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Auffahrunfall forfour - Versicherung zickt rum

Themenstarteram 20. November 2009 um 15:55

Hallo zusammen,

ich hab da mal ne kurze Frage an euch.

Vor 2 Wochen ist mir jemand auf meinen Smart hinten schön draufgefahren.

Ich stand an einer Roten Ampel und der Hintemann wollte halt net Bremsen!:(

Wir waren und einig, dass der andere Schuld war und haben alles geklärt!

Ich also ins Smart Center und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und den an die Versicherung der Unfallverursachers geschickt.

Lt. KV war der Schaden rund 660 Euro (netto).

Neues Mittelteil der Stoßstange, Arbeitszeit, Lackieren ect.

Jetz schreib mir aber die gegnerische Versicherung, dass ich mein Auto ja net zu Smart bringen muß, sondern eine Frei Werkstatt beauftragen soll weil die ja billiger sind.

Jetzt haben die mir mal eben 200 Euro weniger überwiesen.

Was soll ich tun?

Was haltet Ihr davon?

Schonmal danke für eure Hilfe!

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17 Antworten

Hallo

Ich glaube da hilft nur ein Anwalt(Rechtschutz?)!!

Themenstarteram 20. November 2009 um 16:04

Rechtschutz hab ich!

Allerdings will ich es erstmal auf dem friedlichen Weg versuchen!

Bei so einer Versicherung würde ich gleich ins volle gehen. Was denken die sich eigentlich?

Themenstarteram 20. November 2009 um 16:14

Das hab ich mir auch gedacht!

Als der Brief kam und ich den gelesen habe, dachte ich...

..ich steh im Wald!:D

Da freut sich der Anwalt... Kannste nur über den zum Glück vorhandenen Rechtsschutz laufen lassen sonst ist da kein Geld mehr zu erwarten.

Kann dann allerdings noch wochen dauern... Dann kommt nochmal nen Gutachter der die Daten an den Anwalt weitersendet, der Teilt die Summe der gegnerischen Versicherung mit und droht mit einer Anklage etc. und die Versicherung zahlt dann im Regelfall. Ansonsten wird die Sache wohlmöglich noch vor Gericht ausgetragen, was allerdings bei der Summe recht unwahrscheinlich ist, da die Gerichtskosten höher sind als der Schaden selbst.

Wünsche Dir alles Gute in dem Fall.

MfG M.Meißner

Zitat:

Original geschrieben von Verbrecher75

Allerdings will ich es erstmal auf dem friedlichen Weg versuchen!

Vergiss es! Auf friedlichen Wege erreichst Du da gar nix!

Solchen Machenschaften muß man gleich entschieden entgegen treten, alles andere hat gar keinen Wert. Kostet nur Zeit und Nerven!

Wenn Du selbst mit denen rum streitest, erreichst Du ohnehin nix!

Da musst Du Dich bloß von irgendeinem kleinen Sachbearbeiter belehren lassen! Muß man sich nicht antun!

Ein Brief von einem Anwalt wirkt dagegen Wunder!

Deshalb ist es gut, daß Du eine Rechtsschutzversicherung hast, sei froh!

am 20. November 2009 um 17:23

Hallo,

meine Frau arbeitet bei einer großen deutschen Versicherung im Bereich KFZ und meint es wäre nicht rechtens. Der Geschädigte hat die Wahl, wo er sein Auto reparieren läßt. Hast du es denn schon machen lassen, oder erstmal den Kostenvoranschlag geschickt?

Natürlich ist es nicht rechtens und das wissen die auch ganz genau! :mad:

Aber die verlassen sich drauf, daß ein gewisser Prozentsatz sich ins Bockshorn jagen lässt und den Konflikt scheut, weil keine Rechtsschutzversicherung besteht und deshalb das Kostenrisiko gescheut wird und einige geben sich dann eben doch damit zufrieden.

Genau deshalb gehört da auch gleich richtig dagegen vorgegangen.

Der Anwalt soll gleich mal mit seinem Anschreiben an die Versicherung eine saftige Rechnung mitschicken, die darf nämlich die Versicherung als Verursacher dieser Auseinandersetzung gleich noch mit bezahlen. Dann stehst Du bei Deiner Rechtsschutzversicherung nämlich so, als ob Du sie nicht in Anspruch genommen hast. Das wäre wichtig wegen zukünftiger Fälle!

Man ist auch nicht gezwungen, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren und darf einen Gutachter seiner Wahl beauftragen. Trotzdem verstehen es die Versicherungen meisterhaft, hier falsche Tatsachen vorzuspiegeln und nötigen in schöner Regelmässigkeit, den der Versicherung gewogenen Gutachter zu akzeptieren.

Nur wer sein Recht kennt, kann hier Paroli bieten!

mirsanmir sagt es richtig.

Du hast freie Gutachter- und Werkstattwahl. Deine Rechtsschutz brauchst du nicht, weil du als Geschädigter Anspruch gegen die Versicherung des Unfallgegners hast.

Rufe da Montag mal an. Wenn die merken, dass du dich auskennst werden die es wohl übernehmen. Sag kipp und klar, du willst es bei Smart machen lassen, andernfalls Anwalt, den die auch noch zahlen müssen.

Übrigens steht dir für die 1-3 Tage der Repartur ein Mietwagen zu oder ein Nutzungsausfall-Entgelt. Eine Telefon- Briefpauschale von 20 oder 25 Euro ebenfalls.

 

BEN

Zitat:

Original geschrieben von Verbrecher75

 

Lt. KV war der Schaden rund 660 Euro (netto).

Neues Mittelteil der Stoßstange, Arbeitszeit, Lackieren ect.

Jetz schreib mir aber die gegnerische Versicherung, dass ich mein Auto ja net zu Smart bringen muß, sondern eine Frei Werkstatt beauftragen soll weil die ja billiger sind.

Jetzt haben die mir mal eben 200 Euro weniger überwiesen.

Was soll ich tun?

Was haltet Ihr davon?

Schonmal danke für eure Hilfe!

Jetzt mal janz ruhich! :)

Zunächst einmal scheint die Versicherung die Haftung dem Grunde nach anzuerkennen, sonst hätte sie nicht gezahlt, was ja bei einem einfachen Auffahrunfall recht normal ist (Anscheinsbeweis spricht gegen den Auffahrenden und muss von diesem widerlegt werden).

Dann hat die Versicherung fiktiv abgerechnet, d.h. ohne konkrete Reparaturrechnung. In diesem Fall erhältst Du nur die Netto-Reparaturkosten. Das ist keine Schikane der bösen Versicherung, sondern entspricht der gesetzlichen Regelung des BGB. Ohne Reparatur keine MwSt.

Möglicherweise hat die Versicherung auch die Stundenverrechnungssätze Deiner Smart-Werkstatt gekürzt. Das machen viele Versicherungen bei fiktiver Abrechnung mit dem Hinweis auf eine günstigere Möglichkeit und spricht grundsätzlich nicht gegen die Seriosität der Versicherung.

Jetzt hast Du zwei Möglichkeiten:

Du willst den Wagen in Deiner Smart-Werkstatt reparieren lassen (konkrete Abrechnung). Dann MUSS die Versicherung die Brutto-Rep.kosten (netto, wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist) an die Werkstatt (nach Abtretung) oder an Dich (wenn Du in Vorlage getreten bist) zahlen. Du MUSST keine von der Versicherung zur Reparatur vorgeschlagene Werkstatt akzeptieren (es sei denn bei Kasko mit einem Steuerungstarif).

Wenn Du es bei der fiktiven Abrechnung belassen willst, wäre es interessant, welche Werkstatt die Versicherung benannt hat und ob überhaupt eine bestimmte Werkstatt benannt wurde. Handelt es sich um eine Markenwerkstatt in Deiner Nähe oder um eine freie Werkstatt oder um eine, die soundsoviel Kilometer von Dir entfernt liegt? Je nach dem sind die Aussichten, vor Gericht mehr Geld rausholen zu können. Sowas ist auch immer abhängig vom Gericht. An einem Gang zum RA (möglichst Fachanwalt für Verkehrsrecht, NICHT Versicherungsrecht!!!) führt dann kein Weg vorbei. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du ja ganz entspannt da ran gehen, selbst wenn Du vor Gericht nicht gewinnen solltest.

Ach ja, auch ohne RA kannst Du bei der Versicherung auch noch eine Kostenpauschale geltend machen (ich würde es mal mit 25,- Euro probieren).

Dies sind nur die persönlichen Gedanken von Vitello Tonnato und keine Rechtsberatung!

Hi,

Versicheruung anschreiben dass sie den vollen Betrag innerhalb 2 Wochen überweisen soll, sonst wirst Du rechtliche Schritte einleiten. Ich sage Dir, Du hast das Geld innerhalb den zwei Wochen. Den selben Fall hatte ich auch. Die probieren es halt immer. Versicherung hat keine Chance!

Grüße giland

Themenstarteram 23. November 2009 um 17:48

Hallo,

1000 Dank für eure Mithilfe.

Also der Wagen wurde noch nicht repariert. Ich habe lediglich den KV eingereicht.

Und das ich nur den Nettobetrag ausgezahlt bekomme ist mir natürlich bekannt!

Dieser ist aber lt. SmartCenter 660,57 Euro. Die Vers. hat mir aber nur 458,32 Euro gezahlt!

Rein rechtlich hab ich dann ja wohl aber anrecht auf die 660 Euro! Und die will ich auch haben. :)

Naja, ich hab der Vers. jetzt erstmal ein kleinen "Drohbrief" geschickt. Mal sehen was dabei raus kommt.

Ich werd berichten....

Themenstarteram 4. Dezember 2009 um 15:00

Hier mal ein kleiner Zwischenbericht.

Ich hatte ja der Versicherung einen netten Brief geschrieben und diese aufgefordert, mir die Differenz umgehend zu erstatten.

Inkl. einer Kostenpauschale von 20 Euro (Danke für die Hinweis).

Gestern kam das Antwortschreiben.

Die 20 Euro Kostenpauschale wurden angewiesen....

Bezüglich der Restforderung verweisen wir auf unser Schreiben vom..... Bla bla bla.

Tja, wenn die es so wollen bekommen die es eben so...!

Ich wollte den Schaden ja eigentlich nicht machen lassen und mir die 660 Euro gemäß Kostenvoranschlag einstecken.

Da die Versicherung aber jetzt so rumzickt, bring ich den Wagen schön zu Smart, lass den Schaden machen und dann dürfen die halt den Bruttobetrag in höhe von 780 Euro zahlen. Dazu kommt dann noch der Mietwagen usw.

Armes Land, in dem ich mich als geschädigter noch rechtfertigen muß und nur Stress und Ärger deswegen habe...!!!!!!!!:mad:

Zitat:

Original geschrieben von Verbrecher75

Armes Land, in dem ich mich als geschädigter noch rechtfertigen muß und nur Stress und Ärger deswegen habe...!!!!!!!!:mad:

Man könnte es ja auch mal so sehen: Warum solltest Du als Geschädigter Ersatz für etwas bekommen, das Dir nicht zusteht? Der Schädiger schuldet Naturalrestitution (also Reparatur) oder den entsprechenden Geldwert. Wenn es aber eine Werkstatt gibt (die wird die Versicherung konkret benannt haben), die zu den von der Versicherung zugrunde gelegten Konditionen reparieren kann, warum solltest Du dann die fiktiven Kosten eines Smart-Centers bekommen? Zumal die Versicherungen i.d.R. mit vernünftigen Werkstätten zusammenarbeiten, oft sogar mit Markenwerkstätten oder zumindest mit renommierten Freien.

Etwas anderes ist es freilich, wenn Du konkret reparieren läßt. Hier kannst Du Dir selbstverständlich die Werkstatt aussuchen, die das machen soll - also auch das teure Smart-Center - und die Versicherung zahlt das.

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