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auf der Autobahn was überfahren --> alles kaputt --> bezahlt VK?
Hallo,
ich habe letzte Woche einen Hauptgewinn gehabt.
Ich bin mit ca. 180 km/h auf der Autobahn über irgendetwas rübergefahren und nach anfänglicher Annahme nur vorne links ist die Felge und der Reifen kaputt, stellte sich nun heraus, dass alle vier Reifen, Felgen und Stoßdämpfer nicht mehr zu gebrauchen sind.
Ich habe eine Vollkasko-Versicherung und nun meine Frage:
Bezahlt eine VK solche Schäden. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf ca. 2000€
Gruß und Danke
SL
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67 Antworten
Zitat:
na gut, brauchen also zu ATU nichts weiter sagen.
Diese Abzockerei von denen ist an Dreistigkeit wirklich nicht mehr zu überbieten.
Jetzt überlege mal du hättest denen Vertraut und die Arbeiten in Auftrag gegeben.
Dann könntest du dich jetzt aber mächtig ärgern....
Zitat:
Original geschrieben von zackzack
so also Gutachter sagt:
vorne Reifen und Felge neu
lenkung neu
Stoßdämpfer gibts nicht
und hinten gibts neue Reifen, wenn die ausführende Werkstatt sagt, die Reifen gehen nicht mehr auszuwuchten.
Was ist , wenn es die Felgen nicht mehr gibt.? Wo läßt Du reparieren ?
Du siehst , ich glaube Dir einfach , auch ohne Beleg.
buba
ja gut, Felgen sollte es noch geben, sind standard S-line von Audi. Deswegen werde ich wohl auch zu Audi gehen. Wenns die überraschender Weise nicht mehr geben sollte muss ich halt nochmal mit Versicherung reden...
Zitat:
Original geschrieben von zackzack
ja gut, Felgen sollte es noch geben, sind standard S-line von Audi. Deswegen werde ich wohl auch zu Audi gehen. Wenns die überraschender Weise nicht mehr geben sollte muss ich halt nochmal mit Versicherung reden...
wenn es die tatsächlich nicht mehr geben sollte, dann hast du Anspruch auf 4 neue. Auch im Kaskoschaden.
Aber ist wohl eher unwahrscheinlich
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
wenn es die tatsächlich nicht mehr geben sollte, dann hast du Anspruch auf 4 neue. Auch im Kaskoschaden.
Dann wird uns der Herr Kfz-Sachverständige sicherlich auch erklären können, wo dies in den AKB geregelt ist.
Also in den folgenden AKB die ich mal rausgesucht habe ist dies in §13 1. a) und d) eindeutig geregelt. Wenn es die Felgen halt so nicht mehr gibt hat man Anspruch auf etwas vergleichbares Neues, was bei Felgen ja nicht sooo abwegig ist - wo ist das Problem. Ohne Felge fährt kein Auto und da diese eine welche Felge evtl. nicht mehr verfügbar ist, zahlt die Versicherung eine andere neue Felge.
So nochmal ein update:
ich habe heute einen Anruf von der Werkstatt bekommen und anscheinend war die Diagnose von ATU doch nicht so verkehrt. Laut Audi Vertragswerkstatt haben alle Felgen einen gravierenden Höhenschlag. Der Gutachter ist jedoch gerade im Urlaub, der Chef des Sachverständigenbüros meint aber, dass diese wohl nicht übernommen werden, da die Felgen ausserlich ein paar Kratzer haben und er den Schaden nicht eindeutig zu dem Vorfall zuordnen kann (er hat den Schaden nicht selbst gesehen und wird den urlaubenden Gutachter nochmal um Info bitten)... nun gut Kratzer verursachen meiner Meinung nach keinen Höhenschlag, aber es hört sich so an als wenn die Sache etwas länger dauert.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von zackzack
Laut Audi Vertragswerkstatt haben alle Felgen einen gravierenden Höhenschlag.
Und wie wurde dieser festgestellt? Mit aufgezogenen Reifen oder ohne?