Auffahrunfall
Hallo commuNitY,
Ich stand heute im Stau und plötzlich gab es einen Ruck.
Fühlte sich etwa so an als würde man schlagartig die Kupplung loslassen.
Auf jedenfall ist der Hintermann aufgefahren. Also er hat im Stau
Sein Auto rollen lassen und dabei vergessen zu bremsen.
Äußerlich nichts zu sehen aber es ist auch ein Regen Wetter da sieht man
Keinerlei Macken am Lack. Wir haben die Versicherungsdaten ausgetauscht
Auch wenn er anfangs das nicht wollte. Er wollte mich abwimmeln da ja kein Schaden
Entstanden sei. Ich ruf am Montag Versicherung an und möchte dann erst
Mal zum Gutachter. Was meint ihr, habe ich einen Schaden und wie
Hoch? Vielleicht hat jemand schon Erfahrung. Bin stinksauer weil mein
Geliebtes Auto nun so ein Mist erlitten hat
Beste Antwort im Thema
Was für ein Aufstand bei solch einen kleinen Rempler. Versicherungsdaten austauschen eventl ein kleines Protokoll machen. Leute die in solch einer Situation die Polizei holen, sollten sich mit einem hohen Geldbetrag an den Polizeieinsatz beteiligen.
Viele Grüße
33 Antworten
Möchte euch gern am laufenden halten. War heute früh beim Gutachter meines Vertrauens. Hat zunächst mal nicht viel feststellen können, Auto war schmutzig nass, Wetter bedingt. Spaltmase passen, kein Blechschaden Aber! Nach reinigen gut sichtbar: Kennzeichenabdruck vom Auffahren, stossstange leicht verzogen, stellenweise eingedrückt. Paar tiefe Kratzer Fazit: neue stossstange. Er hat mir unbedingt einen Anwalt empfohlen was ich auch nachgegangen bin. Wenn es mir kostenfrei zusteht warum nicht
Und schon bist du bei 2k€.
Zitat:
@langer Rudi schrieb am 10. Dezember 2017 um 23:26:17 Uhr:
Dass die Polizei bei derartigen Unfällen sicherlich irgendwo auch für die Versicherungen tätig ist, steht außer Zweifel, aber deshalb verzichte ich dann aus von mir aus moralischen Gründen auf die Chance einer qualifizierten Unfallaufnahme durch die Fachleute??
Wohl kaum...
Mir ist in Deutschland keine Polizei bekannt, die in derartigen (Bagatelle ohne Personenschaden) Fällen eine qualifizierte Unfallaufnahme durchführt.
Personalienaustausch, ev. noch Aushändigen eines EU-Unfallformulars zum selbst ausfüllen und Tschüß. das war es auch schon.
Aber klar, versuchen kann man sein Glück ja mal.
Falsch!! Zur Unfallaufnahme bei Bagatellschäden gehört die Prüfung der Personal- u. Fz- Daten, eine Ahndung von festgestellten Verstößen, die Aushändigung einer Unfallmitteilung mit allen für die Schadensregulierung erforderlichen Angaben incl. Nennung des vom Verursacher begangenen Verstoßes in Form einer mehrstelligen TatbestandsNr, zudem die Fertigung einer Handskizze mit den Ständen und Schäden der Fz (welche aber nicht ausgehändigt, sondern von der Behörde abgeheftet wird).
So ist es zumindest in NRW...
Wird jemand verletzt oder spielen Straftaten eine Rolle, erhöht sich der Umfang noch mal deutlich.