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Auffahrunfall oder doch Rechts-vor-Links Verstoss

Themenstarteram 14. Januar 2008 um 13:56

Hallo

Ich hoffe ihr könnt mir eure Meinungen oder Ratschläge zu einem mir passierten Unfall geben.

Denn das Problem ist das ich 100% der Meinung bin das mich keinerlei Schuld trifft aber die generische Partei das genauso sieht :(

Allerhöchstens würd ich sagen das mich eine geringe Teilschuld trifft weil ich nicht ÜBERMÄSSIG sorgsam oder vorsichtig gefahren bin wobei ich dazu aber nicht verpflichtet gewesen wäre sondern das eher eine Anlehnung an §1 der StVO wäre.

 

Folgender Unfallhergang (siehe beigefgte Skizze dazu):

(bitte nicht vor der Menge zurückschrecken ;) ich versuchte es nur detailliert zu beschreiben damit man sich als unbeteiligter auch ein Bild machen kann)

Skizze 1c: - Ich verringerte meine angemessene Fahrgeschwindigkeit beim Herranfahren auf die Kreuzung durch Anbremsen und rollte dann weiter auf den Kreuzungsbereich (mittleres, blaues Quadrat) zu und überprüfte (gelber Bereich) die Vorfahrtsitution und ob der Verkehrsraum frei ist in den ich beabsichtigte hineinzufahren.

- Dazu schaute ich nach links, geradeaus und nach rechts.

- Besonders von rechts war kein Fahrzeug vorhanden welches sich unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich befand um diesen nach den Vorfahrtsregeln dann befahren zu wollen.

Skizze 2c: - Weil der Kreuzungbereich frei war und sich kein von rechts kommendes Fahrzeug unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich befand fuhr ich in den Kreuzungsbereich hinein.

- Ich war sozusagen dann auf die erste Querspur aufgefahren

- Dabei muss sich das gegnerische Fahrzeug dem Kreuzungseintrittspunkt genähert haben, wobei ich es aber durch die Sichtbehinderung der rechten A-Säule nicht wahrnehmen konnte.

 

Skizze 3c: - Mein Fahrzeug liess ich nun weiter über die Kreuzung rollen und war nun ca. in der Mitte des Kreuzungsbereiches

- Das gegnerische Fahrzeug wäre nun angehalten gewesen auch die Vorfahrtsberechtigung und die freie Fahrt zu überprüfen (so laut StVO).

- Laut eigenen Aussagen des Fahrers des anderen PKW's wurde nur nach rechts geschaut, was sich so auch anhand der Fahrzeugbewegung mittels dem Blick aus meinem rechten Seitenfenster deckt.

- Es war somit meinerseits festzustellen das besagtes gegnerisches Fahrzeug in den Kreuzungsbereich hinein beschleunigte und keinerlei (Not)-Abremsungen oder Ausweichmanöver durchführte weil sich vor ihm ja ein Hinderniss befand, nähmlich ich.

- Ich meinerseits hatte noch genug Zeit eine geplante Schreck-Vollbremsung zu vermeiden da ich damit ja mein Fahrzeug noch mehr einer Anfahrgefährdung ausgesetzt hätte.

- Somit handelte der gegn. Fahrer (nach meiner Meinung) fahrlässig bis grob fahrlässig weil er ohne zu kontroliieren ob der vor ihm liegende Verkehrsraum frei ist einfach weiterfuhr und sogar noch beschleunigte.

Denn normalerweise schaut man oder sollte man schauen wohin man fährt bzw. fahren möchte.

Skizze 4c: - Mein Fahrzeug rollte weiter und verliess schon den Kreuzungsbereich

- Wobei es dann einen hecklastigen Ruck/Hieb nach links gab der durch das Anprallen des gegnerische Fahrzeuges an den letzten paar Centimetern meiner Heckstossstange entstand.

 

Das dies kein Rechts-vor-Links Verstoss meinerseits ist (so wie es fälschlicherweise der vorort gewesene Polizist meinte) wird durch meiner Schilderung sicherlich deutlich und weiterhin sprechen folgende 3 Punkte auch dafür:

1. Ich befand mich schon mitten auf der Kreuzung wohingegen das generische Fahrzeug erst in die Kreuzung einfuhr, dabei kann kein Rechts-vor-Links mehr gelten denn ich kann ja nicht auf der Kreuzung stehenbleiben und den Bereich sogar noch blockieren und weiterhin hat auch der 'Vorfahrt' der sich schon auf oder im Bereich der Kreuzung befindet.

(Nach dem Motto, wer zuerst kommt mahlt zuerst ... klingt zwar putzig trifft aber die Regelung der im Strassenverkehr so wie ich sie kenne, ob es dafür aber einen spez. §en gibt weiss ich aber nicht)

2. Bei wirklichen Rechts-vor-Links Unfällen würden beide Fahrzeuge mit der Front zusammenstossen oder allenfalls würde einer der Fahrzeuge dem anderem seitlich im vorderen Bereich treffen.

Dies ist hier aber nicht der Fall gewesen.

3. Als Beweis kann ich die Beschädigung meiner Heckstosstange anführen die nur an den letzten paar Centimetern getroffen wurde, was ja im besagten Fall einem Auffahrunfall gleich kommt.

 

 

Ich wäre euch sehr dankbar für Meinungen/Ratschläge oder jemand hatte schonmal ähnliches/gleiches und weiss wie sowas evtl. die Richter oder Versicherungen sehen...

...und wie evtl. meine Chancen stehn mein Recht durchzusetzen.

 

grüsse, tester800

Beste Antwort im Thema
am 14. Januar 2008 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von tester800

Denn wie ich es sehe und einige andere auch ... hat der Gegner auch etwas 'getrieft' will ich mal sagen...

Also, ICH war der Gegner.

ICH hatte VORFAHRT. ICH komme also da ganz normal auf die Kreuzung zugefahren, schaue nach rechts und auch nach links. Von links kommt dieser HEINI. ICH sehe, wie der langsamer wird und links und rechts schaut; denke natürlich, der respektiert jetzt meine Vorfahrt. ICH schaue noch ein letztes Mal nach rechts. Keiner kommt. Als ich gerade wieder beschleunigen will und nach vorne schaue: WAS SEH´ ICH DA? Dieser PENNER hat mir die Vorfahrt genommen! Unfassbar! So ein ANFÄNGER! Daraufhin latsch ich noch voll auf die Bremse (so wie der geschlafen hat, hat der das bestimmt noch nicht mal mitgekriegt ...). FAST hätte ich es noch geschafft. Aber nein. Mit vllt 5 oder so hab´ ich ihn hinten noch angetitscht. Wenn ich nicht voll gebremst hätte, wäre der mir glatt voll in den linken Kotflügel gefahren! Der kann froh sein, dass wenigstens ICH aufgepasst hab´. Sonst hätte es noch viel schlimmer geknallt.

Na ja, mein Auto ist jetzt vorne rechts a bisserl kaputt. Mal sehen, was der Gutachter meint. Vllt krieg ich ja auch Wertminderung, Nutzungsausfall, nen Leihwagen, ne Unkostenpauschale, ne neue Kamera (die lag im Handschuhfach!). Auch der Nacken schmerzt n bisserl. Kennt vllt einer nen guten Doc?

Egal. Den PENNER werd´ich jetzt erstmal auf 100% verklagen.

Da nimmt der mir einfach die Vorfahrt. Ich glaub´s immer noch ned. Der muss Tomaten auffe Augen haben.

Tsetsetse...

:D;)

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Ich habe den FS und überlasse Quizfragen Fahrschülern. :D

am 14. Januar 2008 um 23:18

Hallo tester800

 

Die Hauptschuld trägst Du. Wer die Vorfahrt gewähren muss, ist verpflichtet, beim Überfahren der Kreuzung niemanden zu behindern. Wenn der andere einfach mit seiner Geschwindigkeit weitergefahren ist und Dich dann getroffen hat, wäre er also selbst nach Deiner Meinung zum bremsen gezwungen gewesen, um den Unfall zu vermeiden. Das ist dann klar eine Behinderung Deinerseits.

 

Mit dem Argument, Du konntest den anderen wg. der A-Säule nicht sehen, würde ich dem Richter nicht kommen. Das ist kein Argument, da Du Dich zu vergewissern hast, ob jemand kommt - zur Not mußt Du eben mal den Kopf bewegen. Was machst Du, wenn jemand auf dem Beifahrersitz sitzt? Oder bei verschneiten Scheiben, fährst Du dann blind? Nein, mit dem Argument bringst Du den Richter gegen Dich auf, der denkt ja, Du willst ihn veräppeln.

 

Falls ein Sachverständiger feststellt, dass der andere Dich hätte sehen und bremsen müssen, bekommt er eventuell eine Teilschuld - selbst dass ist aber nicht sicher, da ein leichtes Mitverschulden hinter schweren Verstößen ganz zurücktreten kann.

 

Also ich tippe, dass Du zu 80 bis 100 Prozent haftest. Nächstesmal besser gucken! :)

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 0:21

@Elk_EN ... also als Spass verstehe ich das leider nicht sorry ... ein bisschen deutlicher wäre gewesen hättest du gesagt: Der Gegner argumentiert sicherlich so ... aber wieso dann Beleidigungen aussprechen?

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 0:37

~gelöscht~

am 15. Januar 2008 um 0:53

Hallo tester800,

 

komm mal wieder runter. Elk_En ist doch mit Sicherheit nicht Dein Unfallgegner, er hat sich nur den Spass gemacht, den Vorfall mal aus der "Sichtweise" des vermeintlichen Unfallgegners zu schildern. Und bös gemeint hat er das sicher auch nicht, war halt lustig.

 

Nicht das Du morgen gleich Den richtigen Unfallgegner, dessen Adresse/Tel-Nr. Du sicher hast, zur Schnecke machen willst. Der kann gar nichts dafür und ist möglicherweise ja wirklich einigungsbereit. (Wenn Du Pech hast, ist er freilich genauso drauf wie in Elk_En´s Parodie)

 

Bestimmt dachte Elk_En ja auch, du verstehst den Spass - Deine Beiträge lasen sich hier schon ein bischen so, dass man sich fragen konnte, ob Du das wirklich ernst gemeint hast. Dein Verschulden ist eben ganz offensichtlich klar überwiegend, und wie Du versucht hast, dass zu relativieren, war schon etwas schmunzelerregend ... also, nichts für ungut! Und schick Elk-En nicht gleich Anwalt und Polizei auf den Hals, das bringt nichts außer Ärger, vor allem für Dich.

 

Zur Sache noch eines, dass mit den 5 km/h Kollisionsgeschwindigkeit halte ich gar nicht für so unwahrscheinlich. An Deinem Fz. war doch nicht viel kaputt? Bei einem stärkeren Anstoß als 5 bis 10 km/h hätte es Dir wahrscheinlich die Stoßstange abgerissen und zerlegt, und knallen tut es selbst bei diesen Geschwindigkeiten schon unglaublich. Wenn man das nicht mal selbst erlebt hat, glaubt man das garnicht.

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 1:28

Zitat:

Original geschrieben von K080907

Hallo tester800,

 

komm mal wieder runter. Elk_En ist doch mit Sicherheit nicht Dein Unfallgegner, er hat sich nur den Spass gemacht, den Vorfall mal aus der "Sichtweise" des vermeintlichen Unfallgegners zu schildern. Und bös gemeint hat er das sicher auch nicht, war halt lustig.

 

Nicht das Du morgen gleich Den richtigen Unfallgegner, dessen Adresse/Tel-Nr. Du sicher hast, zur Schnecke machen willst. Der kann gar nichts dafür und ist möglicherweise ja wirklich einigungsbereit. (Wenn Du Pech hast, ist er freilich genauso drauf wie in Elk_En´s Parodie)

Mhhh kann man aber auch falsch verstehen ... ganz ehrlich und MTalk ist ein grosses Forum also wieso könnte er es nicht sein .. er war evtl. wie ich auf der Suche nach einem Forum das schonmal solch Thema behandelte.....

 

Also nichts für ungut und vielen Dank für den Hinweis.

PS.. Ich bin ja auch nicht einer der gleich die Barrikaden hochgeht aber bei dem Umgangston der angesprochen wurde war das mehr als noch *freundlich* formuliert.

Zumal der Unfallgegner auch der Meinung war ich erzähle bei meiner Sichtweise der Dinge nur Murks, da fielen auch schon ermahnende Worte auf meiner vorurteilsfreien Beschreibung die ich dort abgab ... so Worte wie .. 'Na hören sie mal!! SIE HABEN mir doch die Vorfahrt genommen! Nachher drehen sie es wohl noch so ich hätte Schuld', 'Ich soll ihnen reingefahren sein, ... ich soll beschleunigt habem????' und so weiter und so fort...

Sa passte der harsche Ton genau rein ... und der Schlusssatz:

Ich glaub´s immer noch ned...

So ähnlich drückte sich der Fahrer auch mehrfach aus ;)

Zitat:

Original geschrieben von K080907

Bestimmt dachte Elk_En ja auch, du verstehst den Spass - Deine Beiträge lasen sich hier schon ein bischen so, dass man sich fragen konnte, ob Du das wirklich ernst gemeint hast. Dein Verschulden ist eben ganz offensichtlich klar überwiegend, und wie Du versucht hast, dass zu relativieren, war schon etwas schmunzelerregend ... also, nichts für ungut! Und schick Elk-En nicht gleich Anwalt und Polizei auf den Hals, das bringt nichts außer Ärger, vor allem für Dich.

 

Zur Sache noch eines, dass mit den 5 km/h Kollisionsgeschwindigkeit halte ich gar nicht für so unwahrscheinlich. An Deinem Fz. war doch nicht viel kaputt? Bei einem stärkeren Anstoß als 5 bis 10 km/h hätte es Dir wahrscheinlich die Stoßstange abgerissen und zerlegt, und knallen tut es selbst bei diesen Geschwindigkeiten schon unglaublich. Wenn man das nicht mal selbst erlebt hat, glaubt man das garnicht.

Na gut mag richtig sein aber mit 5-10km/h konnte ich mir das als Laie nicht so wirklich vorstellen ;)

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 1:39

Danke erstmal für alle zahlreichen Meinungen.

Zitat:

Original geschrieben von K080907

Hallo tester800

 

Die Hauptschuld trägst Du. Wer die Vorfahrt gewähren muss, ist verpflichtet, beim Überfahren der Kreuzung niemanden zu behindern. Wenn der andere einfach mit seiner Geschwindigkeit weitergefahren ist und Dich dann getroffen hat, wäre er also selbst nach Deiner Meinung zum bremsen gezwungen gewesen, um den Unfall zu vermeiden. Das ist dann klar eine Behinderung Deinerseits.

 

Mit dem Argument, Du konntest den anderen wg. der A-Säule nicht sehen, würde ich dem Richter nicht kommen. Das ist kein Argument, da Du Dich zu vergewissern hast, ob jemand kommt - zur Not mußt Du eben mal den Kopf bewegen. Was machst Du, wenn jemand auf dem Beifahrersitz sitzt? Oder bei verschneiten Scheiben, fährst Du dann blind? Nein, mit dem Argument bringst Du den Richter gegen Dich auf, der denkt ja, Du willst ihn veräppeln.

Intressante Sichtweise ;)

Nun ich sehe es eben nicht so aber das mit einer fundierten Erklärung der Richter sich veräppelt fühlen könnte gibt mir doch zu denken, sehe ich das etwa so falsch?

Selbst Unfalle mit totem Winkel werden doch nicht so ausgelegt das ... tja der Fahrer könnte doch mal seinen Kopf wie eine Rundumleuchte kreisen lassen sollen, oder :) ?

Selbst da bekommt man doch eine geringe Teilschuld als Geschädigter der im toten Winkel war, oder hat sich da etwas an dem Grundsatz geändert den ich kenne? So das:

Nur 100% schuld gibt bei dem ruhender Verkehr von einem fahrenden Verkehrsteilnehmer getroffen wurde, alles andere läuft doch immer mit Teilschuld wegen §1 und so....nicht?

Zitat:

Original geschrieben von K080907

 

...Was machst Du, wenn jemand auf dem Beifahrersitz sitzt? Oder bei verschneiten Scheiben, fährst Du dann blind?

 

Also ich tippe, dass Du zu 80 bis 100 Prozent haftest. Nächstesmal besser gucken! :)

Also blind fahre ich dann nicht und ich schaue um einen Beifahrer auch mit einer Kopfbewegung herrum ;) aber man hat nur 2 Augen und kann nicht überall gleichzeitig hinschauen, so gern man es doch wollte.

Aber das Motto mit dem nächsten Mal besser schauen nehme ich ernst und mache es seit dem Vorfall mehr als vorher wobei ich da schon immer viel schaue bevor ich fahre selbst in Richtungen aus denen eigentlich nichts kommen könnte wie vollgesperrte Strasse zur Linken wenn ich an einer T Kreuzung von unten kommend nach rechts auffahre o.ä..... ;)

am 15. Januar 2008 um 4:39

Zitat:

Original geschrieben von tester800

Zitat:

Original geschrieben von K080907

Hallo tester800,

 

 

Also nichts für ungut und vielen Dank für den Hinweis.

PS.. Ich bin ja auch nicht einer der gleich die Barrikaden hochgeht aber bei dem Umgangston der angesprochen wurde war das mehr als noch *freundlich* formuliert.

Zumal der Unfallgegner auch der Meinung war ich erzähle bei meiner Sichtweise der Dinge nur Murks, da fielen auch schon ermahnende Worte auf meiner vorurteilsfreien Beschreibung die ich dort abgab ... so Worte wie .. 'Na hören sie mal!! SIE HABEN mir doch die Vorfahrt genommen! Nachher drehen sie es wohl noch so ich hätte Schuld', 'Ich soll ihnen reingefahren sein, ... ich soll beschleunigt habem????' und so weiter und so fort...

Sa passte der harsche Ton genau rein ... und der Schlusssatz:

Ich glaub´s immer noch ned...

So ähnlich drückte sich der Fahrer auch mehrfach aus ;)

des deutschen liebstes kind, das auto!!!:D da kommt es zu nem leichten bumserchen mit nem gebrauchsgegenstand und was passiert? da wird nach polizei und schweinerei gerufen. die sache wird hoch gespielt und ausgereizt bis zum geht nicht mehr. in so einem fall einfach austeigen unfall aufnehmen, versicherung austauschen und nen schønen tag wuenschen ist nicht mehr.

 

gruss

 

 

Ich sach dir mal was.... wegen der paar hundert Taler macht keine Versicherung ein Fass auf, auch nicht die Rechtsschutz. Es wäre nicht mal verhältnismäßig, wegen dieses lapidaren Sachschadens eine Verkehrsgutachter zu bemühen. Bitte denkt einfach mal wirtschaftlich, Personen wurden ja nicht verletzt.

Fakt ist: Du hast einem die Vorfahrt genommen (warum auch immer, das ist nämlich völlig wursti) und der hat damit wohl nicht gerechnet. Sagen wir einfach - blöd gelaufen, Verkettung mehrerer unglücklicher Fehler.

 

Alles was mit grossem Trara erreicht wird... ist ein mords Gedöns und Kosten. Lass den Gesamtsachschaden 600 Taler sein... dazu kommen die diversen gewünschten Gutachter, beide Anwälte, Gerichtskosten (wenn es überhaupt soweit kommt...)... das macht dann schnell ein paar Tausender und davon bekommst Du mit viel Glück "nur" 80% ab. Und? Rentiert sich das?

Und dann wird über überlastete Gerichte und hohe Versicherungsprämien gejammert.... oh mei.

 

Trags wie ein Mann, hast einen Fehler gemacht - das machen alle mal, evtl. hat dich der andere sogar wirklich noch erwischen wollen - beweis es... und die Sache ging ja noch lapidar ab.

 

Und wenn´s dir hilft:

In ganz jungen Jahren fuhr ich mal hinter zwei Autos her. Hauptstrasse, Stadtgebiet, Regen. Im vordersten Fzg. waren vier junge Mädels auf dem Weg von der Brotzeit in die Arbeit. Naja... da geht links ne Nebenstrasse weg... mit der man eine Ampel umfahren kann... auf dem Weg zu deren Arbeit. Das fiel auch einer der Tussen plötzlich ein und die plärrte der Fahrerin neben der Einmündung "Liiiiinks" ins Ohr. Ja nee... klar... die stieg volle Kanne in die Eisen, dabei gleichzeitig den Blinker setzend - wohlgemerkt, neben der Einmündung.

Tja... der 6 Wochen alte Golf vor mir... voll in die Eisen... voll in die Tussenschaukel. Ich voll in die Eisen... voll in den Golf (Heckklappe auf der Rücksitzbank, meiner hatte ne Beule :eek: ).

 

Ja, nun, hat se doch auch was falsch gemacht, oder? Ja schon... sagte ich auch wütend zu den Cops. Wer rechnet denn mit sowas? Eben, soll die mal auch was löhnen. Hat sie aber nicht... ;)

Ein Cop sagte da zu mir: Hast schon irgendwie Recht, aber was wäre, wenn ihr ein Kind vor die Karre gekullert wäre? Und da hab ich was kapiert.... auslösend war die Tussi, aber ursächlich für den Bumms war ein Fehler von mir - wie auch bei meinem "Vorfahrer" - ich hab mich auf was (Regeln) verlassen und mit nichts Bösem gerechnet... dafür war ich bei Regen einfach zu nah dran und aufgrund meines "sicheren Gefühls" zur Verkehrssituation vor dem Krach einfach zu langsam in der Reaktion. Merkst Du was?

Ist mir übrigens nie wieder passiert - und ich hab schon ein paar Mio km weg :)

am 15. Januar 2008 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von tester800

@Elk_EN ... also als Spass verstehe ich das leider nicht sorry ... ein bisschen deutlicher wäre gewesen hättest du gesagt: Der Gegner argumentiert sicherlich so ... aber wieso dann Beleidigungen aussprechen?

Das war auch kein Spaß. Vielmehr ein Vorgeschmack auf das, was Dich erwartet, wenn Du das durchziehst, was Dir vorschwebt.

 

Zitat:

Original geschrieben von tester800

Zumal der Unfallgegner auch der Meinung war ich erzähle bei meiner Sichtweise der Dinge nur Murks, da fielen auch schon ermahnende Worte auf meiner vorurteilsfreien Beschreibung die ich dort abgab ... so Worte wie .. 'Na hören sie mal!! SIE HABEN mir doch die Vorfahrt genommen! Nachher drehen sie es wohl noch so ich hätte Schuld', 'Ich soll ihnen reingefahren sein, ... ich soll beschleunigt habem????' und so weiter und so fort...

Sa passte der harsche Ton genau rein ... und der Schlusssatz:

Ich glaub´s immer noch ned...

So ähnlich drückte sich der Fahrer auch mehrfach aus ;)

Dann war mein Beitrag ja sehr realitätsnah. Das freut mich.

 

Zitat:

Original geschrieben von tester800

...MTalk ist ein grosses Forum also wieso könnte er es nicht sein .. er war evtl. wie ich auf der Suche nach einem Forum das schonmal solch Thema behandelte.....

Nun, wie K080907 schon richtig sagte, ICH bin tatsächlich NICHT Dein Unfallgegner. Aber natürlich hätte ich es durchaus sein können. Warum denn auch nicht?

Die Kernfrage aber lautet: Warum sollten wir Deinen Angaben mehr Wahrheitsgehalt beimessen als seinen? Nur weil Du hier auf MT postest und er nicht? Oder weil Du immer die Wahrheit sagst und er nicht?

Und was die Beleidigungen anbelangt: Bringst Du Deinen Unfallgegner hier NICHT in Misskredit? Da sagst doch auch, er habe geschlafen ("getrieft") und schildere das Geschehen falsch.

Fakt ist: Es galt RvL und ihr seid beide, als es knallte, im Kreuzungsbereich gewesen. Der sog. Anscheinsbeweis trifft damit DICH. Und für alles scheinbar Positive, was Du hier für Dich behauptest, bist DU nachweispflichtig. Dein Wort alleine reicht hierzu nicht aus ...

Fakt ist auch: Du versuchst, hier kostenlos eine Rechtsberatung einzuholen. Und diese kann Dir hier meines Wissens nicht gewährt werden. Aber vllt kann dazu K080907 noch etwas sagen ...

Mein Tipp daher: Wende Dich vertrauensvoll an einen versierten Anwalt. Mit dem kannst Du dann Deine Erfolgsaussichten eingehend diskutieren.

;)

Hallo Tester, ich möchte erstmal erwähnen, dass ich solche Leute wie dich schon immer gehasst habe.

Du hast einen Fehler gemacht, und bist nicht in der Lage, dazu zu stehen.

Nein, du willst einen Anwalt aufsuchen, damit sich alles verzögert, bis der Unfallgegner sein rechtmäßiges Geld, dass ihm deine Versicherung zu zahlen hat, erhalten kann. So muss er lange warten, bis er sein Fahrzeug reparieren kann.....und warum? weil du so uneinsichtig bist. Sorry, dafür habe ich kein Verständnis.

Rechts vor Links lautet die Regel, die du in der Fahrschule gelernt haben solltest, aber anscheinend nicht eingehalten hast. Pech, jetzt musst du zahlen, also tue es auch!

Und komm jetzt nicht mit einer antwort, die mit "ja, aber" anfängt.

Themenstarteram 15. Januar 2008 um 11:12

Danke für eure Antworten, sollte ja auch keine Rechtsberatung sein dafür gibt es ja Anwälte ... nur die Meinung sollten mir zeigen ob ich mit meinem Rechtsverständnis falsch liege und wie oder auf was ich mich evtl. einlassen muss.

Das mit der Heckklappen Geschichte ist schon erstaunlich ... zumal da kein Kind war!

Da versteh ich den Rechtsstaat auch nicht das man bei sowas die Schuld bekommt ... nichtmal Teilschuld bekamen die Vollbremser?

Seltsam ;)

Weiterhin habe ich bei eindeutigen Fehlern meinerseits kein Problem dazu zu stehen nur hier ist es für mich eben ein seltsamer Sonderfall ... Bsp. Eine Mülltonne fängt an auf die strasse zu rollen und einer fährt gegen, da mus der Mültonnenbesitzer doch nicht die volle Reperatur bezahlen, würd ich zumindest annhemen.

Aber Dtl. überrascht schon manchmal mit unsinnigen Rechtsauslegungen :D

Und ein Anwalt bei den Schäden hätt ich nie genommen:) ausser der Gegner kommt jetzt wegen ein paar Kratzern mit 4stelligen Beträgen ;)

Aber auch das hätt ich erst persönlich versucht zu klären.

 

Anbei: *getrieft* ist nicht beleidigend meinerseits gemeint sondern ist für mich ein normales Wort ein etwas unaufmerksames Verhalten zu beschreiben ... ich selbst habe wohl auch ein wenig getrieft und hiellt die Entfernung die ich einsehen könnte für passend angenommen ;) ..obwohl ich fahre nicht das erstemal und die Entfernung war eigentlich wirklich aussreichend ;) ... aber ich schaue wenigstens nach vorne wenn ich fahre *grins*...war evtl. falsch und ich hätt dauerhaft nach rechts schauen sollen *hehe*

Für mich sieht es so aus, als ob derjenige, der von rechts kam unseren TE sehrwohl gesehen hat und seinerseits nicht richtig geschaut hat.

Er kam an die Kreuzung :

Rechts frei, dann fahr ich mal (links muss sowieso warten) ...

Wünschenswert wäre natürlich, dass es so ist, wie tester 800 am Anfang schreibt :

Wer schon in der Kreuzung ist hat vorfahrt, er muss ja auch wieder runter von der Kreuzung.

Gleichzeitig muss man, wenn man eine Kreuzung herankommt in alle Richtungen schauen (eigentlich sogar zuerst links, weil von dort der nähere Verkehrsteilnehmer kommt).

Wenn ich mal von der Unschuld von tester 800 ausgehe (der sehr wohl weiß, wie man sich auf einer rechts vor links Kreuzung zu verhalten hat) und beim "Vorfahrtsberechtigten" die Schuld ansetzte (weil der nicht weiß, wie man eine Kreuzung befährt) wäre es wohl wünschenswert, dass letzterer eine Teilschuld erhält und somit erkennt, dass man nicht definitiv auf sein Vorfahrtsrecht besteht.

Wenn ich in eine Kreuzung fahre und dort ausgebremst werde (weil meinetwegen auf der anderen Seite der Kreuzung ein Fußgänger vor mein Auto läuft), dann kann derjenige, der 5 Sekunden später von rechts kommt, ja auch nicht mir genau in die Seite fahren ...

 

In diesem Falle kam tester 800 aber nunmal von links, der andere kam von rechts, dann noch die "Ausrede" mit der A-Säule.

Sorry tester 800, auch wenn du alles richtig gemacht hättest und es so ist, wie ich es sehe, da hast du wohl Pech gehabt ...

Zitat:

Original geschrieben von tester800

Weiterhin habe ich bei eindeutigen Fehlern meinerseits kein Problem dazu zu stehen nur hier ist es für mich eben ein seltsamer Sonderfall ... Bsp. Eine Mülltonne fängt an auf die strasse zu rollen und einer fährt gegen, da mus der Mültonnenbesitzer doch nicht die volle Reperatur bezahlen, würd ich zumindest annhemen.

Aber Dtl. überrascht schon manchmal mit unsinnigen Rechtsauslegungen :D

Mit Mülltonnen musste im Straßenverkehr auch nicht rechnen, mit VERKEHR allerdings schon ;)

am 15. Januar 2008 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von tester800

 

Nach dem Motto, wer zuerst kommt mahlt zuerst ... klingt zwar putzig trifft aber die Regelung der im Strassenverkehr so wie ich sie kenne, ob es dafür aber einen spez. §en gibt weiss ich aber nicht

 

Ich hab mir noch mal Deine Unfallschliderung genau angeschaut und bin auf obiges Zitat gestoßen:). Eine entsprechende Regelung gibt es glaube ich in den USA - allerdings an Kreuzungen mit einem Stopschild an jeder Zufahrt.  Dem deutschen Recht ist eine solche Regelung fremd.

 

Hier gilt, was ich schon geschrieben habe, wer Vorfahrt gewähren muß, darf den vorfahrtsberechtigten Verkehr nicht behindern. D.h. mann muß weg sein, bevor der andere da ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von tester800

 

Zitat:

Original geschrieben von K080907

 

Hallo tester800

 

Die Hauptschuld trägst Du. Wer die Vorfahrt gewähren muss, ist verpflichtet, beim Überfahren der Kreuzung niemanden zu behindern. Wenn der andere einfach mit seiner Geschwindigkeit weitergefahren ist und Dich dann getroffen hat, wäre er also selbst nach Deiner Meinung zum bremsen gezwungen gewesen, um den Unfall zu vermeiden. Das ist dann klar eine Behinderung Deinerseits.

 

Mit dem Argument, Du konntest den anderen wg. der A-Säule nicht sehen, würde ich dem Richter nicht kommen. Das ist kein Argument, da Du Dich zu vergewissern hast, ob jemand kommt - zur Not mußt Du eben mal den Kopf bewegen. Was machst Du, wenn jemand auf dem Beifahrersitz sitzt? Oder bei verschneiten Scheiben, fährst Du dann blind? Nein, mit dem Argument bringst Du den Richter gegen Dich auf, der denkt ja, Du willst ihn veräppeln.

 

Intressante Sichtweise

Nun ich sehe es eben nicht so aber das mit einer fundierten Erklärung der Richter sich veräppelt fühlen könnte gibt mir doch zu denken, sehe ich das etwa so falsch?

 

Selbst Unfalle mit totem Winkel werden doch nicht so ausgelegt das ... tja der Fahrer könnte doch mal seinen Kopf wie eine Rundumleuchte kreisen lassen sollen, oder ?

Selbst da bekommt man doch eine geringe Teilschuld als Geschädigter der im toten Winkel war

Vergiß bitte eines nicht: Ein Zivilrichter am Amtsgericht hat in ca. 25-35 Prozent seiner Fälle mit Verkehrsunfallangelegenheiten zu tun. An großen Amtsgerichten gibt es teilweise sogar reine Verkehrsunfallabteilungen, in denen die Richter nur Verkehrsunfallangelegenheiten bearbeiten. Ein solcher Richter hat jede denkbare "fundierte Erklärung" schon hundert mal gehört. Obwohl die Sache mit der A-Säule schon eine intelligentere Variante ist. Ich habe folgenden Dialog schon häufig miterlebt:

 

Betroffener:"Herr Richter, ich habe mehrfach geguckt, es war alles frei, da kam kein Auto."

Richter:"Aber irgenwo muß es ja hergekommen sein, oder ist es vom Himmel gefallen?"

Betroffener:"Ja vielleicht, weiß ich auch nicht..."

 

Will nur sagen - Die Richter haben viel Erfahrung und alles schon mal gesehen. Und die Antwort des Richters wird lauten, dass Du in die Kreuzung eingefahren bist, ohne sicher sein zu können, dass Du niemanden gefährdest/behinderst. Warum Dir das passiert ist - A-Säule, Beifahrer, Schnee auf der Scheibe, Suche nach dem runtergefallenen Kaffeebecher oder der verlorenen Brille, Beachten des quengelnden Kindes auf der Rückbank - egal. Hat der Richter alles schon gehört, ist alles irrelevant.

 

Du hast einen Vorfahrtverstoß begangen und trägst die Hauptschuld. Inwieweit Du ein Mitverschulden des anderen beweisen kannst, kann man nur raten. Selbst wenn das gelingt, kann es sein, dass die Mitschuld des anderen hinter Deiner Hauptschuld zurücktritt.

 

Zitat:

Original geschrieben von tester800

 

oder hat sich da etwas an dem Grundsatz geändert den ich kenne? So das:

Nur 100% schuld gibt bei dem ruhender Verkehr von einem fahrenden Verkehrsteilnehmer getroffen wurde, alles andere läuft doch immer mit Teilschuld wegen §1 und so....nicht?

 

 

So einen Grundsatz gibt es nicht. Bekanntestes Beispiel, wo eine 100 Prozent Schuld trotz Mitverschuldens des Gegners möglich ist, ist das Einfahren auf eine Kreuzung trotz Rotlicht und Kollision mit dem etwas zu schnell fahrenden bevorrechtigten Querverkehr. Dann bekommt der Rotlichtsünder meist 100 Prozent (Haftung, nicht Schadenersatz!), obwohl der Querverkehr auch "etwas" zu schnell war. Kommt aber immer auf den Einzelfall an.

 

Wie schon gesagt, ich tippe, dass ca. 80-100 Prozent Haftung an Dir hängenbleiben.

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