Frage zu Verkauf an Händler

Hallo
Eine Rechtliche frage;

Hätte vor mein Audi A3 8V zu verkaufen. Der Käufer ist von der Firma Auto Land hat mir einen Ankaufschein zum Unterschreiben zu geschickt hab auch gemacht. Er soll nächste Woche das Auto abholen. soll15000 bezahlen aber jetzt sehe ich noch eine spalte wo drauf steht, `´Zu geendetem Preis nach Besichtigung`` die ist leer. Die andere spalte, zum Preis von 15000 ist ok. Meine Frage, wenn der mir weniger anbietet muss ich damit einverstanden sein.
Gruß
Criss

34 Antworten

Falls er dazu noch die Möglichkeit hat... weil irgendwas "hat er auch gemacht"...

Zitat:

@polo1,6l schrieb am 7. Januar 2022 um 14:44:54 Uhr:


Dann streich die Zeile doch durch so das dort nicht eingetragen werden kann.

Was soll er Durchstreichen was er nicht mehr hat.
Lsut seinem Schreiben hst er den Vertrag bereits unterschrieben zurück geschickt.

Ich denke hier wird auf kurz oder lang ein Schreiben im Briefkasten erscheinen, dass er das Fahrzeug für 10000,00 Euro nun endlich übergeben soll oder der Käufer geht zum Anwalt.

Manchmal kann man gar nicht so blöd denken wie es laufen kann.
Abgesehen davon unterschreibt man so etwas auch nicht.

Wenn der Vertrag schon unterschrieben zurück gesendet wurde, dann mach vom Fahrzeug (außen, innen, Motorraum, Kofferraum, Unterboden, etc) so viele Fotos wie möglich, um den Zustand zu dokumentieren. Dann hast Du zumindest etwas zum vergleichen, wenn angebliche Mängel benannt werden. Ansonsten war es ein klassischer Fehler, den Kaufvertrag des Käufers zu akzeptieren, statt einen vom ADAC etc (gibt es genug im Internet von) zu nehmen und das Heft des Handelns selbst in der Hand zu behalten.

Ich staune zunehmend, wie weltfremd hier doch einige sind. Da wird von einem Kaufvertrag geschrieben, obwohl es gar keinen gibt. Den soll er auch noch fälschen, was für sich genommen schon abenteuerlich genug ist, aber auch gar nicht geht, weil er das Papier überhaupt nicht mehr in der Hand hat. Allzu viel Erfahrung in geschäftlichen Dingen scheint mach einer, der hier seltsame Ratschläge gibt, offenbar auch nicht zu haben.

Um es nochmal zu betonen: Das ist kein Kaufvertrag, sondern es ist ein Angebot, das gegenüber dem Ankäufer abgegeben wurde. Der wird jetzt erscheinen, sich das Auto ansehen und dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder er sagt "prima, das Auto nehme ich für 15.000 € mit". Das ist aber unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher ist, dass er dieses und jenes zu bemängeln hat und seinerseits 15.000 minus irgendwas anbietet. Da kann man sich dann einigen oder auch nicht. Und wenn es zum Verkauf kommt, sollte der Fragesteller aufpassen, dass im Vertag steht, dass er unter Auschluss der Gewährleistung verkauft. Das ist wichtig und es muss dafür auch weder ein Dokument gefälscht noch der Zustand des Autos penibel dokumentiert werden.

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Wie auch immer dieser Vertrag bezeichnet wird, er dürfte aber eine gewisse Rechtsbindung haben. Der Händler handelt bestimmt nicht ohne gewisse Sicherheit bezüglich vertraglicher Regelungen (hier sicherlich in seinem Sinne). Aber darüber werden wir uns, solange wir den Vertrag mit seinen konkreten Formulierungen nicht kennen, hier ohne Ende mit unterschiedlichen Auffassungen „streiten“ können, ohne ein Ergebnis zu erzielen. Zumindest gehe ich davon aus, dass der Threadersteller nicht unbedingt davon ausgehen sollte, dass er das ohne „Schaden“ für sich zu Ende bringt oder der interessierte Ankäufer einfach so wieder abzieht, wenn er das ursprüngliche Angebot nicht einhalten will/kann. Letztendlich bewegen sich beide Vertragspartner im Zivilrecht und da gab es immer wieder mal ungeahnte Überraschungen.

Umgekehrt. Der Händler ist doch nicht so blöd und geht eine verbindliche Verpflichtung ein, 15.000 € für ein Auto zu bezahlen, das er noch gar nicht gesehen hat. Dann müsste er es für den Preis ja auch dann nehmen, wenn er bei der Abholung feststellt, dass es ein Schrotthaufen ist. Nach Gesetz und Rechtsprechung ist das deshalb schlicht ein Angebot des Verkäufers und damit hat sich das. Da gibt es auch "keine ungeahnten Überraschungen" und zwar gerade weil das Zivilrecht keine Überraschungen mag und im Prinzip auch nicht kennt, da gibt es Beweislastregeln und damit lässt sich gut rechtssicher regeln, was gelten soll.

Hallo
leider bin ich heute außer Haus bis jetzt
Ich bedanke mich ganz herzlich für so viele Antworten um die Sache langsam zu beenden lade ich noch denn Ankaufschein hier hoch. Oberes Teil habe ich weg gemacht wegen daten. Da wo der kreis von mir gemacht würde, ist für mich wichtig, ob da ich Probleme bekommen konnte ?

0001

Entscheidend ist, was unmittelbar unter dem Kreis steht: "vorbehaltlich Befundung und Probefahrt". Das heißt, wenn ihm das Auto nach Prüfung gefällt, kann er dein Angebot annehmen und das Auto für 15.000 € kaufen. Wenn ihm das Auto nicht gefällt, nimmt er es entweder gar nicht oder jedenfalls nicht zu diesem Preis und er ist auch nicht dazu verpflichtet. Dann darfst du noch mal mit ihm verhandeln oder das Geschäft kommt nicht zustande. Er ist bisher noch nicht verpflichtet, das Auto zu kaufen und du bist nur verpflichtet, das Auto für 15.000 € abzugeben, wenn er es nach "Befundung" dafür kaufen will. Alles andere ist nach wie vor offen und unverbindlich. Ausgeschlossen ist in der Konstellation eigentlich nur, dass du deine Preisvorstellungen noch nach oben schraubst. Für 15.000 € musst du ihm das Auto geben, wenn er es haben will, das ist ein verbindliches Angebot, an das du gebunden bist.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 7. Januar 2022 um 23:49:41 Uhr:


Entscheidend ist, was unmittelbar unter dem Kreis steht: "vorbehaltlich Befundung und Probefahrt". Das heißt, wenn ihm das Auto nach Prüfung gefällt, kann er dein Angebot annehmen und das Auto für 15.000 € kaufen. Wenn ihm das Auto nicht gefällt, nimmt er es entweder gar nicht oder jedenfalls nicht zu diesem Preis und er ist auch nicht dazu verpflichtet. Dann darfst du noch mal mit ihm verhandeln oder das Geschäft kommt nicht zustande. Er ist bisher noch nicht verpflichtet, das Auto zu kaufen und du bist nur verpflichtet, das Auto für 15.000 € abzugeben, wenn er es nach "Befundung" dafür kaufen will. Alles andere ist nach wie vor offen und unverbindlich. Ausgeschlossen ist in der Konstellation eigentlich nur, dass du deine Preisvorstellungen noch nach oben schraubst. Für 15.000 € musst du ihm das Auto geben, wenn er es haben will, das ist ein verbindliches Angebot, an das du gebunden bist.

Danke das wollte ich Hören. Hätte schon Angst das der bei Bezichtigung und Probefahrt macht denn Preis nach unten und ich muss das annehmen. Das Auto ist im top zustand da habe ich keine sorge.
Also ich will 15000 wenn der mir das nicht geben sollte ist das Geschäft geplatzt aus und Ende.

Du hast die FIn oben zwar geschwärzt, aber in der Dokumentbezeichnung an der Seite ist sie wiederholt.

Wann will der Abholer kommen?

Am Mittwoch

Wenn du keine Kopie hast, kann der Käufer natürlich einen geringeren Betrag als 15t eintragen und behaupten, du hast das so unterschrieben.

Was mir noch auffällt:

- Datum unten ist offenbar falsch, 2020 statt 2022
- unfallfrei! steht dort. Da würde ich darauf drängen, dass dort vermerkt wird, dass dir keine Unfallschäden bekannt sind und in der zeit, als du das Auto hattest kein Unfall war. Ist ja zweite Hand...
- angekreuzt ist, dass das Auto eine Anhängerkupplung hat. Hat es das wirklich oder hat sich der Händler da "vertan"?

Zitat:

@criss50 schrieb am 8. Januar 2022 um 10:54:48 Uhr:


Am Mittwoch

Dann halte uns mal bitte auf dem laufenden.

Ist das Auto denn wenigstens Abgemeldet?

Wird am Montag Abgemeldet.
Anhängerkupplung abnehmbares von Audi
Ich bin 2 Hand erste ist der Audi AG
Ich halte Euch auf dem laufenden.

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