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Audi verbrieftes Rückgaberecht Schaden

Themenstarteram 28. September 2020 um 9:42

Hallo zusammen,

wie der Titel schon sagt, habe ich ein Audi A4 bei meinem Audi Autohaus finanziert und möchte Gebrauch vom verbrieften Rückgaberecht machen.

Nun hat mein Audi eine kleine Delle am Kotflügel (Durchmesser ca. 10cm), die dadurch entstand, dass mir ein Unbekannter im geparkten Zustand beim Ausparken wahrscheinlich gegen gefahren ist. Sehr ärgerlich.

Der Schaden ist nicht beseitigt und wurde im Rahmen einer Audi-Inspektion auch erfasst.

Jetzt lese ich im Vertrag folgende Passage, die mir etwas Angst macht:

"Es muss sich in einem dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand befinden, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein."

Gilt die Delle als Schaden, der mich das Rückgaberecht kosten würde? Die Delle könnte ich für ca. 300 EUR beheben (ausbeulen und lackieren), aber ob das erlaubt ist, weiß ich nicht. Hierzu steht nichts im Vertrag.

Ich werde ohnehin etwas draufzahlen müssen, weil ich die zulässige km-Zahl überschritten habe (ca. 1000 EUR). Abgesehen davon, ist das Fahrzeug in einem Top-Zustand - ging gerade auch problemlos durch den TÜV.

Meine Fragen:

- verfällt mein Rückgaberecht tatsächlich mit dem Schaden?

- Sollte ich den Schaden vor dem Bewertungstermin beheben?

- Sollte ich mit dem Schaden in den Termin reingehen und "es riskieren"?

Über jede Hilfe würde ich mich sehr freuen.

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25 Antworten

Die Passage die du gefunden hast bezieht sich vermutlich auf den vereinbarten Rückgabewert. Dieser fällt natürlich geringer aus, sofern sich das Auto eben nicht in einem Zustand befindet der dem Alter und der laufleistung angemessen ist. Das ist bei dir bedingt durch den Schaden natürlich der Fall, wodurch sich der Rückkaufpreis mindern wird. Wieviel das wird dir der Händler sagen. Wenn du danach einen neuen nimmst wird es sicher nicht ganz so hoch ausfallen.

Wenn der Schaden nach Auffassung des Händlers nicht fachgerecht repariert wurde (sprich wenn er nicht bei Audi repariert wurde) wird das dann wohl nochmal zusätzlich den Preis drücken.

Themenstarteram 28. September 2020 um 11:25

Zitat:

@mfanger schrieb am 28. September 2020 um 13:18:36 Uhr:

Die Passage die du gefunden hast bezieht sich vermutlich auf den vereinbarten Rückgabewert. Dieser fällt natürlich geringer aus, sofern sich das Auto eben nicht in einem Zustand befindet der dem Alter und der laufleistung angemessen ist. Das ist bei dir bedingt durch den Schaden natürlich der Fall, wodurch sich der Rückkaufpreis mindern wird. Wieviel das wird dir der Händler sagen. Wenn du danach einen neuen nimmst wird es sicher nicht ganz so hoch ausfallen.

Wenn der Schaden nach Auffassung des Händlers nicht fachgerecht repariert wurde (sprich wenn er nicht bei Audi repariert wurde) wird das dann wohl nochmal zusätzlich den Preis drücken.

Danke für die Antwort, das ist schon mal beruhigend. Einen neuen Wagen werde ich nicht nehmen.

Die Reparatur der Delle würde ich nicht bei Audi selbst machen. Bedeutet das, dass ich im Worst Case die Reparatur bei meiner Werkstatt plus die Wertminderung durch "nicht fachgerechte Reparatur" bezahlen muss?

Könnte es nicht auch sein, dass die Reparatur so akzeptiert wird, evtl. gar nicht auffällt?

Ich befürchte nämlich, dass Audi sagen wird, man müsste das komplette Seitenteil austauschen und mir dadurch mehrere Tausend EUR berechnet (Restwert wird bei ca. 26 TEUR liegen). Vlt. fahre ich da besser, wenn ich den Schaden repariere und dann über den Punkt, ob es fachgerecht gemacht wurde, mit ihnen streite (notfalls gerichtlich). Wie siehst du das?

Wenn der Lack nix abbekommen hat fahr mal zu einem „Beulen Doc“

Generell ist es bei solchen Rückgaberechten immer besser den Wagen irgendwo in Zahlung zu geben. Die Restwerte sind meist sogar unter Schwacke angesetzt.

Zitat:

@MattR schrieb am 28. September 2020 um 14:44:58 Uhr:

Generell ist es bei solchen Rückgaberechten immer besser den Wagen irgendwo in Zahlung zu geben. Die Restwerte sind meist sogar unter Schwacke angesetzt.

Selten so einen Schmarrn gelesen. :confused::confused:

Fahre zwei Wochen vor Rückgabetermin zu deinem Händler, lass ihn dort vom zuständigen DEKRA/TÜV-Mann bewerten, der fertigt ein Protokoll und sagt dir was/wie repariert werden müsste. Danach kannst du entscheiden, wo und zu welchen Kosten du die Reparatur machen lasen willst.

Fahren z.Z. den achten, mit verbrieftem Rückgaberecht (DB, Audi, BMW) finanzierten Wagen, selber immer so vorgegangen und nie ein Problem gehabt.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 28. September 2020 um 13:43:06 Uhr:

Wenn der Lack nix abbekommen hat fahr mal zu einem „Beulen Doc“

In der Regel hat man ja Dellen, nur Spezialisten haben Hagel Beulen. :D

Delle raus machen lassen gegebenenfalls nachlackieren fertig. Was Audi nicht mehr sieht ist auch nicht da. ;)

Deshalb heißt der auch Beulen Doc und nicht Dellen Doc , er macht ja ne Beule in die Delle.

 

Endlich mal ein Doc der macht was in seinem Namen steht :D

Alles Ansichtssache, von innen betrachtet ist ne Delle eine Beule. :D

Aber wenn von außen betrachtet eine Delle eine Beule kriegt sieht das grausam aus. ;)

Themenstarteram 28. September 2020 um 19:27

Zitat:

@wastl50 schrieb am 28. September 2020 um 16:49:21 Uhr:

Fahre zwei Wochen vor Rückgabetermin zu deinem Händler, lass ihn dort vom zuständigen DEKRA/TÜV-Mann bewerten, der fertigt ein Protokoll und sagt dir was/wie repariert werden müsste. Danach kannst du entscheiden, wo und zu welchen Kosten du die Reparatur machen lasen willst.

Fahren z.Z. den achten, mit verbrieftem Rückgaberecht (DB, Audi, BMW) finanzierten Wagen, selber immer so vorgegangen und nie ein Problem gehabt.

Danke dir für deinen Erfahrungsbericht. Ich habe nur Angst, dass Audi bzw. der DEKRA-Mann direkt sagt, das Seitenteil müsse ausgetauscht werden und ich somit keine Chance mehr habe, die Delle selbst zu beheben.

Ich war heute auch beim Beulen-Doc. Er sagte, das lasse sich nicht ohne lackieren beheben.

Wie ist denn Audi generell mit Reparaturen, die in einer beliebigen Werkstatt aber fachgerecht gemacht wurden?

Deswegen ja auch 2 oder 3 Wochen vor Abgabetermin. Du weist auf der einen Seite wie Audi den Schaden bewertet und hast Zeit genug zu überlegen, wie bzw. wo du eine notwendige Reparatur durchführen lässt.

Ich hab es bei meinem damals machen lassen in einer freien Werkstatt und beim Händler nix gesagt. Wenn das bei der Lackschichtdickenmessung nicht auffällt, dann ist es gut und damit erledigt. Wenn was auffällt, zahlst Du noch zusätzlich die Wertminderung. Waren bei meinem andern Fahrzeug (VW) 250 EUR. Da wurden zwei Türen lackiert nach einem Streifschaden

Zitat:

@wastl50 schrieb am 28. September 2020 um 16:44:29 Uhr:

Zitat:

@MattR schrieb am 28. September 2020 um 14:44:58 Uhr:

Generell ist es bei solchen Rückgaberechten immer besser den Wagen irgendwo in Zahlung zu geben. Die Restwerte sind meist sogar unter Schwacke angesetzt.

Selten so einen Schmarrn gelesen. :confused::confused:

Ich weiß nicht wie viele Autos Du schon mit einer 3 Wege Finanzierung gekauft hast aber ich habe die Zahlen von meiner Firma vorliegen, ich hatte insgesamt 20 Autos seit 2012 statt über Leasing über eine 3 Wege Finanzierung laufen, 13 Mercedes, 4 VWs und 3 Audis.

Der Restwert war bei allen Fahrzeugen +- um den Schwacke Wert angesetzt, tendenziell eher darunter. Der Ankauf durch den Händler bei Abnahme eines anderen Autos lag im Schnitt 11% über dem garantierten Rückgabe Wert.

Man könnte den Schaden auch einfach über die Vollkasko fachgerecht beheben lassen.

Hier sieht man wieder den Nachteil, wenn man nicht der Eigentümer ist. Dich stört die Beule wenig, fährst damit rum. Oder würdest für 300,- reparieren. Der Eigentümer Audi stellt aber die Regeln auf und hier eben den Umfang der Reparatur.

Dann haste noch schlechte Karten, weil kein Anschlussvertrag.

Ich würde den Schaden ordentlich beheben lassen und wenn er auffällt bei der Rückgabe können die nicht soviel berechnen, wenn überhaupt. Aber dafür muss es fachgerecht und dem Fahrzeugalter/-wert entsprechend repariert sein, um wenn sie meckern (bestimmt weil bei Inspektion bereits protokolliert) mit nem Anwalt noch was erreichen zu können. Und bitte mit Rechnung reparieren sowie Fotos dokumentieren.

Kannst natürlich auch jetzt bei Audi reparieren lassen.

Wie auch schon erwähnt kannst auch mal rechnen lassen, was wer gibt bei Inzahlunggabe.

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