Auffahrunfall mit leichtem Schaden ...
Hallo zusammen,
ich bin heute morgen auf der Autobahn in einer unübersichtlichen Kurve (60km/h erlaubt) auf der Überholspur meinem Vorfahrer hinten drauf gefahren. Grund hierfür war eine nasse Fahrbahn. Ich selbst fuhr zu diesem Zeit ca. 50 km/h, als mein Vordermann in der besagten Kurve plötzlich voll in die Eisen stieg. Ich konnte zwar noch bremsen, aber gekracht hat es trotzdem.
Ich werde kein großes Tamtam darum machen, nur würde ich gerne wissen, ob jemand weiß, wieviel die Reparatur in etwa kosten würde? Anbei natürlich noch das Foto des Schadens. An meinem Auto war kein Schaden erkennbar. Das Modell des Autos weiß ich leider nicht mehr, aber es war in der Größe eines Golfes.
Wie man sehen kann, ist es nur ein leichter Schaden direkt oberhalb des Nummernschildes.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe und LG,
Sascha
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@real90 schrieb am 16. Oktober 2014 um 08:31:07 Uhr:
Auf der anderen Fahrbahn wird die Straße neu gemacht, und daher ist die Verkehrsführung angepasst. Auch ohne Baustelle war an dieser Stelle zuvor bereits 80 km/h erlaubt. Eine Ausfahrt ist nicht in der Nähe.es sind je zwei kleine Scharten mit ca. 0,3cm tiefe (schätzungsweise). Also ein neuer Heckflügel wird garantiert nicht benötigt (und wenn doch, muss ich wohl doch vor Gericht ziehen bzw. eine unabhängige Werkstatt verlangen.)
Hi,
du kannst gar nix verlangen 😁 Das Opfer muß sich mit dir gar nicht beschäftigen sondern kann sich direkt und ohne Umwege an deine Versicherung wenden.
Deine Versicherung ist dann natürlich schon bemüht so wenig Geld auszugeben wie möglich. Ob für die Schadenermittlung der Kostenvoranschlag einer Werktstatt reicht oder ein Gutachten erstellt werden muß wird auch deine Versicherung entscheiden.
Grundsätzlich das das Opfer anrecht auf eine Fachgerechte Reparatur,das ist eben oft auch bei geringen Schäden eine neue Stoßstange. Und die kostet mit Lackierung halt gerne mal 600-1000€ je nach Fahrzeug.
Wenn das Unfallopfer mit dir direkt abrechnet und mit einer preisgünstigen Spot Repair Methode einverstanden ist dann ist das reine Menschenfreundlichkeit und du solltest auf den Rechnungsbetrag nochmal 50€ extra Obendrauflegen.
Der Grund für den Unfall war übrigens nicht die Nasse Fahrbahn,sondern dein zu hohes Tempo und/oder dein zu geringer Abstand. Der Abstand und/oder das Tempo muß bei Nässe eben anders sein als bei trockenen Straßen.
GRuß Tobias
54 Antworten
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 16. Oktober 2014 um 16:51:57 Uhr:
Also auch wenn das eher witzig gemeint war, wo ist denn Dein Problem? Deine Versicherung regelt das doch alles. Also lehn dich entspannt zurück, die paar Kröten mehr für die Haftpflicht in Zukunft wirst du verkraften. Thema erledigt.Dazu gibts ja die Versicherungspflicht. 😎
Ich fahre nicht umsonst ein 21 jahre altes auto. und versichert ist es mit haftpflicht, keine kasko. da ich das auto zwingend für die arbeit benötige, kann ich auch nicht auf öffis umsteigen.. die hohe selbstbeteiligung werd ich ggf. nicht stemmen können. es war also nicht wirklich sarkastisch gemeint, es war eher galgenhumor.
Zitat:
@real90 schrieb am 16. Oktober 2014 um 21:15:53 Uhr:
Ich fahre nicht umsonst ein 21 jahre altes auto. und versichert ist es mit haftpflicht, keine kasko. da ich das auto zwingend für die arbeit benötige, kann ich auch nicht auf öffis umsteigen.. die hohe selbstbeteiligung werd ich ggf. nicht stemmen können. es war also nicht wirklich sarkastisch gemeint, es war eher galgenhumor.Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 16. Oktober 2014 um 16:51:57 Uhr:
Also auch wenn das eher witzig gemeint war, wo ist denn Dein Problem? Deine Versicherung regelt das doch alles. Also lehn dich entspannt zurück, die paar Kröten mehr für die Haftpflicht in Zukunft wirst du verkraften. Thema erledigt.Dazu gibts ja die Versicherungspflicht. 😎
Also du verwechselst da irgendwas ganz gewaltig, bei der Haftplicht gibts keine SB sondern nur bei Voll oder Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 16. Oktober 2014 um 22:02:43 Uhr:
Also du verwechselst da irgendwas ganz gewaltig, bei der Haftplicht gibts keine SB sondern nur bei Voll oder Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug.Zitat:
@real90 schrieb am 16. Oktober 2014 um 21:15:53 Uhr:
Ich fahre nicht umsonst ein 21 jahre altes auto. und versichert ist es mit haftpflicht, keine kasko. da ich das auto zwingend für die arbeit benötige, kann ich auch nicht auf öffis umsteigen.. die hohe selbstbeteiligung werd ich ggf. nicht stemmen können. es war also nicht wirklich sarkastisch gemeint, es war eher galgenhumor.
hö? echt jetzt? ich dachte ab wert X müsste ich den rest selbst zahlen?!
Zitat:
@real90 schrieb am 16. Oktober 2014 um 22:04:00 Uhr:
hö? echt jetzt? ich dachte ab wert X müsste ich den rest selbst zahlen?!Zitat:
@Pepperduster schrieb am 16. Oktober 2014 um 22:02:43 Uhr:
Also du verwechselst da irgendwas ganz gewaltig, bei der Haftplicht gibts keine SB sondern nur bei Voll oder Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug.
Nee stell dir mal vor du rammst einen Tanklastzug und der kippt um und verursacht einen Millionenschaden.
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Zitat:
@Pepperduster schrieb am 16. Oktober 2014 um 22:05:48 Uhr:
Nee stell dir mal vor du rammst einen Tanklastzug und der kippt um und verursacht einen Millionenschaden.Zitat:
@real90 schrieb am 16. Oktober 2014 um 22:04:00 Uhr:
hö? echt jetzt? ich dachte ab wert X müsste ich den rest selbst zahlen?!
hehe, das ist ein sehr guter vergleich. naja, dann bin ich zumindest beruhigter 🙂
Zitat:
… Nee stell dir mal vor du rammst einen Tanklastzug und der kippt um und verursacht einen Millionenschaden.
Dann kann dich das bis an dein Lebensende teuer zu stehen kommen.
Die Rechtslage:
Aktuelle Deckungssummen in Deutschland sind:
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG betragen für Personenschäden je 2,5 Mio. Euro, bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. Euro, 1,12 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro (Stand 12.2013) (alt: 2,5 Mio, 500.000, 50.000) für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden reinen Vermögensschäden.
50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.
Überschreitet die Schadenhöhe die Deckungssumme so haftet der Schädiger, dem Grunde nach, selbst in der Höhe der Differenz.
Zitat:
@birscherl schrieb am 16. Oktober 2014 um 22:35:59 Uhr:
Dann kann dich das bis an dein Lebensende teuer zu stehen kommen.Zitat:
… Nee stell dir mal vor du rammst einen Tanklastzug und der kippt um und verursacht einen Millionenschaden.
Die Rechtslage:
Aktuelle Deckungssummen in Deutschland sind:
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG betragen für Personenschäden je 2,5 Mio. Euro, bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen insgesamt 7,5 Mio. Euro, 1,12 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro (Stand 12.2013) (alt: 2,5 Mio, 500.000, 50.000) für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden reinen Vermögensschäden.
50 oder 100 Mio. Euro Pauschal für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung bei Personenschäden pro Person je nach Versicherer auf 8 bis 15 Mio. Euro limitiert ist.
Überschreitet die Schadenhöhe die Deckungssumme so haftet der Schädiger, dem Grunde nach, selbst in der Höhe der Differenz.
Das könnte knapp werden, ich denke ein wenig wird der TE aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 16. Oktober 2014 um 22:05:48 Uhr:
Nee stell dir mal vor du rammst einen Tanklastzug und der kippt um und verursacht einen Millionenschaden.
So wie
hierzum Beispiel.
An den Unfall kann ich mich noch recht gut erinnern, zu der Zeit habe ich nicht weit davon weg gewohnt. Soweit ich weiß, musste die Brücke abgerissen und neu gebaut werden. Da könnten die 100.000.000 € Deckungssumme eng werden...
Zitat:
@real90 schrieb am 16. Oktober 2014 um 22:04:00 Uhr:
Nicht denken, erst mal lesen, was man so unterschrieben hat. Dann denken. Dann wäre manche Diskussion hier hinfällig gewesen.Zitat:
hö? echt jetzt? ich dachte ab wert X müsste ich den rest selbst zahlen?!
Zitat:
@real90 schrieb am 16. Oktober 2014 um 22:04:00 Uhr:
hö? echt jetzt? ich dachte ab wert X müsste ich den rest selbst zahlen?!
Das wäre mal ein ganz neues Konzept für Nepper-Versicherungen. 😁
Du mußt
bisWert x etwas selbst bezahlen (also bei Selbstbeteiligung).
Ansonsten hättest du bei Millionenschäden (wie schon gesagt) ein echtes Problem und die Versicherung würde überhaupt nix bringen. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 17. Oktober 2014 um 07:21:21 Uhr:
So wie hier zum Beispiel.Zitat:
@Pepperduster schrieb am 16. Oktober 2014 um 22:05:48 Uhr:
Nee stell dir mal vor du rammst einen Tanklastzug und der kippt um und verursacht einen Millionenschaden.An den Unfall kann ich mich noch recht gut erinnern, zu der Zeit habe ich nicht weit davon weg gewohnt. Soweit ich weiß, musste die Brücke abgerissen und neu gebaut werden. Da könnten die 100.000.000 € Deckungssumme eng werden...
Die Fahrtrichtung OLPE der A4 musste tatsächlich erneuert werden. Die Flammen nach dem Unfall hatten eine enorme Wirkung.
Nach dem Unfall musste ich die Strecke einige Mal beruflich benutzen. Das war keineswegs lustig, weil einige Zeit eine Umleitung bestand.
An den TE: Guck mal in deinen Versicherungsvertrag WAS du versichert hast. Denn, hast du den "billigsten" Vertag sind nur die Mindestsummen (wie oben genannt) versichert. Es lohnt sich also, ein paar Euro mehr auszugeben um auch bei einem größeren Unfall, u.U. mit Personenschaden, versichert zu sein.
Teilkasko ist Sinnvoll aber nicht Lebensnotwendig. Nur musst du dann u.U. Wildschäden, Einbruch, Glasbruch selbst zahlen. Vollkasko rechnet sich nur bei einem Fahrzeug bis zu einem Alter von etwa 5 Jahren. Danach übersteigen Reparaturkosten oft den Wert des Fahrzeuges und es wird unrentabel.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 17. Oktober 2014 um 07:21:21 Uhr:
Da könnten die 100.000.000 € Deckungssumme eng werden...
Was würde dann eigentlich passieren? Insolvenz des Verursachers?
Gruß Metalhead