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Auffahrunfall

Themenstarteram 6. Dezember 2010 um 12:21

Liebe Community,

bevor ich zum Anwalt gehe, möchte ich wissen ob schon jemand gleiches problem hatte. Mir ist einer draufgefahren, habe KFZ-Sachverständigerbüro besucht schaden begutachtet und das ganze an gegnerische Versicherung geschickt!

Heute kriege ich ein schreiben wo es drin steht:

Wir haben die Kalkulation zum Fahrzeugschaden geprüft, dabei stellten wir fest, dass das Fahrzeug gleichwertig, aber günstiger repariert werden kann.

Das heißt gegnerische Versicherung verweist mich auf anderen Verkstatt und berrechnet den schaden um einiges günstiger (400€) was soll ich machen? Hat diese Versicherung recht mich in eine andere Verkstatt zu schicken?

Fahre einen Ford S-Max und hatte bis jetzt kein schaden am Auto! Die inspektionen sind in ersten 3 Jahren immer bei Ford ausgeführt worden danach bei ATU.

 

Danke im voraus

LG

Beste Antwort im Thema
am 6. Dezember 2010 um 13:14

Viele so genannte "Vertragswerkstätten" haben gar keine eigene Karosseriewerkstatt & Lackiererei, sondern verbringen dein Fahrzeug ggf. exakt zu der Werkstatt, welche die Versicherung direkt beauftragen möchte.

Vorteil Vertragswerkstatt: Kenne keinen. Nachteile: Deren Preise zu zahlen + Verbringungskosten.

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am 6. Dezember 2010 um 12:36

Schau mal hier rein:

http://www.rechtsfragen-report.de/werkstattwahl-nach-verkehrsunfall/

Antwort ist deshalb JEIN

Nur mal so nebenbei. Ich hatte in den letzten Jahren drei unverschuldete Unfälle mit Blechschäden. Zwei habe ich i. R. eines Servicepaketes der HUK in einer renommierten Autolackiererei abwickeln lassen, einen beim Vertragshändler. Ergebnis: die Qualität beim Vertragshändler war minderwertig (eigene Lackiererei), bei der Autolackiererei wurde bombig lackiert und hatte sogar i. R. dieser Maßnahme noch jeweils kleine Parkkratzer/-dellen kostenfrei (und auch außerhalb der Rechnungsstellung) mit lackiert bekommen (hatten nix mit dem Unfall zu tun). Bei reinen Blechschäden heißt es nicht, dass man bei der Vertragswerkstatt immer besser aufgehoben ist.

Ich würde sagen, wenn sie dir eine ganz bestimmte Werkstatt vorgeben, müsstest Du nicht drauf eingehen. Wenn sie aber übliche freie Werkstatttarife angeben, musst Du die nutzen. Im Allgemeinen sind aber freie Werkstätten vom Arbeitslohn her auch nicht günstiger als Ford - zumindest bei uns hier.

Wenn Sie keine Originalteile berechnen, musst Du´s auch nicht akzeptieren. Sind ja Ford-Teile dran.

Das ist aber nur meine Meinung.

Gleich an einen Verkehrsanwalt (Adressen gibts übern ADAC) damit.

am 6. Dezember 2010 um 13:14

Viele so genannte "Vertragswerkstätten" haben gar keine eigene Karosseriewerkstatt & Lackiererei, sondern verbringen dein Fahrzeug ggf. exakt zu der Werkstatt, welche die Versicherung direkt beauftragen möchte.

Vorteil Vertragswerkstatt: Kenne keinen. Nachteile: Deren Preise zu zahlen + Verbringungskosten.

am 6. Dezember 2010 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von MaSha79

 

Heute kriege ich ein schreiben wo es drin steht:

Wir haben die Kalkulation zum Fahrzeugschaden geprüft, dabei stellten wir fest, dass das Fahrzeug gleichwertig, aber günstiger repariert werden kann.

Das heißt gegnerische Versicherung verweist mich auf anderen Verkstatt und berrechnet den schaden um einiges günstiger (400€) was soll ich machen? Hat diese Versicherung recht mich in eine andere Verkstatt zu schicken?

Haftpflichtschaden - Du machst, was Du willst. D.h. lass es bei Ford reparieren, der andere muss zahlen. Sie können Dich nicht in irgendeine Hinterhofwerkstatt schicken.

Probleme treten auf, wenn du auf Gutachtenbasis abrechnen willst (nicht reparieren und Geld einstecken). Dann sntstehen keine tatsächlichen Kosten und die Diskussion über das "was wäre wenn" beginnt.

Amen

Themenstarteram 6. Dezember 2010 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von MaSha79

 

Heute kriege ich ein schreiben wo es drin steht:

Wir haben die Kalkulation zum Fahrzeugschaden geprüft, dabei stellten wir fest, dass das Fahrzeug gleichwertig, aber günstiger repariert werden kann.

Das heißt gegnerische Versicherung verweist mich auf anderen Verkstatt und berrechnet den schaden um einiges günstiger (400€) was soll ich machen? Hat diese Versicherung recht mich in eine andere Verkstatt zu schicken?

Haftpflichtschaden - Du machst, was Du willst. D.h. lass es bei Ford reparieren, der andere muss zahlen. Sie können Dich nicht in irgendeine Hinterhofwerkstatt schicken.

Probleme treten auf, wenn du auf Gutachtenbasis abrechnen willst (nicht reparieren und Geld einstecken). Dann sntstehen keine tatsächlichen Kosten und die Diskussion über das "was wäre wenn" beginnt.

Amen

Themenstarteram 6. Dezember 2010 um 13:29

Erstmal danke an alle für rasche Antworten.

Ob ich mein Wagen repariere steht noch in sternen. Ich werde wohl einen Anwalt aufsuchen müssen, dann gucken wir weiter.

Lg

am 6. Dezember 2010 um 13:32

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Sie können Dich nicht in irgendeine Hinterhofwerkstatt schicken.

Die Karaosseriefachwerkstatt, zu welcher die Vertragswerkstatt das Fahrzeug mangels eigener Möglichkeiten verbringt, muss doch gar keine Hinterhofwerkstatt sein.

http://ra-frese.de/.../

http://www.rws-verlag.de/.../...teil-vom-13-Juli-2010-VI-ZR-25909.html

Ich würde noch ein Schreiben zur Versicherung schicken wo steht, daß Du deine Rechte kennst. Wenn die Schuldfrage geklärt sind, muss die Ver. das Gutachten zahlen. Du hast auch den Anspruch auf einen RA. Mach den Deppen klar, daß Du ihnen diese Anwaltskosten ersparen willst. Wenn sie nicht zahlen, dann Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Mach den Deppen klar, daß Du ihnen diese Anwaltskosten ersparen willst. Wenn sie nicht zahlen, dann Anwalt.

Wie frustiert und vom Leben in den Ar*ch getreten muss man eigentlich für sowas sein?

 

@TE: Wenn ich Dein Eingangsposting richtig verstehe, ist der Wagen älter als 3 Jahre und wird nicht mehr in der Vertragswerkstatt gewartet.

Du musst damit rechnen, dass Dir im Falle der fiktiven Abrechnung der von der Versicherung ermittelte Scahdensbetrag überwiesen wird.

Lässt Du das Fahrzeug tatsächlich reparieren und fallen dabei wegen höherer Stundenverrechnungssätze höhere Kosten an, werden diese auch erstattet.

 

Gruß

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Mach den Deppen klar, daß Du ihnen diese Anwaltskosten ersparen willst. Wenn sie nicht zahlen, dann Anwalt.

Wie frustiert und vom Leben in den Ar*ch getreten muss man eigentlich für sowas sein?

Nennt man sowas nicht Schadenminderungspflicht? :D

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von bkj5

Mach den Deppen klar, daß Du ihnen diese Anwaltskosten ersparen willst. Wenn sie nicht zahlen, dann Anwalt.

Wie frustiert und vom Leben in den Ar*ch getreten muss man eigentlich für sowas sein?

Du hättest das eigentlich nicht kommentieren brauchen. Das ist mal wieder einer von den Stammtisch- Experten, welchen die Welt nicht braucht.

 

Keine Ahnung, davon eine ganze Menge, aber sooo eine große Klappe...........:rolleyes:

 

@bkj5

 

Am besten machst du mal ganz schnell hier den Kopf zu........:mad:

 

Du kannst dann im weiteren Lesen, wie man Usern hier wirklich richtig hilft.

 

Ob du das dann verstehst wird sich anhand deiner weiteren Kommentare zeigen.........

 

Gruß

 

Delle

Nein, sowas nennt man "Regulierungs-Verzögerungs-Pflicht".

Wer mir so käme, egal in welchem Job, bräuchte mit flotter und freundlicher Erledigung sicher nicht zu rechnen...

;):D

Hafi

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