Auffahrunfall Abstufung von SF22 auf SF11 lohnend oder selbst regulieren für 450€ ?
Hallo,
ich hatte heute leider einen verschuldeten Auffahrunfall mit leichteren Blechschaden. Ich war mit dem Unfallgegner im Anschluss bei einer Werkstatt und der Mann hat gesagt, er würde es für 450€ reparieren (nur sein Fahrzeug, meins würde nochmal mit zusätzlichen 200-300€ zu Buche schlagen).
Die Versicherung hatte ich angerufen, leider hatte ich keinen Rabattschutz im Tarif und würde von SF22 um 11 Jahre (!) zurückgestuft.
Kann mir jemand sagen, was sich mehr lohnt?
MfG, amar7
PS: Außerdem habe ich (Führerscheinerwerb 2010) seitdem immer mit einem KfZ gefahren auf den Namen meines Vaters als Versicherungsnehmer und mich als Halter. Kann ich mich davon jetzt langsam lösen, ohne bei SF0 anzufangen?
Beste Antwort im Thema
Lohnt sich auf alle Fälle.
Auch ohne die genauen Zahlen zu deinem Vertrag zu kennen.
Vom Vater kannst du maximal ca. SF 6 übernehmen. Lohnt sich also nicht.
35 Antworten
Kann man das auch irgendwo nachlesen?
Zitat:
@Vandut schrieb am 3. Mai 2016 um 10:53:25 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. Mai 2016 um 08:23:51 Uhr:
Der Unterschied von SF 22 und SF 11 in der neuen Staffel beträgt 9%.Ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich!
Zitat:
@Vandut schrieb am 3. Mai 2016 um 10:53:25 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. Mai 2016 um 08:23:51 Uhr:
Das bedeutet bei einem 100% Beitrag zahlst du 2017 90,00 Euro mehr. Musst es dir halt selbst ausrechnen.Was ist das für eine Rechnung?
Da fehlt was!
Zitat:
@Vandut schrieb am 3. Mai 2016 um 10:53:25 Uhr:
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. Mai 2016 um 08:23:51 Uhr:
Wenn du den SF auf dich übertragen lassen willst, solltest du es nicht im Schadensjahr machen, denn dann wird dir der Schaden bestimmt angerechnet. 2017 könntest du von den verbleibenden SF 11, bei einigen Versicherer SF 7 übernehmen, wenn das FS-Datum vor dem 31.07 liegt.Die meisten Versicherer werden den Schaden anrechnen!
Dann gibt es weder SF6 noch SF7, sondern SF6 oder SF7 + 1 Schaden!
Auch spielt es bei der Überlegung eine große Rolle, ob aktuell eine Vollkasko besteht. Falls nicht, gibt es auch die Rückstufung in der Vollkasko!
450,- € lohnen sich langfristig bestimmt zum zurück zahlen.
Zitat:
@Vandut schrieb am 3. Mai 2016 um 10:53:25 Uhr:
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 3. Mai 2016 um 10:04:20 Uhr:
Wenn er 20 Jahre das gleiche Auto fährt und der Beitrag immer gleich bleibt würde das dann sogar stimmen.Nicht mal dann!
Bei der ersten Änderung einer Typ oder Regionalklasse stimmt die Rechnung schon nicht mehr.
Doch! Genau dann! Bei Änderung einer Typ- oder Regionalklasse ändert sich wohl der Beitrag!
Zitat:
@amar7 schrieb am 3. Mai 2016 um 00:36:56 Uhr:
Kann mir jemand sagen, was sich mehr lohnt?
Hallo,
gesucht in der sogenannte Schadenrückkaufswert. Er gibt den (finanziellen) Wert an, der für Dich ein Rückkauf hätte. Er ist ist also der finanzielle Verlust über die Jahre bzw. Jahrzehnte, der sich bei jetztigem Vertragsstand ergeben würde.
Dieser Wert ist hochgradig unsicher. Aber ein besseren Wert gibt es nicht.
Er ist abhängig von
- der Grundprämie des Fahrzeuges (PKW?),
- dem prozentualen SFR-Verlust und
- der Versicherungssteuer
In der Kasko muss der Selbstbehalt noch hinzuaddiert werden.
Diesen Wert kann Dir die Versicherung ausrechnen.
Dann hast Du die nackten Zahlen und kannst vergleichen.
- Wenn der Rückkaufswert größer ist als der Schaden, dann lohnt sich der Rückkauf.
- Wenn der Rückkaufswert kleiner ist als der Schaden, dann lohnt sich der Rückkauf tendentiell nicht.
Im letzten Fall sollte aber gerade vor dem Hintergrund des Unsicherheitscharakters dieses Wertes eine gewisse qualitative Betrachtung erfolgen. Diese zu erläutern sprengt wohl den Rahmen.
Geschätzt wird es sich wohl lohnen.
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Eine Rabattübertragung lohnt sich noch nicht.
Gruß
Zitat:
@MaxMueler schrieb am 3. Mai 2016 um 17:27:46 Uhr:
Kann man das auch irgendwo nachlesen?
In den AKB nicht, man kann sich aber beraten lassen
Ähnliche Themen
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 3. Mai 2016 um 09:03:40 Uhr:
Es kommt auf Deine Prämie an. Lass Dir doch von der Versicherung den Rückstufungsschaden berechnen. Die haben ein Programm, da brauchen sie nur die aktuelle Prämie, die SF-Klasse und die Schadenanzahl eingeben und die können Dir sagen, was Du in den nächsten 20 Jahren bei unverändertem Beitrag mehr zahlst. 😉
Ich hatte es ja versucht, aber die lehnen es vehemment ab, warum auch immer, 2mal sogar, einmal mit der Hotline und einmal mit der Schadensabteilung, wo ich nach mehreren Versuchen rausgefunden hab, dass es bei aktueller Satzung 9% Unterschied wären, die wollten mir noch nichtmal die Frage auf einen ungefähren Wert beantworten und sind mir immer wieder ausgewichen mit der Aussage, dass es doch jährlich variiert und man es überhaupt nicht pauschal beantworten könnte.
Zitat:
@Lexley schrieb am 3. Mai 2016 um 07:28:46 Uhr:
Moin,naja, wenn eh nur SF 6 übernommen werden kann, lohnt sich der Rückkauf eigentlich nicht. Die SF-Klassen zwischen 6 und 22 verfallen bei Übernahme. Daher ist es egal ob der Vertrag eine SF 22 oder eine SF 11 hat. . .
In der Konstellation würde ich aber den Schaden übernehmen und so lange es geht auf "Vater" weiter fahren.
Grüße
Lex
Hi,
also ich meinte was anderes und zwar ich erinnere mich mal gehört zu haben von meinem Fahrlerer damals, dass in so einem Fall nicht grundsätzlich bei SF0 anfangen muss, sondern dass manche Versicherer es anerkennen, dass man soviele Jahre unfallfrei über einen anderen Versicherungsnehmer gefahren ist und einen dementsprechend so einstufen, ohne dass die SF Klasse des anderen Versicherungsnehmer (in dem Fall mein Vater) verfällt.
Dein letzter Absatz hört sich sinnvoll an, aber ich habe bei Check24 gerade geguckt, wie es wäre wenn ich mit SF6 anfange und preislich komme ich bei ca. 360€, was in etwa meinem aktuellen Beitrag mit SF22 entspricht.
Ich glaube ich werde es mal bei der Versicherung telefonisch anfragen, ob das zu machen wäre, da meine jüngere Schwester demnächst ihr eigenes Auto hat und dann davon profitieren könnte wenn sie meinen Vater als Versicherungsnehmer einsetzen würde.
LG, amar
Zitat:
@gammoncrack schrieb am 3. Mai 2016 um 07:52:16 Uhr:
Bei 450.- Euro würde ich wohl versuchen, die SF 22 zu retten.Wenn Du bei Deinem Fahrzeug den SFR übernehmen willst, würdest Du vermutlich bei FS-Datum 2010 SF 5 übernehmen können. Du würdest wohl eine SF-Klasse verlieren.
Aber vielleicht findest Du auch einen Versicherer, der die Übertragung des SFR auf Basis einer Sondereinstufung für Fahranfänger durchführt. Dann könnten es SF 6 werden, wenn Du die Fahrerlaubnis im 1. Kalenderhalbjahr 2010 erhalten hast.
Ja, ich werde dann wohl versuchen die SF zu retten. Mit der Übertragung des SFR, möchte ich es wie Du sagst als Sondereinstufung machen, ohne dass der SFR meines Vaters verfällt natürlich. Meinen Führerschein habe ich nicht exakt 2010 gemacht, sondern im 1. Kalenderhalbjahr 2009 eigentlich. Seitdem auch unfallfrei (toi toi toi), abgesehen von dem aktuellen kleinen Auffahrunfall.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 3. Mai 2016 um 13:00:00 Uhr:
Zitat:
@amar7 schrieb am 3. Mai 2016 um 00:36:56 Uhr:
Hallo,ich hatte heute leider einen verschuldeten Auffahrunfall mit leichteren Blechschaden. Ich war mit dem Unfallgegner im Anschluss bei einer Werkstatt und der Mann hat gesagt, er würde es für 450€ reparieren (nur sein Fahrzeug, meins würde nochmal mit zusätzlichen 200-300€ zu Buche schlagen).
Die Versicherung hatte ich angerufen, leider hatte ich keinen Rabattschutz im Tarif und würde von SF22 um 11 Jahre (!) zurückgestuft.
Kann mir jemand sagen, was sich mehr lohnt?
Um was geht es hier? Um Deine Kraftfahrthaftpflicht? Du kannst den Schaden erst mal von der Versicherung regulieren lassen und hast dann 6 Monate Zeit ihn zurück zu kaufen. Wenn es geht würde ich aber die 450 Euro unter der Hand selbst zahlen, sonst kommen evt. noch Anwaltskosten, Gutachten, Nutzungsausfall, usw. dazu!
Lass Dir aber bescheinigen, dass mit der Zahlung der Unfallschaden vom ... abgegolten ist und keine weiteren Forderungen erhoben werden.Was ist mit Deinem Fahrzeug. Hast Du eine Vollkasko? Die Selbstbeteiligung dürfte bei mind. 300 Euro liegen, also selbst bezahlen.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 3. Mai 2016 um 13:00:00 Uhr:
Zitat:
PS: Außerdem habe ich (Führerscheinerwerb 2010) seitdem immer mit einem KfZ gefahren auf den Namen meines Vaters als Versicherungsnehmer und mich als Halter. Kann ich mich davon jetzt langsam lösen, ohne bei SF0 anzufangen?
Du kannst den SFR von Deinem Vater übernehmen. Führerscheinerwerb in 2010, im 1. oder 2. Halbjahr?
bis 01.07.2010 in 2010 SF 1/2, in 2011 SF 1, in 2012 SF 2, in 2013 SF 3, in 2014 SF 4, in 2015 SF 5, in 2016 SF 6 + 1 Schaden (oder nicht), 2017 SF 7 oder mit Schadenrückstufung SF 2.
nach dem 01.07.2010 in 2010 SF 1/2, in 2011 SF 1/2, in 2012 SF 1, in 2013 SF 2, in 2014 SF 3, in 2015 SF 4, in 2016 SF 5 + 1 Schaden (oder nicht), 2017 SF 6 oder mit Schadenrückstufung SF 2.Noch fragen? 😉
Also es geht um eine reine Haftpflichtversicherung. Danke für den Hinweis mit der Bescheinigung, dass der Schaden vom .... abgegolten ist! Ich hätte das vergessen.
der Führerscheinerwerb im 1. Halbjahr 2009 d.h. ich wäre ohne Schadenrückstufung bei eigener Regulierung dann bei SF7, richtig?
Teile mal mit wo man ohne SF-Übertragung SF 6 oder SF 7 bekommt, weil man mit einem Auto 6-7 Jahre gefahren ist
Zitat:
@amar7 schrieb am 3. Mai 2016 um 21:55:28 Uhr:
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 3. Mai 2016 um 09:03:40 Uhr:
Es kommt auf Deine Prämie an. Lass Dir doch von der Versicherung den Rückstufungsschaden berechnen. Die haben ein Programm, da brauchen sie nur die aktuelle Prämie, die SF-Klasse und die Schadenanzahl eingeben und die können Dir sagen, was Du in den nächsten 20 Jahren bei unverändertem Beitrag mehr zahlst. 😉Ich hatte es ja versucht, aber die lehnen es vehemment ab, warum auch immer, 2mal sogar, einmal mit der Hotline und einmal mit der Schadensabteilung, wo ich nach mehreren Versuchen rausgefunden hab, dass es bei aktueller Satzung 9% Unterschied wären, die wollten mir noch nichtmal die Frage auf einen ungefähren Wert beantworten und sind mir immer wieder ausgewichen mit der Aussage, dass es doch jährlich variiert und man es überhaupt nicht pauschal beantworten könnte.
du kannst ihn auch selber ausrechnen:
Schritt I: Prämie ratierlich / 1,19
Schritt II: Nettoprämie ratierlich x Anzahl der Raten im Jahr (Zahlweise)
Schritt III: Jahresnettoprämie / derzeitigen Beitragssatz teilen
Schritt IV: Ausrechnen des pronzentualen Höherstufungsschaden:
2017: 9%
2018: 6%
2019: 6%
usw..
Schritt V: 100% Jahresnettobeitrag x prozentualer Höherstufungsschaden
Schritt VI: x 1,19 VSt.
Mal ein Zahlenbespiel:
Vierteljährliche Zahlweise 119€ inkl. VSt.
SF 10 - 40%
Schritt I: 119/1,19 = 100
Schritt II: 100 x 4
Schritt III: 400 / 40%
Schritt IV: 200% über die Jahre
Schritt V: 1000 * 200%
Schritt VI: 2000 * 1,19
Der Höherstufungsschaden betrüge 2380€.
Zitat:
@amar7 schrieb am 3. Mai 2016 um 21:55:28 Uhr:
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 3. Mai 2016 um 09:03:40 Uhr:
Es kommt auf Deine Prämie an. Lass Dir doch von der Versicherung den Rückstufungsschaden berechnen. Die haben ein Programm, da brauchen sie nur die aktuelle Prämie, die SF-Klasse und die Schadenanzahl eingeben und die können Dir sagen, was Du in den nächsten 20 Jahren bei unverändertem Beitrag mehr zahlst. 😉Ich hatte es ja versucht, aber die lehnen es vehemment ab, warum auch immer, 2mal sogar, einmal mit der Hotline und einmal mit der Schadensabteilung, wo ich nach mehreren Versuchen rausgefunden hab, dass es bei aktueller Satzung 9% Unterschied wären, die wollten mir noch nichtmal die Frage auf einen ungefähren Wert beantworten und sind mir immer wieder ausgewichen mit der Aussage, dass es doch jährlich variiert und man es überhaupt nicht pauschal beantworten könnte.
Das ist natürlich ungewöhnlich, dass die das nicht ausrechnen (können/wollen). Viele Versicherer stellen sogar einen Rechner zur Verfügung. Den Zeitintervall kann man selbst bestimmen.
Allerdings hat eine solche Berechnung viele Unwägbarkeiten.
Wenn Du heute ein Fahrzeug ohne Vollkaskoversicherung hast, Du später einmal ein Auto mit Vollkaskoversicherung versichern willst, stimmt die gesame Berechnung hinten und vorne nicht mehr.
Und wie schon geschrieben wurde: Auch Beitragsveränderungen durch Anpassungen und/oder Änderung der Typ- und/oder Regionalklasse machen die Berechnung hinfällig. Entweder hättest Du auch einen höheren Betrag zurückzahlen können, oder Du hättest nichts selbst zahlen sollen.
Schwieriges Thema für denjenigen, der entscheiden muss. Und vielleicht will sich der Versicherer später nicht vorwerfen lassen: "Sie haben doch damals gesagt, dass........".
So ein Rechner kann man sich mit Ecxel selber basteln.
Prozente hier:
https://www.vkb.de/.../
Meist hat man in 3 oder 4 Jahren den Betrag wieder rein. Ab dann spart man (lebenslang), würde man den Schaden in dieser Höhe von 450 Euro zurück kaufen. Pi mal Daumen.
Unabhängig, ob man eine neue Grüze baut. Denn dann würde man wieder neu hochgestuft. Und das heftig.
Hallo, danke nochmal für eure rege Unterstüzung. Ich hab jetzt weitere konkretere Daten.
SF22 sind 21%
SF11 wären 29%
Ich habe auch noch ein Schreiben erhalten, worin steht, dass ich den Schaden zurückkaufen könnte und dass es sich bis zu einer Schadensumme von 1551,00 Euro lohnen würde. Ich hätte die Gelegenheit innerhalb von 6 Monaten 1.370,00 Euro für den Rückkauf zu bezahlen. Mit der Selbstregulierung hat es nicht geklappt, der Schadensgegner ist entgegen Abmachung zum Gutachter gegangen und die Versicherung hat gut 2.200€ ausgezahlt.
Jetzt die Frage, lohnt sich in dem Fall noch für den höheren Betrag von 1370,00 Euro der Rückkauf?
Kann man nicht beantworten.
Das hängt von vielen Faktoren ab.
Ein wichtiger ist, ob du aktuell eine bestehende Vollkasko hast, oder ob nicht aktive SF Jahre in der Vollkasko vorhanden sind.
Falls nicht, heißt eine Rückstufung in KH auch gleichzeitig eine Rückstufung in der Vollkasko.
Ein wenig weiter gedacht, Dir fehlen also 11 Jahre, um wieder dahin zu kommen, wo Du bist.
Die 1551,- ist der Beitragsverlust vom heutigen Stand her gesehen, den Du in den nächsten 11 Jahren hast (ohne künftige eventuellen Typklasse- und Regiopnalklasseänderungen oder Beitragsänderungen).
So und nun das 2. Risiko, was ist wenn Du in 2 Jahren wieder einen Unfall verschuldest, dann fällt die SFR nochmals um 6-10 Jahre (je nach Tabellenstufung wie in den AKB angegeben).