolut schuldlos zu sein.
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Noch einmal. Liest du hier überhaupt mit?Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Das lustigste ist aber, die Polizei hat gesagt das keins chaden dran ist. Können die garnicht beurteilen! Auich wenn die Polizei sagt du hast keine schuld, ist das nicht rechtens. Schuld und nicht schuld stellt nur das Gericht fest.Der TE hat überhaupt nicht geschrieben das die Polizei gesagt hätte, er hätte keine Schuld.
Die Polizei hat lediglich keinen Unfallbericht geschrieben, weil kein offensichtlicher Schaden zu sehen war.
Die gesetzliche Regelung lautet eindeutig, wo kein Schaden, da kein Unfall!
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Diese 35 Euro werden i.d.R. nur dann fällig, wenn es wegen herumliegenden Teilen etc. zu einer Behinderung der Verkehrs kommt. d.h. ein echter Unfall vorliegt. Da der TE von keinen Schäden gesprochen hat, darf man davon ausgehen das die Beteiligten bei Eintreffen der Polizei weggefahren sind. Dann gäbe es auch keine nachhaltige Behinderung.Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Außerdem nehmen die ohne Personschaden etc , nur die Daten von den Beteiligten auf, und macht dir schoen nen Bußgeldbescheid von 35euro, wegen Behinderung des Verkehrs.
Zitat:
Original geschrieben von StefanSch123
Auch hier hast du wieder nicht mitgelesen, sondern schreibst fröhlich Unsinn.Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Wirst halt nächstes jahr wohl mehr zahlen muessen fuer deine Versicherung.Bisher ist laut TE noch überhaupt kein Schaden angemeldet worden! Und hochgestuft wird man nur dann, wenn die Versicherung zahlt. Der TE kann den Schaden bei seiner Versicherung aber zurückkaufen und wird dann nicht hochgestuft!
So so, die Hochstufung erfolgt erst, wenn die Versicherung zahlt?
Neueste Forschungen oder druckst Du die Tarifbestimmungen selbst? Schon mal etwas von Rückstellung, bzw. Reserve gehört?
Noch eine Frage an den Experten:
Die Aussage der Polizei, dass kein Schaden entstanden ist, hat Beweiswert?
Sind die Beamten dahingehend ausgebildet? Hatten die eine Hebebühne Vorort?
Die Art so zu kommentieren ist normalerweise nicht meine eigene, bin aber anpassungsfähig.
Klaus