AUDI A6 4F Wartungsplan / Inspektionsplan

Audi A6 C6/4F

Guten Morgen liebe AUDI Community.
Zwei Fragen beschäftigen mich an diesem frostigen Morgen.
1)
Ich suche nach einem Wartunsplan oder Inspektionsplan nachdem die AUDI-Werkstätten die Scheckheftinspektionen durchführen. Ich habe zwar die gesamte AUDI A6 (4F) Reparaturdokumentation, allerdings findet sich da nichts über die Inspektionen. Alternativ kann ich sicher auch den Wartungsprotokollen der letzten Inspektionen folgen. Dort sehe ich aber natürlich nur die Inspektion, die durchgeführt wurde (bei 65.000km waren das bisher nur 2). Den Umfang zukünftiger Inspektionen kann ich nicht herauslesen.
Vielleicht hat jemand einen guten Tip, wie man die Inspektionen selbst durchführen kann.
2)
Seit längerem "ärgert" mich die Tatsache, dass bei meinem Modell die Heckleuchteneinheit (Limousine) unterschiedlich ist. Eine Seite besitzt den Rückfahrscheinwerfer, die andere Seite die Nebelschlußleuchte. Dabei ist in beiden Einheiten jeweils das Feld für die andere Leuchte vorgesehen - nur im Reflektor fehlen die Fassungen mit Lampe. Gibt es symmetrische Einheiten? Wenn ja, ist irgenetwas besonderes für die Elektrik zu beachten (zusätzlichen Kabelstrang, Steuergeräte?) und wo kann man diese herbekommen?
Bei Kauf war links der Rückfahrscheinwerfer und rechts die Nebelleuchte. Die Heckleuchten wurden bei mir einmal wegen Feuchtigkeit getauscht. Nun habe ich links den Rückfahrscheinwerfer und rechts die Nebelleuchte. Demnach muß es zumindest beide Ausführungen der Heckleuchte geben.
Vielen Dank schonmal.
Grüße.

Beste Antwort im Thema

Guten Morgen liebe AUDI Community.
Zwei Fragen beschäftigen mich an diesem frostigen Morgen.
1)
Ich suche nach einem Wartunsplan oder Inspektionsplan nachdem die AUDI-Werkstätten die Scheckheftinspektionen durchführen. Ich habe zwar die gesamte AUDI A6 (4F) Reparaturdokumentation, allerdings findet sich da nichts über die Inspektionen. Alternativ kann ich sicher auch den Wartungsprotokollen der letzten Inspektionen folgen. Dort sehe ich aber natürlich nur die Inspektion, die durchgeführt wurde (bei 65.000km waren das bisher nur 2). Den Umfang zukünftiger Inspektionen kann ich nicht herauslesen.
Vielleicht hat jemand einen guten Tip, wie man die Inspektionen selbst durchführen kann.
2)
Seit längerem "ärgert" mich die Tatsache, dass bei meinem Modell die Heckleuchteneinheit (Limousine) unterschiedlich ist. Eine Seite besitzt den Rückfahrscheinwerfer, die andere Seite die Nebelschlußleuchte. Dabei ist in beiden Einheiten jeweils das Feld für die andere Leuchte vorgesehen - nur im Reflektor fehlen die Fassungen mit Lampe. Gibt es symmetrische Einheiten? Wenn ja, ist irgenetwas besonderes für die Elektrik zu beachten (zusätzlichen Kabelstrang, Steuergeräte?) und wo kann man diese herbekommen?
Bei Kauf war links der Rückfahrscheinwerfer und rechts die Nebelleuchte. Die Heckleuchten wurden bei mir einmal wegen Feuchtigkeit getauscht. Nun habe ich links den Rückfahrscheinwerfer und rechts die Nebelleuchte. Demnach muß es zumindest beide Ausführungen der Heckleuchte geben.
Vielen Dank schonmal.
Grüße.

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Gerade dies bin ich auch am Suchen. Falls Antwort, wenns möglich, bitte weiterleiten.

Grüsse aus Spanien

die Wartungspläne liegen nicht in Papieform vor, sie werden mit dem Werkstattprogramm ELSA erzeugt, früher gab es Blöcke, die dann

entsprechend angekeuzt wurden.

Zum Theme NSL:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53d Nebelschlußleuchten

(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.

(6) In einem Zug brauchen nur die Nebelschlußleuchten am letzten Anhänger zu leuchten. Die Abschaltung der Nebelschlußleuchten am Zugfahrzeug oder am ersten Anhänger ist aber nur dann zulässig, wenn die jeweilige Ab- bzw. Wiedereinschaltung selbsttätig duch Aufstecken bzw. Abziehen des Steckers für die Anhängerbeleuchtung erfolgt.

Zitat:

Original geschrieben von octave


(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.

den Punkt muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen....

bei Audi tragen die Entwickler ihren Kopf also doch unter der linken Schulter, dann sind die Beleuchtungsfunzeln am Drehknopf "gut sichtbar angeordnet" ;-)

Mit der StVO habe ich keine Bauchschmerzen. Das meine NSL nun rechts ist - halt Pech. Der hat wohl jemand in der Werkstatt geschlafen. Aber das ist nicht mein Problem. Ich möchte je eh die symmetrische Variante - die nach StVO auch zulässig ist.

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Zitat:

Original geschrieben von HAM_1972


Mit der StVO habe ich keine Bauchschmerzen. Das meine NSL nun rechts ist - halt Pech. Der hat wohl jemand in der Werkstatt geschlafen. Aber das ist nicht mein Problem. Ich möchte je eh die symmetrische Variante - die nach StVO auch zulässig ist.

du hast dich im ersten thread schon auf die rechte seite mit der nsl geschlagen, nach dem wechsel sei sie nun auf rechts???? was stimmt denn nun?

in den ländern, wo links gefahren wird, ist und hat die nsl auf der linken seite zu sein, demnach müßtest du ja die aus england bei dir verbaut haben.

es gitbt den a6 natürlich mit beiden nsl und rückfahrleuchten, halt je nach ausstattung und modell (limo / avant). ob bei der limo das nachzurüsten ist, weiß ich nicht, aber es gibt da ja ausführungen für links und rechtslenker 😉

ansonsten haben die leds auf beiden seiten alles (beim avant) einfach mal die SuFu benutzen, da springt viel raus...

@risingsun28,

richtig, das dachte ich mir auch, als ich den gesetzestet las. bei audi weiß das wohl niemand. habe das auch schon bemängelt und auf der wiki auch als verbesserungsvorschlag angebracht. würden die dinger mal so richtig leuchten zwischen tacho und RPM, dann würde es den träumern auch mal schimmern, warum der hinterman aufblendet und sich genötigt fühlt...

Danke für den Hinweis zum Fehler. Richtig muß es lauten:
Bei Kauf war RECHTS der Rückfahrscheinwerfer und LINKS die Nebelleuchte (StVO konform). Nach dem Tausch habe ich links den Rückfahrscheinwerfer und rechts die Nebelleuchte (PS: Bei der letzten TÜV-Abnahme ist das nicht aufgefallen).
Das es beim AVANT mit LED's die symmetrische Form gibt, weis ich. Auch nach dem Facelift der Limo gibt es eine symmetrische Anordnung. Nur eben für die erste Serie nicht. Mir ist nicht bekannt, dass es schon LED-Nachrüstsets für die Glühlampenvariante der Heckleuchten für die Limo gibt.
Erfahrungen mit meinem Motorrad haben mir gezeigt, dass es eben nicht so einfach ist, eine LED-Leuchte gegen die Glühlampenvariante zu tauschen. Selbst unter Berücksichtigung und Einbau der nötigen Vorwiderstände, ließen sich die Blinker nur mit einer recht umständlichen Zusatzelektronik (um dem Steuergerät eine Lampe vorzugaukeln) zur richtigen Blinkfrequenz überreden. Zuverlässig hat allerdings auch die Variante nicht funktioniert.

dachte ja, daß ich mit meinen versteckten fragen doch das ein oder detail über deinen wagen erfahre, darüber schweigst du. deshalb kann keine genaue lösung gefunden werden. also vielleicht koslt du doch noch etwas aus?

kommste wirklich aus FN? hat das dann da hardenberg gemacht? ich würde da mal mit dem reparaturzettel aufkreuzen und so fragen, was sie denn da getrieben haben, da das nicht der stvzo entpricht. evtl. kommt ihr überein, und du holst dir dann noch die richtige seite für links.

die nsl bzw. rl kannste anklemmen und rüberführen. das ist kein problem. schon eher mit den leds, weil die weniger strom aufnehmen als ne glühbirne. da kann man zwar auch dagegen vorgehen, daß im fis keine fehler mehr angezeigt werden, aber der aufwand ist - wie von dir erwähnt - hoch.

Bodensee stimmt, Stadt Friedrichhafen nur als Zulassungskreis ;o)
Auto: A6 4F Limo 3.0TDI quattro; BJ2004 (MJ2005)
Der Lampentausch wurde bei einem kleinen Händler gemacht der nicht im näheren Umkreis ansässig ist. Daher ist ein Deal eher keine Option (schlicht zu weit).

wie ist die Ersatzteilnummer der rechten Rückleuchte, die sie dir da eingebaut haben?

Gruß Octave!

Die Teilenummer kenne ich nicht. Den Tausch hatte der Händler auf Kulanz gemacht (wegen Feuchtigkeit). Daher gibt es keine Rechnung. Wahrscheinlich steht die Nummer auch auf den Leuchten. Da komme ich nur gerade nicht ran.

Wie siehts denn mit Wartungs- / Inspektionsplänen aus? Hat jemand vielleicht die ELSA-Ausdrucke?

Ich versuche für das Protokoll was ich habe, ein ausfüllbares PDF zu basteln.

ähm, rechnung vielleicht nicht , aber einen arbeitsnachweis, wo alles aufgeführt wird samt den tn - wird ja immer skuriler.

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