Auffahrunfall: der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt! :( Tipps???
Hallo liebe Mitleser,
vor kurzem hatte ich leider einen Unfall bei dem ich auf ein stehendes Auto aufgefahren bin.
Dies ist zu allem Überfluss auch noch mit einem Dienstwagen währende der Arbeitszeit passiert. Gott sei Dank ist aber niemand verletzt worden und es konnte alles gut geregelt werden, dachte ich zumindest.
Denn nun habe ich eine Anhörung als Beschuldigter von der Polizei bekommen. Ich bin der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt und soll dazu Stellung nehmen.
Ich weiß, dass so eine Beschuldigung in der Regel fallen gelassen wird.
Ich möchte nun bitten mir Tipps zu geben wie ich vorgehen sollte.
Normalerweise würde ich einfach den Anhörungsbogen ausfüllen, dabei ankreuzen, dass ich es NICHT zugebe und den Unfallhergang beschreiben. Zusätzlich würde ich noch schreiben, dass der Geschädigte nach dem Unfall keinerlei beschwerden gemeldet hatte. (Polizei war übrigens kurz vor Ort).
Habt ihr nun vielleicht noch Tipps für mich?
Danke im voraus!
(Bitte unterlasst destruktive Kommentare.)
Beste Antwort im Thema
Ich würde das zusammen mit meinem Fachanwalt für Verkehrsrecht abklären und ggf mit ihm zusammen ausfüllen.
Im Forum ist Rechtsberatung nicht erlaubt.
73 Antworten
Zitat:
@AS60 schrieb am 7. Mai 2015 um 14:59:58 Uhr:
Vielleicht könnte man ja auch mal beim Geschädigten vorsprechen und sich nach seinem Befinden erkundigen. Schließlich bist du ja Schuld an seinen Kopfschmerzen. Vielleicht verzichtet dieser dann ja auf den Strafantrag.
Oder man einigt sich außergerichtlich und fixiert das in schriftlicher Form.
Bei HWS-Trauma werden meist zwischen 300 u. 500€ zugesprochen.
Wird vor Gericht ein Strafbefehl wg. Körperverletzung erlassen, trägt der TE außerdem zusätzlich zum Schmerzensgeld noch die Verfahrenskosten und die auferlegte Geldstrafe.
Ohne RSV kann das richtig teuer werden, daher würde ich bald möglichst eine abschließen.
Ich würde jetzt schnellstens mal den Geschädigten anrufen, mich nach dessen Wohlbefinden erkundigen, mein ehrliches Bedauern für den Unfall zum Ausdruck bringen und die Frage nach einer außergerichtlichen Lösung stellen.
Zitat:
@AS60 schrieb am 7. Mai 2015 um 14:59:58 Uhr:
Aber alles gleich in Frage zu stellen "Stammt die Verletzung überhaupt von diesem Unfall" halte ich für völlig unangebracht, mittlerweile aber für typisches Verhalten. Erst mal alles in Frage stellen und bloß nicht mal sein eigenenes Fehlverhalten einsehen und die Konsequenzen tragen.
Was hier so alles geraten wird, ist schon abenteuerlich.
Ganz deiner Meinung!
Wenn er ohne Rechtsanwalt die Aussage verweigert, bekommt er auch keine Akteneinsicht - nicht wirklich ratsam.
Hier gibt es übrigens jede Menge zum Nachlesen.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 7. Mai 2015 um 21:14:41 Uhr:
Wenn er ohne Rechtsanwalt die Aussage verweigert, bekommt er auch keine Akteneinsicht - nicht wirklich ratsam.
Aha. Und das steht wo? Grundsätzlich braucht man keinen Anwalt um Akteneinsicht zu bekommen. Ob die Leute dann auch verstehen, was sie da lesen, ist eine ganz andere Sache.
Zitat:
@Dramaking schrieb am 7. Mai 2015 um 12:19:55 Uhr:
"Geringfügigkeit" ist der (umgangssprachlich) schon richtige Begriff.Zitat:
@MrTall schrieb am 7. Mai 2015 um 10:34:28 Uhr:
Warum werden diese Verfahren eigentlich so häufig eingestellt? Es ist doch fahrlässige Körperverletzung?!?!Die "Fahrlässige Körperverletzung" ist eine Straftat und bei Straftaten kommt neben der Sache an sich, hier die Verletzung, auch immer der Hintergrund mit in die Bewertung.
Primär die Höhe des Verschuldens, das zu der Verletzung geführt hat. Eine geringe Ablenkung als Ursache ist um einiges weniger schwerwiegend, als in der Stadt mit 80 durchbraten und dann bei einem Anderen einschlagen. Der Grad der Verletzung spielt eine Rolle; auch ein vorhandenes Mitverschulden des Verletzten, zB. weil der nicht angeschnallt war; ...
Ist das Verschulden an den Verletzungen nur sehr gering, dann gibt es üblicherweise auch keinen sonderlichen Grund, dass hier der Staat irgendwie bestrafend wirken müsste (was die Körperverletzung an geht).
Diese Bewertung und dann Einstellung hat jedoch nichts mit einem Schadensersatz, Schmerzensgeld zu tun. Das eine ist der Staat mit seiner Pflicht zu einer der Tathandlung angemessen Bestrafung. Das andere ist Zivilrecht mit "hast Du gemacht, musst Du bezahlen".
Du schreibst es ja eigentlich selbst: Ob das eingestellt wird, kann aufgrund der hier gebotenen "Faktenlage" doch niemand beurteilen. Wir wissen nicht, warum und wie heftig der TE dem anderen reingekachelt ist. Wir wissen nicht, wie schlimm und wie langwierig die Verletzung ist. Wir wissen nur, dass er einen Unfall verursacht hat.
Und der TE kann gar nichts tun, damit das eingestellt wird außer hoffen, dass er nochmals Glück hat.
Zitat:
@AS60 schrieb am 7. Mai 2015 um 14:59:58 Uhr:
Vielleicht könnte man ja auch mal beim Geschädigten vorsprechen und sich nach seinem Befinden erkundigen. Schließlich bist du ja Schuld an seinen Kopfschmerzen. Vielleicht verzichtet dieser dann ja auf den Strafantrag. Das würde die Einstellung des Verfahrens erheblich erleichtern.
Ist es nicht so, dass bei einer Körperverletzung automatisch ermittelt wird, sobald die Behörden davon Kenntnis erlangen? Soll heißen: Der Geschädigte kann die Ermittlungen gar nicht stoppen. Außer er sagt aus, dass er keine Verletzungen bei dem Unfall erlitten habe. Soweit ich weiß, hat er die Option "Ich wurde bei dem Unfall verletzt, möchte aber nicht, dass ermittelt wird" gar nicht, zumindest nicht in strafrechtlicher Hinsicht. Auf zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld) kann er hingegen sehr wohl verzichten.
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Mai 2015 um 08:29:58 Uhr:
Ist es nicht so, dass bei einer Körperverletzung automatisch ermittelt wird, sobald die Behörden davon Kenntnis erlangen? Soll heißen: Der Geschädigte kann die Ermittlungen gar nicht stoppen. Außer er sagt aus, dass er keine Verletzungen bei dem Unfall erlitten habe. Soweit ich weiß, hat er die Option "Ich wurde bei dem Unfall verletzt, möchte aber nicht, dass ermittelt wird" gar nicht, zumindest nicht in strafrechtlicher Hinsicht.
Ganz genau so ist es, hatte ich auf Seite 1 schon gesagt unter dem Stichwort Anzeige von Amts wegen, deswegen verstehe ich nicht, warum manche hier von Strafantrag schreiben.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 8. Mai 2015 um 09:20:54 Uhr:
... deswegen verstehe ich nicht, warum manche hier von Strafantrag schreiben.
Versuch es gar nicht erst, hab ich schon länger aufgegeben (hier im V&S).
Gruß Metalhead
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Mai 2015 um 08:29:58 Uhr:
Ist es nicht so, dass bei einer Körperverletzung automatisch ermittelt wird, sobald die Behörden davon Kenntnis erlangen? Soll heißen: Der Geschädigte kann die Ermittlungen gar nicht stoppen.Zitat:
@AS60 schrieb am 7. Mai 2015 um 14:59:58 Uhr:
Vielleicht könnte man ja auch mal beim Geschädigten vorsprechen und sich nach seinem Befinden erkundigen. Schließlich bist du ja Schuld an seinen Kopfschmerzen. Vielleicht verzichtet dieser dann ja auf den Strafantrag. Das würde die Einstellung des Verfahrens erheblich erleichtern.
Richtig, allerdings kann der Geschädigte eine Verfahrenseinstellung verhindern.
Wenn nur "öffentliches Interesse" besteht, dann kann der Staatsanwalt über eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit selbst entscheiden.
Liegt eine Anzeige des Geschädigten vor - ein Nebenkläger, neben dem Staatsanwalt, dann kann der Staatsanwalt nicht mehr allein entscheiden, er kann nicht die Anzeige des Nebenklägers "einstellen" und muss weiter ermitteln und auch vor Gericht bringen.
Der Richter urteilt dann, dass hier "nichts" als besondere Schuld des Unfallfahrers vor liegt und das Ding einstellen, ggf. gegen eine geringe Zahlung oder eben bestrafen.
Zitat:
Außer er sagt aus, dass er keine Verletzungen bei dem Unfall erlitten habe.
Das hat nichts mit einer Aussage zu tun. Hier liegt eine Straftat im Raum und der Staatsanwalt muss ermitteln. Entscheidend ist, ob der Geschädigte selbst Strafanzeige erstattet oder nicht, dann gibt es nicht nur das "öffentliche Interesse", das allein der Staatsanwalt beurteilt, sondern auch ein privates Interesse des Geschädigten, was dann bis zum Richter geht (wenn der Geschädigte nicht vorher seine Anzeige zurück zieht).
Zitat:
Auf zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld) kann er hingegen sehr wohl verzichten.
Jain,
der Geschädigte kann nur auf seine persönlichen Ansprüche, wie zB. Schmerzensgeld verzichten. Auf die Kostenerstattung für Genesungskosten, Arzt, Reha, Rentenansprüche, ... sind alles andere Kostenträger mit Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, ... und auf die kann das Unfallopfer nicht verzichten.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 7. Mai 2015 um 21:14:41 Uhr:
Oder man einigt sich außergerichtlich und fixiert das in schriftlicher Form.
Bei HWS-Trauma werden meist zwischen 300 u. 500€ zugesprochen. Wird vor Gericht ein Strafbefehl wg. Körperverletzung erlassen, trägt der TE außerdem zusätzlich zum Schmerzensgeld noch die Verfahrenskosten und die auferlegte Geldstrafe.
wieviel wirres Zeug kann man eigentlich in einem Beitrag unterbringen? Wenigstens den Unterschied zwischen zivilrechtlichen Folgen (das Schmerzensgeld trägt die Versicherung) und den strafrechtlichen Folgen solltest Du doch kennen.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 7. Mai 2015 um 21:14:41 Uhr:
Ohne RSV kann das richtig teuer werden, daher würde ich bald möglichst eine abschließen.
Deinem Rat zu folgen kann richtig teuer werden
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 7. Mai 2015 um 21:14:41 Uhr:
Ich würde jetzt schnellstens mal den Geschädigten anrufen, mich nach dessen Wohlbefinden erkundigen, mein ehrliches Bedauern für den Unfall zum Ausdruck bringen und die Frage nach einer außergerichtlichen Lösung stellen.
Anrufen kann man, sich entschuldigen und sich nach der Gesundheit erkundigen auch, aber bestimmt nicht, um nach einer Lösung zu suchen
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 7. Mai 2015 um 21:14:41 Uhr:
Wenn er ohne Rechtsanwalt die Aussage verweigert, bekommt er auch keine Akteneinsicht - nicht wirklich ratsam.
und wozu braucht er die?
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Mai 2015 um 09:24:38 Uhr:
Versuch es gar nicht erst, hab ich schon länger aufgegeben (hier im V&S).Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 8. Mai 2015 um 09:20:54 Uhr:
... deswegen verstehe ich nicht, warum manche hier von Strafantrag schreiben.Gruß Metalhead
Das ist wahrscheinlich auch gut so.
Jeder bei einem Unfall Verletzte bekommt einen Anhörungsbogen/Zeugenbefragung und einen Strafantrag zugesandt, den er unterschreiben kann oder nicht. Zumindest kenne ich es so.
Verzichtet der Geschädigte auf Strafantrag, ist die Entscheidung, das Verfahren einzustellen für jeden Staatsanwalt vermutlich leichter, da ja selbst der Geschädigte keinerlei Interesse an einer Strafverfolgung hat.
Das ist unabhängig von der zivilrechtlichen Komponente.
Edith:
@CornerbackX24
Wie du wissen solltest handelt es sich bei der KV nicht um ein Offizialdelikt, sondern um ein Antragsdelikt, welches bei öffentlichem Interesse auch ohne Antrag verfolgt werden kann. Aus diesem Grund ist die Intention des Geschädigten für die Strafverfolgungsbehörden durchaus interessant für den Ablauf des weiteren Verfahrens.
Zitat:
@AS60 schrieb am 8. Mai 2015 um 10:48:09 Uhr:
Das ist wahrscheinlich auch gut so.Zitat:
@metalhead79 schrieb am 8. Mai 2015 um 09:24:38 Uhr:
Versuch es gar nicht erst, hab ich schon länger aufgegeben (hier im V&S).Gruß Metalhead
Jeder bei einem Unfall Verletzte bekommt einen Anhörungsbogen/Zeugenbefragung und einen Strafantrag zugesandt, den er unterschreiben kann oder nicht. Zumindest kenne ich es so.
Verzichtet der Geschädigte auf Strafantrag, ist die Entscheidung, das Verfahren einzustellen für jeden Staatsanwalt vermutlich leichter, da ja selbst der Geschädigte keinerlei Interesse an einer Strafverfolgung hat.
Das ist unabhängig von der zivilrechtlichen Komponente.Edith:
@CornerbackX24Wie du wissen solltest handelt es sich bei der KV nicht um ein Offizialdelikt, sondern um ein Antragsdelikt, welches bei öffentlichem Interesse auch ohne Antrag verfolgt werden kann. Aus diesem Grund ist die Intention des Geschädigten für die Strafverfolgungsbehörden durchaus interessant für den Ablauf des weiteren Verfahrens.
Das ist schon formal richtig, gehandhabt wird es bei uns trotzdem anders. Hier in Westhessen wird bei VU mit Verletzten
immerein Strafverfahren eingeleitet ("von Amts wegen"😉, ausermittelt und nach Abschluss an die StA abverfügt. Die Führung und die StA wollen das so 😉
Gleiches gilt bei Häuslicher Gewalt (die nicht mal in den eigenen vier Wänden stattfinden muss), wo - unabhängig vom Willen des Geschädigten - immer öffentliches Interesse angenommen und Anklage erhoben wird (so zumindest die Aussage der StA) oder bei (einfacher) KV an öffentlichen Orten/Plätzen. Ist so per Dienstanweisung/Erlaß geregelt.
Zitat:
@einTraumtaenzer schrieb am 7. Mai 2015 um 21:14:41 Uhr:
Oder man einigt sich außergerichtlich und fixiert das in schriftlicher Form.
Bei HWS-Trauma werden meist zwischen 300 u. 500€ zugesprochen.Wird vor Gericht ein Strafbefehl wg. Körperverletzung erlassen, trägt der TE außerdem zusätzlich zum Schmerzensgeld noch die Verfahrenskosten und die auferlegte Geldstrafe.
Ohne RSV kann das richtig teuer werden, daher würde ich bald möglichst eine abschließen.
Ich würde jetzt schnellstens mal den Geschädigten anrufen, mich nach dessen Wohlbefinden erkundigen, mein ehrliches Bedauern für den Unfall zum Ausdruck bringen und die Frage nach einer außergerichtlichen Lösung stellen.
Dünnes Eis. Vor allem, wie würdest du empfinden, wenn dir erst einer auffährt und sich dann ein paar Tage später bei dir meldet, sich nach deinem Wohlergehen erkundigt und in einem Nebensatz aus Angst vor den Folgen seiner Tat eine außergerichtliche Einigung erwähnt?
Mal davon abgesehen, daß - wie gesagt - zumindest bei uns der Geschädigte keinen Einfluss auf die Einstellung des Verfahrens hat.
Zitat:
@cornerbackX24 schrieb am 8. Mai 2015 um 11:11:43 Uhr:
Das ist schon formal richtig, gehandhabt wird es bei uns trotzdem anders. Hier in Westhessen wird bei VU mit Verletzten immer ein Strafverfahren eingeleitet ("von Amts wegen"😉, ausermittelt und nach Abschluss an die StA abverfügt. Die Führung und die StA wollen das so 😉
Gleiches gilt bei Häuslicher Gewalt (die nicht mal in den eigenen vier Wänden stattfinden muss), wo - unabhängig vom Willen des Geschädigten - immer öffentliches Interesse angenommen und Anklage erhoben wird (so zumindest die Aussage der StA) oder bei (einfacher) KV an öffentlichen Orten/Plätzen. Ist so per Dienstanweisung/Erlaß geregelt.
Das mag sein, dass es in Hessen anders ist. Deshalb sollte man hier mit Aussagen vorsichtig umgehen und sie eventuell auf ein bestimmtes Bundesland beziehen. Teilweise differieren die Handlungsweisen von Staatsanwalten zweier benachbarter Behörden voneinander.
Also mit Verallgemeinerungen wäre ich daher insbesonder bei verschiedenen Bundesländern vorsichtig.
Beispiel:
VU ohne - fährt Hessen gar nicht mehr, NRW nimmt jeden VU auf. Grund: verschiedene Erlasse.
Es ist einige Jahre her, da wurde bei uns bei normalen KV Delikten ohne öffentliches Interesse in aller Regel auf den Schiedsmann verwiesen, der dann die Parteien vorlud und versuchte eine außergerichtliche Lösung anzustreben.
Das gibt´s nicht mehr. Heute behält sich die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung vor und verweist dann später, nachdem öffentliches Interess verneint wurde, auf den Schiedsmann.
Und häusliche Gewalt ist ein ganz anderes Thema. Das hat sich die Politik auf die Fahne geschrieben und wird deshalb ohne wenn und aber geschrieben. Wie du sagtest, wird öffentliches Interess immer bejaht, und das eigentlich auch zu recht.
Wieviele Verfahren jedoch wieder eingestellt werden, weil die Kontrahenten frisch verliebt vor Gericht erscheinen, ( bis zur nächsten Beule) möchte man gar nicht wissen.
Aber das ist ein anderes Thema.
Da gebe ich dir vollumfänglich recht, nur in einer Sache nicht: wir fahren immer noch zu allen VU, wenn das gewünscht ist bzw wenn wir davon Kenntnis erhalten 🙂
Wie du schon sagtest, ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie unterschiedlich in Bezirken/BL verfahren wird... ich meine, dafür gibt es zwar gute Gründe, wirklich zielführend ist das aber m.E. nicht. Aber den Föderalismus werden wir wohl in absehbarer Zeit nicht los.
Habe jetztg geschrieben, dass ich zu Zeit kein Aussage machen möchte und nichts angekreuzt. Mal sehen wie es weiter geht.
Aufgefahren auf stehendes Auto hört sich danach an als ob du die Geschwindigkeit nicht richtig gewählt hast... du darfst nur so schnell fahren das du innerhalb des dir sichtbaren Bereich zum stehen kommen kannst - und das Gefahrlos.
Das du es NICHT zugibst würde ich nicht ankreuzen... es geht hier um eine fahrlässige Körperverletzung - keine vorsätzliche.
Die Anschuldigung als solche ist also vermutlich völlig korrekt und legitim.
Kreuze an das du die Tat zugibst und schildere den Unfallhergang... erwähne auch das es sich um ein Augenblick versagen deinerseits handelt und es dir unendlich leid tut dass dadurch der/die andere zu Schaden kam und du in Zukunft in erhöhtem Maße mehr auf die Verkehrssicherheit achten wirst.
Soviel zu der Sache.
Ansonsten solltest du dich auch bei dem/der Geschädigten melden ob es ihm/ihr schon besser geht und du Entschuldigst doch nochmals bei ihm/ihr... ggf. sogar mit einem Blumenstrauß sofern die Person im Krankenhaus liegt.
Der weitere Verlauf ist nun so... die Anzeige zwecks fahrlässiger Körperverletzung wird bei einem solchen Unfall in der Regel von Amtswegen eingeleitet - das müssen die Beamten - auch wenn die/der geschädigte über noch so leichte Schmerzen im Nacken klagt... manche "Schäden" spürt man auch erst danach wenn der Schock vorüber ist.
Nun ist es aber so das diese Verfahren an die Bußgeldbehörde abgegeben werden kann und meist auch wird sofern der/die Geschädigte kein Interesse an der Strafverfolgung hat.
Alles in allem würde ich mir jetzt keine zu großen Gedanken machen und die Sache einfach auf mich zukommen lassen.
Viel Glück! Und nächstes mal etwas langsamer...