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Audi R8 beschlagnahmt - zu laut durch Klappenauspuffanlage

Audi

Hallo,

gestern wurde von unseren lieben Kollegen mein R8 beschlagnahmt. Im Comfort Modus (Klappen aus) wurde 114 Dezibel gemessen - eingetragen sind 100.
Gab heftige Diskussionen - im endeffekt haben sie es mitgenommne.
Meine Frage: was kommt da jetzt auf mich zu? den klappenauspuff werden die eh finden. was sind meine nächsten schritte? worauf sollte ich mich einstellen?
ich bin übrigens noch in der Probezei falls das relevant sein sollte aufgrund der strafe o.Ä

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@metomans schrieb am 26. August 2017 um 22:21:02 Uhr:



Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 26. August 2017 um 22:13:31 Uhr:


R8 und Probezeit...na herzlichen Glückwunsch. Sind Ferien?

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Neidisch?

Auf deinen Auspuff? Nö, nicht wirklich 😉

Was ein Führerscheinneuling mit einem R8 will, erschließt sich mir einfach nicht ganz, aber gut. Bevor man sowas bewegt, sollte man erstmal richtig fahren können.

PS: Der Fahrer hat sich vor Antritt der Fahrt über den verkehrstüchtigen Zustand des Fahrzeugs zu vergewissern. Da die Fahrschule bei dir noch nicht allzu lang her ist, sollte dir das eigentlich geläufig sein.

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Dann wird dir die Rennleitung wohl die Lizenz lochen.
Bei Umbauten die das Emmisionsverhalten eines Fahrzeugs verändern, erlischt die Betriebserlaubnis.
Ohne Betriebserlaubnis erlischt die Zulassung. Ohne Zulassung kein Versicherungsschutz usw.

Diese 3 Verstöße reichen aber schon aus. Wenn es dumm läuft, kannst du den Lappen nach einer Sperrzeit, Punkten und Geldstrafe noch mal neu machen... wieder mit neuer Probezeit.

R8 und Probezeit...na herzlichen Glückwunsch. Sind Ferien?

Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 26. August 2017 um 22:13:31 Uhr:


R8 und Probezeit...na herzlichen Glückwunsch. Sind Ferien?

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Neidisch?

Zitat:

@Detsche123 schrieb am 26. August 2017 um 22:08:17 Uhr:


Dann wird dir die Rennleitung wohl die Lizenz lochen.
Bei Umbauten die das Emmisionsverhalten eines Fahrzeugs verändern, erlischt die Betriebserlaubnis.
Ohne Betriebserlaubnis erlischt die Zulassung. Ohne Zulassung kein Versicherungsschutz usw.

Diese 3 Verstöße reichen aber schon aus. Wenn es dumm läuft, kannst du den Lappen nach einer Sperrzeit, Punkten und Geldstrafe noch mal neu machen... wieder mit neuer Probezeit.

Danke. Kurze Informationen: der Auspuff war bereits vor dem Kauf drin. Es gibt auch nachweise darüber. In anderen Worten, der wurde nicht von mir eingebaut. Ändert das etwas?

Zitat:

@metomans schrieb am 26. August 2017 um 22:23:50 Uhr:



Zitat:

@Detsche123 schrieb am 26. August 2017 um 22:08:17 Uhr:


Dann wird dir die Rennleitung wohl die Lizenz lochen.
Bei Umbauten die das Emmisionsverhalten eines Fahrzeugs verändern, erlischt die Betriebserlaubnis.
Ohne Betriebserlaubnis erlischt die Zulassung. Ohne Zulassung kein Versicherungsschutz usw.

Diese 3 Verstöße reichen aber schon aus. Wenn es dumm läuft, kannst du den Lappen nach einer Sperrzeit, Punkten und Geldstrafe noch mal neu machen... wieder mit neuer Probezeit.

Danke. Kurze Informationen: der Auspuff war bereits vor dem Kauf drin. Es gibt auch nachweise darüber. In anderen Worten, der wurde nicht von mir eingebaut. Ändert das etwas?

Nö. Du bist damit erwischt worden.

Das müsstest du schon nachweisen können und selbst dann bringt es dir nicht viel.
Denn du bist verantwortlich dafür und solltest das wissen, dass es nicht erlaubt ist.
Selbst wenn der Wagen neu ist und du den so abholst, wird es nicht einfach dagegen anzugehen.
Dann muss man auch alles nachweisen und das ist nicht einfach, denn zugelassen ist das Fahrzeug so nicht.

Zitat:

@metomans schrieb am 26. August 2017 um 22:21:02 Uhr:



Zitat:

@schmatzi18 schrieb am 26. August 2017 um 22:13:31 Uhr:


R8 und Probezeit...na herzlichen Glückwunsch. Sind Ferien?

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Neidisch?

Auf deinen Auspuff? Nö, nicht wirklich 😉

Was ein Führerscheinneuling mit einem R8 will, erschließt sich mir einfach nicht ganz, aber gut. Bevor man sowas bewegt, sollte man erstmal richtig fahren können.

PS: Der Fahrer hat sich vor Antritt der Fahrt über den verkehrstüchtigen Zustand des Fahrzeugs zu vergewissern. Da die Fahrschule bei dir noch nicht allzu lang her ist, sollte dir das eigentlich geläufig sein.

Bei Motorrädern läufts doch genau so. Zu laut ist zu laut, egal ob ABE, frischer TÜV oder was weiss ich. Und wenns der Papst oder der Chef vom TÜV persönlich eingebaut hat. Der Halter/Fahrer sind verantwortlich. Und wenn noch Gutachterkosten anfallen und die Karre stellt sich tatsächlich als "zu laut" heraus, dann kommt auf die auch noch die Gutachtergebühr zu.

Klingt übrigens wirklich nach Ferien.

Zitat:

@GaryK schrieb am 27. August 2017 um 13:23:06 Uhr:


Bei Motorrädern läufts doch genau so. Zu laut ist zu laut, egal ob ABE, frischer TÜV oder was weiss ich. Und wenns der Papst oder der Chef vom TÜV persönlich eingebaut hat. Der Halter/Fahrer sind verantwortlich. Und wenn noch Gutachterkosten anfallen und die Karre stellt sich tatsächlich als "zu laut" heraus, dann kommt auf die auch noch die Gutachtergebühr zu.

Klingt übrigens wirklich nach Ferien.

Möglich ist alles. Wenn man grade das frisch geerbte Häuschen von Oma versetzt oder verschuldet hat, kann sich auch ein 18 jähriger so eine Potenzhilfe kaufen. Wie dem auch sei. Ich finde es eher lustig.
Ich habe mal einen Richter als Kunden gehabt. Der hat ein wenig über seine Fälle aus dem Nähkästchen geplaudert.
Man merkte schon, das er bestimmte Verkehrsteilnehmer " ins Herz geschlossen " hatte. 😁

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