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Auffahrunfall durch abwürgen

Themenstarteram 18. April 2017 um 11:05

Hallo V&S-Forum,

kürzlich in der Tageszeitung zu lesen:

Es kam zu zwei Auffahrunfällen, weil ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug an einer Einmündung abgewürgt hatte. Er musste anhalten, um vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge auf der Hauptstraße passieren zu lassen. Angeblich legte Er einen zu großen Gang ein und würgte den Motor seines Autos ab.

Zwei hinter ihm befindliche Fahrzeuge glaubten, daß das vordere Fahrzeug weiterfährt, erkannten die Situation zu spät und fuhren beide auf das Fahrzeug, welches den Motor abgemurkst hatte auf.

Laut Zeitungsbericht bemerkte der "Abwürger" nicht, daß zwei Autos auf Ihn aufgefahren sind und fuhr weiter.

Jetzt wird Er als "Unfallverursacher" wegen Fahrerflucht, bzw. wegen unerlaubtem entfernen vom Unfallort von der Polizei gesucht.

Meine Frage nun:

Wie kann es sein, daß der Fahrzeugführer, der sein Auto abgewürgt hat, hier Unfallverursacher ist ?

Es ist doch so, daß derjenige Unfallverursacher ist, welcher hinten drauf fährt ?!

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. April 2017 um 11:17

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 18. April 2017 um 13:11:32 Uhr:

Weil Abwürgen des Motor als Vermeidbarer Fehler gilt, ähnlich wie liegenbleiben wegen zu wenig Sprit. Ob er natürlich 100% Schuld bekommt, sehe ich nicht so.

Das kann man jetzt so sehen, betrachte ich aber anhand der STVO nicht so.

Der "Abwürger" ist doch nicht Schuld daran, wenn die hinter Ihm befindlichen Verkehrsteilnehmer die Situation falsch einschätzen und im Glauben sind, daß Er anfährt, bzw. weiterfährt.

Jeder hat sein Fahrzeug so zu bewegen, daß man jederzeit anhalten kann und mit Fehlern anderer ist zu rechnen.

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Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 20. April 2017 um 10:35:32 Uhr:

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 18. April 2017 um 13:45:04 Uhr:

 

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6080.php

Ja und? Der Vorausfahrende wurde im verlinkten Urteil keineswegs als "der (Haupt)Schuldige" hingestellt:

"Ein Auffahrunfall, bei dem das nachfolgende Fahrzeug mit dem Vorausfahrenden kollidiert, nachdem dieses vor einer Grünlicht anzeigenden Ampel angefahren und kurz darauf infolge des Abwürgens des Motors wieder zum Stillstand gekommen war, führt zu einer Mithaftung des Vorausfahrenden in Höhe von 25 %."

Donnerwetter, das hätte ich nicht gedacht...

Zitat:

@4matic Guenni schrieb am 21. April 2017 um 19:50:35 Uhr:

Oder der ihm aufgefahren ist, hat das genau in dem Moment gemacht als er den Motor abgewürgt hat. Das "auffahren" ist im "abwürgen/ bocken des Autos" untergegangen! Der Beschuldigte hat es in der Situation/ Stress garnicht bemerkt!

Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Ein leichter Aufprall von hinten kann durchaus im untertourigen "Bocken" untergehen. Müsste man dann einen Sachverständigen beiziehen, der angesichts der Schäden eine Aussage zur Aufprallgeschwindigkeit macht. Es gibt ja auch gefestigte Rechtsprechung, dass gewisse Parkunfälle nicht unbedingt bemerkt worden sein müssen.

Letztens ist mir einer im Rückwärtsgang aufgefahren, und hat steif und fest behauptet, mich nicht getroffen zu haben. Selbstschutz? Oder hat er das für wahr gehalten? Der Schaden war jedenfalls nur mit einer starken Lupe unter starker Vergrößerung feststellbar. Der Schadenersatz wird sich auf die Höhe der Schahdensfeststellung beschränken. Die Kratuer selbst sind nicht bezifferbar, da die Stoßstange durch Langstreckenfahrten (Steinschlag usw.) stark gesprenkelt ist. Der Lack leidet deutlichw über Tempo 180 km/h ++ :-)

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 21. April 2017 um 20:46:06 Uhr:

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 20. April 2017 um 10:35:32 Uhr:

 

Ja und? Der Vorausfahrende wurde im verlinkten Urteil keineswegs als "der (Haupt)Schuldige" hingestellt:

"Ein Auffahrunfall, bei dem das nachfolgende Fahrzeug mit dem Vorausfahrenden kollidiert, nachdem dieses vor einer Grünlicht anzeigenden Ampel angefahren und kurz darauf infolge des Abwürgens des Motors wieder zum Stillstand gekommen war, führt zu einer Mithaftung des Vorausfahrenden in Höhe von 25 %."

Donnerwetter, das hätte ich nicht gedacht...

Ich schon. Wenn die Ampel auf "grün" springt, muss man nicht notwendigerweise mit einer starken Bremsung des vorausfahrenden rechnen. Das ist wie eine Vollbremsung auf freier Strecke - man muss damit nicht rechnen. Es sind aber trotzdem immer nur Einzelfälle, die je nach konkreter Situation unterschiedlich ausfallen können.

Im von Geisslein geschilderten Fall geht es aber um das Abwürgen des Motors an einer wartepflichtigen Einmündung. Der Auffahrende muss an der Haltelinie sowieso wieder anhalten, konnte also nicht uneingeschränkt damit rechnen, dass der Vorausfahrende durchstartet.

Ich hatte mal in der Nähe einer Einmündung gewohnt, die nicht senkrecht (90°) auf die Hauptstraße zulief, sondern mit schätzungsweise 30° sehr schräg auf diese zulief. Es kam regelmäßig zu Auffahrunfällen, wenn der Erste sein Fahrzeug leicht in Bewegung versetzte, letztendlich sich dann aber trotzdem für das Abwarten entschied. Regelmäßig rollten dann die Nachfolger mit Blick um knapp 150° nach rechts hinten weiter ohne darauf zu achten, dass der Vorausfahrende tatsächlich weg ist. Alle mir bekannten Unfälle gingen zu Lasten des Auffahrenden (davon war kein Gerichtsurteil dabei), das Ganze ist aber schon ein paar Jahrzehnte her, als die Stoßstangen ihren Namen noch verdienten. Mittlerweile ist diese Kreuzung massiv entschärft.

am 26. April 2017 um 13:19

Wer würde schon als Tatbestand zugeben, daß ihm das Auto ausgegangen ist, wenn er die mögliche Rechtsfolge kennt? Dann war es halt ein Passant, der "angedeutet" hat, auf die Straße zu fallen.

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