Auffahrunfall - Gutachten
Hallo,
mein Mann hatte vor 2 Wochen einen Auffahrunfall: ein anderer Verkehrsteilnehmer ist ihm hinten draufgefahren. Mein Mann wartete an der roten Ampel, als es krachte.
Das Auto sprang daraufhin nicht mehr weg, musste abgeschleppt werden und der Schaden wurde von einem Sachverständigen auf 2600 € geschätzt.
Nun meine Frage: wenn ich mich dazu entschließe, das Fahrzeug ohne Reparatur herzugeben, bekomme ich dann die 2600 € von der gegnerischen Versicherung obendrauf?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Relaxolator
Oh, ich bemerkte nach den netten Hinweisen einiger Mitglieder, dass ich mich wohl falsch ausgedrückt habe:
natürlich ist zu korrigieren, dass anstelle der Verwendung des Begriffs fachgerechter Instandsetzung eine {Instandsetzung nach Stundenverrechnungssätzen der Fachwerkstatt} gehört.
Alleine dann sollte schon der Wind aus dem ein oder anderen mehr oder weniger verDELLTEN Segel genommen werden.Bist halt ein lustiges Kerlchen, aber außer einen lauen Lüftchen ist deinem Gechreibesl hier nix zu entnehmen mein lieber Rollator. Und das riecht auch noch unangenehm.
Die Werkstätten kalkulieren bei Ersatzteilen ja auch Aufschläge, so dass man sie in der Regel tatsächlich 10% spart, wenn man sie in Eigenregie besorgt. Oder geht ihr davon aus, dass Werkstätten am reinen Kauf von Ersatzteilen keinen Cent verdienen *muhahaha*.
Wenn man in Eingenregie Ersatzteile kauft, dann bezahlt man bein Händler 10% auf die UPE und bekommt diese nicht du Spassvogel *muhahaha*....🙄
Eine Fachwerkstatt nimmt höhere Stundenverrechnungssätze, für Arbeiten, die hier mit 100-120 EUR / Stunde !!!! angesetzt werden, nimmt eine fähige freie Werkstatt 60-80 EUR.
Das mag ja alles seine Begründungen haben (Verkaufsraum bezahlen, Autohausgrundstück ist größer oder ähnliches).
Aber warum soll eine Versicherung einem Geschädigten einen Stundenverrechnungssatz von 120 EUR zahlen, wenn er es für 60 EUR reparieren lässt. Das geht mir beim besten Willen nicht auf.
Wenn er dann doch 100 EUR statt 80 EUR zahlt, reicht er die Rechnung nach und kriegt das Geld nacherstattet, oder seh ich das falsch???Ja, dass siehst du falsch......🙂
Ein Anspruchsteller will sich aufgrund eines Unfalls ein neues Auto kaufen ? Was hat das mit dem Unfall zu tun. Die fachgerechte Instandsetzung stellt den vor dem Unfall herrschenden Zustand in den MEISTEN Fällen völlig wieder her.
Nochmal, extra für dich: Naturalrestitution, schon mal was davon gehört in deiner Ausbildung zum Superduper Schadensregulierer ? Er hat Anspruch Reparaturkosten ohne Mwst. (im Reparaturfall) und damit kann er machen, was er will. Und du bestimmst ganz bestimmt nicht, ob er darauf einen Anspruch hat oder nicht. Nicht du, ganz bestimmt nicht 🙂
Wenn man sich ein neues Auto kaufen will, sollte man dafür meines Erachtens nicht eine gegnerische Versicherung über das notwendige hinaus zahlen lassen.
Siehe oben, hoffentlich hast du das jetzt begriffen. (Der Glaube stirbt zuletzt....🙄)
Machen wir uns mal alle nix vor, ein Großteil aller Kunden wechselt von Jahr zu Jahr für 40 EUR weniger Jahresbeitrag das Versicherungsunternehmen, weil ja alles so teuer ist und wundern sich, warum die Versicherer die Kohle nicht mit vollen Händen rauswerfen? Erklär mal....Machen wir uns alle mal nix vor. Das Märchen mit den Prämiensenkungen kannst du deiner Großmutter erzählen, wenn du den noch eine hast. Du wärst nicht der erste. Hier im Versicherungsforum ist das kalter Kaffee....🙂
44 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Dann pass mal auf, dass ich hier nicht mal meine Kanone mal lade.........
Hoffentlich nur die Konfetti-Kanone. Es ist doch Karneval 😁
Mfg Zille
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Dann pass mal auf, dass ich hier nicht mal meine Kanone mal lade.........</blockquote>
Hoffentlich nur die Konfetti-Kanone. Es ist doch Karneval 😁
Mfg Zille
Na klar, die andere brauch ich für wichtigeres...........😁😎😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Na klar, die andere brauch ich für wichtigeres...........😁😎😁
Na dann viel Vergnügen 😁😁
Danke 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Relaxolator
Weil woher soll der deutsche Versicherer wissen, dass Ingo ggfls. mindestens genau so kompetent ist wie der Werkstattmeister von Karl-Heinz??? Sollen sie jedesmal einen Test der Fertigkeiten von Ingo machen??? Praktisch nicht umsetzbar.Und das Ingo alle 5000 km sein lange ausprobiertes Motoröl wechselt, ergibt sich auch nicht aus den Dellen der hinteren Stoßstange.
Warum wird bei fiktiver Abrechnung nicht auch weiteres wie MWST, Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge nicht automatisch gezahlt??!?! :
Der deutsche Gesetzgeber hat festgelegt, dass sich ein Geschädigter an einem Schadenfall nicht bereichern darf.
Was hat das bitte mit Bereicherung zu tun!?
Zitat:
Original geschrieben von Relaxolator
Weißt er die höheren Kosten nicht durch Rechnung nach, hat er sie auch nicht gehabt und würde sich bereichern.Vom fiktiven Abrechner wird davon ausegangen, dass er kein Reparaturinteresse hat. Damit fallen die "Nebenkosten" nicht an und der Geschädigte würde sich bereichern. Ihm würden dann Kosten erstattet, die defacto nicht anfallen. Er würde sich also bereichern.
Wenn man nach dem geht, dann kann man ja auch sagen, er bekommt keinen Cent ausbezahlt, weil er die Reparatur gar nicht durchführen lässt und letztendlich dann alle Positionen als fiktiv zu betrachten sind.
So einen Scheiß was Du hier schreibst, das kann es echt nicht sein.
Original geschrieben von Relaxolator
Ganz im Ernst, wer bei fiktiver Abrechnung eine Reparatur in Eigenregie vornimmt, hat im Regelfall noch derart hohe Ersparnisse bei der Reparatur, dass er die Positionen, ohne auf Heller und Cent zu errechnen, quasi schon miterstattet bekommt.Das liest sich für mich so, als wie wenn der Geschädigte auf alle Teile 10 % Rabatt bekommt wenn er sich die vom Händler besorgt und in Eigenregie repariert.
Eher wird aber das Gegenteil der Fall sein, die Preise werden immer geändert und dies meist nach oben und nicht nach unten.
prima!
im idealfall hast du einen leihwagen nach dem unfallersatzwagen-tarif...richte dich schonmal darauf ein, das du im worst-case alleine für den leihwagen ein 4-stelliges sümmchen aus eigener tasche draufzahlen darfst!genau das habe ich mehrmals mit Werkstatt UND Anwalt durchgesprochen! Weil ich befürchtete, dass nach über einer Woche Leihwagen Kosten auf MICH zukommen (ACE zahlt 1 WO); doch der Anwalt/Werkstatt (beide empfehlen sich gegenseitig und arbeiten eng zusammen)
Um meinerseits zusammenzufassen: ich würde das Fahrzeug herrichten lassen, wenn meine Mercedes A-Klasse in Zusammenhang mit Autogas-Umrüstung eine ideale Fuhr-Karosse wäre. Ist sie aber nicht; wenn ich die Aussagen von Usern hier im Forum lese).
Also abstoßen und bei der Werkstatt/Händler nach einem Fahrzeug suchen (aber nur, damit der zufrieden ist (?), bringt mich nicht weiter).
Und die Werkstatt repariert: ohne Erteilung des Auftrags unsererseits, weil der Junior/Seniorchef Kommunikationsprobleme haben..... Wie schon erwähnt: wir fragten mehrmals nach Stand des Gutachtens nach; dies war jedoch noch nicht fertig; tags darauf bekamen wir durch Zufall mit, dass der Seniorchef den Auftrag an seine Werkstatt zur Reparatur gegeben hat; ohne mit uns darüber zu sprechen.
Dann kam der Anruf, dass das Auto abholbereit wäre. Mein Mann fuhr hin und wollte es abholen/den Leihwagen zurückgeben. Da sprang das Fahrzeug trotz "Reparatur" nicht an.
Und dann sind wir der Werkstatt von Vorneherein hinterhergestiefelt, was nun mit Gutachen ist, WEIL wir den Leihwagen nicht so lange haben wollten. Doch sowohl Werkstatt als auch Anwalt versuchten, unsere Bedenken zu "beruhigen".
Also: zuerst dauerte es ewig, bis der ein Gutachten herangeschafft hat (Unfall am 3.2.; dem Gutachter wurde das Fahrzeug erst am 7.2. vorgestellt).
Dann Rep - obwohl wir das Fahrzeug nicht mehr reparieren, sondern verkaufen wollten. Die Werkstatt repariert trotzdem wild drauf los - ohne Absprache - und als ich das Fahrzeug abholen wollte, sprang es nicht weg.
Das kann ja wohl nich zu meinen Lasten gehen....!
Wenn du das Auto doch eh abstoßen wolltest, würde ich den Anwalt bitten, es der Werkstatt zum Kauf anzubieten. Dann hätten die die Rep. wenigstens nicht umsonst gemacht.
Z. B. so:
Wert nach Reparatur: 6000EUR
vor der Reparatur: 3000EUR
Rep.kosten lt. Gutachten: 3500, rechne mal vorsorglich 1000 EUR weniger.
Dann an Werkstatt verkaufen für 4000 zzgl. 2500 aus fiktiver Schadensabrechnung = 6500EUR für einen neuen.
Alternativ kann die Werkstatt ja zurückrüsten auf Unfallfahrzeug oder du bezahlst die Rep. mit entsprechend hohen Abzügen und verkaufst dann anderweitig.
Abrechnung der Rep.kosten der Werkstatt (die ja mangels Auftragserteilung nicht zu deinen Lasten gehen) mit der Vers. würde ich keinesfalls machen!
ja, das wäre für uns akzeptabel.
Nun müsste der nur noch einen Wagen dahaben, der dann Infrage kommt.
Wie gesagt: nur kaufen, damit Ende in den Zwist kommt, ist Käse.
Ich habe schon bestimmte Vorstellungen von einem Fahrzeug.
Kann ich den Händler beauftragen, danach zu "suchen"?
Ich meinte zwar nicht Inzahlunggeben, sondern Verkaufen an Händler. Aber im Grunde ist das andere auch ne Lösung: Damit hättest du evtl. zukünftig einen Händler, der sich bei dir nix mehr erlaubt...
Suchen lassen kannst du natürlich, aber ob der durch den Zwischenhandel dann nicht teurer wird?!
Oh, ich bemerkte nach den netten Hinweisen einiger Mitglieder, dass ich mich wohl falsch ausgedrückt habe:
natürlich ist zu korrigieren, dass anstelle der Verwendung des Begriffs fachgerechter Instandsetzung eine {Instandsetzung nach Stundenverrechnungssätzen der Fachwerkstatt} gehört.
Alleine dann sollte schon der Wind aus dem ein oder anderen mehr oder weniger verDELLTEN Segel genommen werden.
Die Werkstätten kalkulieren bei Ersatzteilen ja auch Aufschläge, so dass man sie in der Regel tatsächlich 10% spart, wenn man sie in Eigenregie besorgt. Oder geht ihr davon aus, dass Werkstätten am reinen Kauf von Ersatzteilen keinen Cent verdienen *muhahaha*.
Eine Fachwerkstatt nimmt höhere Stundenverrechnungssätze, für Arbeiten, die hier mit 100-120 EUR / Stunde !!!! angesetzt werden, nimmt eine fähige freie Werkstatt 60-80 EUR.
Das mag ja alles seine Begründungen haben (Verkaufsraum bezahlen, Autohausgrundstück ist größer oder ähnliches).
Aber warum soll eine Versicherung einem Geschädigten einen Stundenverrechnungssatz von 120 EUR zahlen, wenn er es für 60 EUR reparieren lässt. Das geht mir beim besten Willen nicht auf.
Wenn er dann doch 100 EUR statt 80 EUR zahlt, reicht er die Rechnung nach und kriegt das Geld nacherstattet, oder seh ich das falsch???
Ein Anspruchsteller will sich aufgrund eines Unfalls ein neues Auto kaufen ? Was hat das mit dem Unfall zu tun. Die fachgerechte Instandsetzung stellt den vor dem Unfall herrschenden Zustand in den MEISTEN Fällen völlig wieder her.
Wenn man sich ein neues Auto kaufen will, sollte man dafür meines Erachtens nicht eine gegnerische Versicherung über das notwendige hinaus zahlen lassen.
Machen wir uns mal alle nix vor, ein Großteil aller Kunden wechselt von Jahr zu Jahr für 40 EUR weniger Jahresbeitrag das Versicherungsunternehmen, weil ja alles so teuer ist und wundern sich, warum die Versicherer die Kohle nicht mit vollen Händen rauswerfen? Erklär mal....
Zitat:
Original geschrieben von Relaxolator
Oh, ich bemerkte nach den netten Hinweisen einiger Mitglieder, dass ich mich wohl falsch ausgedrückt habe:
natürlich ist zu korrigieren, dass anstelle der Verwendung des Begriffs fachgerechter Instandsetzung eine {Instandsetzung nach Stundenverrechnungssätzen der Fachwerkstatt} gehört.
Alleine dann sollte schon der Wind aus dem ein oder anderen mehr oder weniger verDELLTEN Segel genommen werden.Bist halt ein lustiges Kerlchen, aber außer einen lauen Lüftchen ist deinem Gechreibesl hier nix zu entnehmen mein lieber Rollator. Und das riecht auch noch unangenehm.
Die Werkstätten kalkulieren bei Ersatzteilen ja auch Aufschläge, so dass man sie in der Regel tatsächlich 10% spart, wenn man sie in Eigenregie besorgt. Oder geht ihr davon aus, dass Werkstätten am reinen Kauf von Ersatzteilen keinen Cent verdienen *muhahaha*.
Wenn man in Eingenregie Ersatzteile kauft, dann bezahlt man bein Händler 10% auf die UPE und bekommt diese nicht du Spassvogel *muhahaha*....🙄
Eine Fachwerkstatt nimmt höhere Stundenverrechnungssätze, für Arbeiten, die hier mit 100-120 EUR / Stunde !!!! angesetzt werden, nimmt eine fähige freie Werkstatt 60-80 EUR.
Das mag ja alles seine Begründungen haben (Verkaufsraum bezahlen, Autohausgrundstück ist größer oder ähnliches).
Aber warum soll eine Versicherung einem Geschädigten einen Stundenverrechnungssatz von 120 EUR zahlen, wenn er es für 60 EUR reparieren lässt. Das geht mir beim besten Willen nicht auf.
Wenn er dann doch 100 EUR statt 80 EUR zahlt, reicht er die Rechnung nach und kriegt das Geld nacherstattet, oder seh ich das falsch???Ja, dass siehst du falsch......🙂
Ein Anspruchsteller will sich aufgrund eines Unfalls ein neues Auto kaufen ? Was hat das mit dem Unfall zu tun. Die fachgerechte Instandsetzung stellt den vor dem Unfall herrschenden Zustand in den MEISTEN Fällen völlig wieder her.
Nochmal, extra für dich: Naturalrestitution, schon mal was davon gehört in deiner Ausbildung zum Superduper Schadensregulierer ? Er hat Anspruch Reparaturkosten ohne Mwst. (im Reparaturfall) und damit kann er machen, was er will. Und du bestimmst ganz bestimmt nicht, ob er darauf einen Anspruch hat oder nicht. Nicht du, ganz bestimmt nicht 🙂
Wenn man sich ein neues Auto kaufen will, sollte man dafür meines Erachtens nicht eine gegnerische Versicherung über das notwendige hinaus zahlen lassen.
Siehe oben, hoffentlich hast du das jetzt begriffen. (Der Glaube stirbt zuletzt....🙄)
Machen wir uns mal alle nix vor, ein Großteil aller Kunden wechselt von Jahr zu Jahr für 40 EUR weniger Jahresbeitrag das Versicherungsunternehmen, weil ja alles so teuer ist und wundern sich, warum die Versicherer die Kohle nicht mit vollen Händen rauswerfen? Erklär mal....Machen wir uns alle mal nix vor. Das Märchen mit den Prämiensenkungen kannst du deiner Großmutter erzählen, wenn du den noch eine hast. Du wärst nicht der erste. Hier im Versicherungsforum ist das kalter Kaffee....🙂
komisch das dir an den passenden Stellen die Argumente ausgehen und
ausser einem DAS SIEHST DU FALSCH nichts weiter zu hören ist....
Naja, bei so viel großer Klappe kann ja nicht immer was dahinter stecken, waa
Zitat:
Original geschrieben von Relaxolator
komisch das dir an den passenden Stellen die Argumente ausgehen und
ausser einem DAS SIEHST DU FALSCH nichts weiter zu hören ist....
Naja, bei so viel großer Klappe kann ja nicht immer was dahinter stecken, waa
Ich hab schon noch genug Argumente. Aber die wirst und willst du bestimmt nicht verstehen.
Und was oder ob etwas hinter meiner großen Klappe steckt, das Beweise ich solchen Experten wie dir jeden Tag mit meinen Gutachten..🙂
Und die werden auch alle bezahlt, früher oder halt etwas später.
Und machmal wird`s noch ein wenig teuerer halt......
Aber das fällt dann nicht mehr in deinen Entscheidungsbereich, weil Sachbearbeiter deines Kaliber dürften höchsten den ersten Ablehnungsbrief schreiben.....🙂