Auffahrunfall - Gutachten
Hallo,
mein Mann hatte vor 2 Wochen einen Auffahrunfall: ein anderer Verkehrsteilnehmer ist ihm hinten draufgefahren. Mein Mann wartete an der roten Ampel, als es krachte.
Das Auto sprang daraufhin nicht mehr weg, musste abgeschleppt werden und der Schaden wurde von einem Sachverständigen auf 2600 € geschätzt.
Nun meine Frage: wenn ich mich dazu entschließe, das Fahrzeug ohne Reparatur herzugeben, bekomme ich dann die 2600 € von der gegnerischen Versicherung obendrauf?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Relaxolator
Oh, ich bemerkte nach den netten Hinweisen einiger Mitglieder, dass ich mich wohl falsch ausgedrückt habe:
natürlich ist zu korrigieren, dass anstelle der Verwendung des Begriffs fachgerechter Instandsetzung eine {Instandsetzung nach Stundenverrechnungssätzen der Fachwerkstatt} gehört.
Alleine dann sollte schon der Wind aus dem ein oder anderen mehr oder weniger verDELLTEN Segel genommen werden.Bist halt ein lustiges Kerlchen, aber außer einen lauen Lüftchen ist deinem Gechreibesl hier nix zu entnehmen mein lieber Rollator. Und das riecht auch noch unangenehm.
Die Werkstätten kalkulieren bei Ersatzteilen ja auch Aufschläge, so dass man sie in der Regel tatsächlich 10% spart, wenn man sie in Eigenregie besorgt. Oder geht ihr davon aus, dass Werkstätten am reinen Kauf von Ersatzteilen keinen Cent verdienen *muhahaha*.
Wenn man in Eingenregie Ersatzteile kauft, dann bezahlt man bein Händler 10% auf die UPE und bekommt diese nicht du Spassvogel *muhahaha*....🙄
Eine Fachwerkstatt nimmt höhere Stundenverrechnungssätze, für Arbeiten, die hier mit 100-120 EUR / Stunde !!!! angesetzt werden, nimmt eine fähige freie Werkstatt 60-80 EUR.
Das mag ja alles seine Begründungen haben (Verkaufsraum bezahlen, Autohausgrundstück ist größer oder ähnliches).
Aber warum soll eine Versicherung einem Geschädigten einen Stundenverrechnungssatz von 120 EUR zahlen, wenn er es für 60 EUR reparieren lässt. Das geht mir beim besten Willen nicht auf.
Wenn er dann doch 100 EUR statt 80 EUR zahlt, reicht er die Rechnung nach und kriegt das Geld nacherstattet, oder seh ich das falsch???Ja, dass siehst du falsch......🙂
Ein Anspruchsteller will sich aufgrund eines Unfalls ein neues Auto kaufen ? Was hat das mit dem Unfall zu tun. Die fachgerechte Instandsetzung stellt den vor dem Unfall herrschenden Zustand in den MEISTEN Fällen völlig wieder her.
Nochmal, extra für dich: Naturalrestitution, schon mal was davon gehört in deiner Ausbildung zum Superduper Schadensregulierer ? Er hat Anspruch Reparaturkosten ohne Mwst. (im Reparaturfall) und damit kann er machen, was er will. Und du bestimmst ganz bestimmt nicht, ob er darauf einen Anspruch hat oder nicht. Nicht du, ganz bestimmt nicht 🙂
Wenn man sich ein neues Auto kaufen will, sollte man dafür meines Erachtens nicht eine gegnerische Versicherung über das notwendige hinaus zahlen lassen.
Siehe oben, hoffentlich hast du das jetzt begriffen. (Der Glaube stirbt zuletzt....🙄)
Machen wir uns mal alle nix vor, ein Großteil aller Kunden wechselt von Jahr zu Jahr für 40 EUR weniger Jahresbeitrag das Versicherungsunternehmen, weil ja alles so teuer ist und wundern sich, warum die Versicherer die Kohle nicht mit vollen Händen rauswerfen? Erklär mal....Machen wir uns alle mal nix vor. Das Märchen mit den Prämiensenkungen kannst du deiner Großmutter erzählen, wenn du den noch eine hast. Du wärst nicht der erste. Hier im Versicherungsforum ist das kalter Kaffee....🙂
44 Antworten
Mein Mann hat die Sache von Vorneherein einem Anwalt übergeben, denn vor vielen Jahren hatte er mal einen Unfall (Unfallverursacherin prallte ihm in die Seite) - und keinen Rechtschutz. Fast ein Jahr hatten wir unmöglichen Ärger, bis der Schaden ersetzt wurde.
Das wollte er von Vornherein umgehen.
Naja, viele deiner Fragen hier müsste der Anwalt aber auch beantworten?! Will nicht kritisieren, dass du fragst (ich hole auch gerne mehrere Meinungen ein), aber was sagt der denn dazu?
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Benutze mal die SUFU zu "fiktiver Abrechnung". Die Versicherung wird dir den Schaden zusammenstreichen. Viele Streichungen sind aber nicht zulässig.Leider sind die Vers. so dreist und schamlos, Unwissende über den Tisch zu ziehen, dass du am besten einen Verkehrsanwalt dazunimmst.
Obwohl ich mich etwas mit der Materie auskenne, habe ich das zuletzt auch gemacht. Den muss die Vers. nämlich auch zahlen und wenn die nicht mit mir zusammen eine für beide (!) Seiten vernünftige Lösung erarbeiten wollen, dann müssen sie halt mehr zahlen, damit zumindest für meine Seite die Lösung vernünftig ist.
Lasse dich auch hier nicht von manchen Aussagen abschrecken. Hier schreiben z.T. Mitarbeiter von Versicherungen mit. Neben der SuFu hier gibts ja auch noch guuuuuuuugel.
Wie es bei mir zuletzt ausging, steht hier .
Neben den Fakten kannst du hier auch einen Einblick in die "Gepflogenheiten" und die Rhetorik hier erhalten.
Ich bin seit sieben Jahren hier bei MT aktiv und glaube, dass ich schon so manchem Unfallgeschädigen gute Tipps geben konnte.
Und in den ganzen Jahren habe ich trotz heftiger Debatten hier mit Leuten, die oft ganz anderer Meinung waren als ich, aber wussten, wovon sie reden, noch niemanden auf Ignore gesetzt.
Aber bei Dir reichts mir jetzt.
Erst dachte ich immer, dass Du hier einfach nur provozieren willst.
Mittlerweile bin ich aber überzeugt, dass Du einfach intelektuell damit überfordert bist, ein mitunter strittiges Thema ohne Polemik und Stammtischrhetorik zu diskutieren.
Dafür ist mir meine Zeit zu schade.
Die schönsten WC-Parolen habe ich markiert. Dass Du Dich erdreistet, die "Gepflogenheiten" hier anzuprangern und auf Deine Fachkenntnis zu verweisen ist geradezu unverschämt.
Und tschüss 3dition.
Tschüss Hafi.
Schade, dass du versuchst, meine Intelligenz zu beleidigen, anstatt überzeugende Argumente zu liefern. Das hast du im Kern unserer Meinungsverschiedenheiten aus meiner Sicht nun mal nie geschafft.
Meine Rhetorik ist nur ein sprachliches Mittel zur Verdeutlichung der inakzeptablen Vorgehensweise der Versicherungen.
Was du markiert hast, ist im übrigen weitestgehend nicht polemisch. Vielleicht musst du bei deiner Kompetenz sprachlicher Analyse nachschulen, um hier ebenso fundiert wie hinsichtlich der Vorgehensweise der Versicherungen (aus deren Sicht) argumentieren zu können.
Und lesen und verstehen ist auch nicht deine Stärke:
Zitat:
Hafi:
Dass Du Dich erdreistet, die "Gepflogenheiten" hier anzuprangern und auf Deine Fachkenntnis zu verweisen ist geradezu unverschämt.
Ich schrieb, dass ich mich ETWAS mit der Materie auskenne. Das ist eine Einschränkung! Damit wollte ich ganz bewusst darauf hinweisen, dass ich kein Fachmann bin - also weder SV oder Anwalt noch Versicherungsmitarbeiter. Ich habe lediglich leidliche Erfahrungen sammeln dürfen.
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@3dition
...........und HAFI hat Dir nur gepostet, wie das Regelwerk läuft.
Wenn Du eine andere Meihnung hast, dann ist das Dein Problem.
Wo? Welches Regelwerk meinst du? Die Vorgehensweise zur Kürzung von Gutachten bei fiktiver Abrechnung oder was?
Na die Kürzungen, welche bei fiktiver Abrechnung vorgenommen werden ,sind ja auch erstmal OK.
Wenn man dann noch den Anspruch hat, Verbringungskosten und gekürzte Stundenverrechnungssätze und Ersatzteilpreisaufschläge nacherstattet zu bekommen, hat man ja noch diverse Möglichkeiten, dieses Bedürfnis nachzuweisen. Im deutschem Recht stehen dem Anspruchsteller ja hierzu verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, wie z.B bei passenden Fahrzeugalter nachzuweisen, dass das Fahrzeug regelmäßig beim Fachhändler instand gesetzt wird bzw wurde durch nachweis eines lückenlosen Scheckheftes oder halt eine andere dringende Begründung, wie z.B. bei erst kürzlich erfolgten Fahrzeugkauf darzulegen, dass man selber das Fahrzeug immer beim Fachhändler instand setzen wird....
Hierzu richtig, man es wohl Sinn (und das sage ich als Schadenmitarbeiter), einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, damit der Fachmann der Versicherung auch einen "ebenbürtigen" Gesprächspartner hat - was die fachliche Kompetenz angeht -
aber es ist halt schwer, pauschal zu behaupten, dass die vorgenommenen Kürzungen IMMER falsch sind, denn im Großteil der Fälle gelingt es einem Anspruchsteller auch mit Fachanwalt für Verkehrsrecht NICHT, den geforderten Wegfall der Kürzungen aufzuheben, weil einfach die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind !
Da ich nur die Erstaufnahme mache und keine abschließende Bearbeitung vornehme, sind mir ehrlich gesagt auch einige dieser Möglichkeiten erst hier beigebracht worden und da kann man mal sehen, dass auch Fachleute nicht auslernen sondern sich auch gern mal belehren lassen.
Aber hier immer pauschal zu sagen, dass Versicherungsunternehmen das IMMER falsch machen, dagegen wehre ich mich. Wer einen Schaden fiktiv abrechnet und den Wagen in einer Hinterhofwerkstatt günstig instand setzen lässt, muss sich halt vorhalten lassen, vermutlich auch sonst im Regelfall nicht in eine Fachwerkstatt zu gehen. Sonst könnte man ja schließlich auch gleich dort reparieren lassen und nach Rechnung abrechnen. Wobei man dann auch noch in den Genuss diverser Nebenleistungen kommt.
Und FEUER FREI.
Feuer frei?! OK!
Also, deine Argumentation übersieht, dass die Vers.
a) nicht darauf hinweisen, dass vorgenommene Kürzungen unter gewissen Bedingungen doch gezahlt werden (der Ton ist eher: Nimm das Geld und hau ab, sonst machen wir dir richtig Stress, schließlich werfen sie gleich mit Urteilsnummern um sich)
und wichtiger:
b) würde man in der Fachwerkstatt reparieren, würden sie auch alles zahlen. Warum dann nicht direkt an den Geschädigten bei fiktiver Abrechnung? Warum darf - oder rhetorisch: erdreistet sich - die Versicherung, bei der einen Schadensabwicklung zu kürzen und bei der anderen nicht? Warum will sie an einer möglichen - allein durch das aktive Tun des Geschädigten (eigene Reparatur, Aussuchen einer günstigeren Werkstatt) erzielten Einsparung mitverdienen?
Ich würde sogar damit leben können, wenn man sagen würde, dass ab einem gewissen Fahrzeugalter auch die Reparatur in einer Vertragswerkstatt nicht mehr voll gezahlt werden würde. Dann wäre es wenigstens einheitlich. Das wird natürlich - der Lobby sei Dank - nie kommen. Aber entweder, oder!
Zitat:
Original geschrieben von Relaxolator
Wer einen Schaden fiktiv abrechnet und den Wagen in einer Hinterhofwerkstatt günstig instand setzen lässt, muss sich halt vorhalten lassen, vermutlich auch sonst im Regelfall nicht in eine Fachwerkstatt zu gehen.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Beispiel: Karl-Heinz, Rentner, 67, Astrafahrer, Auto 7 Jahre alt, aber doppelt-scheckheftgepflegt (also vorsichtshalber 2 Monate zu früh als jemals einen Tag zu spät zur Inspektion). Karl-Heinz lässt sogar die Winterräder bei Opel wechseln und wenn eine Lampe kaputt ist, fährt er SOFORT zu Opel und lässt das erledigen, obwohl seine Frau eigentlich ins Einkaufszentrum wollte. Das muss dann warten.
Die Pfefferminzia zahlt anstandslos an Opel die Reparaturkosten, wie vom SV ermittelt.
Autonarr Ingo hat ne eigene kleine Werkstatt in seiner Doppelgarage mit Grube. Er hat verschiedenste Öle probiert und nun das beste für seinen Astra gefunden. Er wechselt alle 5000km. Inspektion macht er immer selbst, sogar an Muttis Corsa, weil Ingo ja nett ist und echt Ahnung hat. Schon lange wollte Ingo eine gecleante Heckklappe, ist aber noch nicht dazu gekommen. Jetzt, wo die einer verbeult hat, kann er das in Angriff nehmen. Er verbaut auch noch einen Sportauspuff. Sein Auto ist nachher alle mal besser als das von Karl-Heinz und war es technisch immer, weil Ingo so pingelig ist.
Warum zahlt die Pfefferminzia bei dem gleichen Schaden an Ingo nun deutlich weniger? Er hat wesentlich mehr Aufwand als Karl-Heinz, der seine Kiste zu Opel schleppen lässt und mit nem Leihwagen zu Mutti fährt. Warum will die Vers. von Ingos Kompetenz profitieren und Geld einbehalten, was ihm lt. SV zusteht?
Die Schadenshöhe bestimmt der SV - nicht der Reparaturweg!
weil die nach dem deutschen Recht fachgerechte Reparatur halt nur der Opelhändler macht.....
Hier halten sich die Versicherer, auch wenn man es nicht wahr haben mag, nun mal an das deutsche Recht.
Weil woher soll der deutsche Versicherer wissen, dass Ingo ggfls. mindestens genau so kompetent ist wie der Werkstattmeister von Karl-Heinz??? Sollen sie jedesmal einen Test der Fertigkeiten von Ingo machen??? Praktisch nicht umsetzbar.
Und das Ingo alle 5000 km sein lange ausprobiertes Motoröl wechselt, ergibt sich auch nicht aus den Dellen der hinteren Stoßstange.
Warum wird bei fiktiver Abrechnung nicht auch weiteres wie MWST, Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge nicht automatisch gezahlt??!?! :
Der deutsche Gesetzgeber hat festgelegt, dass sich ein Geschädigter an einem Schadenfall nicht bereichern darf.
Weißt er die höheren Kosten nicht durch Rechnung nach, hat er sie auch nicht gehabt und würde sich bereichern.
Vom fiktiven Abrechner wird davon ausegangen, dass er kein Reparaturinteresse hat. Damit fallen die "Nebenkosten" nicht an und der Geschädigte würde sich bereichern. Ihm würden dann Kosten erstattet, die defacto nicht anfallen. Er würde sich also bereichern.
Ganz im Ernst, wer bei fiktiver Abrechnung eine Reparatur in Eigenregie vornimmt, hat im Regelfall noch derart hohe Ersparnisse bei der Reparatur, dass er die Positionen, ohne auf Heller und Cent zu errechnen, quasi schon miterstattet bekommt.
Und leider ist es so: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Versicherer haben nun mal noch kein Aufklärungsgebot, dürfen Schäden ja auch nicht für die eigenen Kunden bei anderen Versicherern geltend machen, denn da haben Sie sogar ein RechtsberatungsVERBOT - auch wenn sie es könnten.
Noch sind wir halt nicht in den Niederlanden, wo dass so läuft.
Die MwSt bekommt der Staat und sie zählt nicht zu den Schadenskosten. Alles andere schon.
Dein erster Satz:
weil die nach dem deutschen Recht fachgerechte Reparatur halt nur der Opelhändler macht.....
ist nun leider ein gutes Argument für mich: Die Vers. verweisen ja eben beim kürzen auf andere Werkstätten, die eben auch fachgerecht reparieren sollen.
UPE-Aufschläge und Verbringungskosten werden in der Regel bei fiktiver Abrechnung erstattet, wenn sie orts- bzw. regionsüblich sind.
Wo weit und breit keine zu zahlen sind, würde ich sie auch nicht fordern.
Ärgerlicher ist ja der Verweis auf niedrigere Stundensätze bei anderen Werkstätten. DAS finde ich einen nicht zulässigen Eingriff in die Dispositon des Geschädigten.
Wenn die Vers. kürzen wollen, dann sollten sie sehr wohl Ingos Fachkenntnisse prüfen müssen. Du machst es dir so zu leicht, denn so drehen die Vers. das ja um und behaupten pauschal, keiner habe solche Fachkenntnisse. Warum wird die Beweislast in deiner Argumentation auf den Geschädigten gelegt?
Der Gesetzgeber hat übrigens ausführlich erläutert, dass fiktive Abrechnung KEINE Bereicherung darstellt. Nur die MwSt, die er ja ggf. nicht zahlt, wäre eine, denn die steht ihm in keinem Fall zu, sondern wird durchgereicht an Schäuble.
Das Nicht-Aufzeigen von Möglichkeiten mit dem Rechtsberatungsverbot in einen Linie zu bringen, ist nun ganz daneben. Vers. haben z.b. eine Aufklärungspflicht! Sie kommen dieser hier nicht nur nicht nach, sondern sträuben sich gegen freiwillige Zahlung und Erläuterung.
Aber der Hauptpunkt bleibt der gleiche. Ich drehe es mal um: Warum wehren sich Versicherungen nicht, wenn Leute ihre Autos in der teuren Vertragswerkstatt reparieren lassen? Es gibt doch genug günstigere und gleichwertige Reparaturwege. Außerdem könnte man ja anbieten, dass der Geschädigte 50% bekommt, wenn er mit der verbeulten Karre weiterfährt und nicht reparieren lässt.
Warum wird dieser Ansatz nicht verfolgt?
Zitat:
Original geschrieben von floria1919
Dann haben wir ein Leihfahrzeug. Wenn auch nicht gleichwertig; denn nun muss ich Benzin tanken. Die Preise sind "etwas anders", als Gas.
Dann paß aber bei fiktiver Abrechnung auf, daß Du im nachhinein nicht noch Geld mitbringen mußt.
Oder hast Du von der gegnerischen Versicherung eine schriftliche Zusage dafür.
Und auch den Zeitraum.
das mit dem Leihwagen haben wir mit dem Anwalt abgesprochen und der regelt es mit der Werkstatt. Wie, das ist mir wurscht.... - ich habe zweimal mit ihm wegen des Leihw. telefoniert und denke, das wird er schon regeln.
Und die anderen Fragen müsste er mir auch beantworten können. Stimmt. Aber das GA bekam ich erst gestern vor 17 Uhr und am Freitag nachm. - da arbeitet kein Anwalt mehr.
Ich seh der Sache mit den Kürzungen durch die gegnerische Versicherung relativ gelassen entgegen. Auch das wird der Anwalt regeln, denke ich.
Zitat:
Original geschrieben von floria1919
das mit dem Leihwagen haben wir mit dem Anwalt abgesprochen und der regelt es mit der Werkstatt.
fassen wir zusammen:
-das auto ist KEIN totalschaden...
-der anwalt soll alles mit der werkstatt (in der du NICHT reparierst) regeln?...
-du hast seit 2wochen einen leihwagen (wielang ist die im gutachten angegebene rep.dauer?)...
prima!
im idealfall hast du einen leihwagen nach dem unfallersatzwagen-tarif...richte dich schonmal darauf ein, das du im worst-case alleine für den leihwagen ein 4-stelliges sümmchen aus eigener tasche draufzahlen darfst!
Zitat:
Original geschrieben von Relaxolator
weil die nach dem deutschen Recht fachgerechte Reparatur halt nur der Opelhändler macht.....
Aha, soso.......
Und warum wird dann in den Kürzungsberichten als Referenzwerkstatt die freie Karosseriebauwerkstatt angeführt, wenn die die eine fachgerechte Reparatur nach "deutschen" Recht nicht ausführen können ?
Und auch deine anderen Ausführungen bezüglich der vom Gesetzgeber festgelegten Vorgehensweise bei fiktiver Abrechnung sind mit Verlaub ja wohl völliger Kokolores.
Hast du schon ma etwas vom Integritätsinterese gehöhrt?
Hast du dir schon Gedanken darüber gemacht, das ein Anspruchsteller das Geld aus dem Schadensfall evtl. für einen Neukauf eines anderen Fahrzeuges verwenden möchte ?
Wie kommst du eigentlich dazu zu behaupten das ein Anspruchsteller der fiktiv abrechnen möchte ein Abzocker ist ?
Glaubst du eingentlich hier im Versicherungsforum lesen und schreiben nur User die man mit Phrasen und falscher Auslegung der Rechtsprechung hier für dumm verkaufen kann ?
Glaubst du das wirklich ?
Dann pass mal auf, dass ich hier nicht mal meine Kanone mal lade.........