Auffahrunfall mit leichtem Schaden ...

Hallo zusammen,

ich bin heute morgen auf der Autobahn in einer unübersichtlichen Kurve (60km/h erlaubt) auf der Überholspur meinem Vorfahrer hinten drauf gefahren. Grund hierfür war eine nasse Fahrbahn. Ich selbst fuhr zu diesem Zeit ca. 50 km/h, als mein Vordermann in der besagten Kurve plötzlich voll in die Eisen stieg. Ich konnte zwar noch bremsen, aber gekracht hat es trotzdem.

Ich werde kein großes Tamtam darum machen, nur würde ich gerne wissen, ob jemand weiß, wieviel die Reparatur in etwa kosten würde? Anbei natürlich noch das Foto des Schadens. An meinem Auto war kein Schaden erkennbar. Das Modell des Autos weiß ich leider nicht mehr, aber es war in der Größe eines Golfes.

Wie man sehen kann, ist es nur ein leichter Schaden direkt oberhalb des Nummernschildes.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe und LG,
Sascha

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Zitat:

@real90 schrieb am 16. Oktober 2014 um 08:31:07 Uhr:


Auf der anderen Fahrbahn wird die Straße neu gemacht, und daher ist die Verkehrsführung angepasst. Auch ohne Baustelle war an dieser Stelle zuvor bereits 80 km/h erlaubt. Eine Ausfahrt ist nicht in der Nähe.

es sind je zwei kleine Scharten mit ca. 0,3cm tiefe (schätzungsweise). Also ein neuer Heckflügel wird garantiert nicht benötigt (und wenn doch, muss ich wohl doch vor Gericht ziehen bzw. eine unabhängige Werkstatt verlangen.)

Hi,

du kannst gar nix verlangen 😁 Das Opfer muß sich mit dir gar nicht beschäftigen sondern kann sich direkt und ohne Umwege an deine Versicherung wenden.
Deine Versicherung ist dann natürlich schon bemüht so wenig Geld auszugeben wie möglich. Ob für die Schadenermittlung der Kostenvoranschlag einer Werktstatt reicht oder ein Gutachten erstellt werden muß wird auch deine Versicherung entscheiden.

Grundsätzlich das das Opfer anrecht auf eine Fachgerechte Reparatur,das ist eben oft auch bei geringen Schäden eine neue Stoßstange. Und die kostet mit Lackierung halt gerne mal 600-1000€ je nach Fahrzeug.
Wenn das Unfallopfer mit dir direkt abrechnet und mit einer preisgünstigen Spot Repair Methode einverstanden ist dann ist das reine Menschenfreundlichkeit und du solltest auf den Rechnungsbetrag nochmal 50€ extra Obendrauflegen.

Der Grund für den Unfall war übrigens nicht die Nasse Fahrbahn,sondern dein zu hohes Tempo und/oder dein zu geringer Abstand. Der Abstand und/oder das Tempo muß bei Nässe eben anders sein als bei trockenen Straßen.

GRuß Tobias

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Zitat:

@birscherl schrieb am 16. Oktober 2014 um 22:35:59 Uhr:



Überschreitet die Schadenhöhe die Deckungssumme so haftet der Schädiger, dem Grunde nach, selbst in der Höhe der Differenz.

Was dann im Grunde eigentlich nur durch eine Privatinsolvenz abgewendet werden kann.

Sicher????

Zitat:

Was dann im Grunde eigentlich nur durch eine Privatinsolvenz abgewendet werden kann.

Das hängt ein wenig vom Grund der Schulden ab – Schadenersatzforderungen nach Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung kann man durch eine Privatinsolvenz nicht loswerden. Und Körperverletzung in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ist schnell passiert …

Zitat:

@birscherl schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:36:23 Uhr:


Das hängt ein wenig vom Grund der Schulden ab – Schadenersatzforderungen nach Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung kann man durch eine Privatinsolvenz nicht loswerden. Und Körperverletzung in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall ist schnell passiert …

Also kannste dich dann gleich beerdigen lassen?

Gruß Metalhead

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... oder eine bessere Versicherung mit höherer Deckungssumme abschließen. Das ist aber dann bestimmt keine Billigversicherung mehr.

Zitat:

Also kannste dich dann gleich beerdigen lassen?

Nö. Dazu hast du ja kein Geld mehr … 😁

Zitat:

@Bootsmann22 schrieb am 17. Oktober 2014 um 11:39:28 Uhr:


... oder eine bessere Versicherung mit höherer Deckungssumme abschließen. Das ist aber dann bestimmt keine Billigversicherung mehr.

Ja, nützt dir aber hinterher nix mehr.

Wüsste meine Deckungssumme gerade auch nicht auswendig (hab aber auch keine Billigversicherung).

Gruß Metalhead

Mit der Schadensschätzung ist es so eine Sache. Die Polizei hat einen Wildschaden wenn ich mich recht erinnere auf 50 EUR ( 😁 ) geschätzt. Bei BMW wurde die Stoßstange gewechselt, neuer Nebelscheinwerfer und eventuell wurden auch die Pralldämpfer erneuert. Unter 1000 EUR werden die der Versicherung kaum in Rechnung gestellt haben.

Zitat:

@UTrulez schrieb am 17. Oktober 2014 um 16:52:18 Uhr:


Mit der Schadensschätzung ist es so eine Sache. Die Polizei hat einen Wildschaden wenn ich mich recht erinnere auf 50 EUR ( 😁 ) geschätzt. Bei BMW wurde die Stoßstange gewechselt, neuer Nebelscheinwerfer und eventuell wurden auch die Pralldämpfer erneuert. Unter 1000 EUR werden die der Versicherung kaum in Rechnung gestellt haben.

Es ist mE die Regel, dass die Schätzungen der Polizei niedriger sind. Warum auch immer.

Also über 50% des tatsächlichen später gutachterlich ermittelten Wertes sind sie nie gekommen.

Ich frage mich immer, warum und mit welcher Berechtigung und welcher Qualifikation die Uniformträger den Schaden in einer geschätzten Summe angeben. Ist da nicht eine Kfz-Ausbildung notwendig? Kann man in der Dunkelheit ohne Demontagen einen Schaden komplett erfassen? Fragen über Fragen...

Selbst Richter sehen sich heutzutage nicht in Lage so etwas zu ermitteln/ zu beziffern/ vorhandene Gutachten auf Plausibilität zu überprüfen.

Wie erklärt sich jetzt diese Diskrepanz?

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