Auf dem Standstreifen anhalten

Rechtlich gesehen kommt man bei dichtem Verkehr durchaus in Situationen beim Einfädeln, dass man ohne kurzzeitig den Sicherheitsabstand der auf der Autobahn fahrenden Fahrzeuge zu unterschreiten, eigentlich gezwungen wäre, auf dem Beschleunigungsstreifen anzuhalten. Bei Auffahrten innerhalb von Baustellen gibt es ggf. keinen Standstreifen, auf dem man weiterfahren könnte.

Ich selber habe noch nie auf dem Beschleunigungsstreifen angehalten (außer bei Stau natürlich). Gibt es Situationen, in denen ihr das tun würdet? Das stelle ich mir sehr beängstigend vor.

Umgekehrt komme ich auch in ein Dilemma, wenn ich auf der Autobahn fahre und vor mir Fahrzeuge einfädeln möchten.
Rechtlich sollte man im Zweifel seine Geschwindigkeit beibehalten. Wenn man bremst, um jemanden reinzulassen könnte es im blödesten Fall sein, dass dieser als Reaktion noch viel stärker bremst, wenn er die Entscheidung getroffen hat, hinter einem einzuscheren. Dadurch kann es sehr gefährlich werden, wenn die Fahrzeuge dahinter damit nicht rechnen.
Fährt man einfach mit konstanter Geschwindigkeit weiter ohne Platz zu machen, kommt der einfädelnde Verkehr evtl. nicht auf die Autobahn und muss anhalten.

Was also tun? Dies scheint mir in Deutschland die einzige Situation im Straßenverkehr zu sein, in der man aus Gründen der Sicherheit bewusst regelmäßig gegen die Regeln verstoßen muss.

Beste Antwort im Thema

Ich musste noch nie auf dem Beschleunigsstreifen oder Standstreifen anhalten. Es hat bisher immer funktioniert. Ich fahre täglich Autobahn und musste vielleicht 5 mal über den Standstreifen durchziehen, aber wenn ich ehrlich bin hätte ich es sicherlich auch jedesmal hinter einem anderen Auto geschafft.

Mein Fahrlehrer sagte damals auch zu mir: Durchziehen, nicht Anhalten. "Parken" auf dem Beschleunigsstreifen ist wesentlich gefährlicher als eine Linie zu überfahren, wenn vorne alles frei ist.

Ich sehe das genauso, auch wenn wie du schon sagst das eigentlich nicht im Sinne des Gesetzgebers ist. Bei Krankenwagen mache ich auch so viel Platz wie möglich und störe mich nicht an Malerei auf dem Boden.

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Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 10. Februar 2019 um 07:57:30 Uhr:


Bitte mal den entsprechenden Gesetzestext vorlegen! 😉
StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) 1Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. 2Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Aus (1) folgt, dass auch Beschleunigungsstreifen nicht Bestandteil der Fahrbahn sind. Zwar sieht § 7 StVO Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot vor, aber ein Höflichkeitsspurwechsel zugunsten des Auffahrenden ist da nicht genannt.

Also ich bin im Ruhrgebiet aufgewachsen, die A40 hab ich Zeit meines Lebens befahren, sei es auf der Rückbank, dem Beifahrersitz oder dann hinter dem Lenkrad. Und hier gibt es mehrere Auffahren, wo es gar keinen Beschleunigungsstreifen gibt. Weil Wand. Und selbst hier, um es mal im O Ton meines Fahrlehrers zu sagen "passiert es nur absoluten Volltrotteln, sich nicht in den Verkehr einzufädeln, so dass sie anhalten müssen".

Hab ich in 30 Jahren auch nur zwei mal oder so gesehen.

Mehr gibt's dazu eigentlich nicht zu sagen. Man kommt (bei fließendem Verkehr) IMMER rein.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 10. Februar 2019 um 07:57:30 Uhr:



Zitat:

Ja und? So fordert es der Gesetzgeber bzw. die StVO, und man tut gut daran, sich daran zu halten.

Wo bitteschön fordert der Gesetzgeber, bzw, die StVO, das man auf der AB an Auffahrten mit konstanter Geschwindigkeit fahren muss, oder nicht die Spur wechseln darf, wenn sich andere Fahrzeuge in der Auffahrt befinden?

Bitte mal den entsprechenden Gesetzestext vorlegen! 😉

Ein Kollege hat mal einen angezeigt (ich war damals Beifahrer), weil ihm so ein Höflichkeitsspurwechsler vors Auto gefahren ist. Er hatte danach Bremsplatten, aber die Kosten für seine Reifen waren hinterher des Anderen kleinstes Problem 🙂

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, Spurwechsel mit Gefährdung des folgenden Verkehrs und Sachbeschädigung. Im Ergebnis 4 Wochen Führerscheinentzug. Viel zu milde, wenn man mich fragt.

Wenn ich einen Spurwechsel mache, um ein auffahrendes Fahrzeug die Auffahrt zu erleichtern, gibt es einen Grund für den Spurwechsel, somit fällt das Rechtsfahrgebot außen vor. Es besteht nämlich die potienzielle Wahrscheinlichkeit, das sich ein Hindernis in meine Fahrspur hineinbewegt.
Mir braucht auch keiner mit ner Situation kommen, wo der Spurwechsler jemand anderen unfallträchtig vor die Karre fährt. Es geht mir nur darum, ob jetzt ein Spurwechsel an der Auffahrt grundsätzlich verboten ist. Ergo, möchte dafür einen eindeutigen Gesetzestext vorgelegt haben, der das prinzipell verbietet.

Letztendlich ist der Spurwechsel nichts weiter als ein Überholmanöver, da man ja schneller als das auffahrende Fahrzeug ist und es wärend des Auffahrens, bzw direkt danach überholt. Ergo, ist der Spurwechsel ein angemessenes Fahrmanöver, so lange man kein anderes Fahrzeug dadurch in Bedrängnis bringt.
Und somit gibt es auch keinen Grund, ein auffahrendes Fahrzeug unsinnig in Begrängnis zu bringen, wenn man dies, situationsbedingt problemlos vermeiden kann.

Und ich glaube übrigens auch nicht, das, wenn sich wer nur nen Reifen plattbremst, das dejenige, der der Grund dafür war, ein Fahrverbot verpasst bekommt.

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Spurwechsel mit Gefährdung war die Begründung, zumal es vorsätzlich war.

Du darfst noch nicht einmal bremsen um einem das einfahren zu ermöglichen. Kommt es zum Unfall, bekommst du eine Teilschuld, weil man damit insbes. auf einer Autobahn mit solchen Aktionen nicht rechnen muss. OLG Saarbrücken.

Was auf einer leeren Autobahn passiert, wird wohl keinen interessieren. Muss jemand vom nachfolgenden Verkehr deswegen bremsen, hoffe ich, dass das in Zukunft strenger geahndet wird.

Was möchtest du schriftlich haben? Rechtsfahrverbot gilt, und Vorfahrtsrecht ebenfalls. Was verstehst du daran nicht?

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 10. Februar 2019 um 14:24:57 Uhr:


Es geht mir nur darum, ob jetzt ein Spurwechsel an der Auffahrt grundsätzlich verboten ist. Ergo, möchte dafür einen eindeutigen Gesetzestext vorgelegt haben, der das prinzipell verbietet.

Findest du das Rechtsfahrgebot gem. StVO § 2 in Verbindung mit den genannten Ausnahmen gem. § 7 nicht eindeutig genug? ME wird damit der Höflichkeitsspurwechsel an der Auffahrt prinzipiell verboten. Zumal ein solcher Spurwechsel entgegen deiner Ansicht eben keinen Überholvorgang darstellt, weil man nur ein in der gleichen Fahrspur vorausfahrendes Fahrzeug überholen kann, aber der Auffahrende sich noch gar nicht auf der Fahrbahn befindet (der Beschleunigungsstreifen gehört nicht dazu). Du müsstest also direkt hinter dem Auffahrenden fahren, um diesen zu überholen, was ja wohl Quatsch ist. Vielmehr schaffst du im Moment des Höflichkeitsspurwechsels rechts eine freie Spur und widerlegst allein damit das Argument des Überholens. Doch gar nicht so selten ist der Auffahrende ja gleichschnell oder sogar schneller und zieht dem Höflichkeitsspurwechsler davon - also auch kein Überholen. Nee, das Überholargument zieht nicht und rechtfertigt nicht das bewusste Ignorieren des Rechtsfahrgebotes, zumal für den Auffahrenden sogar eine gesetzliche Wartepflicht gegenüber dem durchgehenden Verkehr besteht, falls die rechte Fahrspur belegt ist.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 10. Februar 2019 um 14:24:57 Uhr:


.... Es besteht nämlich die potienzielle Wahrscheinlichkeit, das sich ein Hindernis in meine Fahrspur hineinbewegt.
....

Wie immer bist Du bei dem Thema Höflichkeitsspurwechseln an Auffahrten sehr lustig unterwegs.

Aber nur zur Info, in jeder noch so simplen Situation auf der Straße besteht eine potenzielle Wahrscheinlichkeit, das dies oder jenes passieren könnte. Wenn Du wirklich jede Wahrscheinlichkeit umgehen bzw. umfahren würdest, wärst Du Verkehrshindernis Nummer 1 auf der Straße.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 10. Februar 2019 um 14:24:57 Uhr:


Es besteht nämlich die potienzielle Wahrscheinlichkeit, das sich ein Hindernis in meine Fahrspur hineinbewegt. Letztendlich ist der Spurwechsel nichts weiter als ein Überholmanöver.

Mit dem Spurwechsel überholst du „die potenzielle Wahrscheinlichkeit“? Sehr lustig! 😁

Zitat:

Findest du das Rechtsfahrgebot gem. StVO § 2 in Verbindung mit den genannten Ausnahmen gem. § 7 nicht eindeutig genug? ME wird damit der Höflichkeitsspurwechsel an der Auffahrt prinzipiell verboten.

Ich glaube nicht, das es verboten ist, zB. durch einen Spurwechsel, auf das Erzwingen seines Vorfahrtrechtes zu verzichten. 😉

Situationsgerechtes Verhalten, das dem allgemeinen Verkehrsfluss dient und mögliche potienzielle Gefahrensitutionen erst garnicht zu stande kommen lässt, fällt da ganz klassisch unter Paragraph 1.

Und wer Verkehrsbeobachtung beherrscht und vorausschauend fahren kann, der kachelt dabei auch niemanden vor die Stoßstange. Und das gilt bekanntlich bei jedem Spurwechsel, egal aus welchem Grund man ihn vollzieht, egal ob man nach Links, oder nach Rechts wechselt.

Zitat:

Zumal ein solcher Spurwechsel entgegen deiner Ansicht eben keinen Überholvorgang darstellt, weil man nur ein in der gleichen Fahrspur vorausfahrendes Fahrzeug überholen kann,

Das Auffahrende Fahrzeug wird ja, wärend ich die Spur wechsele, zu einem mir vorausfahrenden Fahrzeug auf der rechten Spur.
Das ist nichts anderes, als wenn ich auf der mittleren Spur unterwegs bin, sehe das da weiter vorne auf der rechten Spur ein Fahrzeug auf ein langsameres aufläuft und ich (unter Beachtung des nachfolgenden Verkehrs) auf die linke Spur wechsele und somit die mittlere Spur für den Überholvorgang des anderen Fahrzeuges freimache.

Die Straßenverkehrsordnung ist ein Gesetzt, das Spielraum für flexibles Agieren zulässt, sofern dies dem besseren Verkehrsfluss dient, sofern dies potienziellen Gefahrensituationen vorbeugt, ohne selbst dabei gefährliche Situationen heraufzubeschwören.

Deshalb ist es ja auch eine Verordnung, quasi mehr eine anleitende Richtlinie.

PS:

§7
(1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Absatz 2) abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

Durch das auffahrende Fahrzeug, welches auch noch langsamer ist als ich, verdichtet sich gerade der Verkehr vor mir.
Wenn ich das Tempo beibehalte, oder nicht die Spur wechsele, möglicherweise sogar soweit, das ich den Sicherheitsabstand zum gerade Auffahrenden deutlich unterschreite. Und genau das vermeide ich, entweder durch, frühzeitiges, sanftes lamgsamer werden, oder einen Spurwechsel, wenn er möglich ist.

Ergo, entweder, ich werde (das Gaspedal lupfend) etwas langsamer, um dem Auffahrenden mehr Platz vor mir anzubieten, oder ich wechsele nach links, wenn frei ist.
Wenn Spurwechsel und langsamer werden gleichermaßen möglich sind, mach ich das davon abhängig, wie groß das Verhältnis vom ursprünglichen Abstand zur V-Diff. zw. mir und dem Auffahrenden ausfällt.

Und ich warte damit nicht so lange, weder mit dem einem, noch dem anderen, bis ich schon fast auf Höhe des Aufahrenden bin. Weil dann muss ich nämlich sehr spontan agieren, bzw. reagieren, falls der Auffahrende dann doch einfach mal so direkt vor mir rüberzieht.

Wärend ihr euch dann wieder über den bekloppten Auffahrenden aufregt und rumlamentiert (meckert, hupt, lichthupt etc.), habe ich diese Situation schon längst im Voraus tiefenentspannt eleminiert. 😉

aber (verwöhnte) Tempomat- und Spurhalteassistenzfahrer können das wohl nicht mehr 😁

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 10. Februar 2019 um 18:07:52 Uhr:


Die Straßenverkehrsordnung ist ein Gesetzt, das Spielraum für flexibles Agieren zulässt, sofern dies dem besseren Verkehrsflus dient, sofern dies potienziellen Gefahrensituationen vorbeugt, ohne selbst dabei gefährliche Situationen heraufzubeschwören.

Deshalb ist es ja auch eine Verordnung, quasi mehr eine anleitende Richtlinie.

Damit redest du mir aus der Seele, dafür ein Danke. 🙂 Ich sehe die StVO als Leitfaden und wenn man diesen Leitfaden verstanden hat, ist er sehr durchdacht. Wenn man dann noch vorausschauend und mit Verstand fährt, so ist das der richtige Weg.

Gestern z.B. bin ich mit 210 km/h über die Autobahn geflogen. Dann habe ich von Weitem schon gesehen, dass ein Auto auf die Autobahn auffahren wollte. Also habe ich einfach auf die linke Spur gewechselt und gut war. Also alles völlig unkritisch, zumal es keine weiteren Fahrzeugen auf der Autobahn gab.

Bedenklich halt ich es, wenn man stur nach der StVO mit den eigenen Interpretationen fährt. Das sind dann nicht selten die gefährlichsten Autofahrer.

Gruß

Uwe

Boah, das war ziemlich gefährlich von dir, was wäre wenn da jetzt einer mit 350 von hinten gekommen wäre?

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 10. Februar 2019 um 18:07:52 Uhr:



Zitat:

Findest du das Rechtsfahrgebot gem. StVO § 2 in Verbindung mit den genannten Ausnahmen gem. § 7 nicht eindeutig genug? ME wird damit der Höflichkeitsspurwechsel an der Auffahrt prinzipiell verboten.

Ich glaube nicht, das es verboten ist, zB. durch einen Spurwechsel, auf das Erzwingen seines Vorfahrtrechtes zu verzichten. 😉

Sorry, aber Satz macht keinen Sinn.

Und dein ständiges Gequatsche von dem edlen vorausschauenden handeln im Sinne des allgemeinen Verkehrsflusses an Auffahrten kann ich auch nicht mehr lesen. Ich bleibe dabei, Du und alle die diesen Wechselautomatismus leben sind nur zu faul sich auch die Situation einzustellen, ihr flüchtet einfach in eine andere Richtung und schafft euch das eventuell entstehende Problem vom Hals.

Das du es nicht wirklich mit dem voraus schauenden fahren hast hast du ja in einem anderen Video gezeigt wo du stur auf die Regeln gepocht hast. Auch von mir kam da Kontra, du hast nie drauf reagiert. Ich habe aber vergessen worum es da ging..nur falls du fragst.

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 10. Februar 2019 um 19:07:04 Uhr:


Boah, das war ziemlich gefährlich von dir, was wäre wenn da jetzt einer mit 350 von hinten gekommen wäre?

Dann würde der 350 Fahrer hier seinen Frust ablassen.😁

@Diedicke1300

Diesen Wechselautomatismus lehne ich genauso ab wie du. Wenn aber die linke Spur frei ist, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, sehr rechtzeitig (vor Beginn der Einfädelspur) auf die linke Spur zu wechseln.

Was aber überhaupt nicht geht, nicht richtig zu schauen, ob ein Spurwechsel überhaupt möglich ist und dann erst zu wechseln, wenn man fast auf Höhe des auffahrenden Fahrzeugs ist. Dieser „Ich habe Angst um mein heiliges Blech“ Spurwechsel geht gar nicht. Einerseits, weil dann oft die Fahrzeuge auf der linken Spur behindert werden und weil bei den Auffahrenden die Erwartungshaltung entsteht, dass der auf der rechten Spur Platz machen muss.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 10. Februar 2019 um 20:48:54 Uhr:


@Diedicke1300

Diesen Wechselautomatismus lehne ich genauso ab wie du. Wenn aber die linke Spur frei ist, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, sehr rechtzeitig (vor Beginn der Einfädelspur) auf die linke Spur zu wechseln.

Was aber überhaupt nicht geht, nicht richtig zu schauen, ob ein Spurwechsel überhaupt möglich ist und dann erst zu wechseln, wenn man fast auf Höhe des auffahrenden Fahrzeugs ist. Dieser „Ich habe Angst um mein heiliges Blech“ Spurwechsel geht gar nicht. Einerseits, weil dann oft die Fahrzeuge auf der linken Spur behindert werden und weil bei den Auffahrenden die Erwartungshaltung entsteht, dass der auf der rechten Spur Platz machen muss.

Gruß

Uwe

Da sind wir uns ja einig.

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