Auf einmal hat das Auto ne Beule ... Was wie wo ... tun?
Hallo,
man war bummeln und shoppen, man kommt zum Auto zurück und da ist auf einmal ne Beule im Auto, wo vorher keine war? Kein Verursacher, kein Zettel an der Windschutzscheibe ... nichts.
Was nun am besten tun, damit der Schaden möglichst nicht zu einenen Lasten bezahlt werden muss? Polizei rufen, Sachverhalt schildern, Anzeige gegen Unbekannt erstatten, in die Werkstatt, Gutachten erstellen lassen, eigene Versicherung zahlt, man wird aber nicht zurückgestuft, sofern man einen solchen Tarif hat?!
Was nun aber, wenn man die Beuele erst zu Hause sieht, nachdem man vom Bummeln und Shoppen direkt nach Hause gefahren ist?
Danke.
Grüße
31 Antworten
Ärgerlich, muß man aber als Lebensrisiko hinnehmen. Wenn es keine Videoaufzeichnung gibt oder Zeugen, dann bringt auch Anzeige gegen Unbekannt nix. Je nach Umfang des Schadens über die VK abwickeln und gut.
Mit hat mal im Parkhaus der Stellplatznachbar die Tür an meine Tür vom Golf (zu diesem Zeitpunkt 2 Wochen alt) geklopft. Spuren an seiner Tür waren erkennbar, Bilder wurden gemacht, mein Kollege war Zeuge, wir mußten aber weg und konnten nicht warten. Das war der Fehler, denn im Nachgang verlief das einfach im Sande mangels höherem Interesse und Höhe des Schadens.
Wann Du due Delle entdecjst ist im Prinzip egal, solange Du niemanden kennst den Du als Verursacher benennen kannst.
Das musst Du selbst jetzt hinnehmen und aushalten.
Anzeige gegen unbekannt ist verlorene Lebenszeit, Gutachten zahlt der Auftraggeber, also Du, Versicherung die das übernimmt ohne Rückstufungen?
Nehme ich sodort! Wie heißt die? Wo muss ich unterschreiben? 🙂
Ja.
Der Tip vom Weilheimer ist gut.
Es gibt doch überall Kamaras.
Ich würde bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt machen. Die hätten dann Einblick auf diverse Aufzeichnungen.
Kannst ja selber kucken ob du vor Ort irgendwelche Kamaras entdeckst.
Gruß
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Zitat:
@Weilheimer schrieb am 14. August 2024 um 22:47:33 Uhr:
Ärgerlich, muß man aber als Lebensrisiko hinnehmen. Wenn es keine Videoaufzeichnung gibt oder Zeugen, dann bringt auch Anzeige gegen Unbekannt nix.
Diese pauschale Aussage kann man so nicht stehen lassen. Wir hatten hier in meinem beschaulichen Städtchen einen Sachverhalt, bei dem ein Verkehrsteilnehmer in einer langen Straße immer wieder Fahrzeuge am Straßenrand angeditscht hatte. Hätte jeder dieser Geschädigten so gedacht, wäre der Zusammenhang nicht aufgefallen. Da es drei Anzeigen bei der Polizei vorlagen gab es einen Pressebericht in dem nach Zeugen gesucht wurde. Daraufhin meldeten sich noch drei weitere Geschädigte. Man sollte also immer es vom Einzelfall abhängig machen ob man die Anzeige aufgibt oder nicht.
Zitat:
@Fashionbike schrieb am 15. August 2024 um 05:52:25 Uhr:
Die hätten dann Einblick auf diverse Aufzeichnungen.
Wenn das CSI-Team da aufschlägt und nach deutschem Recht Aufnahmen einsehen will, sind die schon mindestes 50x überschrieben bis da die nötigen Gerichtsbeschlüsse vorliegen (vorher hat es der Staatsanwalt aber sowieso längst eingestellt). 😁
Zitat:
Kannst ja selber kucken ob du vor Ort irgendwelche Kamaras entdeckst.
Das wäre evtl. eine Idee, aber das geht auch nur mit "Trinkgeld-Genehmigung" wenn man willens ist dir da zu helfen.
Gruß Metalhead
Hast Du Vollkasko?
Dann bei der Polizei melden, Anzeige gegen Unbekannt und Deiner Versicherung melden.
Soweit ich weiß verlangen die Versicherungen eine Meldung bei der Polizei.
Zitat:
@hoschiming schrieb am 14. August 2024 um 22:34:39 Uhr:
Hallo,man war bummeln und shoppen, man kommt zum Auto zurück und da ist auf einmal ne Beule im Auto, wo vorher keine war?
Welcher Autofahrer kenn das nicht? In der Regel muss man damit Leben. Wie schlimm ist denn der Schaden? Wenn der Lack nicht beschädigt ist, kann man die Delle vielleicht mit einem Abflusspümpel herausziehen.
Wenn es nicht zufällig einer beobachtet hat, und der sich auch noch beim geschädigten meldet, ist es schwierig den Verursacher herauszufinden. Pech gehabt würde ich sagen.
Zitat:
@germania47 schrieb am 15. August 2024 um 09:43:11 Uhr:
Verlangen Sie nicht.
Kennst die Grundsätze /AGB jeder Versicherung oder ist das irgendwo gesetzlich verankert?
Bei VK- Schäden wird nicht zwingend ein Polizeiprotokoll verlangt. Warum auch?
Die fragen vielleicht, ob dir Polizei vor Ort war. Wenn ja, sollte man deren Bericht mit einreichen.