Auffahrunfall..Rechtsanwalt....muss ich den auch zahlen???

hallo
wir haben uns nun entschlossen selber zu zahlen.
hatte einen auffahrunfall vor knapp einem monat und haben vorgestern von einem RECHTSANWALT von dem taxiunternehmen einen anruf bekommen. er fragte, wer unsere versicherung ist und wer für den schaden aufkommen würde.
die kosten betragen sich auf um die 2500euro.
der auffahrunfall war minimal...tempo 20km/h oder so. unser wagen hatte gar nix kaputt an der stossstange und das taxi hatte einen kleinen kratzer und lackschaden an der creme farbenen stossstange.
da meinte der rechtsanwalt:
er würde 1500euro kosten; der schaden selber 500euro und der gutachter auch nochmal um die 400-500 euro.

wieso muss ich den rechtsanwalt auch zahlen???
normalerweise schickt ne versicherung nur den gutachter und dann muss man den zahlen und den schaden.
aber einen rechtsanwalt??????
verstehe ich nun nicht 🙁

hat einer antwort darauf?!
dank euch
lieber gruss
mikki

Beste Antwort im Thema

@TE
Nach deutschem Recht:

1) Fahrzeugschaden 500 Euro (scheint nach deinen Schilderungen plausibel)

2) SV-Honorar 400-500 Euro (leider gibt es genügend Sachverständige, die auch bei dieser geringen Schadenhöhe tatsächlich ein derartiges Honorar berechnen). Da der Taxifahrer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine fiktive Abrechnung bevorzugen wird (sofern ohnehin nicht schon geschehen, wird ihm demnäxt der nächste auf den Benz fahren 😁), düfte im Wege der Schadenminderungspflicht ein Kostenvoranschlag sicherlich auch ausreichen.

3) Anwaltshonorar 1.500 Euro bei einem Streitwert von 1.000 Euro - da träumt der Herr Anwalt einen schönen Traum (aber hier fehlt der Glaube, dass eine derartige Forderung erhoben worden sein soll).

Die Abwicklung sollte man also dem Profi überlassen. Für den Schädiger gilt also die Abwicklung über die eigene Versicherung, die mit überhöten Forderungen umzugehen weis.

Würde - bei bestehendem Versicherungsschutz - der Schaden über eine deutsche Versicherungsgesellschaft abgewickelt werden, hätte der deutsche Versicherungsnehmer zur Erhaltung seines Schadenfreiheitsrabattes die Möglichkeit des Schadenrückkaufes. In diesem Fall müßte der deutsche Versicherungsnehmer allerdings nur den Fahrzeugschaden nicht aber die Kosten für SV und Anwalt zurückzahlen.

Wie es bei dir bzw. der britischen Versicherung aussieht, wird wohl kaum einer hier im Forum mit Gewissheit beantworten können.

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Ich lese heir nur immer "Anwalt...Anwalt...Anwalt"
WIeso meldest du den Schaden nicht einfach der Versicherung vom Unfallgegner?
Die Kümmert sich dann um ein Gutachten und die Regulierung.
Wenn dir dann an dem Gutachten oder der von der Verischerung festgestellten Schadenshöhe irgendwas nicht richtig erscheint, kannst du immernoch einen Fachanwalt bzw einen eigenen Gutachter drü ber schauen lassen.

Irgendwie habe ich das Gefühl wird hier wegen jedem Scheiß zum Anwalt gerannt, auch wenn der gar nicht nötig wäre...

Hi,

da ich die letzten Monate mir der suche nach einem Gebrauchtwagen unterwegs war (wurde dann doch ein Neuwagen)
wurde mir bei allen Autohäusern gesagt, dass ein Fahrzeug dass einen Schaden von über ca. 300 €. hat ein Unfall wagen sei.....

Denk mal da muss was dran sein, weil es war in ca. 10 häusern und auch an unterschiedlichen orten...

Gruß
Domi

@ Pirke

immer locker bleiben... noch habe ich keinen Anwalt dazwischen. Ich habe ausführlich mit dem Taxiunternehmer geplaudert und
er sichert dem Autohaus zu, dass er alle Kosten (inkl. SV) übernimmt. Ich melde Sie seiner Versicherung nicht, da er den Schaden
aus der "Portokasse" zahlen will, um eine Hochstufung der Versicherung zu vermeiden. Evtl. spekuliert er auch damit, dass die
Rep-Kosten niedriger ausfallen, wenn nicht die Versicherung, sondern er zahlt. Man hört ja des öfteren, dass die Reparaturen schon umfangreicher
ausfallen, wenn die Versicherung zahlen soll. Naja.. mir egal. solang am Ende alles gut über die Bühne geht. Dass ich bei der ersten Hinauszögerung aber den Anwalt einschalte, weiß er.

Du musst auch mal so denken: Du gibst den Auftrag an die Werkstatt, beim SV und beim Leihwagenabieter und haftest dafür.
Schon blöd, wenn der Unfallverursacher danach erstmal alles hinauszögert, weil er mit der Höhe nicht einverstanden ist.
Die Werkstatt will trotzem ihr Geld, die anderen auch!
Dass eben Taxiunternehmer dafür bekannt sein sollen (wurde mir so von SV und der Werkstatt gesagt, ich bewerte das mal nicht),
lässt die Option Anwalt eben interressant werden. Außerdem solltest du mit Anwalt nicht unbedingt etwas negatives verbinden,
sondern einfach einen "Dienstleister, der dir ahnungslosen Laien die Arbeit abnimmt und alles abwickelt".

Wenns ans zahlen geht, wird der Freund halt schnell zum Feind. Man kanns ja mal probieren.
Ich würde dich gerne in dieser Situation erleben und sehen, dass du an einen Anwalt überhaupt nicht denkst. 🙂

@ Wumi

Hmmm... kann ich so net glauben.
Beispiel 1) Du fährst dir beim Rückwärtsausparken einen Spiegel ab. Ein elektrisch verstellbarer, beheizbarer und anklappbarer Ausßenspiegel mit int. Blinker kostet schnell mal über 300 Euro. Hast du dann einen Unfallwagen?^^
Beispiel 2) Du bekommst vom benachbarten Golfplatz einne Ball an deinen Kotflügel geschlagen. Dieser hinterlässt eine Delle direkt an einer Kante.
Ausbeulen geht da nicht, schnell bekomsmt du einen komplett neuen Kotflügel. Inkl Lackieren auch schnell über 300 Euro. Ist dein Auto dann ein Unfallfahrzeug?

Hier sind doch genug Experten. Die müssen "Unfallfahrzeug" doch genauer definieren können 🙂

Gruß, X

Zitat:

Original geschrieben von {OR}x-cite


Hi...
 
soviel mal zum Zwischenstand:
 
Es wurde kein Wertverlust einberechnet. Die klare Ansage vom Autohaus und SV ist, dass das def. kein Unfallfahrzeug ist (wie schon von einem Vorposter hier erwähnt^^). Der Schaden beträgt 1500€ zzgl. ca. 300 SV-Kosten.
 

Nun, ich habe dein Auto nicht gesehen. Aber wenn ein Sachverständiger bei einer Schadenhöhe von 1.500 Euro -in echtem Geld sind das 3.000 DM (!)- behauptet, dass es sich hier um keinen Offenbarungspflichtigen Schaden handelt, solltest du dir das auf jeden Fall von diesem Sachverständigen schriftlich bestätigen lassen.

Und wenn du das nächste mal im Autohaus bist, dann solltest du mal, vorbei an diesem schlauen Kundendiensmeister (dem mit der klaren klare Ansage 😁 ) in die Verkaufsabteilung gehen. Dort kannst du ja mal beiläufig fragen, ob Sie dir bei Inzahlungnahme deines Autos das selbe erzählen und vor allen Dingen, ob du du für dein Töftöf das selbe Geld bekommst, auch mit dieser, dann reparierten Bagatelle.

Bin mal gespannt....

Gruß

Delle  

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Zitat:

Zitat:
Original geschrieben von {OR}x-cite

immer locker bleiben... noch habe ich keinen Anwalt dazwischen. Ich habe ausführlich mit dem Taxiunternehmer geplaudert und
er sichert dem Autohaus zu, dass er alle Kosten (inkl. SV) übernimmt. Ich melde Sie seiner Versicherung nicht, da er den Schaden
aus der "Portokasse" zahlen will, um eine Hochstufung der Versicherung zu vermeiden.

Ja nee ist klar..... 😁 Und deswegen fahren die Kutscher bei diesen Unternehmen auch für ein Appel und ein Ei......

Hast du eine ungefähre Ahnung, wie es im Taxi- Gewerbe zugeht ???

Die nagen am Existensminimum....

Von wegen Portokasse....🙄

Aber egal, ist deine Entscheidung.

Ich glaube aber ehrlich gesagt, nicht, dass sich dein Autohaus auf solche Spielchen einläst.

Die werden den Auftrag nur von dir entgegennehemn, wenn nicht wären die schön blöd.

Hier sind doch genug Experten. Die müssen "Unfallfahrzeug" doch genauer definieren können 🙂

Unfallfreiheit ist eine so genannte zugesicherte Eigenschaft. Diese ist nicht an der Schadenhöhe festzumachen. Auch ein ausgebeulter Kotflügel -sogar ein nachlackierter-  ist beim Verkauf anzugeben.

Der Käufer geht davon aus, dass er ein Auto ohne reparierte Schäden gekauft hat, egal wie schwer die wiegen. 
Es gibt nämlich auch Leute, die kaufen grundsätzlich keine Fahrzeuge mit reparierten Schäden, in Kenntnis dieser. 

das Argument, "naja, aber so dolle war das doch nicht, dar war doch nur..... das ist doch nicht soo schlimm" hat rechtlich keinerlei Bewandtnis.

Es gibt immer wieder Leute die meinen, dass Sie das besser wissen, aber die haben auch noch keinen Zivilprozess in solchen Dingen miterlebt und erzählen nur vom Höhrensagen oder googeln ein wenig und "schwups di wups" kennen Sie sich aus..... 😎

In solch einen Zivilprozess geht es in der Regel nämlich einzig und allein um die Frage war da was oder nicht?

Die Höhe spielt dabei keine Rolle....

Gruß

Delle

Hmm... um was gehts hier eigentlich bei der Diskussion? Irgendwie interpretiert ihr da Sachen rein, die ich nie behauptet habe.

1) Die Werkstatt hat bereits den Auftrag entgegen genommen, ich habe die Kostenabtretung unterschrieben und das Autohaus kümmert sich um
die Einholung der Reparaturkosten, der Kosten für den Leihwagen und der Kosten für den SV. Das ist einfach Service. Die übernehmen sicherlich keine Haftung. Wenn es da Ärger gibt, werden die sich schon an mich wenden. Ist doch ok!
Bei einem kleineren Schaden hatte das die Werkstatt vor einem Jahr bereits schonmal so gemacht. Ich weiß nicht, wo ihr DA das Problem seht.
Ich kann mir ncith vorstellen, dass das nur Audi so macht.

2) Ich habe niemals gesagt, dass ich das bei einem Verkauf nicht angeben würde. Niemals! Im Gegenteil! Ich würde das genauso angeben, wie es ein Vorposter hier geschrieben hat: Das Ding hat das und das gehabt, hier die Rechnugn von Audi, fertig. Wenn er runterhandeln will: sorry. wenn ich keine Wertminderung zugesprochen bekomme, dann der Käufer auch nicht. Mehr habe ich nicht gesagt... hammerhart was hier auf einmal geschrieben wird.
Was der Freundliche machen würde, ist mir erstmal schnuppe! Der SV hat den Wert des Wagen übrignes genau ermittelt und keine Wertminderung festgestellt.

3) Das mit der Portokasse war kein Begriff von mir, sondern vom Taxiunternehmer selbst. Wenn er es selber zahlen will, soll mir Recht sein.
Ob er am Existenzminimum rummacht, ist mir gerade piepegal. Der Scahden ist da und muss beglichen werden.
Er wollte damit wohl nur nochmal unterstreichen, das er das einfacher zahlen kann als über seine Versicherung.

4) Und zu den 1500 Euro: Kunststoff-Heckschürze (allein 800€ inkl lackieren!, Endtopf (bei dem nur die Blende gegen das eigentliche Auspuffrohr angedrückt wurde, diese aber bei Audi nicht als einzelnes Ersatzteil zu bekommen ist) und der Aufprallträger. Tja... da viele von euch wahrscheinlcih ein paar mehr Jahre auf dem Buckel haben als ich (27), muss ich euch wohl nicht erzählen, was ihr dafür zu DM-Zeiten bezahlt hättet! 1500€ muss heute nicht unbedingt der Super-Schaden sein! Setzt doch einfach nur mal die 800€ für den Stoßfänger dazu in Relation! Lachhaft!
(Mal schaun wer sich jetzt angegriffen fühlt, weil ich gesagt habe, dass hier jemand älter ist als ich)

5) Zum Begriff Unfallfahrzeug - Unfallfrei. Nochmal ganz klar: Ich würde das Auto NICHT als Unfallfahrzeug anbieten, die durchgeführten Arbeiten aber dem Käufer vor dem Kauf im Gespräch angeben.

Wenn das Auto regulär einen neuen Endtopf bekommt, sagt man das ja auch ohne zu zögern. ist doch ok, weil neu. Ist in dem Fall nichts anders.
Die Kunststoffheckschürze des A3... also wer bei einem Austausch dieses Teil auf Wertminderung pocht: sorry
Der Aufprallträger ist zumindest so ein Teil, wo ich schon näher nachfragen würde! Wenn die Profis aber sagen nein, dann ist das so für mich.
Das heißt aber nur für mich: keien Diskussion über eine Wertminderung bei einem späteren Verkauf. Sonst nix!

Ich hoffe doch mal, dass das jetzt aus der Welt geräumt ist! Wer seine persönlichen Erfahrungen von einem Stammtisch oder von einem anderen Thread hier mit untermischen will, soll das tun, aber dann explizit ausweisen und net mir unterstellen. Danke!

X (der auf jeden Fall berichten wird, ob der Taxiunternehmer bereitwillig zahlt. Denn dafür muss er im Autohaus vorbeikommen, da die erstmal nur Barzahlung von "Fremden" akzeptieren und keine Rechnung ausstellen. Alles schon abgesprochen mit Audi)

Zitat:

Wenn er runterhandeln will: sorry. wenn ich keine Wertminderung zugesprochen bekomme, dann der Käufer auch nicht.

ROFL. Der Käufer wird dir aber einfach weniger bezahlen. Wenn du auf die Position "Wertminderung" unbedingt verzichten willst: Bitteschön. Der Schädiger freut sich. Ich stelle jedenfalls fest, daß dein "Schadensmanagement suboptimal" ist und du im Ergebnis nicht das bekommen wirst, was dir von Rechts wegen zusteht.

@ {OR}x-cite

offentsichtlich hast du hier noch nicht verstanden, dass die User dir hier eigentlich nur helfen möchten und nicht gegen dich sind.
Vielleicht liest du die Beiträge noch einmal in aller Ruhe durch, damit du die auch richtig verstehst.

Ich weis nicht was du hier herausliest.

Dich persönlich hat hier auch keiner angegriffen *Kopfschüttel*

Aber eines möchte ich dir noch sagen:

Wenn du meinst alles besser zu Wissen, dann stelle ich mal die berechtigte Frage, warum du hier um Rat fragst.

Mache es so wie du es für richtig hälst und gut ist.

Ist doch deine freie Entscheidung, niemand wird dich daran hindern und niemand nimmt es dir Übel....

@ Prosecutor
"was mir von Rechts wegen zusteht..." ich bekomme die Reparatur, den SV und die Leihwagenkosten. Auf die 20€ Pauschale verzichte ich erstmal. So... was bleibt dann? Ich finde, zwischen "zustehen" und "unnötig in Anspruch nehmen" ist für mich ein Unterschied.

allgemein:
Als einer im Verein ankam und fragte, warum ich denn keine Halskrause tragen würde, das Schmerzensgeld würde mir doch "zustehen", bin ich fast geplatzt! Tolle Mentalität! Was will ich mehr, als das der entstandene Schaden konstenneurtral für mich behoben wird. Sicher.. diese 20€ Pauschale kann man sich dann noch "gönnen"... dann wärs wirklich kostenfrei. Aber soll ich dann noch anfangen und die Kosten für die aufgebrachte Zeit einklagen? Muss ich den Anwalt nehmen, nur weil er mir zusteht? Ich nehme soviel ich brauch und nicht soviel ich nehmen kann.
Ich bin froh, dass nicht mehr passiert ist und hoffe bei einem Unfall, bei dem ich der Schuldige bin, dass der Geschädigte ähnliche Vorstellungen hat.
Überall fordern die Menschen in Deutschland "weniger Staat". Bei sowas kann aber nicht genug staatlicher Schutz durch gesetzliche Regelungen zum eigenen Vorteil da sein. Die alten Griechen hätten sich gewundert.

Gruß, X

Danke für die Hilfestellungen und die Tipps! Das ist ernst gemeint.
Wünsche euch eine knitterfreie Fahrt.

Gruß, X

Zitat:

Original geschrieben von {OR}x-cite


Ich nehme soviel ich brauch und nicht soviel ich nehmen kann.

sehr löblich!

Zitat:

Original geschrieben von {OR}x-cite


Ich finde, zwischen "zustehen" und "unnötig in Anspruch nehmen" ist für mich ein Unterschied.

allgemein:
Als einer im Verein ankam und fragte, warum ich denn keine Halskrause tragen würde, das Schmerzensgeld würde mir doch "zustehen", bin ich fast geplatzt! Tolle Mentalität!

Also ich finde diese Einstellung absolut bemerkenswert heutzutage.

Und ich schreib das nicht als "Versicherungsheini", sondern als ganz normaler Mensch, der sich genau wie der TE über diese "Ich-will-von-allem-am-meisten-und -das-bitte-umsonst-und-zwar-pronto-sonst-Beschwerde"-Mentalität tierisch aufregt!

Man kann doch auch einfach mal die Kirche im Dorf lassen.
Es ist ihm einer hinten rein gefahren. Der ist bereit, die Kosten hierfür zu tragen. Das Fzg. steht in der Werkstatt der Wahl des TE, es wurde vom freischaffenden SV angeschaut.
Was denn bitte noch?????

Sollte der Unfallgegner blöd kommen: ab zum Anwalt. Keine Frage.
Aber warum muss man denn bei jedem kleinen Unfall das riesen Programm abspulen, nur um vielleicht doch noch 5 EUR mehr herauszuholen.

Und bei diesem "Halskrausen-Beispiel" vom TE ist mir ganz persönblich die Halskrause geplatzt.
Ich habe jeden Tag mindestens einen Kandidaten  auf dem Tisch, der wegen einer Bagatelle den Hals in die Kraus steckt und den sterbenden Schwan spielt.

Komischer Zufall, dass da manchmal erst die Anwaltsvollmacht unterschrieben und dann der Arzt besucht wird, oder?

Und natürlich ist es solchen Leuten schei*egal, was sie für unnötige Kosten damit produziern. Ich meine nicht nur die KFZ-Versicherer. Das kostst auch die Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften, Arbeitgeber usw. jedes Jahr einen Haufen Geld, den am Ende wieder wir alle bezahlen dürfen.
Und dann wird gejammert, dass immer allles teurer wird.

Also TE: Weiter so. Und wenn es Probleme bei der Abwicklung geben sollte, wirst Du hier und beim Anwalt sicher gute Tipps bekommen.

Gruß
Hafi

Sorry Hafi,

aber darum geht es doch gar nicht, hier das "große Programm" abzuspulen.

Du und ich und auch die anderen Stammuser, die tagtäglich mit dieser Materie zu tun haben, wissen doch wie so etwas in der Praxis abläuft.

Auf den Punkt gebracht:

1.0

Es ist ein offenbahrungspflichtiger Unfallschaden, dass steht hier ganz klar ausser Frage, oder behauptest du das Gegengteil ?
Könnte ich nicht wirklich glauben, wenns so wäre...... 🙁

2.0

Der Taxi- Män bezahlt das aus der "Portokokasse"

Auch hier weist du ganz genau, was bei solchen "Konstellationen" herauskommt, wenn der VN alles aus eigener Tasche bezahlen will.

Du hast sicher nur überlesen, dass der Taxi-Män hier schon seinen "eigenen Gutachter" einschalten wollte, weil der Schaden "zu hoch kalkuliert wurde"

Nun auf einmal ist alles schön.... ??

Der Werkstatt ist das hier völlig Wumpe, was der Chef- Kutscher in Nachgang sagt. Löhnen muss der Auftrageber zum Schluß. 

Im Moment ist noch Friede Freude Eierkuchen.

Stress gibt es hinterher bei der Bezahlung der Rechnung. Und wenn {OR}x-cite dann noch einen Deckel von ((beispielsweise) 200 Euro ausgleichen muss, weil der Taxi-Chef sich das auf einmal anders überlegt hat und der Schaden ja gar nicht so hoch sein kann, ist das richtig Toll. 

jeder Rechtsanwalt freut sich über solch ein Mandat wie ein kleines Kind und zeigt richtig Einsatz......

Auch und gerade weil {OR}x-cite hier so eine erhliche Haut ist, sollten die Tipps schon richtig und fair sein, die man ihm hier gibt. 

Ich will hier nicht schwarz malen und hoffe das er hier nicht über den Tisch gezogen wird, aber zu meinen Postings stehe ich nach wie vor und ich kann nicht erkennen, was an meinen Ausführungen falsch ist. 

Beim besten Willen nicht.......

Ciao

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Der Werkstatt ist das hier völlig Wumpe, was der Chef- Kutscher in Nachgang sagt. Löhnen muss der Auftrageber zum Schluß.

und auftraggeber ist nicht der taxi-driver sondern der te.....

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Es ist ein offenbahrungspflichtiger Unfallschaden, dass steht hier ganz klar ausser Frage, oder behauptest du das Gegengteil ?
Könnte ich nicht wirklich glauben, wenns so wäre...... 🙁
 Nein, das tue ich nicht. Kann aber auch nicht erkennen, was das Problem ist. Ja, der Schaden ist da. Ja, er ist offenbarungspflichtig. Nein, es gibt keine Wertminderung dafür und das wurde vom freischaffenden SV so attestiert. Oder hab ich was übersehen?

Der Taxi- Män bezahlt das aus der "Portokokasse"

Auch hier weist du ganz genau, was bei solchen "Konstellationen" herauskommt, wenn der VN alles aus eigener Tasche bezahlen will.

Nein, das weiß ich tatsächlich eher nicht. Ich arbeite bei der Versicherung, schon vergessen?😁 Ich bekomme nur mit den Fällen zu tun, die der VN gerade nicht selber zahlen will.
Im Ernst: lass uns doch alle erstmal abwarten. Vielleicht wird man -wenn man jeden Tag damit zu tun hat- auch ein wenig übervorsichtig. Aber noch ist hier nichts schief gegangen.

jeder Rechtsanwalt freut sich über solch ein Mandat wie ein kleines Kind und zeigt richtig Einsatz......

Warum? Wie Du richtig festgehalten hast, wird die Werkstatt auf irgendwelche Abzüge des Taxi-Man nicht einlassen. Und dann kommt der hier mehr als einmal gegebene Ratschlag zum Einsatz: Ab zum Anwalt. Für den Anwalt ist es ein ganz "normales" Mandat und hat nichts mit den Fällen zu tun, bei denen bereits 90% der Ansprüche von einem Versicherer reguliert wurden und man sich nur noch über die Höhe der Kostenpauschale streitet.

Auch und gerade weil {OR}x-cite hier so eine erhliche Haut ist, sollten die Tipps schon richtig und fair sein, die man ihm hier gibt. 

Nichts dagegen

Zitat:

Schöne Grüße

Zitat:

Hafi

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