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Auffahrunfall im Kreisel

Themenstarteram 13. November 2009 um 23:32

Hallo liebe Forenmitglieder :)

Erstmal muss ich mich als bisher anonymer Leser des Forum outen. Also eher passiv als aktiv. Aber ich glaube, dass ich mit meiner Frage, die mir durch den Kopf geistert, hier genau richtig bin. Seht es nicht als Verzweiflungstat, sondern als Kompliment für die hier versammelte Kompetenz im Forum.

Ich hab heute einen Unfall in einem einspurigen Kreisverkehr mit Vorfahrtsregelung (StVO-Zeichen 215: Kreisverkehr + Vorfahrt gewähren) gehabt. Ich bin - offen gesagt ohne anzuhalten - in einen Kreisel eingebogen.

Es handelt sich dabei um einen klassischen Kreisel mit 4 Zubringern, saubere 4er Teilung (Nord, Ost, Süd, West). Der Kreisel ist schwer bis gar nicht einsehbar. (durch bauliche Maßnahmen).

Ich bin von Osten gekommen, mit verlangsamter Geschwindigkeit noch nach links (Süden) geschaut, ob dort ein Fahrzeug kommt, aber keines gesehen.

Gerade als ich im Kreisel drin war, knallte es. Mir ist jemand seitlich hinten (links) auf die Stoßstange gedonnert. Das andere Fahrzeug hat mit seiner linken vorderen Seite also mein Heck ebenfalls links erwischt. Der Schaden am gegnerischen Fahrzeug ist erheblich höher. Dies Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschlept werden.

Zudem stieg der Fahrer mit einer total verbogenen Brille aus und wirkte "benommen". Die Polizei hat aber keinen Drogen oder Alkoholtest gemacht. Das finde ich schon etwas...nunja...bedenklich. Denn der Fahrer konnte sich kaum auf den Beinen halten. Erst nach etwa 30 Minuten ist er das erste mal überhaupt aufgestanden und saß sonst die ganze Zeit leicht aphatisch im nassen Grass.

Die Fahrzeuge standen beim Eintreffen der Polizei bereits am Straßenrand geparkt. Zudem hat die Polizei keine Unfallspuren oder ähnliches gesichert. Auch die ersten Fotos entstanden erst, nachdem der Mann vom Abschlepper bereits alles zusammen gekehrt hatte.

Aber so "benommen" kann der andere Fahrer auch gar nicht gewesen sein, so war er es, der die Polizei und sogar den Abschlepper rief.

Der "gegnerische" Fahrer sagte gegenüber der Polizei, dass er sich schon im Kreisel befunden hat und mich auch gesehen hätte. Jedoch war er davon ausgegangen, dass ich warten würde.

Aber ich hatte niemanden gesehen. Als Beifahrerin war noch meine Frau dabei. Auch diese hat kein Fahrzeug gesehen gehabt.

Also gilt doch: "Wer auffährt hat Schuld", oder? Die Polizei hat weder gegenüber mir noch ihm eine Verwarnung oder gar ein Bußgeld ausgesprochen.

Ich würde mich über eurer Meinung zu der Schilderung freuen.Zeugen zu der ganzen Geschichte gibt es außer meiner Frau niemanden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Der ist praktisch aus dem Nichts aufgetaucht :(

Das magst Du so empfunden haben, aber sowie es aussieht hast Du seine Vorfahrt genommen. Wer in den Kreisel reinfährt muss immer vorfahrt gewähren.

Wenn er seitlich auffegahren ist, hast Du kaum eine Chance unschuldig aus der Sache rauszukommen.

 

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Zitat:

Original geschrieben von rickyP

Da war einfach kein Fahrzeug in dem Moment, als ich den Kreisel passiert hatte.

 

Ich war heute auch mal bei dem Autohaus, wo der das andere Fahrzeug steht. Der andere Fahrer hat mich nicht - wie ich ursprünglich schrieb - mit links getroffen, sondern mit seiner rechten Seite. Das deutet meinem Verständnis nach doch mehr auf einen Auffahrunfall hin.

Autos fallen nicht vom Himmel........:rolleyes:

 

Der war schon da, nur du hast ihn halt einfach übersehen..........;)

 

Gruß

 

Delle

Aufgrund Deiner Beschreibungsänderung der Anstoßstelle am gegnerischen Fahrzeug und der nun erstellten Skizze, nehme ich meine Ausführung, siehe oben, komplett zurück.

Veranlasse die Zahlung des Unfallschadens am gegnerischen Fahrzeug durch Deine Versicherung und tue dem Unfallgegner, der zu 100% Recht hat, nicht das an was Kujko beschrieben hat!

Ein solcher Unfall kann jedem passieren, Hauptsache es gab keine Personenschäden, das Blech ist leicht ersetzbar.....

deine erstellte skizze hätte im grunde genommen vom damaligen gutachter gemacht worden sein, bei mir sah es genau so aus!

sieht nicht so gut aus für dich, wenn man das hier so beurteilen kann..

 

hier nochmals mein schaden, man sieht dass ich ihn fast mittig (leichte tendenz nach rechts) getroffen habe.

den kleinen lupo hat es übrigens gut 1-2m richtung kreis-aussen geschlagen vom aufprall.

bei dem masseunterscheid der beiden fahrzeuge kein wunder..

100420081005
Themenstarteram 14. November 2009 um 16:28

Danke nochmals für euren vielen Antworten.

Mir grauts nur jetzt schon vor der Hochstufung...:(

Vorallem der andere Fahrer hatte schon was von wegen Totalschaden gemurmelt. Der Schaden würde wg. des Alters des Fahrzeuges den Wert überschreiten, usw...

Also die Motorhaube dürfte hinüber sein, diese komische Aufhängung wo die bei einem Renaul Clio hängt (die geht irgendwie voll komisch auf), Scheinwerfer rechts und die Stoßstange mit Halterungen und der Kotflügel sieht auch leicht verbogen aus. Scheint alles ein wenig eingedrückt zu sein :(

Bild vom gegnerischen Fahrzeug - I

Bild vom gegnerischen Fahrzeug - II

Ist das schon ein Totalschaden?

Hab mit dem Halter telefoniert. Es handelt sich dabei um einen Renault Clio und Baujahr ist 1995/123.000 km Laufleistung/Tüv Juni 2011.

Ich bin gerade am überlegen, ob es nicht klüger wäre, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

Pauschal 500 EUR für das Auto und ich übernehme die Kosten für den Mietwagen? Wäre das OK?

Du machst jetzt nur eines: Den Schaden deiner Versicherung melden.

Sodann wird diese den Schaden des Anspruchstellers regulieren.

Nach Abschluss der Regulierung hast du ein halbes Jahr Zeit, den Schaden von der Versicherung zurück zu kaufen (so nennt man das) - um deinen Schadenfreiheitsrabatt zu behalten.

Ob sich der Rückkauf lohnt, erfragst du einfach Anfang nächsten Jahres bei deiner Versicherung oder deinem Vertreter.

 

Ganz einfache Geschichte.

Themenstarteram 14. November 2009 um 16:39

Aber es ist auch in meinem Interesse die Sache schnell und günstig abzuwickeln.

Wenn jetzt noch Gutachter, Standgebühren, Abschleppkosten usw dazu kommen, dann werden da schnell ein paar Tausend Euro draus, bei einem Wagen mit einem Wert von gefühlten 500 EUR. Das steht in keiner Relation.

Ich kann mich den anderen Beiträgen nur anschließen: Klare Vorfahrtsverletzung, 100% Haftung.

Eine vermeintlich überhöhte Geschwindigkeit muss man beweisen können - kannst du aber nicht, zumal es eher unwahrscheinlich wäre, wenn jemand mit Highspeed durch einen Kreisverkehr fährt.

Zitat:

Der Kreisel ist schwer bis gar nicht einsehbar. (durch bauliche Maßnahmen).

Vielleicht lag es ja daran?? Wenn ich was schwer bis gar nicht einsehen kann, halte ich an.

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von rickyP

Aber es ist auch in meinem Interesse die Sache schnell und günstig abzuwickeln.

Wenn jetzt noch Gutachter, Standgebühren, Abschleppkosten usw dazu kommen, dann werden da schnell ein paar Tausend Euro draus, bei einem Wagen mit einem Wert von gefühlten 500 EUR. Das steht in keiner Relation.

Dein Interesse ist hier erstmal zweitrangig.

Dem Geschädigten stehen umfangreiche Ansprüche zu (siehe FAQ - in meiner Signatur verlinkt), auf die der nicht verzichten muss (warum sollte er auch?)

 

Ferner muss der Unfallgegner mit dir kein Wort wechseln, wenn er nicht will.

Er hat nämlich einen DIREKTANSPRUCH gegen deine Versicherung - und den hat er, ob du das willst oder nicht.

 

Der Geschädigte kann sich einen Rechtsanwalt nehmen und den Schaden direkt mit deiner Versicherung abwickeln, da kannst du nichts dagegen tun (und das ist auch gut so - im Sinne der Unfallopfer).

 

Tue also, was der Onkel Twelferider dir hier empfohlen hat (der gibt nämlich keine schlechten Tipps) - melde den Schaden umgehend deiner Versicherung und überlasse dieser den Rest.

 

Zitat:

Original geschrieben von rickyP

Danke nochmals für euren vielen Antworten.

Mir grauts nur jetzt schon vor der Hochstufung...:(

 

Vorallem der andere Fahrer hatte schon was von wegen Totalschaden gemurmelt. Der Schaden würde wg. des Alters des Fahrzeuges den Wert überschreiten, usw...

 

Also die Motorhaube dürfte hinüber sein, diese komische Aufhängung wo die bei einem Renaul Clio hängt (die geht irgendwie voll komisch auf), Scheinwerfer rechts und die Stoßstange mit Halterungen und der Kotflügel sieht auch leicht verbogen aus. Scheint alles ein wenig eingedrückt zu sein :(

 

Bild vom gegnerischen Fahrzeug - I

 

Bild vom gegnerischen Fahrzeug - II

 

Ist das schon ein Totalschaden?

 

Hab mit dem Halter telefoniert. Es handelt sich dabei um einen Renault Clio und Baujahr ist 1995/123.000 km Laufleistung/Tüv Juni 2011.

 

Ich bin gerade am überlegen, ob es nicht klüger wäre, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen.

 

Pauschal 500 EUR für das Auto und ich übernehme die Kosten für den Mietwagen? Wäre das OK?

Sieht ganz nach einem technischen Totalschaden aus denke der hat noch so einen Restwert von 500-800 € ( 2500€ AWP Wert :D)

 

Nun kommen noch Abschleppkosten und kosten für einen Mietwagen zusammen da bist du schnell bei +-1000 € angekommen.

 

Den Schaden wird deine Versicheung eh übernehmen müssen ob du nun einen Ferrari plattgemacht hast oder eine Beule in einem alten Wagen reingefahren hast ist für dein SF Klasse  ein Schaden.

 

 

Du kannst dich dann mit deiner Versicherung in Verbindung setzen und den Schaden reregulieren, das bedeutet das du die Schadenssumme an deine Versicherung zahlst damit du nicht hochgestuft wirst, lohnt sich aber bei 1000 € nicht mehr wirklich.

 

Alternativ kannst du den Schaden natürlich auch ohne die Versicherung regeln, was aber totaler nonsens ist denn warum versichert man sich erst um dann Schäden aus eigener Tasche zu zahlen.

 

Zitat:

 

Sieht ganz nach einem technischen Totalschaden aus denke der hat noch so einen Restwert von 500-800 € ( 2500€ AWP Wert :D)

Nun kommen noch Abschleppkosten und kosten für einen Mietwagen zusammen da bist du schnell bei +-1000 € angekommen.

Den Schaden wird deine Versicheung eh übernehmen müssen ob du nun einen Ferrari plattgemacht hast oder eine Beule in einem alten Wagen reingefahren hast ist für dein SF Klasse  ein Schaden.

 

Du kannst dich dann mit deiner Versicherung in Verbindung setzen und den Schaden reregulieren, das bedeutet das du die Schadenssumme an deine Versicherung zahlst damit du nicht hochgestuft wirst, lohnt sich aber bei 1000 € nicht mehr wirklich.

Alternativ kannst du den Schaden natürlich auch ohne die Versicherung regeln, was aber totaler nonsens ist denn warum versichert man sich erst um dann Schäden aus eigener Tasche zu zahlen.

Das Fahrzeug des Geschädigten steht auf seinen 4 Räder und hat vorne rechts irgendwie eine neue Formgebung bekommen, aber wo bitte liegt hier ein "Technischer Totalschaden" vor????

Bin auf die Erläuterung des Begriffes "technischer Totalschaden" schon jetzt gespannt!

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Sieht ganz nach einem technischen Totalschaden aus denke der hat noch so einen Restwert von 500-800 € ( 2500€ AWP Wert :D)

Das wird dann der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige sicherlich detailliert klären können.

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Nun kommen noch Abschleppkosten und kosten für einen Mietwagen zusammen da bist du schnell bei +-1000 € angekommen.

Ferner Kosten für den Gutachter, Unkostenpauschale, Rechtsanwaltskosten, Standgebühren usw. usw..

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Du kannst dich dann mit deiner Versicherung in Verbindung setzen und den Schaden reregulieren,

Man nennt es "Rückkauf" des Schadens - so wie ich das in meinem letzten Posting beschrieben habe:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

das bedeutet das du die Schadenssumme an deine Versicherung zahlst damit du nicht hochgestuft wirst

Jo.....hatte ich auch schon geschrieben........

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

lohnt sich aber bei 1000 € nicht mehr wirklich.

Ob es sich lohnt, den Schaden zurück zu kaufen, oder nicht, kann hier nicht beurteilt werden - oder kennst du den Versicherungsvertrag des TE?

Deshalb auch mein Hinweis (siehe wiederum mein letztes Posting - btw. liest meine Postings hier eigentlich noch wer, oder will jeder einfach hier nur seinen Senf dazugeben:confused:) nach Abschluss der Sache die Versicherung oder den Vertreter zu kontaktieren.

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Alternativ kannst du den Schaden natürlich auch ohne die Versicherung regeln,

NEIN - genau das kann er eben NICHT, wenn der Unfallgegner nicht einverstanden ist -siehe mein (GÄHN) letztes Posting - da ist der Direktanspruch beschrieben.

Themenstarteram 14. November 2009 um 17:15

Das Abschleppen und bisschen Straße fegen wird ja wohl kaum sehr teuer gewesen sein. Der Abschlepper hatte einen Anfahrtweg lt. Google Earth von 400m. Das ist ja wohl echt ein Witz.

Themenstarteram 14. November 2009 um 17:17

Den Schaden hab ich meiner Versicherung schon gemeldet. Aber ich habe bisher keine Aussage bezüglich der Schulfrage gemacht.

Ich will erstmal die Post von der Polizei abwarten.

Du brauchst gegenüber deiner Versicherung auch keine Aussage bezüglich der Schuldfrage machen, da sitzen schon Leute, die so eine Schuldfrage beurteilen können - ist deren Job, so etwas zu beurteilen.

 

Falls der Sachbearbeiter je noch Zweifel hätte, würde er ggf. die Polizeiakte anfordern (sofern hier überhaupt eine Aufnahme erfolgt ist) - das ist jedoch im vorliegenden Fall nicht notwendig.

 

Du hast den Schaden gemeldet - gut.

Jetzt abwarten und Anfang nächstes Jahr die Versicherung kontaktieren wg. evtl. Rückkauf.

Zitat:

Original geschrieben von rickyP

Das Abschleppen und bisschen Straße fegen wird ja wohl kaum sehr teuer gewesen sein

rechne mit 180€ aufwärts!

 

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