Audi Scheckheft,alles nur Augenwischerei!!!!!

Audi

So Leute erzähl euch jetzt mal eine Geschichte auf wahrer Begebenheit:
(Ich erzähl sie in der dritten Person für´s Drehbuch)

Ein junger Mann erfüllt sich im Januar seinen Traum von einem Audi A4 Cabrio 3.2 FSI quattro mit S-Line Ausstattung in Akoyasilber EZ.12/2005 Modelljahr 2006 mit Singleframe Laufleistung ca.67800km Audi Scheckheft gepflegt vom Händler (kein Audi).Preis 21500€ .Lässt den Wagen vorab von seinem Audi Service mit Fahrgestellnummer checken.Alles sauber.So stand er dann auch da!Ein Traum von einem Auto.
Fährt ganze 250km bis nach Hause gibt den Wagen bei seinem Audi Service zur Inspektion und allgem. Durchsicht ab. Ergebnis alles gut.
Will am nächsten Tag den Wagen starten,dann beginnt der Motor zu rsseln und nageln,oh Schreck Motor sofort wieder aus. Vom 🙂 abgeschleppt. Motorschaden,Kettenspanner etc. Typisches 3.2 FSI Problem.
Mann ruft den Händler an ,wo er das Auto gekauft hat der sagt Garantie Sache und seine Gewärleistung schön und gut aber 2Wochen hin und her und nichts passiert.Der Anwalt vom Käufer wird eineschaltet der gibt dem Händler eine Frist zu Nachbesserung in der zwischenzeit ruft der Käufer den Vorbesitzer des Wagens an und fragt ob er schon mal Probleme mit dem Wagen hatte. Dieser sagt das er im Sommer 2011 bei seinem Audi Partner war wegen Leistungsverlust es wird eine Motorendoskopie durchgeführt.Ergebnis Riefen in zwei Zylinderlaufbänken=Motorschaden.Angeblicher Kulanzantrag wird bei Audi abgewiesen (ich habe selber bei der Audi Kundenbetreuung angerufen und so ein Kulanzantrag sei nie eingegangen???.Aufjedenfall nimmt dieser Audi Partner den Wagen für 12500€ (laut Vorbesitzer) inzahlung und übergibt den Wagen einem großen Auktionsveranstalter zu Auktion,dieser Wagen wird vom freien Händler ersteigert angeblich ohne von den Mängeln gewusst zu haben und ein glücklicher junger Mann kauft den Wagen im Januar dieses Jahres (also ich).So weiter mit der Anwaltsgeschichte,also Frist für die Nachbesserung ist abgelaufen und Verkäufer/Händler hat sich noch nicht gemeldet. Montag wird das Schreiben zur Wandelung vom Anwalt rausgehen.Was den jungen Mann jetzt noch weiter aufregt,das ein Nachweis dieser Motorendoskopie nirgends in der Rep.historie hinterlegt war und die Audi Werkstatt die,die Endoskopie durchgeführt hat sich nicht dazu äussert und auf den Auktionsveranstalter verweist.Kann man da noch auf ein Audi Scheckheft vertrauen??? Audi Kundenbetreuung ist zwar auch erschrocken von dieser Vertuschungsaffäre,aber sagt es liegt im ermessen der Servicepartners durchgeführte Arbeiten einzutragen. Voll am Zweck vorbei!!! Naja abwarten was jetzt passiert.Also wenn einer diese Geschichte veröffentlichen möchte bitte eine Mail an mich!
Sorry für den langen Text,aber ich musste mir Luft machen!!!!

Beste Antwort im Thema

Wenn mich mein Audipartner fragte, ob man eine Endoskopie ins Serviceheft eintragen soll, dann würde ich eher "nein" sagen.

Es kann nicht zu meinem Vorteil sein. Bei einem Verkauf würde ich zwar darauf hinweisen, wenn ich ihn aber bei dem ausführenden Händler in Zahlung gäbe, wäre es mir scheißegal. Sein Problem.

Audi rasiert die Kunden oft genug mit fadenscheinigen Ausreden, warum sollte ich dann 100%ig korrekt ihnen gegenüber sein. Sicher ist das ärgerlich, wenn dann Dritte den Ärger haben, aber dank Garantie hat der TE nur den Ärger, nicht den Schaden.

Will damit sagen: ein Scheckheft ist und war schon immer nichts weiter als zu einem Buch gebundenes Klopapier.

Deswegen ist mir bei entsprechendem Fzg.alter die Scheckheftfrage scheiß egal. ICH prüfe das Auto auf Herz und Nieren, selbst wenn das Scheckheft einen Goldeinband hat.

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Zitat:

Original geschrieben von uwes2403


Moin,

nein, muß er leider nicht....es gibt keine längere Garantie auf innerhalb der Garantie ausgetauschte Teile. Sprich, wenn ein z.B. nach einem halben Jahr ein Teil auf Garantie getauscht wird, gibt es darauf kein Jahr Garantie, sondern der Garantieanspruch endet, wenn die Garantie auf das Gesamtfahrzeug ausläuft...

Genauso isses

Zitat:

Original geschrieben von uwes2403


Wobei; Garantie ist ja ein freiwillige Leistung - in diesem Fall müsste doch ohnhin die gesetzliche Gewährleistung greifen - und ob auf eine Reparatur innerhalb der Gewährleistungsfrist wieder Gewährleistung in voller Länge gewährt werden muß, da bin ich im Moment noch nicht so ganz weiter...vielleicht äußert sich noch ein Sachkundiger....

Grüße

Uwe

Nö, du verwechselst dass mit Kulanz. Garantie ist nicht freiwillig, sondern per Gesetz bei gewerblichen Verkäufen vorgeschrieben. Hier unterscheidet man unter der Neuwagen- sowie der Gebrauchtwagen Garantie. Bei letzterer umfasst i.d.R alle ölumlaufenden Teile. Verschleißteile wie z.b. Bremsen, Auspuff, Fahrwerk sind bei dieser ausgenommen.

Kulanz ist eine rein freiwillige Basis des Herstellers.

Moin,

Einspruch:

Garantie ist ein freiwillige Leistung (meist an Bedingungen geknüpft)
Kulanz ist noch viel freiwilliger :-)

Gesetzlich vorgeschrieben bei Kauf von Gewerbe an Privat ist die Gewährleistung
2 Jahre für neue Gegenstände, kann auf 1 Jahr bei gebrauchten verkürzt werden.

Wetten ? Wenn ich recht habe, darf ich mal Deinen Porsche fahren - wenn nicht, dann nicht 😁

Wo ich immer noch Google ist die Frage: Ist Gewährleistung auf Gewährleistungsreparaturen zu leisten...es scheint aber so zu sein, dass bei gleichem Schaden der erste Reparaturversuch als mißlungen anzusehen ist...

Aber da ist offenbar auch immer der Einzelfall zu sehen und im Zweifel fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Grüße

Uwe

P.S. Aber eigentlich geht's ja im Fred erstmal darum, wer den ersten Motorschaden, bzw. dessen Reparatur bezahlt

So Leute, in der Rechtsprechung gibt es nur die Ausdrücke fach- und sachgerecht und nicht die Art und Weise der Reperatur laut meinem Anwalt ,der Händler hat keine eigene Werkstatt,er muß mit Nachweis instandsetzten lassen egal,ob Austausch- oder Instandgesetztermotor so verlängert sich die Gewährleistung auf den Motor, aufjedenfall kommt der Wagen danach nochmal in meine Audi Werkstatt wo dann Kompression und der Rest überprüft werden.

Ich wiederhole nochmal es geht hier nicht nur ums Scheckheft natürlich weiß ich das nicht jede arbeit dort eingetragen wird,aber ich habe ja auch die Rep.hisotrie checken lassen und was nicht hinterlegt ist,ist auch nie passiert bzw. nicht nachzuverfolgen und auch keine Rechnug oder Rechnungsnummer diesbezüglich! so war die Aussage von Audi ich kann mich halt nur auf die mündliche Aussage des Vorbesitzers beziehen,

Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon



Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Dazu ist er aber - glaube ich - nicht verpflichtet! Er kann einen gebrauchten mit gleicher Laufleistung nehmen, oder?

Sogar mit mehr Laufleistung. Kann bei einem gut gepflegten Motor wiso keiner nachalten! Er muss halt nur wieder voll Garatnie geben!

Das mit der Laufleistung glaub ich nicht. Der "neue" gebrauchte Motor darf nicht mehr km gelaufen sein, als der gekaufte, sonst hätte die auf Basis der Gewährleistung erbrachte Reparatur ja eine Verschlechterung des Kaufgegenstandes zum Ergebnis. Wenn ich ein Auto mit 80.000km kaufe, dann darf der Wagen nach der ersten Reparatur ja nicht plötzlich 120.000 gelaufen sein.

Dass man beim Gebrauchtmotor nicht sicher sein kann, ist klar. Da außerdem kaum gebrauchte Motoren mit entsprechender Laufleistung zu finden sind, greifen die meisten Händler dann ja doch zu einem neuen bzw. instandgesetzten Motor.

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Es gibt halt Firmen die sich auf solche Sachen spezialisieren und im Austausch instandgesetzte Motoren (die zu 99% den gleichen Schaden hatten ,halt typische 3.2 FSI erste Baujahre Motoren) anbieten und den anderen halt wieder instandsetzten usw.
(wewewe.ebay.de/itm/2005-Audi-A4-A6-4F-3-2-FSI-V6-AUK-Motor-256-PS-/320835470626?pt=DE_Autoteile&hash=item4ab348c522)

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel


Nö, du verwechselst dass mit Kulanz. Garantie ist nicht freiwillig, sondern per Gesetz bei gewerblichen Verkäufen vorgeschrieben. Hier unterscheidet man unter der Neuwagen- sowie der Gebrauchtwagen Garantie. Bei letzterer umfasst i.d.R alle ölumlaufenden Teile. Verschleißteile wie z.b. Bremsen, Auspuff, Fahrwerk sind bei dieser ausgenommen.
Kulanz ist eine rein freiwillige Basis des Herstellers.

Und Du willst Jurist sein? 🙄😮

Korrekt dargestellt hat es Uwes2403, daher den Daumen!

Der TE hat definitiv den gesetzlichen Anspruch auf Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gegen den Verkäufer und sein Anwalt (den er glücklicherweise eingeschaltet hat) wird diesen auch durchsetzen. Bei Mangeleintritt innerhalb von 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache bei Übergabe nicht bereits mit dem Mangel behaftet war. Das wird er nicht können. Der gesetzliche Anspruch auf Sachmängelhaftung ist im Übrigen beim Verbrauchsgüterkauf (Verkauf von einem Händler an eine Privatperson/Verbraucher) in keinem Fall abdingbar.

Zitat:

Original geschrieben von maody66



Und Du willst Jurist sein? 🙄😮

Jep...Arbeits und Sozial Recht...restliches muss ich auch erst Lesen. Ich habe Das BGB und StGb nicht auswendig gelernt 😁

Zitat:

Original geschrieben von 3dition



Zitat:

Original geschrieben von Dark Dämon


Sogar mit mehr Laufleistung. Kann bei einem gut gepflegten Motor wiso keiner nachalten! Er muss halt nur wieder voll Garatnie geben!

Das mit der Laufleistung glaub ich nicht. Der "neue" gebrauchte Motor darf nicht mehr km gelaufen sein, als der gekaufte, sonst hätte die auf Basis der Gewährleistung erbrachte Reparatur ja eine Verschlechterung des Kaufgegenstandes zum Ergebnis. Wenn ich ein Auto mit 80.000km kaufe, dann darf der Wagen nach der ersten Reparatur ja nicht plötzlich 120.000 gelaufen sein.

Dass man beim Gebrauchtmotor nicht sicher sein kann, ist klar. Da außerdem kaum gebrauchte Motoren mit entsprechender Laufleistung zu finden sind, greifen die meisten Händler dann ja doch zu einem neuen bzw. instandgesetzten Motor.

ich meinte eigentlich einen Instandgesetzten der ggf viel mehr laufleistung hatte! Ich bin mir eigentlich sicher das so ein Motor dann wieder neu Garantie bekommt. Aber kann sich ja natürlich viele geändert haben bezüglich garantie etc. und man bekommt keienn garantieverlängerung.

Aber wie schon geschrieben kann das wieso niemand nachvollziehen ob der jetzt mehr oder weniger gelaufen ist!

Naja ich hoffe dass niemand nochmal mit der Kiste über den Tisch gezogen wird. Finde sowas einen unter aller sau!!

Ich habe nochmal einen DEKRA-Gutachter diesbezüglich angesprochen, der auch bei gerichtlichen Sachen als Sachverständiger dient(also einer mit Ahnung)
1.wenn ich jetzt auf einen komplett neuen Komplettmotor bestehe,würde der Wert des Wagen steigen,heißt ich müsste bis zu 20% aus eigener Tasche zahlen,
2.Beim Austausch muß ein vergleichbarer intakter Motor mit Nachweis verwendet werden.
3.Beim instandsetzen,würde in den Fall ein neuer Block bedeuten ist kein Wertausgleich meinerseits zu leisten,da es unter eine Reperatur fällt.

Hoffe das war alles richtig von mir wiedergegeben,falls nicht bitte ich um korrektur.

Schönen Gruß an alle mitfiebernden

Guten Abend,
so heute ist das Schreiben der Wandelung(Rücktritt vom Kaufvertrag)
von meinem Anwalt rausgegangen,da der Händler die Nachbesserungsfrist versäumt hat.
Heißt es gibt den Kaufpreis+entstandene Aufwendungen zurück,hoffe das es sich außergerichtlich regelt ,da es sich sonst nur unnötig in die Länge zieht,aber ich scheue mich auch nicht davor.
Mal wieder abwarten angesagt,ich berichte weiter!

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes-Diesel


Nö, du verwechselst dass mit Kulanz. Garantie ist nicht freiwillig, sondern per Gesetz bei gewerblichen Verkäufen vorgeschrieben. Hier unterscheidet man unter der Neuwagen- sowie der Gebrauchtwagen Garantie. Bei letzterer umfasst i.d.R alle ölumlaufenden Teile. Verschleißteile wie z.b. Bremsen, Auspuff, Fahrwerk sind bei dieser ausgenommen.

Kulanz ist eine rein freiwillige Basis des Herstellers.

Uhh.... So viel falschen Halbwissen...

Was Du meinst ist Gewährleistung... Die ist vorgeschrieben...

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