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Auffahrunfall durch abwürgen

Themenstarteram 18. April 2017 um 11:05

Hallo V&S-Forum,

kürzlich in der Tageszeitung zu lesen:

Es kam zu zwei Auffahrunfällen, weil ein Verkehrsteilnehmer sein Fahrzeug an einer Einmündung abgewürgt hatte. Er musste anhalten, um vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge auf der Hauptstraße passieren zu lassen. Angeblich legte Er einen zu großen Gang ein und würgte den Motor seines Autos ab.

Zwei hinter ihm befindliche Fahrzeuge glaubten, daß das vordere Fahrzeug weiterfährt, erkannten die Situation zu spät und fuhren beide auf das Fahrzeug, welches den Motor abgemurkst hatte auf.

Laut Zeitungsbericht bemerkte der "Abwürger" nicht, daß zwei Autos auf Ihn aufgefahren sind und fuhr weiter.

Jetzt wird Er als "Unfallverursacher" wegen Fahrerflucht, bzw. wegen unerlaubtem entfernen vom Unfallort von der Polizei gesucht.

Meine Frage nun:

Wie kann es sein, daß der Fahrzeugführer, der sein Auto abgewürgt hat, hier Unfallverursacher ist ?

Es ist doch so, daß derjenige Unfallverursacher ist, welcher hinten drauf fährt ?!

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. April 2017 um 11:17

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 18. April 2017 um 13:11:32 Uhr:

Weil Abwürgen des Motor als Vermeidbarer Fehler gilt, ähnlich wie liegenbleiben wegen zu wenig Sprit. Ob er natürlich 100% Schuld bekommt, sehe ich nicht so.

Das kann man jetzt so sehen, betrachte ich aber anhand der STVO nicht so.

Der "Abwürger" ist doch nicht Schuld daran, wenn die hinter Ihm befindlichen Verkehrsteilnehmer die Situation falsch einschätzen und im Glauben sind, daß Er anfährt, bzw. weiterfährt.

Jeder hat sein Fahrzeug so zu bewegen, daß man jederzeit anhalten kann und mit Fehlern anderer ist zu rechnen.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. April 2017 um 13:56:26 Uhr:

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 18. April 2017 um 13:11:32 Uhr:

Weil Abwürgen des Motor als Vermeidbarer Fehler gilt, ähnlich wie liegenbleiben wegen zu wenig Sprit. Ob er natürlich 100% Schuld bekommt, sehe ich nicht so.

Er bekommt überhaupt keine Schuld, wenn überhaupt dann eine Mithaftung.

Aber wer hier in dieser Situation auffährt, ist echt zu doof zum Auto fahren, hat tief und Traumlos gepennt oder ist viel zu dicht aufgefahren und sollte m.e. den vollen Schaden ersetzen...an beiden Autos.

Ich war vor Jahren mal Zeuge eines solchen/ähnlichen Unfalls, eine junge Frau ist losgefahren und hat sich dann aber doch anders entschieden und hat gebremst, bums..., der junge Mann der aufgefahren ist hat ständig auf die Junge Frau eingeredet " Wenn sie einmal losgefahren sind dürfen sie nicht mehr anhalten !" .

Auch auf die Polizei hat er so eingeredet, die sah es aber nicht so.

Weißt du, wie es ausging?

Wobei ich es mir denken kann.

Zitat:

@Amarok85 schrieb am 18. April 2017 um 13:40:19 Uhr:

(...)

Wie häufig bin ich schon auf eine Ampel zugerollt in der Annahme "Ah grün der fährt gleich!" Nur um dann doch zum Stillstand runter zu bremsen...

In Budapest habe ich mal ein verzweifeltes Manöver in die Gegenfahrbahn gefahren, weil der Vordermann (Kleinlaster) bei Grün nicht losgefahren ist (aus gutem Grund: er war als Zeuge in einen Unfall verwickelt, der vor ihm war, und die Straße blockiert hat). Nix passiert.

War mir eine Lehre. Das Zauberwort heißt "Abstand". Mein Fahrlehrer hat mir den Abstand auch an der Ampel stehend beigebracht: um die Auspuffgase nicht im vollen Umfang abzukriegen.

Wenn also NICHT die Verkehrssicherheit der Grund für den Abstand wäre, dann wären die Abgase ein sehr trifftiger Grund für eben Diesen.

Schändlich, dass Gerichte eine 30% bis 50% -Haftung des Vorausfahrenden erkennen können. Solche Urteile können mal wieder nur aus der Schatulle für Standardurteile gezogen worden sein, um sich die Arbeit zu sparen.

Wer vorne ist, bestimmt das Tempo (bis er vorschriftsmäßig überholt wird). Ende der Diskussion.

Wenn der die Straße blockiert, ist dies ein Sachverhalt, der völlig getrennt betrachtet und ggf. geahndet werden kann/müsste. Auch die größte Blödheit rechtfertigt keine Annäherung, aus der unvermeidbar ein Zusammenstoß resultieren kann.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 18. April 2017 um 14:02:54 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. April 2017 um 13:56:26 Uhr:

 

Er bekommt überhaupt keine Schuld, wenn überhaupt dann eine Mithaftung.

Aber wer hier in dieser Situation auffährt, ist echt zu doof zum Auto fahren, hat tief und Traumlos gepennt oder ist viel zu dicht aufgefahren und sollte m.e. den vollen Schaden ersetzen...an beiden Autos.

Ich war vor Jahren mal Zeuge eines solchen/ähnlichen Unfalls, eine junge Frau ist losgefahren und hat sich dann aber doch anders entschieden und hat gebremst, bums..., der junge Mann der aufgefahren ist hat ständig auf die Junge Frau eingeredet " Wenn sie einmal losgefahren sind dürfen sie nicht mehr anhalten !" .

Auch auf die Polizei hat er so eingeredet, die sah es aber nicht so.

Weißt du, wie es ausging?

Wobei ich es mir denken kann.

Nein, ich war damals Radfahrer, habe brav meine Zeugenaussage vor der gerufenen Polizei gemacht und habe dann nie wieder etwas davon gehört, jedenfalls kann ich mich nicht dran erinnern.

Zitat:

@debiler schrieb am 18. April 2017 um 13:14:38 Uhr:

Er ist meiner Meinung nach zwar ursächlich für den resultierenden Unfall, aber nicht der Verursacher. Das sind schon zwei paar Schuhe.

Genau, Verursacher - ja, Schuldiger - nein.

Also ich finde das man in Kreuzungs- und

Ampelbereichen mit bremsenden Autos rechnen muß und jemand der sein Auto

auf einer Kreuzung abwürgt, hat meistens

nicht die nötige Gelassenheit und Weitsicht,

hinter sich auf Geräusche zu achten.

Ich verstehe warum er als Beteiligter gesucht wird, ich wäre aber arg irritiert,

wenn ich als Abwürger eine Mitschuld

kriegrn würde.

Ich war vor wenigen Jahren auch mal in einen ähnlichen Unfall verwickelt. Es ging bei grün zügig los, als vor mir eine gar nicht so häßliche Dame plötzlich aus ihrer Spur ausbrach, Vollbremsung - Bumms! (Nein, nicht die Dame!:D)

Sie hatte zwar den Unfall verursacht, bekam aber keine Schuld dafür zugesprochen, daß mein Hintermann mir reingeknallt ist. Der hat die volle Schuld abbekommen.

Zitat:

@onzlaught schrieb am 18. April 2017 um 17:32:20 Uhr:

...ich wäre aber arg irritiert, wenn ich als Abwürger eine Mitschuld kriegrn würde.

Wie oft muss eigentlich noch erklärt werden, dass es sich dabei nicht um eine MitSCHULD, sondern eine MitHAFTUNG handelt, die sich aus der Betriebsgefahr (also dem Umstand, dass das Fahrzeug physisch vorhanden ist) ergibt...

...und je nach Richter bei bis zu 25% liegen kann.

Kann man nicht oft genug sagen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. April 2017 um 13:19:33 Uhr:

Zitat:

@debiler schrieb am 18. April 2017 um 13:14:38 Uhr:

Er ist meiner Meinung nach zwar ursächlich für den resultierenden Unfall, aber nicht der Verursacher. Das sind schon zwei paar Schuhe.

Richtig, wobei im zeitungsbericht steht, daß Er als "Unfallverursacher" nun gesucht wird.

Diese Schreiberlinge verwechseln und vereinfachen. WBK und Waffenschein können (oder wollen) sie auch nicht auseinanderhalten und da erwartest du ne klare Trennung?

Auch in der Presse wurde Schnelligkeit zum "Goldenen Kalb" erhoben, dem man huldigen muss

Zitat:

@debiler schrieb am 18. April 2017 um 13:25:15 Uhr:

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 18. April 2017 um 13:22:51 Uhr:

Hast Du mal einen Link dazu?

Erscheint mir alles irgendwie reichlich merkwürdig...

Wieso? Ist doch alles plausibel. Der Grund, warum der "Abwürger" sich aus dem Staub gemacht hat, kann ja ein ganz anderer sein. Vielleicht war er ja besoffen, hatte keinen Führerschein, wird von der Polizei gesucht oder sonstwas...

Ja, da hast Du natürlich vollkommen recht, diese Gründe wären alle denkbar.

Nur wurde das hier nirgends erwähnt, sondern es wird hier so dargestellt, als ob der halt weggefahren wäre, weil er "der Unfallverursacher" bzw. "der Schuldige" wäre, was einfach nur lächerlich ist.

Irgendein Link auf den genauen Unfallhergang fehlt nach wie vor, insofern: Weiter rumstochern im Nebel.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 18. April 2017 um 13:45:04 Uhr:

Zitat:

@Geisslein schrieb am 18. April 2017 um 13:17:21 Uhr:

Das kann man jetzt so sehen, betrachte ich aber anhand der STVO nicht so.

Der "Abwürger" ist doch nicht Schuld daran, wenn die hinter Ihm befindlichen Verkehrsteilnehmer die Situation falsch einschätzen und im Glauben sind, daß Er anfährt, bzw. weiterfährt.

Jeder hat sein Fahrzeug so zu bewegen, daß man jederzeit anhalten kann und mit Fehlern anderer ist zu rechnen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr6080.php

Ja und? Der Vorausfahrende wurde im verlinkten Urteil keineswegs als "der (Haupt)Schuldige" hingestellt:

"Ein Auffahrunfall, bei dem das nachfolgende Fahrzeug mit dem Vorausfahrenden kollidiert, nachdem dieses vor einer Grünlicht anzeigenden Ampel angefahren und kurz darauf infolge des Abwürgens des Motors wieder zum Stillstand gekommen war, führt zu einer Mithaftung des Vorausfahrenden in Höhe von 25 %."

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 18. April 2017 um 14:01:56 Uhr:

Ob er Schuld hat oder nicht, wird später geklärt.

Fakt ist, dass er an einem Unfall beteiligt war und sich vom Unfallort unerlaubt entfernt hat.

Somit muss er gesucht werden und gilt erstmal als Verursacher, da er angefahren ist und dann "plötzlich" stehen blieb.

Dein Beitrag fing gut an und endete, ich sage es mal so: "anders"

Der "Abwürger" ist beteiligt an dem Unfall und daher verpflichtet vor Ort zu bleiben. Deswegen wird er gesucht. Vorwurf der "Unfallflucht."

Als Unfallverursacher gilt er deswegen noch lange nicht.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 18. April 2017 um 23:09:14 Uhr:

Zitat:

@onzlaught schrieb am 18. April 2017 um 17:32:20 Uhr:

...ich wäre aber arg irritiert, wenn ich als Abwürger eine Mitschuld kriegrn würde.

Wie oft muss eigentlich noch erklärt werden, dass es sich dabei nicht um eine MitSCHULD, sondern eine MitHAFTUNG handelt, die sich aus der Betriebsgefahr (also dem Umstand, dass das Fahrzeug physisch vorhanden ist) ergibt...

...und je nach Richter bei bis zu 25% liegen kann.

Mal was anderes. Wenn ich das so lese und richtig interpretiere, dürfte es eigentlich keinen Unfall mehr geben, der gänzlich zu Lasten des Verursachers abgerechnet wird. Wie ich aus eigener Erfahrung weiß, gibt es diese aber, obwohl hier die Fahrzeuge auch physisch vorhanden sind.:confused:

So ganz logisch ist das mit der Betriebsgefahr daher für mich nicht.

Für mich - in diesem Fall - auch nicht, gebe ich zu.

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 20. April 2017 um 10:33:32 Uhr:

Zitat:

@debiler schrieb am 18. April 2017 um 13:25:15 Uhr:

 

Wieso? Ist doch alles plausibel. Der Grund, warum der "Abwürger" sich aus dem Staub gemacht hat, kann ja ein ganz anderer sein. Vielleicht war er ja besoffen, hatte keinen Führerschein, wird von der Polizei gesucht oder sonstwas...

Ja, da hast Du natürlich vollkommen recht, diese Gründe wären alle denkbar.

Nur wurde das hier nirgends erwähnt, sondern es wird hier so dargestellt, als ob der halt weggefahren wäre, weil er "der Unfallverursacher" bzw. "der Schuldige" wäre, was einfach nur lächerlich ist.

Irgendein Link auf den genauen Unfallhergang fehlt nach wie vor, insofern: Weiter rumstochern im Nebel.

Oder der ihm aufgefahren ist, hat das genau in dem Moment gemacht als er den Motor abgewürgt hat. Das "auffahren" ist im "abwürgen/ bocken des Autos" untergegangen! Der Beschuldigte hat es in der Situation/ Stress garnicht bemerkt!

MfG Günter

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