Auffahrunfall: der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt! :( Tipps???

Hallo liebe Mitleser,

vor kurzem hatte ich leider einen Unfall bei dem ich auf ein stehendes Auto aufgefahren bin.
Dies ist zu allem Überfluss auch noch mit einem Dienstwagen währende der Arbeitszeit passiert. Gott sei Dank ist aber niemand verletzt worden und es konnte alles gut geregelt werden, dachte ich zumindest.

Denn nun habe ich eine Anhörung als Beschuldigter von der Polizei bekommen. Ich bin der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt und soll dazu Stellung nehmen.

Ich weiß, dass so eine Beschuldigung in der Regel fallen gelassen wird.

Ich möchte nun bitten mir Tipps zu geben wie ich vorgehen sollte.

Normalerweise würde ich einfach den Anhörungsbogen ausfüllen, dabei ankreuzen, dass ich es NICHT zugebe und den Unfallhergang beschreiben. Zusätzlich würde ich noch schreiben, dass der Geschädigte nach dem Unfall keinerlei beschwerden gemeldet hatte. (Polizei war übrigens kurz vor Ort).

Habt ihr nun vielleicht noch Tipps für mich?

Danke im voraus!

(Bitte unterlasst destruktive Kommentare.)

Beste Antwort im Thema

Ich würde das zusammen mit meinem Fachanwalt für Verkehrsrecht abklären und ggf mit ihm zusammen ausfüllen.
Im Forum ist Rechtsberatung nicht erlaubt.

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Also ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, solche Anhörungsbögen weder auszufüllen, noch zurückzusenden. Hat mir mal vor Jahren mein Anwalt geraten. Wie hier schon geschrieben, brauchst Du Dich nicht selbst belasten.

Wie sieht das eigentlich mit einer Einstellung der Verfahrens aus wenn Hauptschuld wohl beim Verursacher liegt aber der/die Geschädigte nicht angeschnallt war und der Großteil der Verletzung auf diesen Umstand zurück zu führen ist? Ein nicht angeschnallter Unfallgegner hat wohl auch kaum Interesse ein einem Strafverfahren oder?

Falls keine RSV, braucht man wirklich immer einen Anwalt der für ein paar hundert Euro einen lang lamentierten Brief verfaßt?

Sollte das Verfahren eröffnet werden kann man doch immer noch einen Anwalt nehmen oder?

Ich finde in der heutigen Zeit gehört eine Rechtschutzversicherung zu den "Must have´s".
Und da sollte man dann auch nicht unbedingt die günstigste wählen.

Zitat:

@fridolin frost schrieb am 13. Mai 2015 um 13:24:12 Uhr:


Also ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, solche Anhörungsbögen weder auszufüllen, noch zurückzusenden. Hat mir mal vor Jahren mein Anwalt geraten. Wie hier schon geschrieben, brauchst Du Dich nicht selbst belasten.

Dann kommt automatisch ein Bußgeldbescheid, spätestens dann muss du dich dazu äußern, wenn du ihn nicht einfach so akzeptieren willst. Ist also nichts gewonnen mit dem Rat deines Anwalts.

Sinnvoller wäre, mit dem Anhörungsbogen zum Anwalt zu gehen, damit dieser Akteneinsicht beantragen und das weitere Vorgehen planen kann.

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Zitat:

@NoDoubt77 schrieb am 11. Januar 2016 um 23:33:18 Uhr:


… Ein nicht angeschnallter Unfallgegner hat wohl auch kaum Interesse ein einem Strafverfahren oder?

Straftaten (Körperverletzung ist so eine) müssen von Rechts wegen verfolgt werden, da kommt es nicht darauf an, was einer der Beteiligten will oder nicht.

Nicht alle Straftaten müssen von Rechts wegen verfolgt werden, es gibt auch die sog. "Antragsdelikte", die nur dann verfolgt werden müssen bwz dürfen, wenn der Geschädigte Anzeige erstattet. Wie zum Beispiel Beleidigung.

Außerdem gibt es selbst bei sonstigen Delikten keine Vorschrift, wie weit die Ermittlungen gehen müssen. Bei Geringfügigkeit und fehlendem öffentlichen Interesse kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungverfahren auch zB nach Durchsicht der Unterlagen über den Unfall einfach zu den Akten legen, ohne je mit dem Verdächtigen Kontakt aufgenommen zu haben.

Es gehr hier um Körperverletzung, nicht um Beleidigung.

Richtig, aber dennoch ist die Aussage, dass Straftaten generell von Rechts wegen verfolgt werden müssen, falsch. Und selbst bei KV können, wie gesagt, bei gerüngfügigkeit die Ermittlungen eingestellt werden, bevor sie eigentlich beginnen.

Richtig, deswegen habe ich das ja auch mit meinem Hinweis "Körperverletzung ist so eine" präzisiert, damit keine Verallgemeinerung bemängelt werden muss. Aber selbst das reicht manchmal wohl nicht oder nicht allen …

Noch mal: Es geht in diesem thread um Körperverletzung, nicht um Taschendiebstahl und nicht um das Herbeiführen einer Explosion und auch nicht um Urkundenfälschung …

Die Aussage, dass Straftaten "generell" von Rechts wegen verfolgt werden müssen, hat niemand getroffen.

Dann hast du das falsch formuliert. fakt ist, es gibt Straftaten die nicht von Amts wegen verfolgt werden müssen, weshalb dein Hinweis, dass KV eine Straftat ist, nicht beweist, dass Strafverfolgung automatisch geboten ist.

Klarer Fall von richtiges Ergebnis, aber falscher Rechenweg. Gibt in der Klassenarbeit exakt Null Punkte 😉

Meine Güte … wie oft willst du jetzt noch Dinge wiederholen, die mit dem thread nichts zu tun haben?

Die Einordnung, aus welchem Grund genau es hier eine Ermittlungspflicht von Amts wegen gibt oder auch nicht, hat mit dem Thread sehr wohl erwas zu tun...

Dass Körperverletzung (und nur darum geht es hier) kein Antragsdelikt ist, habe ich schon weiter vorne gepostet. Aber gut, dass du seitenweise Dinge präzisierst und einordnest, um die es gar nicht geht …

Zitat:

@NoDoubt77 schrieb am 11. Januar 2016 um 23:33:18 Uhr:


Wie sieht das eigentlich mit einer Einstellung der Verfahrens aus wenn Hauptschuld wohl beim Verursacher liegt aber der/die Geschädigte nicht angeschnallt war und der Großteil der Verletzung auf diesen Umstand zurück zu führen ist? Ein nicht angeschnallter Unfallgegner hat wohl auch kaum Interesse ein einem Strafverfahren oder?

Die Frage ist eher zivilrechtlich interessant: Wieviel von einem solchen Schaden/einer solchen Verletzung wäre vermeidbar gewesen, wenn sich der Geschädigte den Vorschriften entsprechend verhalten hätte? Da kann es dann natürlich zu Kürzungen oder im Extremfall sogar zur Verweigerung von Leistungen kommen, da kann man dann lange und für teures Geld streiten.

Das Strafrecht hingegen macht keine solche Kompensation: Ist der Fahrer des anderen Wagens tot und Du bist schuld, dann ist das einfach fahrlässige Tötung (könnte auch mehr sein, ist aber selten der Fall), egal ob der nun angeschnallt war, einen Airbag hatte, noch einen Helm trug etc. Da gibt es dann nicht "Körperverletzung" oder dergleichen, weil er ja noch leben könnte, wenn...

Wichtig vor allem in einem Thread, der bereits 6Monate im Leichenkeller war

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