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Auffahren auf BAB und "Ausbremsen" von Fahrzeug auf linker Spur

Themenstarteram 6. Dezember 2017 um 18:32

Hallo zusammen,

mir ist heute etwas blödes passiert...

Ich bin auf eine BAB aufgefahren (3-spurig), bin von der Auffahrt auf die mittlere Spur weil rechts ein LKW war, habe weiter beschleunigt (auf ca. 120km/h) und bin dann auf die linke Spur rüber (immer noch Gas gegeben).

Ich habe gesehen, dass ganz weit hinten ein Auto kommt, habe das aber als nicht kritisch eingeschätzt.

Kurz darauf hab ich den 5er BMW dann ganz groß im Rückspiegel gesehen - der muss ein Wahnsinns-Tempo drauf gehabt haben (fahre selbst auch einen 5er).

Der hat - glaube ich - wirklich Probleme bekommen, dass er mir nicht hinten drauf kracht...

Ich bin selbst Vielfahrer (ca. 50.000km pro Jahr) - so etwas ist mir noch nie passiert.

Es war wirklich viel Verkehr, da rechnet man auch nicht unbedingt mit so einem schnellen Fahrzeug!?

Mir tut das echt leid, dass ich den Fahrer in Probleme gebracht habe - der ist dann neben mir her gefahren und sah wirklich schockiert aus - ich habe versucht, ihm zu verdeutlichen, dass es mir leid tut und er das entschuldigen soll.

Er hat mit Sicherheit mein Kennzeichen - habt ihr eine Ahnung, was das werden könnte, wenn er mich anzeigt?

Vielen Dank für irgendwelche Rückmeldungen / Erfahrungen in solchen Fällen!

Gruß,

Max

Beste Antwort im Thema

Solche nervigen Situationen erlebt man immer wieder. Warum kann man nicht erst einmal die Lage peilen? Ne , kaum aufgefahren, schon geht es nach links :rolleyes:

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in diesem Falle wäre die Polizei wohl eher damit beschäftigt, die Reste der Fahrer aus den Autos zu kratzen.

Wer beim Auffahren auf die Autobahn vom Beschleunigungsstreifen sofort auf die Überholspur zieht, haftet bei einem Unfall allein (OLG Jena, 5U797/08). Allerdings nicht immer, wie das OLG Hamm wiederum entschieden hat.

Von "sofort auf die Überholspur" konnte ich in der Schilderung des TE nichts lesen.

Ich auch nicht, war auch weniger für den TE, als vielmehr für den Hausmeister gedacht.

Er schreibt aber auch nichts davon, dass er erst einige km gewartet hätte mit dem Spurwechsel ganz nach links.

Ja, der kann die Info sicher dringend brauchen. ;)

Zitat:

@Max12062010 schrieb am 6. Dezember 2017 um 19:32:46 Uhr:

Hallo zusammen,

 

Ich habe gesehen, dass ganz weit hinten ein Auto kommt,.....

...Der hat - glaube ich - wirklich Probleme bekommen, dass er mir nicht hinten drauf kracht...

 

Gruß,

Max

Das passt nicht !

Wenn er Probleme hatte, hat er sie sich selbst gemacht.

Ansonsten immer schön in den Rückspiegel schauen und die Tiefflieger durchlassen, die kennen da kein Spaß, koste es ihr eigenes Leben !

Fahrzeuge im Spiegel sind näher als sie scheinen. Vielleicht war das mit "ganz weit hinten" nicht so ganz weit?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. Dezember 2017 um 21:33:18 Uhr:

Fahrzeuge im Spiegel sind näher als sie scheinen. Vielleicht war das mit "ganz weit hinten" nicht so ganz weit?

Ja sorry, bei einer angeblichen Fahrleistung von 50000 Km sollte man das drauf haben.

Ansonsten muss man hier nicht diskutieren, dann können wir uns Märchen vorlesen. :)

Zumal "Zielbremsen" was ganz normales ist.

Die Größe einfach vom Gas zu gehen haben wenige.

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 6. Dezember 2017 um 20:23:00 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Dezember 2017 um 20:01:33 Uhr:

 

Quark.

eher Magerquark, es würde auf eine Teilschuld herauslaufen wenn die Geschwindigkeiten beweisbar wären.

Die Unfallaufnahme der Polizei fällt aber etwas dürftig aus, so lange es keine Verletzten gab und dann dürfen sich die Anwälte streiten.

Wer meine Beiträge schon länger verfolgt weiss, dass mein erster Firmenwagen am Heck eines "von der Einfädelspur Durchziehers" zerschellte. Meine wahrheitsgemäß bei der Polizei angegebene Geschwindigkeit vor Einleitung der Vollbremsung: Tacho 180. Hier gab es einen Verletzten: Schleudertrauma beim Vordermann.

 

Schuldanteil Hannes, sowohl straf- als auch zivilrechtlich: 0%. Den Bescheid zur Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft hatte ich seinerzeit hier eingestellt.

 

Von daher: Quark!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Dezember 2017 um 21:30:32 Uhr:

Zitat:

@Max12062010 schrieb am 6. Dezember 2017 um 19:32:46 Uhr:

Hallo zusammen,

 

Ich habe gesehen, dass ganz weit hinten ein Auto kommt,.....

...Der hat - glaube ich - wirklich Probleme bekommen, dass er mir nicht hinten drauf kracht...

 

Gruß,

Max

Das passt nicht !

Wenn er Probleme hatte, hat er sie sich selbst gemacht.

Ansonsten immer schön in den Rückspiegel schauen und die Tiefflieger durchlassen, die kennen da kein Spaß, koste es ihr eigenes Leben !

Ich kann mir das auch schwer vorstellen, selbst wenn der andere 200 plus drauf hatte musste er schon sehr nah dran sein.

mit 120 in die Mitte gewechselt, weiter beschleunigt und schon ist der Andere da stimmt mich sehr nachdenklich.

Also war der Andere doch schon sehr nah dran.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Dezember 2017 um 21:59:35 Uhr:

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 6. Dezember 2017 um 20:23:00 Uhr:

 

eher Magerquark, es würde auf eine Teilschuld herauslaufen wenn die Geschwindigkeiten beweisbar wären.

Die Unfallaufnahme der Polizei fällt aber etwas dürftig aus, so lange es keine Verletzten gab und dann dürfen sich die Anwälte streiten.

Wer meine Beiträge schon länger verfolgt weiss, dass mein erster Firmenwagen am Heck eines "von der Einfädelspur Durchziehers" zerschellte. Meine wahrheitsgemäß bei der Polizei angegebene Geschwindigkeit vor Einleitung der Vollbremsung: Tacho 180. Hier gab es einen Verletzten: Schleudertrauma beim Vordermann.

Schuldanteil Hannes, sowohl straf- als auch zivilrechtlich: 0%. Den Bescheid zur Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft hatte ich seinerzeit hier eingestellt.

Von daher: Quark!

Das muss aber wieder mal ein schöner Depp gewesen sein der sogar einen 180 Fahrer zu einer Vollbremsung verleitet.

Ich möchte gar nicht wissen mit wie wenig Geschwindigkeit der rausgezogen ist.

Zitat:

@krebsandi schrieb am 06. Dez. 2017 um 22:43:42 Uhr:

Ich möchte gar nicht wissen mit wie wenig Geschwindigkeit der rausgezogen ist.

90 bis 100. Vom Beschleunigungsstreifen hinter den Sattelzug auf der rechten Spur und dann über die durchgezogene Linie (!) gleich weiter nach links. Ich bin dann eingeschlagen und habe anschließend zwischen Leitplanke und Sattelzug Flipperkugel gespielt...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Dezember 2017 um 22:47:27 Uhr:

Zitat:

@krebsandi schrieb am 06. Dez. 2017 um 22:43:42 Uhr:

Ich möchte gar nicht wissen mit wie wenig Geschwindigkeit der rausgezogen ist.

90 bis 100. Vom Beschleunigungsstreifen hinter den Sattelzug auf der rechten Spur und dann über die durchgezogene Linie (!) gleich weiter nach links. Ich bin dann eingeschlagen und habe anschließend zwischen Leitplanke und Sattelzug Flipperkugel gespielt...

Sag ich ja ein richtiger Depp, also wenn man das mit 90 oder 100 nicht sieht dass hier jemand mit 180 sehr schnell im Anmarsch ist dann weiss ich auch nicht mehr.

Trotzdem, genau wegen solcher Deppen gehe ich dann links etwas vom Gas, das habe ich nämlich auch schon alles hinter mir.

Mit gemütlichen 180 und dann fährt so ein Blödi ruck zuck nach links.

Kenne ich alles, Gott sei Dank ohne Unfall

Über Leute wie dich TE rege ich mich als Fahrer eines 5er BMWs sehr oft auf. Bitte versuche in Zukunft besser aufzupassen. ;)

am 6. Dezember 2017 um 22:35

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Dezember 2017 um 21:59:35 Uhr:

 

Wer meine Beiträge schon länger verfolgt weiss, dass mein erster Firmenwagen am Heck eines "von der Einfädelspur Durchziehers" zerschellte. Meine wahrheitsgemäß bei der Polizei angegebene Geschwindigkeit vor Einleitung der Vollbremsung: Tacho 180. Hier gab es einen Verletzten: Schleudertrauma beim Vordermann.

Schuldanteil Hannes, sowohl straf- als auch zivilrechtlich: 0%. Den Bescheid zur Einstellung des Verfahrens der Staatsanwaltschaft hatte ich seinerzeit hier eingestellt.

Im Falle eines mehrfachen Spurwechsels von der Einfädelungsspur bis auf die linke Autobahnspur magst Du recht haben und der Fahrer der die Richtgeschwindigkeit von 130 überschritten hat bekommt keine Teilschuld aus erhöhter Betriebsgefahr.

Das ist aber immer eine Frage der Beweisbarkeit das der hinten Auffahrende den mehrfachen Spurwechsel auch nachweisen kann. Welcher Unfallgegner gibt schon zu das er von der Autobahnauffahrt gleich ganz links rübergezogen ist.

Ansonsten hättest Du bei 50 km/h über der Richtgeschwindigkeit einen Teil des Schadens selbst tragen dürfen.

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