Auffahrunfall - Schadenseinschätzung? Gutachter nötig?

Servus zusammen.
Mir ist heute jemand als ich im stockenden Verkehr gestanden bin mit etwa 10-15km/h (geschätzt) hinten aufgefahren.
Der Verursacher hat nach dem auffahren versuchst den Schaden wegzureiben. Daher teilweise etwas verrieben.

Fahrzeugdaten:
Opel Insignia 2.0 CDTI Cosmo (Schlüsselnummer 0035 AJN) BJ 2010 mit ca 180 000Tkm
Relativ gute Ausstattung.
Panorama Glasdach, Bi-Xenon AFL, JBL-Soundsystem, Teilleder, Fernlicht-Assist (Opel-Eye), vollelektrische Heckklappe, 2-Zonen Klima,automatisch abblende Spiegel, manuelles Getriebe, CD 400. (kein Navi)

Was schätzt ihr anhand der Bilder wie groß der Schaden wohl ausfallen wird?
Macht ein Gutachter Sinn ? Es gibt ja eine Grenze von ca 700-1000 Euro die der Schaden betragen soll/muss damit ein Gutachter auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird.

Wie ist eure Einschätzung?
Hinter der Stoßstange könnten ja noch Pralldämpfer etc beschädigt sein?
PDC funktioniert bis jetzt noch.

Stoßstange 1
Stoßstange 2
Stoßstange 3
+3
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Geh unbedingt zum Anwalt. Das ist etwas kompliziert.

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Wenn dieser befreundete Anwalt auch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, gerne. Wenn nicht, tu dir und deinem Freund, genau dieser Freundschaft wegen, einen Gefallen und suche einen Fachanwalt.

Grüße
Steini

Ja, ist er.
Habe auch von mehreren Arbeitskollegen mit Unfällen positives Feedback bekommen. Daher gebe ich es direkt an diesen.

Hat der Unfall denn überhaupt in Deutschland stattgefunden?

Ja der Unfall hat hier in Deutschland stattgefunden und ich habe alle nötigen Sachen denke ich.
Unfallbilder, Fahrzeugpapiere, Führerschein, Ausweis,grüne Karte sowie Kennzeichen des Verursachers.

Hoffe mal die Sache geht gut aus.

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Eine markengebundene Reparaturwerkstatt hat mir, als ich einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung eines Unfallschadens mit drei Beteiligten haben wollte und von mir den Satz des unfallaufnehmenden Polizisten hörte "Das ist aufgrund der Schilderungen der drei Beteiligten meine Meinung, was die jeweiligen Versicherungen daraus machen, habe ich nicht zu beurteilen". Er meinte (auch meine Meinung), dass Nr. 1 schuld sei, Nr. 2 (das bin ich) und Nr. 3 die Geschädigten seien. Nr. 1 bezahlte eine geb.pflichtige Verwarnung. Als der Kundenberater den Polizistensatz hörte und einen Blick auf die Kopie des polizeilichen Unfallberichtes warf, hat er mir empfohlen, einen Sachverständigen und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht (von der markengebundenen Reparaturwerkstatt empfohlen) einzuschalten. Der Kundenberater hat gemerkt, dass ich seit nunmehr sechzig Jahren STÄNDIG im eigenen Fahrzeug unterwegs bin, noch nie einen schuldhaften Verkehrsunfall hatte (aber nur einen SF von 39/41 habe, aber da hat mich irgendeine Versicherung schamlos abgezockt wegen meiner Unkenntnis) und Unterstützung brauche. Und das war gut so. Als erstes meldet sich meine Versicherung, dass der Unfallbeteiligte zu 3. von meiner Versicherung die Übernahme des entstandenen Schadens verlangte. Diesen Brief an "meinen" Anwalt, das Gutachten über "meinen" Anwalt an die Versicherung zu Nr. 1. Nach vier Wochen bekam ich von "meinem" Anwalt die Mitteilung, dass meine Reparatur (immerhin siebentausendeuronen) voll an meine markengebundene Werkstatt überwiesen wurden, an mich ein Betrag für merkantilen Minderwert (ich war überrascht !) und Nutzungsentschädigung überwiesen wird und meine Versicherung mich nicht bei dem SF-Rabatt herabstuft. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie Versicherungen und Unfallgegner mit ihren Anwälten mich platt gemacht hätten ohne eigenen Anwalt. Ich bin dem Kundenberater der markengebundenen Werkstatt dankbar. Auch wenn Kritiker (gibt es genug in diesem Forum) behaupten, dass das Geld für Sachverständigen und Rechtsanwalt hätte gespart werden können. Da bin ich anderer Meinung. Denn irgendwann hat man mich als unerfahrenen schuldlosen Unfallbeteiligten in sechzig Jahren ständiger Straßenverkehrsteilnahme schamlos abgezockt, sonst hätte ich einen wesentlich höheren Sf-Rabatt als 39/41.

Und wie hilft das jetzt dem TE hier?

Grüße
Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 2. August 2020 um 15:00:04 Uhr:


Und wie hilft das jetzt dem TE hier?

Grüße
Steini

Anwalt und Sachverständigen nehmen ist immer besser, wenn man "subjektiv" und zu 80% objektiv der Meinung ist, ungeschoren aus dem Unfallgeschehen herauszukommen.

Hallo DB Neuling, du willst doch nicht etwa behaupten, daß Du Ü 80 bist?
Das kann ich mir so gar nicht vorstellen.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 3. August 2020 um 06:16:00 Uhr:


Hallo DB Neuling, du willst doch nicht etwa behaupten, daß Du Ü 80 bist?
Das kann ich mir so gar nicht vorstellen.

An keiner Stelle habe ich "behauptet", dass ich über80 bin oder auch nur aufgrund von Redewendungen darauf hingedeutet. Auf jeden Fall bin ich unter80!
Aber: Wenn Du Dir das so gar nicht vorstellen kannst, musst Du ja Anhaltspunkte haben, um es Dir nicht vorstellen zu können. Kann man die erfahren ?

Zitat:

@DB-Neuling schrieb am 3. August 2020 um 10:52:06 Uhr:


An keiner Stelle habe ich "behauptet", dass ich über80 bin oder auch nur aufgrund von Redewendungen darauf hingedeutet. Auf jeden Fall bin ich unter80!

Resultierend hieraus:
"Der Kundenberater hat gemerkt, dass ich seit nunmehr sechzig Jahren STÄNDIG im eigenen Fahrzeug unterwegs bin."

Viel kann dann nicht fehlen.😁😁😁

Ja, dann wärst Du also mindestens 78. Nehmen wir an, Geboren 1942,
Auto FS mit 18 im Jahre 1960 erworben, dann Sechzig Jahre im eigenen Auto unterwegs und entsprechend versichert.
Wenn es anders sein sollte, bitte ich Dich das genauer zu erklären.

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 3. August 2020 um 21:47:52 Uhr:



Wenn es anders sein sollte, bitte ich Dich das genauer zu erklären.

Ja, denn du hast die Schaltjahre vergessen, plus die Jahrtausendwende. 😛😛😛

Es ist doch sowas von egal in welchem Alter man immer noch ein "Autonarr" ist.

Zitat:

@Chris492 schrieb am 2. August 2020 um 10:30:17 Uhr:


Der Querträger dahinter hat sich da wo der Blitz sich spiegelt verbeult und diese vielen kleinen Beulen im rechten Bereich des Bildes sind doch auch nicht normal oder?

Das sind ganz normale Schweisspunkte.

Wie du schon richtig erkannt hast, unbedingt einen Anwalt aber einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Aufgrund deiner ersten Fragestellung ist es kein Bagatellschaden, daher auf jeden Fall direkt selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Desweiteren ist es auch anhand der Bilder keine Bagatellschaden!

Ok, bleibt dennoch die verbogene Stelle wo der Blitz sich spiegelt.
Gutachter kommt ende der Woche...der Anwalt ist dran den passenden Korrespondenzversicherer zu finden.
Bin mal gespannt wo die Schadens-Summe dann liegt...

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