Aufblenden um die linke spur freizubekommen

der TÜV schreibt in seiner "Autobahn Tips" Broschüre (Dateiname 1_145.pdf zum runterladen auf der TÜV Süd Seite...):

"Rücken Sie notorischen Linksfahrern nicht zu dicht aufs Heck und hüten Sie sich vor einem verbotenen Überholversuch auf der rechten Seite. Klar, eine dezente Ankündigung Ihrer Überholabsicht mit dem Blinker oder kurzem Lichthupen ist Ihnen nicht verwehrt. Einen Vordermann, der vom langen Autobahnfahren etwas müde geworden ist, führt ein solches Signal rasch auf den rechten Weg zurück. Wenn nicht, ist Geduld geboten."

Heißt das etwa ich darf Aufblenden und Stress machen wenn irgend so n kasperl dauernd links fährt so lange ich nicht zu dicht auffahre? in der fahrschule haben wir glaub ich auch mal gelernt das man die lichthupe oder die hupe als überholankündigung benutzen darf - aber wie ist das dann mit dem tatvorwurf der nötigung?

darf ich nun aufblenden wenn ich genug abstand halte oder muss ich dann sofort mit einem gerechtfertigtem nötigungsvorwurf rechnen?

ich fahr halt gerne schnell... :-)

corni

77 Antworten

Einige haben halt biedere Familienkisten und sonst nichts im Leben und müssen damit angeben wie schnell sie mit ihren mickrigen paar PS unterwegs sind. Mich lässt das kalt. Wenn man überlegen ist muss man nicht immer der schnelleste und erste sein.

Zitat:

Und wer Angst hat, sein Hintermann würde in ihn reinfahren, sollte aufhören zu träumen.

Spätestens wenn der Auffahrunfall passiert ist, wirst Du aufhören zu träumen.

@Tazmedic
@Americanpatriot
Genau so sehe ich die Sache auch, volle Zustimmung.

@pontibird:
Ich glaube dann fängt das Träumen erst an... wenn er danach im Koma liegt! 😉 Wobei man dann eher vom "Albtraum" reden kann.

@C20NE-Cruiser

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser


Sorry, aber Du bist der einzige im Forum den ich kenne [...]

Nein, DU kennst mich defenitiv nicht! Aber danke, dass du mir Recht gibst! 😉

@ Ponti

Mit reinfahren meinte ich wegrammen. Wenn der einen halben Meter hinter mir fährt, wird der mir sicherlich nicht ins Auto fahren, nur um vorbei zu kommen. Dass die Gefahr eines Auffahrunfalls durch plötzliches Bremsen eneorm steigt, ist eine andere Schiene und selbstverständlich. Gerade deswegen ist ja Drängeln oder bloßes Unterschreiten des Sicherheitsabstandes verboten. Und wenn er mir doch hintenrein geschossen ist, liegt er danach definitiv im Koma. Entweder durch den Unfall oder durch mich... 😁

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Jo!
Das wäre wahrscheinlich der "schwere Ausnahmefehler" (Zitat Microschrott), wo sogar ich jemandem eins auf die Glocke geben würde.

Zitat:

Nein, DU kennst mich definitiv nicht!

Geduld, Leute.

Manchmal rennt man im Forum erst gegeneinander, lernt sich dann näher kennen und stellt fest, daß der / die andere doch ein ganz netter Mensch ist.

... um mal wieder zum Thema zurück zu kommen:

Gibt's hier auch welche, die das Überholen-wollen auf der AB mit der Hupe (nicht Lichthupe) ankündigen?

Ich bin immer noch der Ansicht, dass weder die akustische noch die Lichthupe dazu da sind, andere auf Fahrfehler (hier: Missachtung des Rechtsfahrgebotes) aufmerksam zu machen. Die Kontrolle der Verkehrsregeln und ihr Ahndung ist Aufgabe der Ordnungsbehörden, nicht der 'normalen' Verkehsteilnehmer. Warum sollte gerade beim Rechtsfahrgebot die Massregelung per Hupe/Lichthupe durch 'normale' eingeführt werden?

Meine Auffassung (steht oben schon mal):
Hupe und Lichthupe erlaubt zum Anzeigen des Überholens - nicht zum anzeigen des Überholen wollens, wenn's nicht geht weil jemand anders links fährt.

Gruss
Trambolubi

Naja zumindest die Hupe darf ja als Warnsignal vor Gefahren eingesetzt werden. Angenommen jemand fährt gemütlich mit 80km/h ganz links ohne Grund (rechts wäre frei), da kann man das schon als "Gefahr" einstufen, da man ja "normalerweise" sowas nicht macht und in der Situation eine unnötige "Behinderung" darstellt.

Meiner Meinung nach weise ich ihn somit nich auf einen Fahrfehler/Verkehrsregel hin, sondern auf eine mögliche Gefahr, die schlussendlich nicht nur für die nachfolgenden, sondern auch für ihn gefährlich werden kann.

Ich persönlich verzichte auf die akustische Hupe in dem Fall, weil ich befürchte, dass sich die betreffende Person (die ja offensichtlich träumt) erschrecken könnte. (Auch wenn "erschrecken" nicht hinters Steuer gehört.) Leuchtsignal? Ja - ich würde vermutlich schon nach ner entsprechenden Zeit der Geduld dafür die Lichthupe zücken.

Wenn er zwar langsam ist, aber berechtigt links fährt (rechts LKW den er überholt), sehe ich keinen Anlass für jegliche Aktionen, selbst wenn ich gerne schneller fahren würde.

@XetrO
Dann (Licht-)hupst du aber nach StVO §16 (Warnzeichen) Abs. 1 Satz 2 "wer sich oder andere gefährdet sieht." und nicht nach §5 (Überholen).

Außerdem wird die von dir postulierte Gefährdung nicht dadurch geringer, dass jemand langsam, berechtigt links fährt. (Nach deiner Argumentation ist links fahren ja gefährlicher als rechts fahren, und damit ein Grund zum Warnzeichen-geben).

(Hmm... vielleicht sollte ein Überholter oder ein zu überholdender auch Hupen? Immerhin ist schnell fahren gefährlicher als nicht so schnell fahren. Da könnte man die schneller fahrenden doch mal per (Licht-)hupe drauf hinweisen...)

Gruss
Trambolubi

P.S.: Ist eine 'Lichthupe' bzw. der Schalter dafür eigentlich irgendwo (StVZO oder so) vorgeschrieben?

Zitat:

Original geschrieben von Trambolubi


@XetrO
Außerdem wird die von dir postulierte Gefährdung nicht dadurch geringer, dass jemand langsam, berechtigt links fährt. (Nach deiner Argumentation ist links fahren ja gefährlicher als rechts fahren, und damit ein Grund zum Warnzeichen-geben).

Ich schrieb ja, NUR wenn er unberechtigt links fährt ("rechts wäre frei"😉.

Auf einer Autobahn halte ich linksfahren mit einer sehr geringen Geschwindigkeit gefährlicher als mit der selben Geschwindigkeit rechts zu fahren, sofern die Situation nicht eine geringe Geschwindigkeit erfordert. Schließlich rechnet ja man auf Grund der üblichen Praxis damit, dass bei geringem Verkehrsaufkommen die "Langsamen" rechts fahren und man somit als "Schnellfahrer" mal eben links vorbei kann. Zudem gilt ja generell das Rechstfahrgebot, egal wie schnell man ist. Und wenn man gegen eine Regel verstößt, entstehen in den meisten Fällen nunmal Gefährdungen... (Man beachte auch, dass Rechtsüberholen verboten ist, und ich somit mehr oder weniger dadurch in die Klötze steigen muss.)

Es geht auch ohne!

Aber eigentlich ist das mit den "Spur-Blockierern" garnicht so schlimm, hier ein interessanter Bericht, wie manche die Sache umgehen:

http://members.home.nl/nica23/P1010001.MOV

Achtung, Video! Größe ca. 19 Mb. Am besten rechte Maustaste und auf "speichern unter" clicken! Ist ".mov"-Format, wer keinen entsprechenden Player dafür hat, kann den hier verwenden:

http://www.apple.com/quicktime/download/standalone/

P.S.: Nichts für schwache Gemüter. 😉 😁

Boah, krank. Fast schon ein Wunder, daß da nix passiert ist 😰

@XetrO

Dich Persönlich nicht, aber von deinen Sätzen her deinen Charakter.

---------------------------------------------

Kennt ihr diesen Typen der damals mit dem Motorrad in Paris mit ~250km/h auf der Autobahn zwischen den Autos her gebrettert ist? Der ist bereits tot...

Man(n) muss sich z.B. eine 2 Spurige Autobahn wie eine Landstraße vorstellen. Die linke Spur wäre sozusagen für den Gegenverkehr. Man fährt immer rechts, sobald man überholen möchte, zieht man links rüber, überholt und zieht wieder nach rechts.
Auf der Landstraße bleibt man schliesslich auch nicht auf der Gegenfahrbahn oder?

Gruß
Ercan

Re: Es geht auch ohne!

Zitat:

Original geschrieben von XetrO


Aber eigentlich ist das mit den "Spur-Blockierern" garnicht so schlimm, hier ein interessanter Bericht, wie manche die Sache umgehen:

xyz://members.home.nl/nica23/P1010001.MOV

Achtung, Video!

Ich hätte nicht gedacht, dass auch schon in Russland solche Idioten rumfahren. Und bei den "Aktionen" auch noch Ihre Videokamera bedienen.

Gruß, Günther.

Mafia! Ein normaler Russe kann sich solche Autos und Taten nicht erlauben. Ein seriöser Geschäftsmann tut es nicht.

Zitat:

Original geschrieben von americanpatriot


Mafia! ...........Ein seriöser Geschäftsmann tut es nicht.

Gibt es da in Russland wieder Unterschiede?

Gruß, Günther.

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