Auf Gutachter der Versicherung warten oder Reparatur beauftragen?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem, bei dem ich eure Hilfe brauche:

Ich hatte vor ca. 3 Wochen einen Verkehrsunfall, bei dem mich zum Glück keinerlei Schuld traf.

Der Fahrer des anderen Fahrzeugs hat seine Schuld eingestanden.

Eine Haftungszusage der gegnerischen Versicherung zu 100 % liegt inzwischen vor.

Mein Gutachter hat ein Gutachten erstellt, den Schaden taxiert.

Die Werkstatt, wo der Wagen steht, hat nun festgestellt, dass noch weitere Schäden vorhanden sind, die über das Gutachten hinausgehen.

Mein Gutachter hat ein Nachgutachten erstellt und den Schaden entsprechend höher eingeschätzt.

Ich bin auf das Fahrzeug angewiesen und möchte nun möglichst schnell die Reparatur in Auftrag geben.

Kann ich das wohl schon tun oder muss ich warten, weil vielleicht noch ein Gutachter der Versicherung kommt?

Ist es üblich, dass die Versicherung noch mal einen Gutachter schickt.

Normal würde ich die Frage meinem Anwalt stellen, aber der ist bis zum Ende der Woche nicht erreichbar. Und so lange möchte ich eigentlich nicht warten.

Die Werkstatt sagte mir, da dürfte kein Gutachter mehr kommen.

Was meint ihr?

Velen Dank für alle Antworten schon im Voraus.

Beste Antwort im Thema

OK, jetzt mal ohne Steine schmeißen.

Du schreibst hier die ganz Zeit von einem Kaskoschaden.

Das ist Vertragstrecht da sind beide Vertragspartner an einen abgeschlossenen Vertrag gebunden. Grundlage für diesen Vertrag sind die jeweils gültigen AKB`s

Hier ist das Thema aber ein Hafpftpflichtschaden. Das ist Schadenersatz. Dieser regelt sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Hier insbesondere im § 249 und da steht:

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Darunter fallen auch das Honorar eines Sachverständigen, der die Höhe der

-die Reparaturkosten
-den Wiedberbeschaffungswert
-den Restwert
-die merkantile Wertminderung
-die Reparaturdauer
-die Wiederbeschaffungsdauer

je nach Schadensfall zu ermitteln hat.

Desweiteren fallen darunter das Honorar eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung dieser Ansprüche.

Dies resultiert aus dem Grundsatz der "Waffengleichheit".

Die Versicherung verfügt über solche Fachleute oder kann sich derer bedienen.

Das gleiche Recht hat auch der Geschädigte.

Das ist in der Rechtsprechung so verbrieft und steht auch überhaupt nicht zu Diskussion.

Das sind die Unterschiede zwischen Kasko und (KH) Krafthaftpflichschaden.

Nun verstanden?

dann habe ich jetzt (erstmal) fertig............

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Ich kann euch verstehen. Aber ich habe einen Anwalt beauftragt, der wirklich derzeit nicht zu erreichen ist, da er auswärtige Gerichtstermine wahrnimmt. Der Gedanke mit dem Lesen im Internet ist dennoch zutreffend.

Wenn die Versicherung den Schaden übernimmt muss für eine Reparatur doch eigentlich nur folgendes Kriterium erfüllt sein:
https://www.anwalt.de/.../...e-reparatur-gemaess-gutachten_072298.html

Die "Opfer"-Rechte stehen dort:
https://www.kfz-gutachter-liebl.de/rechte_ansprueche.htm

Moin!
Grundsätzlich sollte der Versicherungsnehmer auch einmal in den AGB's nachlesen, ob er einen selbst beauftragten Sachverständigen auch von der Versicherung bezahlt bekommt. Da ich gerade dabei bin einen Versicherungswechsel vorzunehmen, ist mir aufgefallen, dass es Versicherungen gibt, die einen anderen Sachverständigen nicht bezahlen. (...) und/ oder, dass ein Sachverständiger, bestellt von der Versicherung, nicht abzulehnen ist.
G

Lesen und Verstehen demjenigen, dem Lesen und Verstehen gegeben wurde.

🙄

Hier gehts um einen Haftpflichtfall.

Ähnliche Themen

Ah, schon wieder ein studierter Lehrer! (...) war das nicht das Thema, Herr Lehrer?
Der TS: (...) ich hatte vor 3. Wochen einen Verkehrsunfall (...) Der Fahrer des anderen Fahrzeugs hat seine Schuld eingestanden.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 27. November 2018 um 16:00:54 Uhr:


Moin!
Grundsätzlich sollte der Versicherungsnehmer auch einmal in den AGB's nachlesen, ob er einen selbst beauftragten Sachverständigen auch von der Versicherung bezahlt bekommt.

Muss man nicht, ist ein Grundrecht! (bei unverschuldetem Unfall)
Ob das in der Police steht oder in Hamburg steht ne Ampel auf rot

Zitat:

@hjluecke schrieb am 27. November 2018 um 16:21:15 Uhr:


Ah, schon wieder ein studierter Lehrer! (...) war das nicht das Thema, Herr Lehrer?
Der TS: (...) ich hatte vor 3. Wochen einen Verkehrsunfall (...) Der Fahrer des anderen Fahrzeugs hat seine Schuld eingestanden.

Genau. Und deshalb nochmal:

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 27. November 2018 um 16:06:47 Uhr:


Lesen und Verstehen demjenigen, dem Lesen und Verstehen gegeben wurde.

🙄

Wenn HJL inhaltlich nicht mehr folgen kann ist das das eine, aber das ist ein sehr geiles Avatar Frankly67

😁

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 27. November 2018 um 16:33:03 Uhr:


Wenn HJL inhaltlich nicht mehr folgen kann ist das das eine, aber das ist ein sehr geiles Avatar Frankly67

😁

Danke, ich hoffe dennoch, ich kann es demnächst ändern! 😉

Zitat:

@hjluecke schrieb am 27. November 2018 um 16:21:15 Uhr:


Ah, schon wieder ein studierter Lehrer! (...) war das nicht das Thema, Herr Lehrer?
Der TS: (...) ich hatte vor 3. Wochen einen Verkehrsunfall (...) Der Fahrer des anderen Fahrzeugs hat seine Schuld eingestanden.

Hättest du im Eröffnungsbeitrag doch nur eine Zeile weiter gelesen 🙁

Zitat:

@Touareg5.0V10TDI schrieb am 26. November 2018 um 20:27:59 Uhr:


...

Der Fahrer des anderen Fahrzeugs hat seine Schuld eingestanden.

Eine Haftungszusage der gegnerischen Versicherung zu 100 % liegt inzwischen vor.
...

Zitat:

@hjluecke schrieb am 27. November 2018 um 16:00:54 Uhr:


Moin!
Grundsätzlich sollte der Versicherungsnehmer auch einmal in den AGB's nachlesen, ob er einen selbst beauftragten Sachverständigen auch von der Versicherung bezahlt bekommt. Da ich gerade dabei bin einen Versicherungswechsel vorzunehmen, ist mir aufgefallen, dass es Versicherungen gibt, die einen anderen Sachverständigen nicht bezahlen. (...) und/ oder, dass ein Sachverständiger, bestellt von der Versicherung, nicht abzulehnen ist.
G

Du redest hier offenbar von Vollkasko@
Im dem Thread hier geht es aber um die GEGNERISCHE Versicherung bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden!

Aber das hat Dir Dein "Oberlehrer" schon zu erklären versucht. ..

Achtung! Versetzung gefährdet!
"Der Schüler hiljückr war oft unkonzentriert und folgte dem Unterricht nur selten."

(Kleiner SCHERZ!)

(...) Ich glaube nicht, dass ihr besonders Schlauen die gefühlten 37 Seiten AGB aller Versicherungen gelesen habt. Das mit dem sog. Grundrecht und dem Abschluss eines Vertrages solltet ihr noch nachlesen. Da ja viele von euch ohne RA solche Vorkommnisse nicht losen könnt, fragt doch da einmal, welchen Wert so ein abgeschlossener Vertrag ist, bei dem die Grundlage der Inhalt einer AGB ist.
"Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB)."
(...) und ich meine, dass es nur schwerlich möglich ist, in einer Sache hinterher gegen einer vorliegenden AGB Recht zu bekommen.

Und was genau hat das mit dem Thema zu tun und was willst du damit sagen?

[quote]
@hjluecke schrieb am 27. November 2018 um 19:40:03 Uhr:
(...) Ich glaube nicht, dass ihr besonders Schlauen die gefühlten 37 Seiten AGB aller Versicherungen gelesen habt. Das mit dem sog. Grundrecht und dem Abschluss eines Vertrages solltet ihr noch nachlesen. Da ja viele von euch ohne RA solche Vorkommnisse nicht losen könnt, fragt doch da einmal, welchen Wert so ein abgeschlossener Vertrag ist, bei dem die Grundlage der Inhalt einer AGB ist.
"Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 Abs. 1 Satz 1 BGB)."
(...) und ich meine, dass es nur schwerlich möglich ist, in einer Sache hinterher gegen einer vorliegenden AGB Recht zu bekommen.

und ich glaube und meine, dass du etwas verwirrt bist. Und das nicht zum ersten mal. Hier ist Schadenersatz Thema § 249 BGB und nicht Vertragsrecht der Kasko, in welchen die AKB Grundlage sind und nicht irgendwelche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Nun hör auf hier zu schwafeln, bevor du dich noch mehr blamierst.

Das ist ja echt schon langsam peinlich hier mit dir........

Ich sags ja: Versetzung gefàhrdet...🙂

"Der Schüler hatte Mühe dem Unterricht zu folgen.
Er ließ sich leicht ablenken , war oftmals nicht konzentriert und wirkte stets vertràumt."

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