Auffahrunfall nach Wenden

VW Touran 1 (1T)

Guten Morgen,

ich brauche dringend eure Unterstützung!!

Ich hatte gestern einen Auffahrunfall. Folgendes ist passiert:

Ich bin von der Hauptstraße unseres Ortes links in eine Einfahrt eingebogen, um zu wenden. Bevor ich rückwärts wieder raus bin, habe ich nach allen Seiten überprüft, ob die Straße frei ist.
War sie in beide Richtungen, also bin ich rückwärts raus und fahre eben geradeaus los,da kracht's. Erst dachte ich, ich sei über etwas drüber gefahren, da sehe ich neben mir eine Motorradfahrerin. Ich weiß nicht, wo die herkam!!
Sie hat mein Auto hinten links erwischt. Erst dachte ich, nur das Glas des Rücklichts sei kaputt, aber der Schaden ist doch größer.
Der Vater der Motorradfahrerin hat mir am Telefon gleich klar zu machen versucht, dass es keine gute Idee ist, meinen Schaden geltend machen zu wollen. Eigentlich hat er mir sogar gedroht.
Da ich seit über 20 jahren unfallfrei fahre, bin ich mit der Situation völlig überfordert!!
Wie stehen meine Chancen, wenn ich meine Schadensansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen möchte?

Ich danke euch schon jetzt für eure Hilfe und schicke liebe Grüße,
Susanne

Beste Antwort im Thema

Meiner Meinung nach eine reine "Vorfahrtssache". Die Motorradfahrerin müsste schon nachweislich (!!!) extrem zu schnell gewesen sein um eine Mitschuld zu bekommen.

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Zitat:

Original geschrieben von susi4018


Der Vater der Motorradfahrerin hat mir am Telefon gleich klar zu machen versucht, dass es keine gute Idee ist, meinen Schaden geltend machen zu wollen. Eigentlich hat er mir sogar gedroht.

Der Vater? Was hat der denn damit zu tun? Der war nicht dabei, hat nichts gesehen und will dich jetzt einschüchtern?

Der hat bestimmt nur bemerkt, dass du eine Frau bist und sich gedacht "die hat eh keine Ahnung von der holen wir uns jetzt schön Geld"

Melde die Sache und sag wies gewesen ist. Würde ich tun.

Danke, dass du mir Mut machst!!
Die Fahrerin ist erst 19, das Motorrad wohl auf den Vater zugelassen. Das ist wohl der Grund, warum er sich mit mit in Verbindung gesetzt hat.

Moin Moin!

Ich entnehme Deiner Schilderung, dass die POL nicht hinzugezogen worden ist...

Bin viele Jahre lang selbst Motorrad gefahren. Meine letzte Maschine war in 2,9 Sekunden von 0 auf 100 km/h. Von daher kann es leicht passieren, dass man als Motorradfahrer übersehen wird. Teilweise trägt man hierzu aber auch selber bei.

Dies soll nicht bedeuten, dass Du etwas übersehen hast, sondern ganz im Gegenteil. Zu dem Zeitpunkt als Du Dich vergewissert hast, das kein Verkehr vorhanden ist, war evtl. auch noch kein Motorrad in Sicht.

Auf jeden Fall würde ich nun schnellstens einen Anwalt aufsuchen und ggf. im Nachgang die POL informieren. So wie Du den Vater beschreibst, ist da mit Ärger zu rechnen. Angriff ist die beste Verteidigung. Als nicht zögern, sondern professionellen Beistand aufsuchen!

Viele Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von susi4018


Danke, dass du mir Mut machst!!
Die Fahrerin ist erst 19, das Motorrad wohl auf den Vater zugelassen. Das ist wohl der Grund, warum er sich mit mit in Verbindung gesetzt hat.

Alos ich würde die Sache einem Anwalt übergeben, wenn du in einer Rechtschutzversicherung bist!

Aber meisten läuft es bei solchen Sachen auf Teilschuld hinaus.

Ich würde nur mal schauen, ob das Motorrad auch auch gedroselt war oder ist, oder wieviel PS es hat.
Denn wenn die Motorradführerin erst 19 ist, gehe ich mal davon aus, das sie noch nicht aus der Probezeit ist.
Und somit darf sie nur eine bestimmte Motorradklasse fahren. Das sind alles Sachen, die ich mal hinterfragen würde, wenn der Vater schon anfängt zu drohen.

Aber lass dich auf nichts ein, entweder klärst du das direkt mit deinem Anwalt, oder nur über die Polizei.

Gruß

Hallo!
Bei der Polizei war ich gestern Abend noch, um mir Rat zu holen, wie ich weiter vorgehen soll.
Die haben natürlich auch gefragt, warum ich sie nicht gerufen hätte... Für's nächste Mal weiß ich's besser. Wobei ich hoffe, dass es kein nächstes Mal gibt. :-)
Da ich in der Rechtschutzversicherung bin, wäre das mit einem Anwalt auch kein Problem.

Hi,

nach deiner Beschreibung bist du nach dem Wendemanöver Rückwarts auf eine Straße gefahren.

Wenn die Motorradfahrer auf dieser Straße gefahren ist hat sie dir gegenüber Vorfahrt.Gerade bei Wendemanövern und wenn man Rückwarts auf eine Straße fährt muß man besondere Vorsicht walten lassen.
Ohne genauere Details muß man eigentlich mal davon ausgehen das du den Unfall verursacht hättest.

Was schnell passieren kann denn Motorradfahrer übersieht einfach extrem schnell.

Es gibt natürlich ne menge zusätzliche dinge die bei der Schuldfrage eine Rolle spielen. Z.B. wie schnell war die Motorradfahrerin usw.

In den meisten Fällen macht es wenig Sinn wenn sich die Unfallgegner direkt unterhalten. Es ist ganz natürlich das jeder seine eigene Sicht der Dinge hat. Da muß net mal absichtlich gelogen werden und dennoch können 2 Personen komplett unterschiedliche Ansichten haben und beide sind 100% davon überzeugt das ihr erinnerung stimmt.

Ihr werdet das beide über die jeweilige Versicherung laufen lassen müssen und wenn es keine Einigung gibt geht es eben vor Gericht.

Gruß Tobias

Meiner Meinung nach eine reine "Vorfahrtssache". Die Motorradfahrerin müsste schon nachweislich (!!!) extrem zu schnell gewesen sein um eine Mitschuld zu bekommen.

Hallo Susi

Kannst du mal eine Skizze machen?
Bist du in die Fahrbahn der Motorradfahrerin rausgefahren,
oder in die Gegenfahrbahn?

Kannst du bei der Skizze auch einzeichnen,
wo dein Fahrzeug beschädigt ist,
und was beim Motorrad beschädigt ist.
Eventuell mit Fotos.

Wie waren die Sichtverhältnisse von dir, und von der Motorradfahrerin.
Geschwindigkeit von ihr.
Wie weit konnte sie die Strasse einsehen, bzw, wo du rausgefahren ist.
Wenn sie dich schon 100 Meter sehen konnte, müsste sie noch anhalten können.

War das im Stadtgebiet, oder im Freiland.
Gibt es Bremsspuren, wie lang?

Viktor

Das stimmt sicher, wenn man rückwärts wieder aus der Auffahrt fährt muss man die Vorfahrt aller anderen Verkehrsteilnehmer beachten. Und das auch, wenn man manchmal gar keine Chance hat diese zu sehen. Das ist dann wieder die Sache mit dem Betriebsrisiko die ein Auto darstellt...

Soviel zu schnell muss die Motorradfahrerin gar nicht gewesen sein, um eine Mitschuld zu bekommen. Da reicht innerorts durchaus schon eine Übertretung um mehr als 20 km/h. Das Problem ist aber dieses jetzt noch nachzuweisen. Es ist aber prinzipiell mit Hilfe eines Gutachters möglich.

Was sagt denn die junge Motorradfahrerin dazu, wie es aus ihrer Sicht zu dem Unfall kam. Sie ist natürlich auch dazu verpflichtet alles ihr mögliche zu einer Unfallvermeidung zu tun... (Aber welcher Motorradfahrer fährt schon absichtlich gegen ein Auto....?).

Wie groß war denn der Schaden am Motorrad? Es klang nicht danach, dass dieses mit großer Wucht gegen das Auto gefahren ist.

Ärgerlich bleibt, dass man in der Versicherung wahrscheinlich hochgestuft wird (oder ist ein Rabattretter vorhanden?). Man kann sich ausrechnen, ob man den Schaden am Motorrad später noch selber zahlt (=an seine Versicherung zurück zahlt) um eine Rückstufung zu verhindern. Ich glaube, dass muss einem die Versicherung sogar anbieten. Letztendlich nur eine Rechenaufgabe.
Übrigens ist es auch ein Interesse und eine Aufgabe der eigenen Versicherung Ansprüche zu prüfen und unberechtigte Forderungen zurück zu weisen!

Und gut, dass offensichtlich niemand verletzt wurde!!! Das Blech kann man reparieren und das Rechtliche klären die Anwälte emotionsloser, die verdienen jeden Tag ihr Geld damit.

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Hallo Susi

Kannst du mal eine Skizze machen?
Bist du in die Fahrbahn der Motorradfahrerin rausgefahren,
oder in die Gegenfahrbahn?

Kannst du bei der Skizze auch einzeichnen,
wo dein Fahrzeug beschädigt ist,
und was beim Motorrad beschädigt ist.
Eventuell mit Fotos.

Wie waren die Sichtverhältnisse von dir, und von der Motorradfahrerin.
Geschwindigkeit von ihr.
Wie weit konnte sie die Strasse einsehen, bzw, wo du rausgefahren ist.
Wenn sie dich schon 100 Meter sehen konnte, müsste sie noch anhalten können.

War das im Stadtgebiet, oder im Freiland.
Gibt es Bremsspuren, wie lang?

Viktor

Meinst du nicht, daß das etwas über den Umfang einer Forenberatung hinausgeht?

Mit solchen Details sollten sich Polizei oder Sachverständige befassen, aber für eine unverbindliche Auskunft bzgl. der weiteren Vorgehensweise ist das etwas zu viel mMn.

Das Wichtigste wurde ja ohnehin bereits gesagt und weitere Details bespricht die Unfallbeteiligte am besten mit ihrer Versicherung oder ihrem Anwalt. Rechtsverbindliche Auskünfte oder auch nicht rechtsverbindliche Beratungen in Foren sind halt immer so eine Sache...

Nicht dass dann noch jemand auf die Idee kommt zu sagen "aber im Forum haben sie mir gesagt, daß das so und so ist...".

Grüße,
chris

Zitat:

Original geschrieben von retusch


Soviel zu schnell muss die Motorradfahrerin gar nicht gewesen sein, um eine Mitschuld zu bekommen. Da reicht innerorts durchaus schon eine Übertretung um mehr als 20 km/h. Das Problem ist aber dieses jetzt noch nachzuweisen. Es ist aber prinzipiell mit Hilfe eines Gutachters möglich.

Ich habe leider die leidvolle Erfahrung machen müssen, dass mein Unfallgegner in der unübersichtlichen 30er Zone 20 km/h zu schnell war und er bekam nicht einmal eine Mitschuld. War übrigens auch eine reine Vorfahrtsache, allerdings auf normalen Straßen und nicht in Verbindung mit einer Ein- oder Ausfahrt.

Ich denke es ist alles gesagt und danke euch für all eure Anworten!
Liebe Grüße

Diese Situation ist doch nur per Anwalt vor Gericht zu klären. Natürlich muß die Schadenhöhe entsprechend sein, daß die Gebührenordnung der Anwälte greifen kann.

Ich wünsche gutes Gelingen.

Muhahaha

Zitat:

Original geschrieben von susi4018


Ich denke es ist alles gesagt und danke euch für all eure Anworten!
Liebe Grüße

<--vs-->

Zitat:

Original geschrieben von allgaeu-blitz


Diese Situation ist doch nur per Anwalt vor Gericht zu klären. Natürlich muß die Schadenhöhe entsprechend sein, daß die Gebührenordnung der Anwälte greifen kann.
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