Auffahrunfall..Rechtsanwalt....muss ich den auch zahlen???

hallo
wir haben uns nun entschlossen selber zu zahlen.
hatte einen auffahrunfall vor knapp einem monat und haben vorgestern von einem RECHTSANWALT von dem taxiunternehmen einen anruf bekommen. er fragte, wer unsere versicherung ist und wer für den schaden aufkommen würde.
die kosten betragen sich auf um die 2500euro.
der auffahrunfall war minimal...tempo 20km/h oder so. unser wagen hatte gar nix kaputt an der stossstange und das taxi hatte einen kleinen kratzer und lackschaden an der creme farbenen stossstange.
da meinte der rechtsanwalt:
er würde 1500euro kosten; der schaden selber 500euro und der gutachter auch nochmal um die 400-500 euro.

wieso muss ich den rechtsanwalt auch zahlen???
normalerweise schickt ne versicherung nur den gutachter und dann muss man den zahlen und den schaden.
aber einen rechtsanwalt??????
verstehe ich nun nicht 🙁

hat einer antwort darauf?!
dank euch
lieber gruss
mikki

Beste Antwort im Thema

@TE
Nach deutschem Recht:

1) Fahrzeugschaden 500 Euro (scheint nach deinen Schilderungen plausibel)

2) SV-Honorar 400-500 Euro (leider gibt es genügend Sachverständige, die auch bei dieser geringen Schadenhöhe tatsächlich ein derartiges Honorar berechnen). Da der Taxifahrer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine fiktive Abrechnung bevorzugen wird (sofern ohnehin nicht schon geschehen, wird ihm demnäxt der nächste auf den Benz fahren 😁), düfte im Wege der Schadenminderungspflicht ein Kostenvoranschlag sicherlich auch ausreichen.

3) Anwaltshonorar 1.500 Euro bei einem Streitwert von 1.000 Euro - da träumt der Herr Anwalt einen schönen Traum (aber hier fehlt der Glaube, dass eine derartige Forderung erhoben worden sein soll).

Die Abwicklung sollte man also dem Profi überlassen. Für den Schädiger gilt also die Abwicklung über die eigene Versicherung, die mit überhöten Forderungen umzugehen weis.

Würde - bei bestehendem Versicherungsschutz - der Schaden über eine deutsche Versicherungsgesellschaft abgewickelt werden, hätte der deutsche Versicherungsnehmer zur Erhaltung seines Schadenfreiheitsrabattes die Möglichkeit des Schadenrückkaufes. In diesem Fall müßte der deutsche Versicherungsnehmer allerdings nur den Fahrzeugschaden nicht aber die Kosten für SV und Anwalt zurückzahlen.

Wie es bei dir bzw. der britischen Versicherung aussieht, wird wohl kaum einer hier im Forum mit Gewissheit beantworten können.

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Hallo zusammen,

ich möchte diesen Thread nutzen (im 8P-Bereich steinigen wir User für unnötige neue Threads^^) um bei euch Ratschläge einzuholen, die
meinen Fall betreffen, da sich das Thema irgendwie überschneidet.

Gestern Abend ist mir ein Taxifahrer aufgefahren, als ich am "Vorfahrt gewähren Schild" stand und einen Radfahrer vorbeifahren ließ. Die Schuldfrage sollte demnach also geklärt sein. Ich habe mir die Anschrift des Taxiunternehmens, die Anschrift des Fahrers und die Anschrift eines Zeugen geben lassen und bin dann weiter gefahren. Meine Daten bekam der Taxifahrer natürlich auch.

Heute Vormittag hat der Chef des Unternehmes bei mir angerufen und mich gefragt, wie ich das denn nun am liebsten regeln würde.
Ich sagte ihm, dass ich mich mit dem ganzen Kram nicht auskenne und zusätzlich auf Grund zeitlicher Probleme alles am liebsten den Rechtsanwalt
machen lassen möchte.
Er sagte, dass das nicht nötig sei, sie die Schuld eingestehen und es reicht, wenn ich das Auto reparieren lasse würde (wo ich will) und ihm dann die Rechnung zu schicke bzw. er dem Autohaus eine Kostenübernahme garantiert.

Wie gesagt, ich bin auf diesem Gebiet sehr unerfahren! Ich weiß nicht was bezahlt wird, was nicht bezahlt wird, was mir zusteht etc.

Ich meinte dann zu ihm, wenn nur die Stoßstange gewechselt wird, können wir das gerne so machen, wenn die Werkstatt aber einen größeren Schaden feststellt, würde ich einen Anwalt einschalten, der mir einfach beratend zur Seite steht.

Heute Mittag bin ich dann zum Audizentrum meines Vertrauens gefahren und bat den Meister, doch mal grob über das Auto drüber zu gucken um mir dann sagen zu können, ob nur die Stoßstange gewechselt werden muss oder ob mehr kaputt gegangen ist.
Er schaute drüber und sagte mir, dass er es nicht genau einschätzen kann, da er eine Macke am Auspuff feststellen konnte.

Er empfahl mir dringenst, einen Gutachter einzuschalten der sich den Schaden genauer anschaut.
Jetzt hab ich dem im Eifer des Gefechts natürlich sofort zugestimmt und ne halbe Stunde später war der Gutachter da und:
Neuer Endtopf, neuer Stoßfänger und neuer Aufprallschutz/halterung. Schaden ca. 1500€, genaueres weiß ich morgen.
Also alles deutlich teuer als vom Taxiunternehmer gedacht.

Meine Fragen:
1) Sollte ich, obwohl die Schuldfrage geklärt ist, auf jeden Fall einen Anwalt einschalten?
Der Gutachter hat mir dazu geraten!

2) War das in Ordnung, dass ich gleich den Gutachter (auf Empfehlung der Werktsatt) hab kommen lassen oder könnte ich auf den Kosten für diesen Herren sitzenbleiben?

3) Gibt es weitere Tipps wie ich weiter verfahren sollte?

Ich verfüge über eine Rechtsschutzversicherung und habe morgen um 14.30 Uhr schon mal vorsorglich einen Termin beim Anwalt.

Beste Grüße,
Andreas

1) du hast das recht dazu. ob es immer noetig ist, koennen wir in deinem fall auch kaum entscheiden.
2) war schon OK. du haettest dir auch selber einen aussuchen koennen.
3) abwarten und ruhig bleiben. wenn du einen anwalt nimmst, regelt der die sache in deinem sinne eh zuende.

viel erfolg
Harry
PS
in schreddis FAQ sind dazu auch hinweise.

Bisher hast du nichts falsch gemacht. Das ist immer so eine Sache, wenn der Schädiger "alles selber regeln möchte"

Meistens geht das so lange gut, bis die Zahlen vorliegen, dann fängt der Streit an.... 🙁

Das mit dem SV war schon OK.

Ich würde vorschlagen du rufst den Mann noch mal an, schildert die Sachlage und das da nun auch noch das Sachverständigen Honorar dazu kommt und wartest dann seine Reaktion ab.

Kommt er dir dumm, gehe zum Anwalt.

Will er immer noch alles selber bezahlen, lass dir das schriftlich bestätigen.

Aber denke daran, du haftest für alle Kosten, für die Reparatur und auch für das SV Honorar.

Und wenn der kein Moos hat, kann es Probleme geben.

Sag ihm einfach er möge den Schaden seiner Versicherung melden, er kann Ihn ja selber zurückzahlen. 

An der Reaktion wirst du merken, wo der Hase langläuft...... 😁

Bericht mal.

Und die Pauschale für unfallbedingte Auslagen (Telefon etc.) iHv 20 € (regional unterschiedlich) nicht vergessen.

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Vielen Dank schonmal!

Hat mich die Werkstatt also soweit schonmal gut beraten.
Ich werde versuchen das Taxiunternehmen anzurufen, um denen einen Anwalt evtl. ersparen zu können.
Da ich aber ehrlich gesagt kein Bock auf Ausreden und rumgemucke habe, werde ich ganz genau hinhören was
mir der Chef da erzählen will.

Ich werde berichten!

Gruß, Andreas

wir sind gespannt..... 😉

Gruß

Delle

Alsooooooo 🙂

habe da eben jemanden erreicht.
Als ich gesagt habe, dass der Schaden ca. 1500 bis evtl. 2000 Euro (mit allen Unkosten) betragen würde kündigte man mir an,
dass sie ebenfalls einen Gutachter einschalten würden und alles an ihre Versicherung geben.
Das wäre ihnen zu hoch kalkuliert 🙂

Naja... ich bin ja mal gespannt was "mein" Gutachter morgen an konkreten Zahlen nennt!
Ich seh mich schon beim Anwalt sitzen...

Was passiert, wenn deren Gutachter nun der Meinung ist, dass ich zum Beispiel keinen neuen Endtopf benötigen würde, weil
man da ja zb etwas ausbeulen könnte, bzw. die Blenden richten kann? Welches Gutachten hat dann Gültigkeit?!?
Ich denke, auch wenn das jetzt ein bööööse Unterstellung sein kann, dass man sich Gutachter auch gezielt "aussichen" kann,
gerade wenn man öfter mit denen zusammen arbeitet.

Gruß, Andreas

ich glaube dann kommt ein 3. gutachter ins spiel, wenn keine einigkeit erreicht werden kann.
( aber wer den bestellt? ein gericht ?)
dein anwalt wirds wissen, und in dem falle rate ich auch zum anwalt deinerseits.
der taxi chef muss ja ne gute ausbildung in dem bereich haben um von sich aus zu sagen , dass es "falsch" wäre 😉
bleib locker und trink mit deinem fachanwalt nen kaffee beim ersten gespräch 🙂
Harry
PS
wenn er die "harte" tour bevorzugt, ok
PPS
uebrigens schaltet seine versicherung ueblicherweise den 2. gutachter ein, und nicht der schaediger.
er kann da zwar zweifel anmelden, aber dann zahlt er "seinen" gutachter eben aus eigener tasche.
seine versicherung ist ja auch zur abwehr unberechtigter forderungen da.

Zitat:

Original geschrieben von {OR}x-cite
Alsooooooo 🙂
 
habe da eben jemanden erreicht.
Als ich gesagt habe, dass der Schaden ca. 1500 bis evtl. 2000 Euro (mit allen Unkosten) betragen würde kündigte man mir an,
dass sie ebenfalls einen Gutachter einschalten würden und alles an ihre Versicherung geben.
Das wäre ihnen zu hoch kalkuliert 🙂
 
Naja... ich bin ja mal gespannt was "mein" Gutachter morgen an konkreten Zahlen nennt!
Ich seh mich schon beim Anwalt sitzen...
 
Was passiert, wenn deren Gutachter nun der Meinung ist, dass ich zum Beispiel keinen neuen Endtopf benötigen würde, weil
man da ja zb etwas ausbeulen könnte, bzw. die Blenden richten kann? Welches Gutachten hat dann Gültigkeit?!?
Ich denke, auch wenn das jetzt ein bööööse Unterstellung sein kann, dass man sich Gutachter auch gezielt "aussichen" kann,
gerade wenn man öfter mit denen zusammen arbeitet.
 
Gruß, Andreas

 

Na, dann ist ja alles klar...

Geh mal Morgen ruhig zum Anwalt. Der Taxi- Män hat hier gar nix ein (oder aus) zu schalten.

Du hast einen Sachverständigen eingeschaltet, dessen Gutachten machst du zu Regulierungsgrundlage für deinen Schadenfall.

Er wurde dir vom Audi Zentrum empfohlen, also kann er keine Dummschädel sein.

Wenn die Versicherung hier Fragen zum Gutachten hat, wird Sie sich schon mit dem SV in Verbindung setzen... 😎

Der Taxi-Män hat hier überhaupt nichts mehr zu melden....

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Der Taxi-Män hat hier überhaupt nichts mehr zu melden....

🙂 Klare Aussage...

Der Chef kann ja mosche nochmal bis 14.30 Uhr anrufen und somit über die Sache schlafen.
Es ist, meiner Meinung nach, sein gutes Recht ein vermeintlich zu hohes Gutachten anzuzweifeln.
Dann aber bitte auf seine Geld- und Zeitkosten.
Und vielleicht hat der SV ja auch erstmal übertrieben und es wird günstiger.
Wobei ich eher glaube, dass das noch teuer wird.
Der Stoßfänger (nur die Kunststoffteile) mussten schonmal nach nem tiefen Kratzer ausgetauscht werden.
Das hat inkl. Lackieren und Montage 800€ gekostet. Jetzt ist der Aufpralldingsbums hinten dran kaputt, die Halterung und der Endtopf. Dann zzgl. die Kosten für SV, drei Tage Leihwagen & und von mir aus noch die Pauschale... holla die Waldfee.

Gruß, Andreas

So... mossche wird das Auto repariert...

Aber mal eine andere Frage:
Muss ich das Auto (Heckschürze, Stoßfänger und Endtopf) als Unfallwagen deklarieren, wenn ich ihn verkaufen würde?
Ich denke doch mal ja... wo liegt da die "Grenze"? Sind in etwa 1500€ plus/minus.
Und wenn ich dieses Konstrukt fertig spinne bedeutet das ja für mich, dass ich def. einen Wertverlust mit dem Fahrzeug habe! Sprich... das wird mir der "Schädiger" ja wohl nur durch einen Anwalt abdrücken... hmm...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von {OR}x-cite


So... mossche wird das Auto repariert...

Aber mal eine andere Frage:
Muss ich das Auto (Heckschürze, Stoßfänger und Endtopf) als Unfallwagen deklarieren, wenn ich ihn verkaufen würde?
Ich denke doch mal ja... wo liegt da die "Grenze"? Sind in etwa 1500€ plus/minus.
Und wenn ich dieses Konstrukt fertig spinne bedeutet das ja für mich, dass ich def. einen Wertverlust mit dem Fahrzeug habe! Sprich... das wird mir der "Schädiger" ja wohl nur durch einen Anwalt abdrücken... hmm...

Gruß

Normalerweise kalkuliert der Gutachter auch die Wertminderung mit.

Zitat:

Original geschrieben von {OR}x-cite


Aber mal eine andere Frage:
Muss ich das Auto (Heckschürze, Stoßfänger und Endtopf) als Unfallwagen deklarieren, wenn ich ihn verkaufen würde?

das auto ist nicht unfallfrei aber auch kein unfallwagen.....

wann/ob ein auto ein unfallwagen ist, darüber streiten scih die gelehrten...üblicherweise ist es ein unfallwagen wenn tragende teile beschädigt wurden bzw. verschweißte teile ersetzt worden sind.....jedenfalls würde es nicht schaden, wenn du im kaufvertrag dann angibst,d as er eine neue stoßstange hat.....

Zitat:

Original geschrieben von {OR}x-cite


dass ich def. einen Wertverlust mit dem Fahrzeug habe!

wieveiel km hat das auto auffm tacho?

ab 100tsd.km wird üblicherweise kein werteverlust mehr angerechnet.....

Grundsätzlich ist jeder Schaden offenbahrungspflichtig. Auch ein nachlackierter Kotflügel.
Wie hier schon gesagt, die WM ermittel der KFZ- Sachverständige in deinem Fall.

Gruß

Delle

Hi...

soviel mal zum Zwischenstand:

Es wurde kein Wertverlust einberechnet. Die klare Ansage vom Autohaus und SV ist, dass das def. kein Unfallfahrzeug ist (wie schon von einem Vorposter hier erwähnt^^). Der Schaden beträgt 1500€ zzgl. ca. 300 SV-Kosten.

Gruß, X

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