Auf die Schnauze gefallen
Hi,
bin Gewerbetreibender und habe 2 Gewinner Caddys geleast.
Habe mir für beide vom Händler schriftlich geben lassen, dass ich die Wagen nach Ablauf der 5 Jahre übernehmen kann zum Preis X.
Tja nun ist es soweit und der Händler will im Schnitt 2500€ mehr haben. Doof nur das damalige groößte VW Haus in hannover hat geschlossen.
Den neuen Interessiert es nicht. Leasing macht druck.
Also werde ich meinen 1.6er übernehmen(zum teureren Preis) und den 1.4er gegen einen 1.2erTSI tauschen Model Soccer.
Da hat mir mein Händler dann einen guten preis gemacht da sie vom Soccer noch den ein oder anderen stehen haben. Und Ravennablau ist nicht die schlechteste Farbe.
Fragen hat jemand ebenfalls Probleme mit dem größten VW Händler in Langenhagen?
Oder bin ich Einzelfall?
Hier kurz meine beide
Gewinne 1.4 und 1.6er
1.4er mit PDS
1.6. mit lackierten Stoßfänger, getönte Scheiben und AHK:
12 Antworten
Hallo,
Mit wem besteht der Leasingvertrag?
Wenn die Summe im Vertrag steht dann kann Sie nachträglich nicht geändert werden.
Da es den Händler nicht mehr gibt würde ich mal prüfen ob es einen Rechtsnachfolger gibt. Irgendwer muss ja den Leasingvertrag übernommen haben.
Ansonsten würde ich es darauf ankommen lassen, wenn nicht dann halt nicht bei diesem Händler kaufen oder andere Marke, da gibt's es interessante alternativen.
Schau doch mal bei den einschlägigen Verkaufsportalen nach was so ein Caddy um den es geht so kostet.
Grüße und viel Glück
Bei dem Händler in Langenhagen habe ich meinen Caddy gekauft...
Kann bis jetzt nichts negatives sagen...
Ist ja auch nicht gerade klein dieser Händler, .... will sagen, die kennen wohl auch so ziemlich alles was so kommen kann...
zum Thema Geld: ich hatte bei der Bestellung nicht den Eindruck, das sie um jeden einzelnen Cent feilschen.
Ist natürlich auch so, das wenn Du z.B. 4 Jahre Service bei Händler A machst, dieser auch sein Geld verdient und Du vor diesem Hintergrund einen besseren Übernahmepreis bekommen solltest.
Händler B hat da nichts von gehabt.... nur mal so...
Wie schon erwähnt wurde, solltest Du vielleicht erst einmal in Erfahrung bringen wer jetzt den Vertrag übernommen hat.
Andererseits soll ja der 1.2TSI merklich besser sein als der 1.4... also wenn diese 'Tauschoption' grundsätzlich in Frage kommt für Dich...
....übrigens finde ich die Sitzbezüge im Soccer echt schick...😁
Gruß RON
Ich hab meinen Caddy in Hildesheim bestellt, bei exakt gleichem Fzg. im Vergleich zu Langenhagen 3000€ weniger. Auch die Bemühung, ein Fzg zu verkaufen, scheint dort nicht besonders zu sein. Wichtiger ist es, den Teich in der Mitte schön zu halten.
also es wird so aussehen das ich meinen 1.6er übernehme zu den teureren Konditionen;( und dafür meinen 1.4er vorzeitig(3-4 Monate eher) zurückgebe und dafür einen Soccer bekomme in ravenna 1.2tsi - Hier ist mir der Händler dann merklich entgegengekommen.
Würde ich es auf einen rechtstreiut ankommen lassen trägt die leasing erstmal schufa ein weil der wagen nicht zurück etc...
Wenn ich Dein Avatar richtig deute, kommst Du ja auch aus Hildesheim...
Ist wieder genau diese Sache wie oben dargestellt. . Kaufts Dein Auto irgendwo anders, möchtest einen sehr guten Preis, (wobei das Autohaus den Nachlass gibt; NICHT VW - die möchten einfach Summe X von denen, egal wie viel Du bezahlst)...
Service und eventuell Zubehör machst Du dann aber warscheinlich in Hildesheim (was ja dem Autohaus hintenraus auch Geld einbringt)... also warum sollten sie Dir den Wagen für 'lau' geben?!?!
Das wären zumindest meine Gedanken dazu...
Gruß RON
Zitat:
Original geschrieben von Svennie2612
also es wird so aussehen das ich meinen 1.6er übernehme zu den teureren Konditionen;( und dafür meinen 1.4er vorzeitig(3-4 Monate eher) zurückgebe und dafür einen Soccer bekomme in ravenna 1.2tsi - Hier ist mir der Händler dann merklich entgegengekommen.
Würde ich es auf einen rechtstreiut ankommen lassen trägt die leasing erstmal schufa ein weil der wagen nicht zurück etc...
Ist wirklich ärgerlich diese ganze Situation, .... aber lieber den Spatz in der Hand...
Gruß RON
Mein Arbeitsplatz ist zwei Häuser neben dem Glaspalast, wäre dort also auch zum Service und Reparaturen gewesen. Wenn man aber schon mit den Worten:" Ach, nur ein Caddy" begrüßt wird, kommt man sich eher wie ein Bittsteller vor, der noch dazu nicht gleich 5 Crafter mitnimmt, sonder nnur Zeit und Geld kostet.
Ok... solche Aussagen sind dann wie ein Schlag in's Gesicht.
In so einem Fall hätte ich mir auch erst gar kein Angebot mehr machen lassen...
War bei mir woanders so ähnlich der Fall, deswegen bin ich am Ende dort gelandet.
Da passte es dann mit der Aufmerksamkeit für mein Anliegen und ich habe dort bestellt.
Schon verrückt das ganze...
Also
1. Besteht dein Leasingvertrag mit VW Leasing und nicht mit dem Autohaus.
Die Leasing rechnet mit dem neuen Autohaus ab. Da gilt der Restwert und nichts anderes.
2. Wenn dein ehemaliges Autohaus dir einen niedrigen Restwert zugesagt hat (evtl. sogar schriftlich) hast nun wohl Pech gehabt, da dieses Autohaus "rechtlich" nicht mehr greifbar ist (so verstehe ich das zumindest).Warum soll dir das neue Autohaus da entgegenkommen und dir unter "Einkauf" das Fahrzeug abgeben ?
Zitat:
Original geschrieben von Odyssee2001
Mit wem besteht der Leasingvertrag?Wenn die Summe im Vertrag steht dann kann Sie nachträglich nicht geändert werden.
Da es den Händler nicht mehr gibt würde ich mal prüfen ob es einen Rechtsnachfolger gibt. Irgendwer muss ja den Leasingvertrag übernommen haben.
Das halte ich auch für die entscheidende Frage. Wenn es jemanden gibt der das Geld bekommt, muss er m.E. alles erfüllen was in diesem Vertrag steht. Rosinenpicken gilt nicht,
Und wenn der Zahlungsempfänger da anderer Auffassung ist. Zum Anwalt gehen, beraten lassen und ggf. freundlichen, aber bestimmten Brief schreiben lassen.
Nochmals zur Erklärung - der Vertrag ist zwischen der VW Leasing und dem Leasing Nehmer geschlossen - nicht mit dem Händler.
Der Händler muss das Fahrzeug zum am Vertragsanfang festgelegten Restwert zurücknehmen.
Ob er diesen Einkaufspreis 1 zu 1 weitergibt oder noch etwas draufschlägt bzw. nachlässt bleibt ihm überlassen. Die schriftliche Erklärung vom ehemaligen, nicht mehr vorhandenen Autohaus ist zwar für dieses bindet. Das es aber nicht mehr existent ist und es anscheinend keinen Rechtsnachfolger gibt kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.
Hallo Depeche,
so sehe ich es prinzipiell auch.
Es sollte aus meiner Sicht geprüft werden:
- ist die schriftliche Vereinbarung bezüglich des Preises als Anhang/Ergänzung
zum Leasingvertrag zu sehen, dann ist Sie auch ohne den Händler bindend.
(Vorausgesetzt es ist alles rechtlich "richtig"😉
- Ist es eine reine Vereinbarung zwischen dem Händler und dem Kunden, dann
würde ich die Rechtsnachfolge prüfen.
- Wichtigster Punkte: lohnt der ganze Aufwand, auch der alte Händler war mit
Sicherheit kein selbstloser Samariter, es wird also ähnliche Angebote geben.
Grüße