Auffahrunfall
Hallo commuNitY,
Ich stand heute im Stau und plötzlich gab es einen Ruck.
Fühlte sich etwa so an als würde man schlagartig die Kupplung loslassen.
Auf jedenfall ist der Hintermann aufgefahren. Also er hat im Stau
Sein Auto rollen lassen und dabei vergessen zu bremsen.
Äußerlich nichts zu sehen aber es ist auch ein Regen Wetter da sieht man
Keinerlei Macken am Lack. Wir haben die Versicherungsdaten ausgetauscht
Auch wenn er anfangs das nicht wollte. Er wollte mich abwimmeln da ja kein Schaden
Entstanden sei. Ich ruf am Montag Versicherung an und möchte dann erst
Mal zum Gutachter. Was meint ihr, habe ich einen Schaden und wie
Hoch? Vielleicht hat jemand schon Erfahrung. Bin stinksauer weil mein
Geliebtes Auto nun so ein Mist erlitten hat
Beste Antwort im Thema
Was für ein Aufstand bei solch einen kleinen Rempler. Versicherungsdaten austauschen eventl ein kleines Protokoll machen. Leute die in solch einer Situation die Polizei holen, sollten sich mit einem hohen Geldbetrag an den Polizeieinsatz beteiligen.
Viele Grüße
33 Antworten
Bist du ein Gutachter bzw. in der KFZ Branche tätig? Oder wie kannst du beurteilen das es sich hier um eine Bagatelle handelt?
1) Nicht darauf einlassen das die gegnerische Versicherung einen Gutachter stellt.
2) Entwedere eigenen Gutachter suchen oder
3) zu MB fahren und Kostenvoranschlag einholen.
Mir ist letztens einer beim Ausparken in den Kotflügel gefahren. Zeugen sagten mir der Kotflügel war eingedrückt und ist wieder rausgeploppt. Hab mir das mit dem älteren Herren angeschaut. Es war erstenmal nichts zu sehen. Am nächsten Tag zu MB und der hat auf den ersten Blick mir den Knick gezeigt. Gutachter hat das auch direkt gesehen und konnte das sogar mit Fotos belegen.
Und glaub mir ich bin vom Fach und hab's erstmal nicht gesehen. Auto dreckig, Abends dunkler usw.....
Zitat:
@langer Rudi schrieb am 9. Dezember 2017 um 17:41:48 Uhr:
Ich würde KEINEN Unfall ohne Polizei regeln (es sei denn, ich hab ihn verursacht).
So sehe ich das auch. Obwohl das schon mal in die Hose gegangen ist. Dachte ich wäre nicht schuld weil Sachlage klar war jedoch fehlte ein kleines Detail in meiner Ausführung und die Polizei hat mich als Schuldigen bestimmt.
Zitat:
@Destinys schrieb am 10. Dezember 2017 um 09:49:25 Uhr:
Da ja von außen kein Schaden zu sehen ist und die Versicherungen anscheinend bei bagatellschaden nicht den Gutachter bezahlen und ich nicht den vermeidlichen Schaden einschätzen kann, wie soll man da verfahren ?
Fahr erstmal zu MB. Lass das Fahrzeug auf der Hebebühne auch von unten prüfen und mal sehen was die sagen. Aber noch kein Kostenvoranschlag beauftragen da dieser kostet. Danach informierst du die gegnerische Versicherung ob du einen Gutachter nimmst oder nicht. Vielleicht sagt MB ein Polieren der Stossstange reicht aus dann über Kostenvoranschlag abwickeln.....
Es gibt doch für die Akzeptanz eines KVA einen Höchstsatz. Wird dieser überschritten, so braucht die Versicherung halt ein Gutachten. Würde mir also vom Versicherer den aktuellen KVA-Höchstsatz benennen und dann die Kiste bei MB checken lassen. Abhängig vom Ergebnis kannst Du dann entscheiden, ob KVA oder selbst gewählter (!) Gutachter.
Was für ein Aufstand bei solch einen kleinen Rempler. Versicherungsdaten austauschen eventl ein kleines Protokoll machen. Leute die in solch einer Situation die Polizei holen, sollten sich mit einem hohen Geldbetrag an den Polizeieinsatz beteiligen.
Viele Grüße
Eine solche Entscheidung steht Dir im Ernstfall ja auch frei, aber solang ich diesen "Service" der polizeilichen Unfallaufnahme nutzen kann, tu ich das auch.
Dann kann ich sicher sein, dass a) die Personaldaten des Gegners stimmen und aktuell sind und b) der Sachverhalt geprüft und objektiv protokolliert ist.
Somit sind mögliche spätere Komplikationen schon mal deutlich reduziert!
So ein fast unsichtbarer "kleiner Rempler" hatte bei meinem CLK-Cabrio dann rund 6.500 Euro gekostet.
Ähnlich bei mir mit einem CLK. Auf der Außenhaut nur minimale Kratzer, darunter aber das Heckblech bis zur Reserveradmulde gestaucht.
Warum sollte denn euer Unfallgegner, nachdem er euch i.S.d. §142 StGB die Feststellung seiner Personalien, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung ermöglicht hat, auf das Eintreffen der Polizei warten?
Weder ist man dazu verpflichtet, noch habt ihr darauf einen Anspruch.
Wie ich bereits schrieb, ist es in vielen Bundesländern bereits langjährige bewährte Praxis der Polizei bei Bagatelle- und reinen Blechschäden abhängig von der Schadenshöhe nur noch zu erscheinen, wenn es vor Ort Probleme (zb. ausweislos bzw. Ausländer) oder Verdacht auf eine Straftat (zb. Alkoholeinfluß) gibt.
Wartezeiten von 1-2 Std. je nach Einsatzaufkommen sind da keine Seltenheit sondern eher die Regel.
Motorcross Maschine, als nur der Reifen des Vorderrads, berührte meinen CLS mit maximal 10km/h an der hinteren Stosstange. Äußerlich war nichts zu sehen, halben Tag später löst sich der Totewinkelsensor und der Wagen fängt mitten im Berufsverkehr auf einer Kreuzung an gegenzulenken.
Allein das Abbauen der Stossstange und neu einkleben des Sensors hat bei Mercedes 1800€ gekostet. Ich bin froh das er nicht irgendwo reingezogen ist.
Die staatliche Polizei ist nicht der Lakai der privaten Versicherungswirtschaft, es steht den Versicherern frei einen Unfallaufnahmedienst analog zum Pannennotdienst einzurichten.
Dreimal darfst du raten, wer das am Ende finanziert.
Es gab in der Tat mal solche Überlegungen...
Dass die Polizei bei derartigen Unfällen sicherlich irgendwo auch für die Versicherungen tätig ist, steht außer Zweifel, aber deshalb verzichte ich dann aus von mir aus moralischen Gründen auf die Chance einer qualifizierten Unfallaufnahme durch die Fachleute??
Wohl kaum...
Bagatellschaden, Versicherungsdaten ausgetauscht. Unfallverursacher bekannt. Bilder gemacht. Wer braucht da noch die Polizei? Wir sollten uns doch einig sein, dass die Polizei für wichtigere Aufgaben benötigt wird.