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Audi S5 in Chrom

Audi S5 8T & 8F

Sieht nicht schlecht aus..... aber hier in Deutschland nicht erlaubt....

http://www.youtube.com/watch?v=0kDLEboerq8&feature=related

Beste Antwort im Thema

Ganz ehrlich?!

Ich traue es mich kaum zu sagen, aber ich finds geil😁

Leider nicht alltagstauglich...... 

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33 Antworten

Hmm, ich dachte eigentlich das ist eine Folie. . .
Oder ist das lackiert?

Zitat:

Original geschrieben von Iceman225


Hmm, ich dachte eigentlich das ist eine Folie. . .
Oder ist das lackiert?

natürlich ist das lackiert, mit folie geht so was nicht! ich meine mal gehört zu haben dass man min. 10 schichten speziallack braucht + klarlack um so einen effekt zu erziehlen.

Zitat:

Original geschrieben von Maveriick85x



Zitat:

Original geschrieben von Iceman225


Hmm, ich dachte eigentlich das ist eine Folie. . .
Oder ist das lackiert?
natürlich ist das lackiert, mit folie geht so was nicht! ich meine mal gehört zu haben dass man min. 10 schichten speziallack braucht + klarlack um so einen effekt zu erziehlen.

Folie gibt es, ist aber nicht am ganzen Auto erlaubt.

Chrom Lackieren????

Das Auto ist echt Verchromt. Kostet ca.12-15t. €

Habe mich auch schon dafür interessiert allerdings für Folie da aber verboten wegen der Spiegelung.

Hallo zusammen... ich war letzten Freitag in einem Nobel-Club in Moskau auflegen... Im VIP-Parkplatz, stand genau dieser S5 zwischen 2 Maybachs... Ich durfte ihn kurz näher betrachten... da war keine Folie Dran... alles lackiert... und vom Berührempfinden.... hab noch nie so einen feinen Lack gesehen... sieht in der Nacht meeega aus! Die ganze Beleuchtung vom Haus hat sich im auto gespiegelt!

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ich finds einfach nur geil!

Zitat:

Original geschrieben von a4cabrio


Hallo zusammen... ich war letzten Freitag in einem Nobel-Club in Moskau auflegen... Im VIP-Parkplatz, stand genau dieser S5 zwischen 2 Maybachs... Ich durfte ihn kurz näher betrachten... da war keine Folie Dran... alles lackiert... und vom Berührempfinden.... hab noch nie so einen feinen Lack gesehen... sieht in der Nacht meeega aus! Die ganze Beleuchtung vom Haus hat sich im auto gespiegelt!

Na dass nenn ich doch mal zufall.....🙂....bin echt verblüfft wie gross diese Plattform hier ist, so dass der S5 von einem User hier schon live und zufällig gesehen wurde....Hammer....

grüsse....

Also der Wagen ist definitiv lackiert. Genauso wie der BMW am Schluss, wo derselbe Lack wie aufm Audi drauf ist, nur der Klarlack eingefärbt ist.

Grundton ist schwarz uni. Danach der Chrom-Effektlack, dann ein Absperrlack und zum Schluss Klarlack. Keine wilde Sache und einfacher zu lackieren als Flip Flop. 1l von dem Zeugs liegt so bei rund 200-250€.

Kostet halt nur wie eine doppelte Komplettlackierung, da auch 2mal lackiert werden muss. Aber keine große Sache. Legt mir 6k € hin, und ich lackiere euren Wagen. 😁

Gibts auch in anderen Farben. z.B. das Gold, Blau, Grün, Pink, etc.

Zitat:

Kann mir jemand erklären, am besten mit Quelle, warum eine solche Farbe in Deutschland nicht erlaubt ist ?

 

Mfg Murdoch

So, jetzt nochmal direkt vom Bundesministerium für Verkehr:

"Sehr geehrter Herr ***,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern möchte ich darauf antworten.

In der StVZO §49a steht, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

Sollte der von Ihnen genannte Effektlack retroreflektierendes oder leuchtendes Material enthalten, würde mit dem oben zitierten Gesetzestext eine Verwendung nicht erlaubt.

[...]

Also ist ein komplett verchromtes, bzw. chromlackierstes Auto nicht zulassungsfähig.

Zitat:

Original geschrieben von Bracksdome



Zitat:

Kann mir jemand erklären, am besten mit Quelle, warum eine solche Farbe in Deutschland nicht erlaubt ist ?

 

Mfg Murdoch

So, jetzt nochmal direkt vom Bundesministerium für Verkehr:

"Sehr geehrter Herr ***,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern möchte ich darauf antworten.

In der StVZO §49a steht, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

Sollte der von Ihnen genannte Effektlack retroreflektierendes oder leuchtendes Material enthalten, würde mit dem oben zitierten Gesetzestext eine Verwendung nicht erlaubt.

[...]

Also ist ein komplett verchromtes, bzw. chromlackierstes Auto nicht zulassungsfähig.

Ich versteh den Text so, dass man dafuer eine Einzelabnahme braeuchte, weiss nich ob das durchgehen wuerde aber der kopierte Text selbst verbietet es nicht. Das Amt schreibt ja, dass nur "zulaessig erklaerten lichttechnischen Einrichtungen" erlaubt sind, d.h. dass Chromleisten am Heck zugelassen sein muessen um angebracht zu werden und dementsprechend muss dann komplett Chromlackierung auch eingetragen werden, wenn es denn jemand eintragen wuerde 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bracksdome


Sollte der von Ihnen genannte Effektlack retroreflektierendes oder leuchtendes Material enthalten, würde mit dem oben zitierten Gesetzestext eine Verwendung nicht erlaubt.

Und was sagt uns das jetzt über eine Chromlackierung?

Die ist werder retroreflektierend, noch leuchtend!

(Und bevor jetzt wieder empörte Antworten kommen: Bitte erst nachlesend, was retroreflektierend bedeutet!)

Das bedeutet jetzt zwar nicht, dass eine Chromlackierung erlaubt ist, aber ich kenne ehrlich gesagt keine Vorschrift nach der sie klar verboten wäre...

Gruss,
Chip

Zitat:

Original geschrieben von chipart


Das bedeutet jetzt zwar nicht, dass eine Chromlackierung erlaubt ist, aber ich kenne ehrlich gesagt keine Vorschrift nach der sie klar verboten wäre...

Das wiederum bedeutet aber nicht, dass es diese Vorschrift nicht gibt. Es gibt sie und darin ist der maximale prozentuale Anteil reflektierender Oberflächen an der Gesamtoberfläche von KFZ geregelt. Und der liegt nicht bei 99%. 😁

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni


Das wiederum bedeutet aber nicht, dass es diese Vorschrift nicht gibt. Es gibt sie und darin ist der maximale prozentuale Anteil reflektierender Oberflächen an der Gesamtoberfläche von KFZ geregelt. Und der liegt nicht bei 99%. 😁

Hatte ich ja auch schon gesagt (das das durchaus möglich ist)! Die Frage ist nur: Wo steht das?

Gruss,
Chip

Das muss nicht zwangsläufig in den Gesetzestexten stehen, sondern kann  in einem Urteil, bzw einem kommentierten Gesetzestext nachgelesen werden.

Muss man sich also überlegen, ob man verchromte Spiegelkappen oder hochglanzpolierte Felgen, zu den verspiegelten Scheiben nimmt. Nicht das man über den vorgeschriebenen Prozentsatz kommt. 😁

Also das Auto hatte definitiv eine Zulassung:

Wenn man jetzt den Chromlack in seine Bestandteile zerlegt, erhält man sehr wohl Retroreflexion in den entsprechenden Pigmenten. Diese funktionieren nämlich ähnlich wie Glaskugeln mit inhomogener Brechzahl in einer Straßenmarkierung. Denn nur dadurch kann ein Chrom-Effekt erzielt werden. Also gelten entsprechend Bestandteile des Lackes als retroreflektierende Mittel! Das die lackierte Fläche selbst als nicht retroreflektierend angesehen wird, spielt dabei keine Rolle.

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