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Auffahrt

Themenstarteram 7. Oktober 2005 um 11:52

Guten Morgen MTler,

ich habe letztens was erlebt und da hätt ich gern mal eure Meinung bzgl. Schuldfrage gehabt.

DIe Situation kann man im Prinzip auf jede Autobahnauffahrt beziehen, aber in meinem Fall war es eine Auffahrt auf unsere Ortsumgehung (also nur eine Fahrbahn pro Richtung).

Ich fuhr diese Kurve kurz vor der Auffahrt. Vor mir war eine Frau (wie sich im nachhinein rausstellte) in einem kleinen alten Auto. Ich mit Papas BMW :) (aber meine Eltern waren auch an Bord) unterwegs. So, um ehrlich zu sein, hat mich die Frau schon die ganze Zeit vor mir genervt, langsam und unsicher gefahren... Weiter: Wir fuhren um die Kurve und dann kommt links erst der durchgehende Strich (wo man also noch nicht auffahren darf und dann kam die gestrichelte Linie). Wir beide noch auf der Beschleunigungsspur. Ich natürlich gleich, als die gestrichelte anfing, auf die "richtige" Straße drauf und Stoff gegeben. Aber die Frau vor mir ist immer noch nicht rüber gefahren (fragt mich warum). Als ich dann fast neben ihr war, wollte sie doch tatsächlich rausziehen, hats dann doch noch gemerkt und hat sich rechts an der Leitplanke den Spiegel abgefahren. Ich habe natürlich gleich gebremst, als sie vor mir rein wollte. Naja nachdem dann ihr Spiegel ab war und ich fast stand, ist sie dann doch noch vor mir reingefahren.

So war die Situation. Nach ausreichender Diskussion mit meinem Vater (das war ja mal wieder ne Paradedarstellung von mir, hab ihm meine vollen Fahrkünste gezeigt), kam ICH zu dem Schluss, dass sie "natürlich" schuld wäre, wenn es gekracht hätte. Das dumme an der Situation war eben, dass ich erst hinter ihr war, aber ansonsten MUSS sie ja einfach schauen, wenn sie nach links fährt.

Wäre schön, wenn ihr eure Meinung schreibt

danke euch

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33 Antworten

Ich glaube, diesen Fall hatten wir schon mal.

Prinzipiell hat die durchgehende Spur Vorfahrt, da du aber auch von der Auffahrt kommst, war es so ca. 50:50, wenn ich mich richtig erinnere. Mit anderen Worten: du hast Scheisse gebaut. Habt ihr eigentlich angehalten? Würde mich nicht wundern, wenn da evtl noch ne Anzeige käme.

Dieses Überholen der Leute vor einem auf der Auffahrt und diese dort verhungern lassen, halte ich übrigens für übelst beschissenen Fahrstil! Erst fahren alle auf die AB und dann stellt sich heraus, wer wen überholt.

am 7. Oktober 2005 um 12:02

Bei einer Autobahnauffahrt ist es so das die Leute die auf die autobahn rauffahren (also die Frau) sozusagen "Vorfahrt gewähren" haben und auf den Verkehr auf der Autobahn achten müssen.

Kommen sie nicht rauf müssen sie anhalten und warten.

 

Oftmals denken aber auch viele das sie auf der Auffahrt das Recht haben einzuscheren, also die auf der Autobahn ihnen das einscheren ermöglichen müssen.

Mir ist schonmal eine Frau einfach reingezogen mit ca. 70 und ich bin mit 150 angeflogen...

Bei einer Umgehung müsste es eigentlich genauso sein(stehen auch oftmals Vorfahrt gewähren Schilder da rum wenn ich mich nicht irre).

 

Fakt ist eig. sie war schuld.

Andererseits kann man zu dir sagen das du nicht Vorrausschauend und "erfahrend" gefahren bist weil zu 90 % klar war das sie reinzieht ;)

Ob ein richter dir nun etwas Schuld zuspricht kann der normale Autofahrer nicht beurteilen.

corsa_b_driver: er war nicht auf der durchgehenden Spur, sondern war mit ihr auf der Auffahrt und hat versucht, sie noch schnell zu überholen, als sie rüberziehen wollte. Da kann man sich meines Wissens nach nicht darauf berufen, "Durchgangsverkehr" gewesen zu sein, man ist einfach nur früher rausgezogen. Übrigens zu früh, die Leute, die mit 60 direkt nach Ende der durchgezogenen Linie rausziehen, sind nervig und gefährlich für den echten Durchgangsverkehr.

meiner meinung nach bist du auf jeden fall mitschuldig dass jetzt der spiegel ab ist. so eine überholaktion halte ich für ziemlich rücksichtslos und absolut unangebracht.

es war doch sicherlich abzusehen dass du an dem auto nicht vorbeikommst bevor die einfädelspur aufhört und die frau dadurch genötigt wird zu bremsen oder womöglich sogar anzuhalten nur weil du nicht noch 5 sekunden warten kannst.

es rechnet auch niemand damit noch auf der einfädelspur überholt zu werden wenn von hinten nichts kam.

Im übrigen besteht der sinn einer solchen beschleunigungsspur darin zu beschleunigen (wie der name schon sagt!) um dann mit entsprechender geschwindigkeit auf die straße aufzufahren und somit gleich dem verkehrsfluß einigermaßen angepasst zu sein. die frau hat sich also absolut richtig verhalten indem sie nicht sofort auf die straße gefahren ist.

wenn du, wie du selber gesagt hast, schon sehen konntest dass die frau unsicher fährt sollte man eigentlich etwas mehr rücksicht erwarten können und sich auch dementsprechend verhalten.

am 7. Oktober 2005 um 12:10

Re: Auffahrt

 

Zitat:

Original geschrieben von Pistenheizer01

Ich natürlich gleich, als die gestrichelte anfing, auf die "richtige" Straße drauf und Stoff gegeben.

An deiner Stelle würde ich mir mal Gedanken machen. Wenn du es als selbstverständlich ansiehst, statt der Beschleunigungsspur auf der Autobahn "Stoff zu geben" stimmt irgendwas nicht.

Mir ist neulich der umgekehrte Fall passiert. Ich habe auf der Beschleunigungsspur auf mein Wunschtempo beschleunigt und musste dann wieder abbremsen. Der Held, der meinte, am Anfang des Beschleunigungsstreifens mit 80 km/h auf die unbegrenzte Autobahn ziehen zu müssen fand sich dann mit wenigen km/h mehr als vorher auf dem Tacho genau neben mir.

am 7. Oktober 2005 um 12:11

Moin,

nun Dein „Fett weg“ haste ja schon vom Vater bekommen ;)

Die beim Schaden oder Streitfall meist angewandte "Technik" ist folgende ... der erste auf der Beschleunigungsspur darf als erster rauf-fahren ... der Beschleunigungsstreifen soll dabei der ganzen Länge nach voll ausgenutzt werden ... Es gilt sogar weiterhin ... wenn dann beide danach auf dem "richtigen" Fahrstreifen sind und ein LKW das ganze einbremst, gebührt wieder dem erst Aufgefahrenen den Laster als erstes zu überholen (nur natürlich alles knapp nach der Auffahrt).

So wenn das alles nicht der "erste" macht und es kommt zu einem Schaden ... bekommt der "nicht erste" zumindest eine Teilschuld zugesprochen.

Ich weiß nicht, ob ich mich jetzt hierbei verständlich genug mit der Umschreibung ausgedrückt habe :D

Aber eins noch ... keiner von beiden Beteiligten hat angehalten, nach dem der Spiegel ab war ? ... das wäre dann allerdings Unfallflucht ... die auch "NUR-Zeugen" begehen können.

Gruß

Q

Hab noch eine Quelle gefunden:

Zitat:

Benutzen mehrere Fahrzeuge hintereinander den Beschleunigungsstreifen einer Autobahn, gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg die Regelung, dass die beteiligten Fahrzeuge nur nacheinander einfahren dürfen. Schert eines der hinteren Fahrzeuge vorschnell auf den rechten Fahrstreifen der Autobahn aus, kann dies zu einer erheblichen Behinderung und Gefährdung des Vorausfahrenden führen, insbesondere wenn dieser wegen des Endes des Beschleunigungsstreifen stark abbremsen muss. Kommt es zu einer Kollision der Fahrzeuge, haftet der Ausscherende (Überholende) für den entstandenen Schaden.

Sehr eindeutig, wie ich finde.

Der einzige Unterschied: es kam zu keiner Kollision zwischen euch. Aber die Situation hast du verursacht. Wenn es kein Fahrfehler von ihr, sondern mehr oder weniger unvermeidlich war (z.B. Leitplanke zog an der Stelle schon links rüber), dann dürftest du die volle Schuld tragen.

In der Fahrschule bekommt man schon beigebracht: "Beschleunigungsstreifen wenn möglich bis zum Ende ausnutzen und dann auffahren." -> du bist Schuld.

Natürlich kann ich verstehen, dass die Dame dich genervt hat und grad in "papas dickem bmw" wird man da schnell übermütig... trotzdem: falsches verhalten von deiner Seite.

am 7. Oktober 2005 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

Natürlich kann ich verstehen, dass die Dame dich genervt hat und grad in "papas dickem bmw" wird man da schnell übermütig... trotzdem: falsches verhalten von deiner Seite.

Also grade in Papas dickem BMW (der unten genannte 5er) fahr ich besonders vorsichtig ... die Beifahrenden danken´s einem! ;)

Q

Zitat:

Original geschrieben von Pistenheizer01

Guten Morgen MTler

Um 13:52Uhr?? :D Student? *vorurteilsmodusoff* ;)

Zum Thema wurde ja eigentlich schon genug gesagt. Fehlverhalten deinerseits.

Guten Morgen (ja, ich bin Student in den Semesterferien *g* und liege noch im Bett - ab nächster Woche wird das anders)

ein paar Anmerkungen noch von meiner Seite: Schon mal darüber nachgedacht, dass die Frau vielleicht nicht so gut beschleunigen kann, wie du in "Papas BMW"? Auch 45PS-Polos, -Corsas und ähnliche dürfen auf die Autobahn und erst recht auf die Ortsumgehung - wie soll man das bitte machen, wenn man damit schon auf der Beschleunigungsspur ausgebremst wird?

Die Situation erinnert mich sehr an das (verbotene) Kolonnenspringen - sobald vorne auch nur eine klitzekleine Lücke auftaucht, brettert von hinten irgendjemand heran, so dass der erste hinter dem LKW nicht überholen kann. Wenn sich dann zwei treffen, geht das immer hin und her, und keiner kommt am LKW vorbei. (von hinten hat man meist die bessere Übersicht und kann daher früher rausziehen).

Sorry, aber aus meiner Sicht hast du dich hier absolut asozial verhalten - auch wenn du am Ende gebremst hast, du hast sie elegant ausgebremst. Gebracht hat es dir auch nichts, und ihr Spiegel ist kaputt... von mir hättest du jetzt ne Anzeige wegen Fahrerflucht, und den Spiegel dürftest du mir auch ersetzen.

Was der BKat dazu sagt - hmm... vielleicht "Überholen bei unklarer Verkehrslage und dadurch einen anderen gefährdet?" Greift hier BKat 19.1.1. auch wenn 19.1 nicht greift? Dann wären das 125EUR, 4Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sonst immerhin 50EUR und 3Punkte.

MfG, HeRo

Wenn du die Frau tatsächlich hättest überholen können, bevor der Streifen zu Ende gewesen wäre, wäre das IMHO was anderes - aber das war ja nun nicht gegeben. Und du kannst von ihr nicht verlangen, dass sie "als Überholte die Geschwindigkeit beibehält oder gegenbenenfalls ermäßigt" auf einem Beschleunigungsstreifen...

edit: den "dicken" aus dem BMW rausgenommen - das kommt ja nicht vom Threadstarter, sondern von einem der Antworter.

Zitat:

Original geschrieben von Corsa_B_driver

Bei einer Autobahnauffahrt ist es so das die Leute die auf die autobahn rauffahren (also die Frau) sozusagen "Vorfahrt gewähren" haben und auf den Verkehr auf der Autobahn achten müssen.

Kommen sie nicht rauf müssen sie anhalten und warten.

Argh. Das sollte man doch bitte keinesfalls tun. Die Geschwindigkeitsdifferenz wird dann ja noch höher. Da wird das Einfädeln noch schwieriger und gefährlicher. Lieber auf dem Pannenstreifen weiterfahren (so denn einer da ist...).

am 7. Oktober 2005 um 14:16

Zitat:

Original geschrieben von HeRo11k3

Wenn du die Frau tatsächlich hättest überholen können, bevor der Streifen zu Ende gewesen wäre, wäre das IMHO was anderes - aber das war ja nun nicht gegeben. Und du kannst von ihr nicht verlangen, dass sie "als Überholte die Geschwindigkeit beibehält oder gegenbenenfalls ermäßigt" auf einem Beschleunigungsstreifen...

Eben. Hätte er wirklich überholt, wäre das völlig in Ordnung gewesen. Aber dazu braucht man beim durchschnittlich langen Beschleunigunsstreifen schon eine sehr gute Motorisierung. Alles andere behindert sonst nur denjenigen, der Ordnungsgemäß auf dem dafür vorgesehen Streifen beschleunigt. Der wird selbstverständlich schneller, völlig zu Recht.

Ich hoffe jedenfalls, ihm ist klar geworden, dass er nicht unwesentlich langsamer gewesen wäre (die Strecke des vorherigen Abstandes hat er durch seine Aktion gewonnen), wenn er hinter der Frau geblieben wäre und ordnungsgemäß auf die AB aufgefahren wäre.

Mich ärgert es auch, wenn jemand auf dem Beschleunigunsstreifen nicht wesentlich schneller wird. Selbst mit einem schwach motorisierten Auto kann man hier üblicherweise eine angemessene Geschwindigkeit erreichen - man muss nur bereit sein, ein-zwei Gänge runterzuschalten und das Gaspedal durchzudrücken. Selbst wenn es mir nicht schnell genug geht und ich problemlos vorher auffahren kann (den fließenden Verkehr durch mein Einscheren also nicht zum behindere) muss ich zumindest darauf achten, den noch auf dem Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeuge das Auffahren ebenfalls zu ermöglichen. Gerade, weil ich mich vorher etwas "daneben" benommen habe.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Argh. Das sollte man doch bitte keinesfalls tun. Die Geschwindigkeitsdifferenz wird dann ja noch höher. Da wird das Einfädeln noch schwieriger und gefährlicher. Lieber auf dem Pannenstreifen weiterfahren (so denn einer da ist...).

In dem Fall ist es tatsächlich ratsam, den Pannenstreifen zu benutzen. Man schaue sich nur mal die 0-100 Werte seines Autos an, rechne 1-2 Sekunde fürs nicht-perfekte Schalten und Anfahren dazu und frage sich, ob so lange niemand auf der rechten Fahrbahn vorbeikommt. Augen zu und Vollgas ist da ziemlich gefährlich. Von Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen mal ganz abgesehen...

am 7. Oktober 2005 um 15:10

Zum Thema:

finde das Verhalten von Pistenheizer auch nicht ok. Gefährliche Sache sowas.

Was ähnliches: Haben ja schon einige sehr richtig angemerkt, dass der Beschleunigungsstreifen (insbesondere auf der Autobahn) gerne bis zum Ende benutzt werden sollte.

Da es aber tatsächlich immer wieder vorkommt, das manche Verkehrsteilnehmer mit dem Ende der durchgezogenen Linie auf die rechte Fahrspur wechseln, überhole (ist es im eigentlichen Sinne ja nicht) ich solche Typen noch auf dem Beschleunigungssteifen. Also eigentlich beschleunige ich ja bloß - deutlich.

Finde es einfach nicht richtig, mit so halbschnellem Tempo einfach auf die Fahrspur zu eiern.

lg, fibrile

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