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Auffahrunfall oder doch Rechts-vor-Links Verstoss

Themenstarteram 14. Januar 2008 um 13:56

Hallo

Ich hoffe ihr könnt mir eure Meinungen oder Ratschläge zu einem mir passierten Unfall geben.

Denn das Problem ist das ich 100% der Meinung bin das mich keinerlei Schuld trifft aber die generische Partei das genauso sieht :(

Allerhöchstens würd ich sagen das mich eine geringe Teilschuld trifft weil ich nicht ÜBERMÄSSIG sorgsam oder vorsichtig gefahren bin wobei ich dazu aber nicht verpflichtet gewesen wäre sondern das eher eine Anlehnung an §1 der StVO wäre.

 

Folgender Unfallhergang (siehe beigefgte Skizze dazu):

(bitte nicht vor der Menge zurückschrecken ;) ich versuchte es nur detailliert zu beschreiben damit man sich als unbeteiligter auch ein Bild machen kann)

Skizze 1c: - Ich verringerte meine angemessene Fahrgeschwindigkeit beim Herranfahren auf die Kreuzung durch Anbremsen und rollte dann weiter auf den Kreuzungsbereich (mittleres, blaues Quadrat) zu und überprüfte (gelber Bereich) die Vorfahrtsitution und ob der Verkehrsraum frei ist in den ich beabsichtigte hineinzufahren.

- Dazu schaute ich nach links, geradeaus und nach rechts.

- Besonders von rechts war kein Fahrzeug vorhanden welches sich unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich befand um diesen nach den Vorfahrtsregeln dann befahren zu wollen.

Skizze 2c: - Weil der Kreuzungbereich frei war und sich kein von rechts kommendes Fahrzeug unmittelbar vor dem Kreuzungsbereich befand fuhr ich in den Kreuzungsbereich hinein.

- Ich war sozusagen dann auf die erste Querspur aufgefahren

- Dabei muss sich das gegnerische Fahrzeug dem Kreuzungseintrittspunkt genähert haben, wobei ich es aber durch die Sichtbehinderung der rechten A-Säule nicht wahrnehmen konnte.

 

Skizze 3c: - Mein Fahrzeug liess ich nun weiter über die Kreuzung rollen und war nun ca. in der Mitte des Kreuzungsbereiches

- Das gegnerische Fahrzeug wäre nun angehalten gewesen auch die Vorfahrtsberechtigung und die freie Fahrt zu überprüfen (so laut StVO).

- Laut eigenen Aussagen des Fahrers des anderen PKW's wurde nur nach rechts geschaut, was sich so auch anhand der Fahrzeugbewegung mittels dem Blick aus meinem rechten Seitenfenster deckt.

- Es war somit meinerseits festzustellen das besagtes gegnerisches Fahrzeug in den Kreuzungsbereich hinein beschleunigte und keinerlei (Not)-Abremsungen oder Ausweichmanöver durchführte weil sich vor ihm ja ein Hinderniss befand, nähmlich ich.

- Ich meinerseits hatte noch genug Zeit eine geplante Schreck-Vollbremsung zu vermeiden da ich damit ja mein Fahrzeug noch mehr einer Anfahrgefährdung ausgesetzt hätte.

- Somit handelte der gegn. Fahrer (nach meiner Meinung) fahrlässig bis grob fahrlässig weil er ohne zu kontroliieren ob der vor ihm liegende Verkehrsraum frei ist einfach weiterfuhr und sogar noch beschleunigte.

Denn normalerweise schaut man oder sollte man schauen wohin man fährt bzw. fahren möchte.

Skizze 4c: - Mein Fahrzeug rollte weiter und verliess schon den Kreuzungsbereich

- Wobei es dann einen hecklastigen Ruck/Hieb nach links gab der durch das Anprallen des gegnerische Fahrzeuges an den letzten paar Centimetern meiner Heckstossstange entstand.

 

Das dies kein Rechts-vor-Links Verstoss meinerseits ist (so wie es fälschlicherweise der vorort gewesene Polizist meinte) wird durch meiner Schilderung sicherlich deutlich und weiterhin sprechen folgende 3 Punkte auch dafür:

1. Ich befand mich schon mitten auf der Kreuzung wohingegen das generische Fahrzeug erst in die Kreuzung einfuhr, dabei kann kein Rechts-vor-Links mehr gelten denn ich kann ja nicht auf der Kreuzung stehenbleiben und den Bereich sogar noch blockieren und weiterhin hat auch der 'Vorfahrt' der sich schon auf oder im Bereich der Kreuzung befindet.

(Nach dem Motto, wer zuerst kommt mahlt zuerst ... klingt zwar putzig trifft aber die Regelung der im Strassenverkehr so wie ich sie kenne, ob es dafür aber einen spez. §en gibt weiss ich aber nicht)

2. Bei wirklichen Rechts-vor-Links Unfällen würden beide Fahrzeuge mit der Front zusammenstossen oder allenfalls würde einer der Fahrzeuge dem anderem seitlich im vorderen Bereich treffen.

Dies ist hier aber nicht der Fall gewesen.

3. Als Beweis kann ich die Beschädigung meiner Heckstosstange anführen die nur an den letzten paar Centimetern getroffen wurde, was ja im besagten Fall einem Auffahrunfall gleich kommt.

 

 

Ich wäre euch sehr dankbar für Meinungen/Ratschläge oder jemand hatte schonmal ähnliches/gleiches und weiss wie sowas evtl. die Richter oder Versicherungen sehen...

...und wie evtl. meine Chancen stehn mein Recht durchzusetzen.

 

grüsse, tester800

Beste Antwort im Thema
am 14. Januar 2008 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von tester800

Denn wie ich es sehe und einige andere auch ... hat der Gegner auch etwas 'getrieft' will ich mal sagen...

Also, ICH war der Gegner.

ICH hatte VORFAHRT. ICH komme also da ganz normal auf die Kreuzung zugefahren, schaue nach rechts und auch nach links. Von links kommt dieser HEINI. ICH sehe, wie der langsamer wird und links und rechts schaut; denke natürlich, der respektiert jetzt meine Vorfahrt. ICH schaue noch ein letztes Mal nach rechts. Keiner kommt. Als ich gerade wieder beschleunigen will und nach vorne schaue: WAS SEH´ ICH DA? Dieser PENNER hat mir die Vorfahrt genommen! Unfassbar! So ein ANFÄNGER! Daraufhin latsch ich noch voll auf die Bremse (so wie der geschlafen hat, hat der das bestimmt noch nicht mal mitgekriegt ...). FAST hätte ich es noch geschafft. Aber nein. Mit vllt 5 oder so hab´ ich ihn hinten noch angetitscht. Wenn ich nicht voll gebremst hätte, wäre der mir glatt voll in den linken Kotflügel gefahren! Der kann froh sein, dass wenigstens ICH aufgepasst hab´. Sonst hätte es noch viel schlimmer geknallt.

Na ja, mein Auto ist jetzt vorne rechts a bisserl kaputt. Mal sehen, was der Gutachter meint. Vllt krieg ich ja auch Wertminderung, Nutzungsausfall, nen Leihwagen, ne Unkostenpauschale, ne neue Kamera (die lag im Handschuhfach!). Auch der Nacken schmerzt n bisserl. Kennt vllt einer nen guten Doc?

Egal. Den PENNER werd´ich jetzt erstmal auf 100% verklagen.

Da nimmt der mir einfach die Vorfahrt. Ich glaub´s immer noch ned. Der muss Tomaten auffe Augen haben.

Tsetsetse...

:D;)

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am 15. Januar 2008 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von K080907

D.h. mann muß weg sein, bevor der andere da ist.

frau aber auch ... :D;)

Aber ansonsten find´ ich die Formulierung genial. :)

am 15. Januar 2008 um 21:36

Zitat:

Original geschrieben von tester800

Anbei: *getrieft* ist nicht beleidigend meinerseits gemeint sondern ist für mich ein normales Wort ein etwas unaufmerksames Verhalten zu beschreiben ... ich selbst habe wohl auch ein wenig getrieft und hiellt die Entfernung die ich einsehen könnte für passend angenommen ;)

Also, mein Beitrag sollte auch keine Beleidigung Deiner Person sein. Eher schon ein Schuss vorm Bug zur rechten Zeit. Es sollte deutlich geworden sein, dass Du für Deine Behauptungen (oder besser Vermutungen?) in der Nachweispflicht bist. Und Dein Unfallgegner sieht das nunmal gänzlich anders.

Von Hassbekundungen "so Leuten wie Dir gegenüber", wie Du es hier auch schon lesen musstest (manchmal hat man´s wirklich nicht leicht :)) distanziere ich mich im übrigen auch aufs Deutlichste. Ich mag Dir durchaus glauben, dass Du uns das von Dir Erlebte so gut es eben geht schilderst. Aber es ist und bleibt nur eine subjektive Sicht.

Das mit der Heckklappe ist gar nicht seltsam...

Dass die Tussi einen Fehler gemacht hat - ist eine Sache. Dass ich zuwenig Abstand (noch dazu bei Regen) gehalten habe, um auch in einer Gefahrensituation anhalten zu können - ist die andere Sache.

Will sagen: Mit einer unerwarteten Gefahrensituation musst Du immer rechnen... womit sie gar nicht mehr so unerwartet ist.... also kalkuliert man noch seine Reaktionszeit mit ein, gibt ein paar Meter für ungläubiges Staunen bei... und schon passt das.

Kurzum: An der Heckklappe war ich selber schuld - sonst niemand ;)

 

Die Einsicht, dass Menschen nunmal Fehler machen, Dinge zuweilen plötzlich/unerwartet/dynamisch passieren, dass man sich auf Regeln nie blind verlassen darf und besser worstcasegerecht (!) fährt.... kann einem zu einem langen, unfallfreien Leben verhelfen. Spart auch Geld, Nerven, Laufereien usw.

Und glaub mir eines - man kann auch so verdammt schnell unterwegs sein... und zwar ohne sich und andere unnötig zu gefährden oder zu nerven.

Das gibts alles nicht? Murphey wirds dir beweisen :D ;)

 

Der ach so bemühte und beliebte §1 läuft mE eben genau darauf hinaus - sich selber zurücknehmen, für andere mitdenken - nicht von den anderen verlangen/das unterstellen. Halten sich alle dran... wird Murphey zwar immer noch Recht behalten... aber das könnte man dann echt unter Pech abhaken, was man in deinem Fall glaub ich nicht so pauschal sagen kann....

 

Ich persönlich bin von der ganzen überwuchernden Teilschuldsch***, jeder ist ein bisserl immer schuld Moral, Rechtsschutzpanzer und Gerichtsgeeier ganz und gar nicht begeistert.

Weist... wenn ich jemand eine vor´s Brett hau und das arg böse aussieht... kann es zwar sein, dass der Doofmann in der Tat verstärkend einfach sein Kinn auch noch rausgehalten hat... ihm aber deswegen eine Mitschuld an der Blessur anzulasten und den Haken zu trivialisieren... ist imho einfach nur dummfrech.

Macht man einen Fehler, hat man(n) auch die Eier in der Hose, die Konsequenzen zu tragen - und zwar ohne wenn und aber. Ist aber nicht mehr so modern... weis ich auch.

 

Also... nimms nicht so tragisch... hast Du ihn nicht gesehen oder gedacht "das geht noch"... hast Du einfach nicht gründlich genug geschaut oder warst zu leichtsinnig - wie Elk_EN sagte: Vom Himmel hoch... kam er sicher nicht. ;)

Was draus lernen - mit dem Kratzerl als Preis eine Schnäppchenlektion :)

 

 

Themenstarteram 16. Januar 2008 um 12:33

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

..., dass Du uns das von Dir Erlebte so gut es eben geht schilderst. Aber es ist und bleibt nur eine subjektive Sicht.

Das is wohl war ;)

Aber nur so wie meine zwei Knoppäuglein das gesehen haben kann ich es eben selber nur beschreiben ... Der Unfallgegner wird die Geschichte komplett andersrum erzählen ... jeder wie'ers eben meint/denkt gesehen zu haben ;)

 

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Also... nimms nicht so tragisch... hast Du ihn nicht gesehen oder gedacht "das geht noch"... hast Du einfach nicht gründlich genug geschaut oder warst zu leichtsinnig - wie Elk_EN sagte: Vom Himmel hoch... kam er sicher nicht. ;)

Was draus lernen - mit dem Kratzerl als Preis eine Schnäppchenlektion :)

Ja hast ja eigentlich recht ... hätt ich noch MEHR geschaut wäre es wohl nichts passiert aber genausogut hätte er mir dann in die Front fahren können ;) weil man in die kleine Kreuzung gar nicht so weit nach rechts einsehen kann und wenn da einer durchprescht passierts genauso auch :(

Ich bin immer noch der Meinug eine Teilschuld sollte mindestens drin sein, denn wer nach eigenen Aussagen nur rechts schaut ist nicht ganz unschuldig ;)

Man sollte sich nicht auf einen freien vor einem liegenden Verkehrsbereich blind verlassen sondern muss auch hinschauen ob frei....

Werde dann mal berichten was die beiden Versicherungen und das Ordnungsamt entscheiden.

am 16. Januar 2008 um 14:58

Zitat:

Original geschrieben von tester800

Ich bin immer noch der Meinug eine Teilschuld sollte mindestens drin sein

Beginne Dich damit abzufinden, dass dies Dein Wunsch bleiben wird. Eine Teilschuld wird Deinem "Gegner" nur zuteil, wenn Du ihm ein Verschulden nachweist!

An Deiner Stelle würde ich nicht darauf bauen, dass Dein "Kontrahent" die Sache so schildert, dass er nur nach rechts geschaut hat und dann blindlings beschleunigend in die Kreuzung eingefahren ist. Auch solltest Du Dich imho nicht zusehr wundern, wenn Deine Versicherung den Schaden des anderen zu 100% reguliert.

btw

Wenn zwei sich gleich schnell einer RvL-Kreuzung nähern und gleich weit entfernt sind, und der Untergeordnete fährt einfach durch, und der Bevorrechtigte bremst, dann gibt´s nicht selten für den Untergeordneten einen Tritt in den (Fahrzeug-)Hintern. Typische Vorfahrtmissachtung halt ...

:D;)

Man "darf" auch an RVL´s bei schlechtem Überblick ganz stehenbeliben um zu gucken... glaub ich ;)

am 16. Januar 2008 um 15:26

Dazu hatte ich auch schon was in meinem Beitrag; hab´s aber wieder gelöscht - ich dachte, das sollte jetzt eigentlich reichen ...

Und wenn man dann noch Bildchen 2c zur Hand nimmt ... :eek:

:D;)

Hallo zusammen!

Ich hatte am Rosenmontag einen Rechts vor Links Unfall der sich wie folgt ereignete:

Ich fuhr innerorts mit 50 kmh auf eine Kreutzung mit Ampel zu welche mir auch "grünes Licht" anzeigte. Es kam mir

nun ein Pkw entgegen, welcher den Blinker links gesetzt hatte und fuhr ebenfalls in die Kreutzung ein. In dem Moment,

wo ich nun die Kreutzung überqueren wollte, fährt der mir entgegenkommende Pkw aus seiner Richtung nach links los,

so dass ich nicht einmal mehr bremsen konnte und es kam zu einem Unfall mit Personenschaden. Kurz: Mir wurde die Vorfahrt

genommen! Die Polizei nahm den Unfall so auf, dass der Unfallgegner lt. Ordnungsziffer wohl der Verursacher sei. Ich

denke,wie mein Anwalt auch, dass die Sache klar ist. Dennoch versucht der Unfallgegner sich aus der Verantwortung zu ziehen,

indem er behauptet: Ich sei zu schnell Gefahren-was nicht der Wahrheit entspricht.

Hier nun einige Fragen:

1.Welche Chancen hat der Unfallgegner? -keine Bremsspuren, keine Zeugenaussagen für ihn, nur gegen ihn...

2.Wann und wie bekomme ich Einsicht in die Ermittlungsakte?

3.Soll ich Strafanzeige gegen den Verursacher stellen (Personenschaden)

4.Bin mir keiner Schuld bewusst-also 100%-Forderung gegenüber gegnerische Versicherung durchsetzen?

Danke im voraus!

Zitat:

Original geschrieben von Brandy2179

Ich denke,wie mein Anwalt auch, dass die Sache klar ist. [...]

Hier nun einige Fragen:

Du hast doch schon einen Anwalt deiner Aussage nach. Besprich diese Fragen mit ihm, er wird dir sicher kompetenter Antwort auf alle Fragen geben können als jeder hier von uns, der entweder kein Anwalt ist oder den Sachverhalt nicht genau kennt...

Gruß Tecci

am 15. Februar 2008 um 7:18

Einsicht in die Ermittlungsakte bekommt meines wissens zumindest in Ö nur ein anwalt.

In der Situation: einfach einen Anwalt kontaktieren (vorrausgesetzt rechtsschutzversichert).

Kenne eine Ähnliche situation der mutter meiner Freundin bzgl 100%:

Sie hält am morgen auf dem Weg zur arbeit vor einer Blinkenden Bahnschranke (wie es auch vorgeschrieben ist), soweit ich sie und ihren fahrstil kenne bremst sie recht vorsichtig. der ihr nachkommende bremst nicht, fährt ihr logischerweise auf und schiebt das auto bis etwa zur windschutzscheibe unter die Schranke. Ihr auto war totalschaden, da der Rahmen stark verzogen war.

Gegnerische versicherung wollte 50% teilschuld ihr anlasten, da sie abprupt stehengeblieben sein sollte.

Allerdings waren da KEINE bremsspuren ihrerseits, die auf das aprupte abbremsen hingedeutet hätten. Die gegnerische Versicherung ging sogar vor gericht, um ihren (angeblichen) anspruch durchzusetzen. ergebniss war, das die gegnerische versicherung abgeblitzt ist, der Gegner noch eine Zivilrechtliche Strafe vom Richter aufgebrummt bekam und ihre kompletten ausgaben bzgl Anwalt.....

Ok, das beruhigt.

Richtig-ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet (ohne Rechtsschutzversicherung), da ich mir der Sache

eigentlich sicher war, wobei in meinem Fall der Unfallgegner Stress macht und die Versicherungen erstmal auf

die Ermittlungsakte warten. Wollte nur vorab wissen, ob jemand im Forum eine ähnliche "Geschichte" passiert ist, so

das ich mit meinem Anwalt nur noch die wesentlichen Sachen besprechen muss-der soll ja schliesslich die Zeit

für meinen Fall aufwenden, nicht für meine ungeduld:-)

Schönen Dank an alle die, die helfen wollten!

Gruss Brandy

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