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Auffahrunfall: der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt! :( Tipps???

Hallo liebe Mitleser,

vor kurzem hatte ich leider einen Unfall bei dem ich auf ein stehendes Auto aufgefahren bin.
Dies ist zu allem Überfluss auch noch mit einem Dienstwagen währende der Arbeitszeit passiert. Gott sei Dank ist aber niemand verletzt worden und es konnte alles gut geregelt werden, dachte ich zumindest.

Denn nun habe ich eine Anhörung als Beschuldigter von der Polizei bekommen. Ich bin der fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt und soll dazu Stellung nehmen.

Ich weiß, dass so eine Beschuldigung in der Regel fallen gelassen wird.

Ich möchte nun bitten mir Tipps zu geben wie ich vorgehen sollte.

Normalerweise würde ich einfach den Anhörungsbogen ausfüllen, dabei ankreuzen, dass ich es NICHT zugebe und den Unfallhergang beschreiben. Zusätzlich würde ich noch schreiben, dass der Geschädigte nach dem Unfall keinerlei beschwerden gemeldet hatte. (Polizei war übrigens kurz vor Ort).

Habt ihr nun vielleicht noch Tipps für mich?

Danke im voraus!

(Bitte unterlasst destruktive Kommentare.)

Beste Antwort im Thema

Ich würde das zusammen mit meinem Fachanwalt für Verkehrsrecht abklären und ggf mit ihm zusammen ausfüllen.
Im Forum ist Rechtsberatung nicht erlaubt.

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ich würde mich ganz definitiv nicht äußern. Und damit erübrigt sich auch die Frage, ob man irgend etwas zugibt oder nicht, da auch das eine Aussage wäre. Die Sachlage ist sonnenklar, welchen Sinn sollte eine Aussage denn machen? Man kann sich nicht entlasten, also könnte jede Aussage allenfalls zu einer Verschlimmerung führen. Das lässt man besser.

Ich bin nicht unbedingt sicher, dass es eingestellt wird. Zumindest eine Zahlungsauflage bei Einstellung kann schon dabei herauskommen. Eine Verhandlung ist aber total unwahrscheinlich - Aussage hin oder her.

Ist ein Dienstunfall, besprich es zumindest mit Deinen Vorgesetzten
bzw. mit der Versicherung.

Ansonsten nur zugeben was unbestreitbar ist:

"Ja, ich hatte einen Auffahrunfall"

Auch ich kann bestätigen, dass die Schmerzen beim HWS später
eintreten können, hat bei mir ca. 4std gedauert bis zu den ersten Schmerzen.

Kann auch nur zur Aussagenverweigerung raten!

Warum werden diese Verfahren eigentlich so häufig eingestellt? Es ist doch fahrlässige Körperverletzung?!?!

Solche Verfahren werden fast immer eingestellt.
Der Staatsanwalt kann unmöglich jede "Kleinigkeit" vor Gericht bringen.

Leider werden auch andere Straftaten wie zB Beleidigungen, tätliche Angriffe usw eingestellt.

Ein HWS ist eigentlich heutzutage eh eine "kleine" Verletzung...kaum der Rede wert weil es in aller Regel nach ein paar Tagen verschwunden ist.

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Genau. Aufgrund der Geringfügigkeit wird das Verfahren eingestellt (bei mir dann hoffentlich auch bald).

Wenn eine Rechtschutversicherung besteht kann ich auch nur sagen sich zu der Sache
nicht zu äußern und einen Fachanwalt einschalten.

Der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall sollte -wie gesagt - nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Insbesondere wegen der gravierenden Folgen sollte vielmehr möglichst in einem frühen Stadium ein Anwalt für Verkehrsrecht hinzugezogen werden.

Haben Sie nach einem Verkehrsunfall eine Vorladung zur Vernehmung oder einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten, so ist es grundsätzlich sinnvoll, zunächst keine Angaben zur Sache machen. Ein Anwalt hat das Recht, in die - dem Verkehrunfall zugrundeliegende - Ermittlungsakte Einsicht zu nehmen. Erst nach erfolgter Akteneinsicht hat man einen umfassenden Überblick, was Ihnen genau vorgeworfen wird. Sodann kann entschieden werden, welches Vorgehen sinnvoll ist.

Quelle:http://www.rae-lingen.de/...ige-k%F6rperverletzung-verkehrsunfall.html

welche gravierenden Folgen denn? Da davon ausgegangen werden kann, dass die Sache eingestellt wird, braucht man im Moment auch keinen Anwalt. Keine Aussage machen bekommt man auch ohne Anwalt hin. Sollte doch ein Strafbefehl ins Haus flattern kann man immer noch Einspruch einlegen und einen Anwalt konsultieren.

Zitat:

@MrTall schrieb am 7. Mai 2015 um 10:34:28 Uhr:


Warum werden diese Verfahren eigentlich so häufig eingestellt? Es ist doch fahrlässige Körperverletzung?!?!

"Geringfügigkeit" ist der (umgangssprachlich) schon richtige Begriff.

Die "Fahrlässige Körperverletzung" ist eine Straftat und bei Straftaten kommt neben der Sache an sich, hier die Verletzung, auch immer der Hintergrund mit in die Bewertung.

Primär die Höhe des Verschuldens, das zu der Verletzung geführt hat. Eine geringe Ablenkung als Ursache ist um einiges weniger schwerwiegend, als in der Stadt mit 80 durchbraten und dann bei einem Anderen einschlagen. Der Grad der Verletzung spielt eine Rolle; auch ein vorhandenes Mitverschulden des Verletzten, zB. weil der nicht angeschnallt war; ...

Ist das Verschulden an den Verletzungen nur sehr gering, dann gibt es üblicherweise auch keinen sonderlichen Grund, dass hier der Staat irgendwie bestrafend wirken müsste (was die Körperverletzung an geht).

Diese Bewertung und dann Einstellung hat jedoch nichts mit einem Schadensersatz, Schmerzensgeld zu tun. Das eine ist der Staat mit seiner Pflicht zu einer der Tathandlung angemessen Bestrafung. Das andere ist Zivilrecht mit "hast Du gemacht, musst Du bezahlen".

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Mai 2015 um 12:11:51 Uhr:


welche gravierenden Folgen denn? Da davon ausgegangen werden kann, dass die Sache eingestellt wird, braucht man im Moment auch keinen Anwalt. Keine Aussage machen bekommt man auch ohne Anwalt hin. Sollte doch ein Strafbefehl ins Haus flattern kann man immer noch Einspruch einlegen und einen Anwalt konsultieren.

Er schreibt doch das man erst nach erfolgter Akteneinsicht über das weitere Vorgehen entscheidet.

Und ich würde mal von garnichts ausgehen in Sachen Einsellung des Verfahrens und immer mit
dem Schlimmsten rechnen, als Autofahrer bist Du doch der Sündenbock der Nation und zugleich
noch Kassenfüller Nr.1🙂

Zitat:

@Hellmi schrieb am 7. Mai 2015 um 12:22:39 Uhrich würde mal von garnichts ausgehen in Sachen Einsellung des Verfahrens und immer mit
dem Schlimmsten rechnen,

ich nicht. Und selbst wenn: das kann man doch gelassen abwarten. Es ist Zeit genug zu reagieren, wenn ein Strafbefehl oder gar ein Gerichtstermin kommt (passiert eh nicht).

Zitat:

@Kai R. schrieb am 7. Mai 2015 um 12:26:49 Uhr:



Zitat:

@Hellmi schrieb am 7. Mai 2015 um 12:22:39 Uhrich würde mal von garnichts ausgehen in Sachen Einsellung des Verfahrens und immer mit
dem Schlimmsten rechnen,

ich nicht. Und selbst wenn: das kann man doch gelassen abwarten. Es ist Zeit genug zu reagieren, wenn ein Strafbefehl oder gar ein Gerichtstermin kommt (passiert eh nicht).

14 Tage hast Du für den Einspruch ab Zustellung.

Formlos und ohne Angabe von Gründen reicht aber vorerst, das sollte machbar sein =)

(ist meine subjektive Einschätzung, habs bei einer "straftat" noch nicht selbst erlebt und hab jetzt auch nicht nachgeschaut)

Zitat:

@pico24229 schrieb am 7. Mai 2015 um 08:07:46 Uhr:


Hallo liebe Mitleser,

Ich möchte nun bitten mir Tipps zu geben wie ich vorgehen sollte.

Normalerweise würde ich einfach den Anhörungsbogen ausfüllen, dabei ankreuzen, dass ich es NICHT zugebe und den Unfallhergang beschreiben. Zusätzlich würde ich noch schreiben, dass der Geschädigte nach dem Unfall keinerlei beschwerden gemeldet hatte. (Polizei war übrigens kurz vor Ort).

Habt ihr nun vielleicht noch Tipps für mich?

Danke im voraus!

(Bitte unterlasst destruktive Kommentare.)

Also ohne Beistand eines Anwalt's würde ich gar keinen Anhörungsbogen ausfüllen und auch nichts dazuschreiben.

So kann man sich unbemerkt nur noch mehr in die Schei**e reinreiten als man eh schon drin steckt.

In dem Fall Anwalt konsultieren und keinen Schritt ohne diesen tun.

Die Firma müsste doch normal eine Rechtsschutzversicherung haben, wenn das "dienstlich" passiert ist.

Wurden die Verletzungen des Unfallgeschädigten ärztlich festgestellt und stammen diese Verletzungen letztendlich auch von "deinem" Auffahrunfall ?

Zitat:

@Hellmi [url=http://www.motor-talk.de/.../...ng-beschuldigt-tipps-t5296672.html?...]schrieb am 7. Mai 2015 um 12:22:39 Uhr[/url
Und ich würde mal von garnichts ausgehen in Sachen Einsellung des Verfahrens und immer mit
dem Schlimmsten rechnen, als Autofahrer bist Du doch der Sündenbock der Nation und zugleich
noch Kassenfüller Nr.1🙂

Wegen letzterem folgt ersteres. Gängig ist wenn kein grobes Vergehen vorliegt nettes Schreiben von wegen Geringfügig und blabla und gegen eine "kleine" Spende an die Staatskasse wird das Verfahren eingestellt. Wenig Arbeit und Geld in der Kasse, alles gut.

Tatsächlich zum Verfahren kommt es meist dann wenn die Anzeige wg. Körperverletzung vom Unfallgegner kommt.

Vielleicht könnte man ja auch mal beim Geschädigten vorsprechen und sich nach seinem Befinden erkundigen. Schließlich bist du ja Schuld an seinen Kopfschmerzen. Vielleicht verzichtet dieser dann ja auf den Strafantrag. Das würde die Einstellung des Verfahrens erheblich erleichtern.
Aber alles gleich in Frage zu stellen "Stammt die Verletzung überhaupt von diesem Unfall" halte ich für völlig unangebracht, mittlerweile aber für typisches Verhalten. Erst mal alles in Frage stellen und bloß nicht mal sein eigenenes Fehlverhalten einsehen und die Konsequenzen tragen.
Was hier so alles geraten wird, ist schon abenteuerlich.

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