Auffahrunfall..Rechtsanwalt....muss ich den auch zahlen???

hallo
wir haben uns nun entschlossen selber zu zahlen.
hatte einen auffahrunfall vor knapp einem monat und haben vorgestern von einem RECHTSANWALT von dem taxiunternehmen einen anruf bekommen. er fragte, wer unsere versicherung ist und wer für den schaden aufkommen würde.
die kosten betragen sich auf um die 2500euro.
der auffahrunfall war minimal...tempo 20km/h oder so. unser wagen hatte gar nix kaputt an der stossstange und das taxi hatte einen kleinen kratzer und lackschaden an der creme farbenen stossstange.
da meinte der rechtsanwalt:
er würde 1500euro kosten; der schaden selber 500euro und der gutachter auch nochmal um die 400-500 euro.

wieso muss ich den rechtsanwalt auch zahlen???
normalerweise schickt ne versicherung nur den gutachter und dann muss man den zahlen und den schaden.
aber einen rechtsanwalt??????
verstehe ich nun nicht 🙁

hat einer antwort darauf?!
dank euch
lieber gruss
mikki

Beste Antwort im Thema

@TE
Nach deutschem Recht:

1) Fahrzeugschaden 500 Euro (scheint nach deinen Schilderungen plausibel)

2) SV-Honorar 400-500 Euro (leider gibt es genügend Sachverständige, die auch bei dieser geringen Schadenhöhe tatsächlich ein derartiges Honorar berechnen). Da der Taxifahrer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine fiktive Abrechnung bevorzugen wird (sofern ohnehin nicht schon geschehen, wird ihm demnäxt der nächste auf den Benz fahren 😁), düfte im Wege der Schadenminderungspflicht ein Kostenvoranschlag sicherlich auch ausreichen.

3) Anwaltshonorar 1.500 Euro bei einem Streitwert von 1.000 Euro - da träumt der Herr Anwalt einen schönen Traum (aber hier fehlt der Glaube, dass eine derartige Forderung erhoben worden sein soll).

Die Abwicklung sollte man also dem Profi überlassen. Für den Schädiger gilt also die Abwicklung über die eigene Versicherung, die mit überhöten Forderungen umzugehen weis.

Würde - bei bestehendem Versicherungsschutz - der Schaden über eine deutsche Versicherungsgesellschaft abgewickelt werden, hätte der deutsche Versicherungsnehmer zur Erhaltung seines Schadenfreiheitsrabattes die Möglichkeit des Schadenrückkaufes. In diesem Fall müßte der deutsche Versicherungsnehmer allerdings nur den Fahrzeugschaden nicht aber die Kosten für SV und Anwalt zurückzahlen.

Wie es bei dir bzw. der britischen Versicherung aussieht, wird wohl kaum einer hier im Forum mit Gewissheit beantworten können.

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Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Es ist ein offenbahrungspflichtiger Unfallschaden, dass steht hier ganz klar ausser Frage, oder behauptest du das Gegengteil ?
Könnte ich nicht wirklich glauben, wenns so wäre...... 🙁
 Nein, das tue ich nicht. Kann aber auch nicht erkennen, was das Problem ist. Ja, der Schaden ist da. Ja, er ist offenbarungspflichtig. Nein, es gibt keine Wertminderung dafür und das wurde vom freischaffenden SV so attestiert. Oder hab ich was übersehen?

Auch da gibt es Pfeiffen 😁 (hätte ich an deiner Stelle jetzt aber auch so geschrieben 😉) Es ging hier ja in erster Linie um den Umstand, dass der Schaden "angeblich" nicht offenbarungspflichtig ist und das deswegen die WM verneint wurde. Und im übrigen, entscheiden dass jetzt schon die Kundendienstmeister im Autohaus ?, habe ich da etwas übersehen ?? 

Der Taxi- Män bezahlt das aus der "Portokokasse"

Auch hier weist du ganz genau, was bei solchen "Konstellationen" herauskommt, wenn der VN alles aus eigener Tasche bezahlen will.

Nein, das weiß ich tatsächlich eher nicht. Ich arbeite bei der Versicherung, schon vergessen?😁 Ich bekomme nur mit den Fällen zu tun, die der VN gerade nicht selber zahlen will.
Im Ernst: lass uns doch alle erstmal abwarten. Vielleicht wird man -wenn man jeden Tag damit zu tun hat- auch ein wenig übervorsichtig. Aber noch ist hier nichts schief gegangen.

Dein Wort in Gottes Ohr, wäre ja wirklich schön, aber die Reaktion vom Taxi-Män lässt mich schlimmes ahnen, hoffentlich hast Du Recht .......

Ich weis aus Erfahrung schon, was passiert, wenn der VN "erstmals alles selber regeln will.....!

jeder Rechtsanwalt freut sich über solch ein Mandat wie ein kleines Kind und zeigt richtig Einsatz......

Warum? Wie Du richtig festgehalten hast, wird die Werkstatt auf irgendwelche Abzüge des Taxi-Man nicht einlassen. Und dann kommt der hier mehr als einmal gegebene Ratschlag zum Einsatz: Ab zum Anwalt. Für den Anwalt ist es ein ganz "normales" Mandat und hat nichts mit den Fällen zu tun, bei denen bereits 90% der Ansprüche von einem Versicherer reguliert wurden und man sich nur noch über die Höhe der Kostenpauschale streitet.

Nö... aber wenn die Rechnung nicht beglichen wird, bekommt er sein Auto nicht. Also würde er die Rechnung komplett ausgleichen und es geht hier nur noch um die Differenz und damit läuft er dann beim Anwalt auf. Oder meinst der Taxi Män bezahlt gar nix ? glaube ich eher nicht....
Taxi-Män sagt ja nicht, dass er gar nicht bezahlen will, er meint ja nur, der Schaden kann nicht so hoch sein...

Holzauge sei Wachsam... 😁

Auch und gerade weil {OR}x-cite hier so eine erhliche Haut ist, sollten die Tipps schon richtig und fair sein, die man ihm hier gibt. 

Nichts dagegen

Jut.....

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Schöne Grüße

zurück 😉

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Hafi

Moin Moin.

Aus meiner bescheidenen Menschenkenntnis heraus,

vermute ich,der TE.wird hinter seinem Geld hinterherlaufen.

Rechnet der TE. sicher über die Vers. des Taxiunternehmens ab,
kann der Taxiunternehmer,trotzdem aus der Portokasse,
den Schaden bei seiner Vers, rückabwickeln.

Das Geld könnte sogar noch einige Wochen länger der Portokasse
erhalten bleiben.🙄

Der Schaden ist für den Unternehmer übrigens Steuerlich absetzbar,
zahlt er aus seiner offiziellen Kasse.🙄

Kleine Einlage aus der Portokasse gefällig ???

Die Einlage ist für das Finanzamt etc. wohl schon zu hoch !?

Das denken des Te. in Ehren,das Risiko bleibt so auf seiner Seite!

Viel Glück,wünsche ich dem TE.

MfG.alrock01

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