Audi Zentrum besteht auf Überweisung bei Barkauf
Hi,
Ich möchte gern einen jungen gebrauchten Wagen kaufen. Über 50.000€ stehen auf der Rechnung.
Das Audi Zentrum möchte jedoch nur Überweisungen akzeptieren und dann den Brief rausgeben.
Der Verkäufer spricht von Sicherungsübereignung.
Das heißt, dass ich überweise und mein Geld 2-3 Werktage lang im Risiko ist. Geht das Autohaus in der Zeit pleite ist das Geld weg.
Alternative Möglichkeiten will man anscheinend nicht anbieten.
Wie seht ihr das Thema? Irgendwo ein Denkfehler meinerseits?
Ohne eine Sicherheit will ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Widerruf klappt zeitlich noch.
Danke!
Beste Antwort im Thema
Welches enorme Risiko geht das Autohaus ein, wenn es den Brief vorab heraus gibt?
M.E. Null.
Welches Risiko geht der Kunde ein, wenn er vorab zahlt, den Brief nicht bekommt und das Autohaus in Insolvenz geht?
M.E. schlimmstenfalls 50.000 €.
VW, also "VW-Audi-Skoda-Seat-Porsche-Lamborghini-Bentley" ist der am höchsten verschuldete Konzern der Welt war letztens in der Presse zu lesen.
Die brauchen nichts mehr zu verkaufen in Ihren Arroganzplästen.
Da brauchen auch z.B. bei VW die Konfiguratoren nicht mehr zu laufen.
Kauf eine andere Marke und gut ist. Die wollen Dich als Kunden nicht. Die wollen keinen Kunden mehr. 100 % der Belegschaft sind in Kurzarbeit und bekommen 110 % Ihres Lohns vom Staat. Wofür dann noch Autos verkaufen? Ist Dir nicht aufgefallen, dass man keine VW-Golf-8 sieht, obwohl seit 11.2019 am Markt? Und keine VW ID 3.
83 Antworten
Stimmt, aber die Risiken die man ohne Einschränkungen umgehen kann...
Man muss ja nicht alles mit sich machen lassen, nur weil das alle so machen. Noch ist es mein Geld, das der Verkäufer haben kann oder eben nicht.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 17. September 2021 um 10:49:10 Uhr:
Das wäre schön wenn es so im Vertrag stünde. Wird aber in der Regel nicht so sein, denn die Rechtsabteilungen der Hersteller optimieren die Verträge für sich und nicht für ihre Vertragspartner.Zudem wurde ja schon mehrfach darauf hingewiesen dass das alles nichts hilft wenn der Händler selbst noch nicht Eigentümer ist weil er dem Wagen seinerseits noch nicht bezahlt hat.
§932 BGB.
Ich kriege von meinem Händler die Mitteilung, dass Auto Schlüssel und Papiere angekommen sind mit Bitte um Überweisung des Kaufpreises. Sowohl im Kaufvertrag als auch in der "Liefermitteilung" steht "Das Fahrzeug geht mit Eingang der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises auf das Konto XYZ in das Eigentum des Käufers über." In der Liefermitteilung steht das sogar inklusive Fahrgestellnummer.
Dann hast du aber einen freundlichen Händler, der auch noch genügend Geld hat seine Autos zu bezahlen, bevor der Kunde bezahlt hat. Ist halt nicht die Regel..
Zudem: 932 BGB findet bei Deinem Beispiel keine Anwendung sonder 933 BGB, und der hilft nur wenn die Übergabe stattgefunden hat..
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Dieses Thema ist in der Tat schon recht interessant.
Aber nicht so einzigartig. Denke Ich nur an eine Immobilie. Dort wird der Kaufpreis auf ein "Anderkonto" eingezahlt über das der Verkäufer erst nach dem Gefahrenübergang verfügen kann.
Sowas sollte doch auch im Autohandel möglich sein oder?
Und die Sorge vor Insolvenz des Händlers ist in der heutigen Zeit, wo der Mittelstand (anscheinend) absichtlich hingerichtet wird, nicht unbegründet...
Ohne die momentan noch ausgesetzten Regeln des Insolvenzrechts wäre das Licht schon in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgegangen.
Beim Immpbilienkauf kann sich die Zeit zwischen Kauf und Eigentumsübergang mitunter über Wochen wenn nicht Monate erstrecken. Zudem dient das Anderkonto auch (wenn nicht gar vorrangig) dem Zweck, daß das Immobiliendarlehen abgerufen werden kann, noch bevor der Grundbucheintrag zu Gunsten des Kreditgebers erfolgt ist.
Wenn sich Kalle mal einen Gebrauchtwagen kauft, sprechen wir doch eher von Stunden oder eins, zwei Tagen. Und aß für Kalles neuen Zweithandopel eine Grundschuld eingetragen wird, ist auch eher die Ausnahme.
Ein zwei Tage. Das reicht doch schon damit ein Händler Insolvenz anmelden muss.
Ich kann mich noch gut erinnern als hier in der Region ein großer Möbelhändler Insolvenz angemeldet hat. Alle Anzahlungen waren futsch und man konnte die bestellten Möbel nur bekommen wenn man nochmal bezahlt. Aus der Insolvenzmasse kommt dann in der Regel nur ein Bruchteil zurück.
Der Vergleich von Möbel und Autohändler ist dabei auch gere htfertigt denn Beide vermitteln ja eigentlich nur...
Es ging ja auch nur darum, eine sichere Zahlungsmethode zu denken bei der der Käufer nicht das alleinige Risiko tragen muss wenn der Händler pleite geht....
Zitat:
@Matsches schrieb am 20. September 2021 um 15:34:55 Uhr:
Beim Immpbilienkauf kann sich die Zeit zwischen Kauf und Eigentumsübergang mitunter über Wochen wenn nicht Monate erstrecken. Zudem dient das Anderkonto auch (wenn nicht gar vorrangig) dem Zweck, daß das Immobiliendarlehen abgerufen werden kann, noch bevor der Grundbucheintrag zu Gunsten des Kreditgebers erfolgt ist.Wenn sich Kalle mal einen Gebrauchtwagen kauft, sprechen wir doch eher von Stunden oder eins, zwei Tagen. Und aß für Kalles neuen Zweithandopel eine Grundschuld eingetragen wird, ist auch eher die Ausnahme.
Da wir gerade gestern ein Haus gekauft haben, bin ich noch frisch in der Materie: ja, Zeit zwischen Kauf und Eigentumsübergang kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Nein, das Immobiliendarlehen wird erst verfügbar, wenn die Bank im Grundbuch eingetragen ist. Und nein, das früher übliche Notar-Anderkonto ist inzwischen die absolute Ausnahme. Bezahlt wird in den allermeisten Fällen direkt auf das Bankkonto des Veräußerers. Und zwar NACH Aufforderung durch den Notar - und die erfolgt erst, wenn eine Zahlung erfolgen soll und der Eigentumsübergang gesichert ist. Und noch einmal nein: Autos, Fernseher oder Kosten für sonstige Freizeitaktivitäten kann man nicht mit Hypothekardarlehen finanzieren, eine Grundschuld ist für solche Darlehen meines Wissens nicht vorgesehen bzw. möglich.
So ist es. War zu faul, es ausführlich zu schreiben.
Der Notar regelt alles, der haftet quasi für die auszahlende Bank. Er versichert das die Eintragung erfolgen kann und wird. Bei uns sind sage und schreibe 6 Monate vergangen, von Vertrag bis Eintragung, bzw. 4 Monate zwischen Auszahlung und Eintragung. Mit Eintagung meine ich Eigentümer. Die Grundschuld war vor Auszahlung eingetragen und die alten Grundschulden der Voreigentümer ausgetragen. Die Bank hat also von Anfang den Daumen drauf, der Voreigentümer unterschreibt ja auch mit. Im Kaufvertrag ist ja auch gleich die Grundschuld mit drin.
Hier ist von Gesetz her alles bestens geregelt. Ich hoffe, dass bald Änderungen kommen und man beim Autokauf eine weitere sichere, kostenfreie oder günstige unbare Zahlungsmöglichkeit bekommt. Und wenn es durch eine Änderung des Insolvenzrechtes erfolgt. Bis dahin zahle ich bar oder finanziere oder überweise am Tisch des Verkäufers bei Abholung.