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Auffahrunfall

Themenstarteram 29. Dezember 2010 um 19:33

Hallo,

brauch mal eure hilfe. hab einige fragen.

hatte heute einen selbst verschuldeten auffahrunfall. von einem industriegebiet in eine bundesstraße hinein. ich bin von hinten langsam angefahren gekommen (etwa 10 - 15 km/h) bin auf die bremse gegangen da hat man das ABS schon gehört und gemerkt hat aber alles nix geholfen, ich bin dem wo an der kreuzung stand dann draufgerutscht.

so jetzt die 1. frage: haben die polizei gerufen die is gekommen hat alles aufgenommen und dann wollen die jetzt 35€ von mir da ich dem drauf gefahren bin. is das rechtens?

die 2. frage: ich hab VK mit 300€ SB und TK mit 150€ SB. der schaden geht bestimmt in die paar 1000 €. muss ich dann 450€ aus eigener tasche zahlen?

die 3. frage: kann die bank wo ich mein auto finanziert hab entscheiden wo ich das auto reparieren lassen soll?

 

die 4. frage: wo ich nach dem unfall ausgestiegen bin hat es mich fast selbst hingehauen. kann man da die stadt verklagen weil die da nicht geräumt und gestreut haben?

schon mal vielen dank im vorraus.

Beste Antwort im Thema
am 1. Januar 2011 um 1:22

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Vollkomener Blödsinn!

Mach dir mal nicht in dein kleines Höschen. Wenn du andere Beiträge genau lesen würdest, statt hier wild rumzueiern, hättest du bemerkt das in meinem Satz keine absolute Behauptung steckte, sondern eine Verallgemeinerung. Ich hatte nie behauptet es gäbe die Rückstufungstabelle. Die meisten Versicherungen stufen beim ersten schaden mit SF 5 auf SF 2 zurück. Das war ein orientierungswert für den TE.

Und nun nimm ein schluck von deinem Beruhigungstee!

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26 Antworten
am 29. Dezember 2010 um 19:44

Zu 1. Ja das kann gut sein.

Zu 2. Da es sich bei dir um einen VK-Schaden handelt bleibt es bei den 300 €.

Zu 3. Ja kann/wird so sein. Da solltest du in deine Finanzierungsunterlagen schauen. Dort ist auch das Thema Unfall beschrieben.

Zu 4. Kannst du versuchen. :D Habe aber keine Hoffnung auf Erfolg für dich.

Gruß

Frank, bei dem Wetter gaaanz vorsichtig unterwegs. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Zu 4. Kannst du versuchen. :D Habe aber keine Hoffnung auf Erfolg für dich.

Na ja,

die Kommunen können sich zumindest dieses Jahr nicht damit rausreden, es wäre kein Salz mehr verfügbar. Mit entsprechender Rechtsschutzversicherung und Deckungszusage würde ich es einfach drauf ankommen lassen. Wenn ich mir den folgenden Artikel so anschaue, wurde es ja bewusst von den Kommunen in Kauf genommen, dass denen das Streugut ausgeht.

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1293477930362.shtml

MfG Zille

am 29. Dezember 2010 um 20:21

Die Verantwortung liegt immer noch beim Fahrer selber. Auch wenn genug Salz da wäre. Die Streudienste müssen und können nicht überall sein. Ich muss meine Fahrweise entsprechend anpassen oder auch mal das Fahrzeug stehen lassen.

Aber wie gesagt. Wenn RV vorhanden ist, tut es ja nicht weh zu fragen ob die die Kosten übernehmen.

Gruß

Frank, der sicher ist, dass die RV die Kostenübernahme in so einem Fall ablehnt, der aber auch nicht alles weis. ;)

am 29. Dezember 2010 um 20:35

Zitat:

Original geschrieben von geexta87

kann man da die stadt verklagen weil die da nicht geräumt und gestreut haben?

Hätte sie denn räumen und streuen müssen?

 

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Hätte sie denn räumen und streuen müssen?

industriegebiete zählen im üblichen nicht zu solchen straßen, deren priorität beim schneeräumen sehr hoch liegt...dementsprechend wenige schneepflüge "müssen" dort herfahren....

Zitat:

Original geschrieben von geexta87

 

die 4. frage: wo ich nach dem unfall ausgestiegen bin hat es mich fast selbst hingehauen. kann man da die stadt verklagen weil die da nicht geräumt und gestreut haben?

Vollkommen aussichtslos, zum scheitern verurteilt und damit zu vergessen!

Wie ist denn die Räum- und Streupflicht eigentlich geregelt?

 

Die jeweiligen Bundesänder haben eigene Straßen- und Wegegesetze erlassen.

Hierin steht die Pflicht zur Räumung/Streuung bei Schnee und Glatteis.

Es steht aber AUCH darin, dass die Länder das Recht haben, die Räum- und Streupflichten auf die einzelnen Gemeinden zu übertragen.

Jetzt sind wir also auf Gemeindeebene angelangt.

Die Gemeinden wiederum haben (oh Überraschung) ihre eigenen Regelungen zur Räum- und Streupflicht erlassen (nennt sich dann "Winterdienstsatzung" oder ähnlich).

 

Hier müsste also

1. Die Winterdienstsatzung eingesehen werden.

2. Geprüft werden, ob ein Verstoss gegen diese Winterdienstsatzung vorliegt

3. Der Verstoss hieb und stichfest nachgewiesen werden.

 

Nun denken wir mal weiter: Jede Gemeinde kann ihre eigene Satzung erlassen, verändern, neu erlassen usw..

Wird die Gemeinde gegen ihre eigene Satzung verstossen?

Wohl kaum.

 

Also: Aussichtsloses Unterfangen.

 

Ausserdem: In Deutschland darf man (noch) selbst denken.

Und dass es Winter ist (mit entsprechenden Strassenverhältnissen) dürfte kaum zu übersehen sein.

Dass diese Strassenglätte vollkommen überraschend kam, das muss man dann auch erstmal einem Richter verkaufen können.

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Dass diese Strassenglätte vollkommen überraschend kam, das muss man dann auch erstmal einem Richter verkaufen können.

mit hinblick auf das alter des te....ein aussichtsloses unterfangen ^^ :-p

Es gibt eine Räumpflicht für den Autoverkehr, soweit es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt!

Jedenfalls dürfte diese Unachtsamkeit teuer werden. Immerhin besteht eine Vollkaskoversicherung. Wäre auch unklug, wenn das bei einem finanzierten Auto nicht der Fall wäre.

Es wird aber mit Sicherheit zu einer ordentlichen Rückstufung kommen.

Themenstarteram 31. Dezember 2010 um 20:22

Zitat:

Original geschrieben von mingaa

Es gibt eine Räumpflicht für den Autoverkehr, soweit es sich um Hauptverkehrsstraßen handelt!

Jedenfalls dürfte diese Unachtsamkeit teuer werden. Immerhin besteht eine Vollkaskoversicherung. Wäre auch unklug, wenn das bei einem finanzierten Auto nicht der Fall wäre.

Es wird aber mit Sicherheit zu einer ordentlichen Rückstufung kommen.

Um wieviel werd ich dann zurückgestuft? Bin nächstes Jahr dann in der SF6. Den jetzigen Unfall reguliert ja noch meine alte Versicherung die ich zum 01.01.2011 gekündigt habe.

die rueckstufungstabelle sollte deinem vertrag beiliegen.

das kannn von VS zu VS unterschiedlich sein.

Zitat:

Original geschrieben von geexta87

 

Um wieviel werd ich dann zurückgestuft? Bin nächstes Jahr dann in der SF6. Den jetzigen Unfall reguliert ja noch meine alte Versicherung die ich zum 01.01.2011 gekündigt habe.

Interessante Frage. Du hast offensichtlich deine Versicherung gewechselt und die SF-Klasse übernommen.

Wie genau das in diesem Fall geregelt wird, weiß ich nicht. Normalerweise würde deine alte Versicherung anhand der Rückstufungstabelle eine Rückstufung vornehmen.

Zum Zeitpunkt des Unfalls warst du offensichtlich in der SF-Klasse 5.

Die meisten Versicherungen stufen dann bei einem Schaden pro Jahr auf SF 2 zurück.

D.h. 2011 müsstest du eigentlich mit deiner neuen Versicherung bei SF 2 landen.

Fragt sich nur, ob das die beiden Versicherungen miteinander kommuniziert haben?

Zitat:

Original geschrieben von mingaa

Fragt sich nur, ob das die beiden Versicherungen miteinander kommuniziert haben?

Die Wahrscheinlichkeit dafür ist zumindest recht hoch.

am 1. Januar 2011 um 0:47

Zitat:

Original geschrieben von mingaa

 

Die meisten Versicherungen stufen dann bei einem Schaden pro Jahr auf SF 2 zurück.

D.h. 2011 müsstest du eigentlich mit deiner neuen Versicherung bei SF 2 landen.

Vollkomener Blödsinn!

Es gibt nicht mehr die Rückstufungstabelle.

Jeder Versicherer kann seine Rückstufungstabellen festelegen, wie er grad lustig ist.

Teilweise gibt es sogar bei ein und demselben Versicherer mehrere Rückstufungstabellen, je nach gewähltem Tarif.

Der TE möge in seinen Vertrag sehen, wie von Harry999 bereits absolut richtig geraten wurde, dort sollte eine Rückstufungstabelle für SEINEN Vertrag beiliegen.

Zitat:

Original geschrieben von mingaa

Fragt sich nur, ob das die beiden Versicherungen miteinander kommuniziert haben?

Worauf du einen lassen kannst!

am 1. Januar 2011 um 1:22

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Vollkomener Blödsinn!

Mach dir mal nicht in dein kleines Höschen. Wenn du andere Beiträge genau lesen würdest, statt hier wild rumzueiern, hättest du bemerkt das in meinem Satz keine absolute Behauptung steckte, sondern eine Verallgemeinerung. Ich hatte nie behauptet es gäbe die Rückstufungstabelle. Die meisten Versicherungen stufen beim ersten schaden mit SF 5 auf SF 2 zurück. Das war ein orientierungswert für den TE.

Und nun nimm ein schluck von deinem Beruhigungstee!

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