Auffahrunfall - Schadensregulierung

Moin zusammen,
mir ist am Freitag aufm Heimweg ein Rollerfahrer hinten rein gefahren(Rollerfahrer geht es zum Glück gut).. Vermutlich muss die Heckschürze getauscht werden, PDC(vermutlich,Piept sporadisch während der Fahrt ohne Grund).

Ich habe eine ausschwenkbare AHK, muss diese automatisch gewechselt werden ? Habe gelesen,dass es aus Sicherheitsgründen immer getauscht wird.

Der Rollerfahrer hat bereits bei seiner Versicherung angerufen, dass ich einen Kostenvoranschlag machen soll.
Ich habe jedoch schon einen Anwalt für Verkehrsrecht angeschrieben, damit das über einen Gutachter geht.

Weiß jemand wie ich da am besten vorgehe ? Möchte gerne das Geld ausbezahlt haben.

Vielen Dank!
Euch einen guten Start in die Woche 🙂

LG

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Moin!
Wie gut das wir RA haben und nichts mehr allein machen müssen. Auch wenn es sich hier, wie es scheint, sich um einen geringen Schaden handelt. RA einschalten bevor überhaupt die Versicherung Stellung bezogen hat. (...) prima Idee, nur so können die Versicherungsprämien teuer und teurer werden.
G
HJü

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Zitat:

@MartinGolt schrieb am 03. Sep. 2018 um 11:25:28 Uhr:


Ich habe jedoch schon einen Anwalt für Verkehrsrecht angeschrieben, damit das über einen Gutachter geht.

Sehr gut!

Nächster Schritt (in Absprache mit dem Advocaten):
Gutachter engagieren. Ist die Schadensumme eher klein (unter 1000€) wird dieser nur ein "Kurzgutachten" anfertigen, ich denke aber man wird hier schon auf 1500-2000€ kommen können. Das ganze kann man dann bei der gegn. Vers. geltend machen. Mit dem Hinweis auf fiktive Abrechnung werden dann die 19% MwSt abgezogen. Das würde ich dann aber alles dem Anwalt überlassen. Der fordert dann auch entsprechende Posten ein, die sonst so zustehen (ggf. Nutzungsausfall/Mietwagen, Pauschale f. Kommunikation,...).

Zur AHK. Das frag am besten den Gutachter, der wird die dann begutachten.
Gefühlt würde ich sagen, dass da nichts passiert sein dürfte. Der Aufschlag war seitlich der AHK, und es war "nur" ein Roller. Wenn die AHK oder deren Aufhängung beschädigt ist, wird der Gutachter das feststellen und entsprechend berechnen.

Im Endeffekt bist du auf einen gute weg.

Die Frage erstmal, hat der Anwalt sich schon zurückgemeldet?
Denn wenn du ihn beauftragst, macht er eigentlich alles für dich weitere und kann dir jede Frage beantworten.

Ansonsten Gutachter beauftragen (dieser sollte in der Regel auch dass mit deiner AHK genau wissen) oder halt Kostenvorschlag machen lassen. Alles einreichen und jenachdem ob du noch andere Kosten hast - dies auch regulieren lassen (Verdienstausfall und co - klang aber nicht danach).

Dann sollte dass alles jenachdem wie plausibel/einfach der Fall für die Versicherung ist nach ca 2-3 Wochen erledigt sein.

Moin!
Wie gut das wir RA haben und nichts mehr allein machen müssen. Auch wenn es sich hier, wie es scheint, sich um einen geringen Schaden handelt. RA einschalten bevor überhaupt die Versicherung Stellung bezogen hat. (...) prima Idee, nur so können die Versicherungsprämien teuer und teurer werden.
G
HJü

Warum fragst Du nicht einfach Deinen RA? Wenn Du ihn schon beauftragst, kann er Dich auch diesbezüglich beraten.

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Er hat wohl nur eine mail geschrieben.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 03. Sep. 2018 um 13:3:41 Uhr:


Moin!
Wie gut das wir RA haben und nichts mehr allein machen müssen. Auch wenn es sich hier, wie es scheint, sich um einen geringen Schaden handelt. RA einschalten bevor überhaupt die Versicherung Stellung bezogen hat. (...) prima Idee, nur so können die Versicherungsprämien teuer und teurer werden.
G
HJü

Genau, lassen wir erst dad Kind in den Brunnen fallen. Immerhin besser, wenn sich der TE einen Anwalt nimmt, nachdem der Gutachterbetrag willkürlich gekürzt wurde. Dann kann er ja hier einen neuen Thread eröffnen.

@TE: ich wiederhole mich nochmal: alles richtig gemacht!

Das mit dem "in den Brunnen fallen" passt hier nicht. Grundsätzlich macht es Sinn, erst einmal den Schaden zu melden - möglichst mit einen Kostenvoranschlag, ggf. Gutachten und abwarten was die Versicherung so dazu meint. Wenn man dann anderer Meinung ist, kann man das äußern und dann, wenn es zu keiner Einigung kommt, RA.
Wenn ich Versicherung wäre - oder auch privat - würde ich einen RA nicht bezahlen, wenn es kein "Streitfall" gibt.

Die Rechtslage ist nunmal eine andere. Den Schaden hat man auch nicht herbeigebetet. Es gibt keinen zwingenden Grund, sowohl den Schaden erleiden zu müssen und dann auch noch kostenfrei Lebenszeit zur Kostenersparniss des Schädigers dazu zu spenden ... und sich bescheixxen zu lassen.

Viel Spaß dann dabei ein Verfahren um einen Streitwert von vielleicht hundert Euro zu führen.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 03. Sep. 2018 um 16:26:10 Uhr:


und abwarten was die Versicherung so dazu meint.

Das kann ich dir auch so sagen. Sehr geehrter Herr Te, wir sehen uns in der Regulierungspflicht. Gleichzeitig haben wir folgende Kürzungen durch unseren "internen" Gutachter herausgestellt:

- xxxx

- xxxx

- xxxx

Da muss man nur durchschnittlich intelligent sein, um das mittlerweile verstanden zu haben.

@hjluecke
Wenn ich Versicherung wäre - oder auch privat - würde ich einen RA nicht bezahlen, wenn es kein "Streitfall" gibt.

Doch, das würdest du. Früher oder später......

Unwissenheit in einem komplexen Fachgebiet ändert nichts an der bestehenden Rechtslage.

Mach dich mal schlau zum Thema "Waffengleicheit"

Zitat:

@hjluecke schrieb am 3. September 2018 um 13:03:41 Uhr:


Moin!
Wie gut das wir RA haben und nichts mehr allein machen müssen. Auch wenn es sich hier, wie es scheint, sich um einen geringen Schaden handelt. RA einschalten bevor überhaupt die Versicherung Stellung bezogen hat.

ich sah das eigentlich immer ähnlich, aber viele Berichte hier auf MT lassen mich doch ein wenig umdenken

Zitat:

(...) prima Idee, nur so können die Versicherungsprämien teuer und teurer werden.
G
HJü

Nein,

die Prämien werden teurer weil EDIT

ein versichertes Ereignis eingetreten ist

die Versicherung der Meinung ist die Prämien erhöhen zu müssen (Gründe darf sich jeder selbst ausdenken z.B. Differenz Ein-/Ausgaben, Gewinnmaximierung, Rücklagenerhöhung, höhere Dividenden, ...) und nicht weil ein Geschädigter seine Rechte beansprucht.

Zitat:

Das mit dem "in den Brunnen fallen" passt hier nicht. Grundsätzlich macht es Sinn, erst einmal den Schaden zu melden - möglichst mit einen Kostenvoranschlag, ggf. Gutachten und abwarten was die Versicherung so dazu meint. Wenn man dann anderer Meinung ist, kann man das äußern und dann, wenn es zu keiner Einigung kommt, RA.

... und der Anwalt wird sich sicher genauso in's Zeug legen - egal ob sich der Streitwert um 4000,- Schadensumme handelt oder um 200,- Kürzung?

Wohl eher nicht.

Zur Waffengleichheit gibt's den blöden, alten Spruch:
Man geht nicht nur mit einem Messer zu einer Schiesserei.

Moin,

habe jetzt morgen Nachmittag einen Termin bei einem Anwalt.
So wie ich das jedoch recherchiert habe, fallen bei mir keine Kosten bzgl. des Anwaltes an oder?

Viele Grüße

Dies sollte da du der Geschädigte bist, von der Versicherung der anderen Partei übernommen werden. Kannst du aber sicherhalber auch den Anwalt fragen.

Der weiß alles und kann dir alles sagen.

Und frag lieber einmal mehr, als hier dann auf unsichere Infos zu setzen.

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